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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 30.08.1935
Umfang: 6
wird ein eigenes Ko mitee Sorge tragen. Die Teilnehmer am Kongresse werden im Verlaufs der Dauer Trento, Rovereto und den Brennero besuchen. Ermäßigle Preise für Warenbeförderung Die fasc. Union der Kaufleute hat auf Grund des Ministerialdekretes vom 6. August 1935 eine Preisermäßigung für Warenbeförderungen er langt, und zwar: a) Reis, Reismehl, Nebenprodukte, versandt von den Stationen der Provinzen: Vercelli, Novara, Alessandria, Pavia. Milano, Verona, Bologna, Rovigo, Mantova, Ravenna, Ferrara, Cremona

, Modena, Venezia für Ermäßigungen für einen Umkreis von 700 Kilometern von der Abfahrts station; b) Auch für Reis, der von den obgencinnten Provinzen auf den Linien Napoli, Caserta. Bene vento, Foggici, Manfredonia und südlich davon befördert wird. Die Ermäßigung dauert vom 10. August 1S35 bis 31. Jänner 1936. Mit dem oben angeführten Dekret wurden auch Frachtermäßigungen für andere Waren gewährt. Sommerpostamk Carboni» Es wird bekannt gegeben, daß am 31. August das Sommertelegraphenamt von Carbonin

ge schlossen wird. Für Jäger Jagdkalcnder für das vierte kompartiment Der Ministerialkommissär für die Durchführung der Jagdbestimmungen in den neuen Provinzen hat folgenden Jagdkalender für die Sommer- und Herbstzeit im vierten Kompartiment (Trento und Bolzano) festgesetzt. Nach den Verfügungen des Art. 1 des Mini» sterialdekrets vom 15. Juli 1932 über die Geneh migung der geographischen saunistischen Karten und über die Wildtiere, die in den einzelnen Zo nen gejagt werden können, wurde für das Jahr 1935

' veröffentlicht nachstehende vergleichende Statistik über die Volksbewegung in den einzelnen Provinzen Italiens der Jahre 1934 und 1933. Von 1933 auf 1934 hat Italien eine Zunahme der Eheschließungen um 22.747, eine Abnahme der Lebendgeburten um 3004, sowie der Todes fälle um 10.767 zu verzeichnen. Hinsichtlich der Verteilung dieser Ziffern auf die einzelnen Regio nen bezw. Provinzen des Reiches bringt die Sta tistik folgende Daten: .In allen Kompartiments war die Zahl der Eheschließungen höher als im Jahre

, Sizilien und Sardinien. Die Verteilung dieer Ziffern der Volksbewegung auf die einzelnen Provinzen stellt sich folgender maßen dar: Eheschließungen: In 87 Provinzen eine Zunahme, nur in 5 Provinzen ein Rückgang, nämlich in Bologna, Modena, Ravenna, Pesaro» Urbino, Nuoro. Geburten: Eine Zunahme war in nach stehenden 47 Provinzen zu verzeichnen: Aosta, Cuneo, Vercelli, Spezia, Savona, Bergamo, Como, Brescia, Cremona, Mantova, Milano, Sondrio, Varese, Padova, Treviso, Udine, Venezia. Verona, Vicenza

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 8
Datum: 16.08.1922
Umfang: 8
, daß auch der Schatzministei dazu seine Genehmigung gibt. 2. Ausdehnung der allgemeinen Zollgesetz- gcbuiig aus die neuen Provinzen, nachdem die nötigen Veränderungen verfüg: wurden. 3. (Genehmigung eines Dekretes, das die Wiedereinsetzung eines Schiedsgerichtes und eines technischen Ausschusses bei der Cassa Nczionale Infortuni, Abteilung Venezia Tridentina, vorsieht. Genehmigung eines Dekretes mit De- stimmungev. für die Richterprüfungen der Gcrichtsaud'itoren, die gegenwärtig bei den Gerichten der neuen Provinzen

in Dienst Itel>cu. 5. Genehmigung eines Dekretes, das einige Teile des allgemeinen Stempeltarifes be- trefsend stiasnüidige Vergehen auf die neuen Provinzen ausdehnt. 6. Genehmigung eines Dekretes, durch das die Neurrnennung der Kommission für allgemeine Induslriesteuer und der Schät- zungekommission für Einkommensteuer nach der in den neuen Provinzen in Kraft befind lichen Ordnung angeordnet wird. 7. (c.enclimigung eines Dekretes, durch das die Ausdehnung der in den alten Provinzen geltenden

Bestimmungen über die Konzession der Lpere di bonifica e sistemazione aus die neuen Provinzen vorgesehen ist. 8. Ausdehnung der in den alten Provin zen geltenden Bestimmungen über staatliclzen Konkurs für die Spesen sür Entwässerung?- arbeiten und Aussindung und Ausnützung ! unterirdischer Wassercsuellen auf die neuen Provinzen. ! g. Ausdehnung der in den alten Provin- ! zen geltenden Bestimmuiigen betreffend die s an die Privatindustrie übergebenen Eisen- ! bahnen, Trambahnen und Äutolinien

auf ! die neuen Provinzen. ! 10. Genehmigung eines Dekretes, durch j das mit Veränderungen und Zusätzen die z Gesetze und Neglements sür die Industrie- ! Monopole des italienischen.Staates in den ! neuen Provinzen veröffentlicht werden. ! 11. Genehmigung eines Dekretes, durch j das die Vorkehrungen zugunsten der Erzeu- ^ gung und Ausnützung der elektrischen Ener- - gic auf die neuen Provinzen ausgedehnt wird. 12. Dekret, das die Bestimmungen über die Abhilfe bei Mangel an elektrischer Energie auf die neuen

Provinzen ausdehnt. 13. Genehmigung eines Dekretes, durch das die Testimmungen für die Anlagen, in denen fossile Vrennstofse für die Produktion und Verteilung von elektrische: und mecha- nischr Energie erzeugt werden, aus die neuen Provinzen ausdehnt. 14. Genehmigung eines Dekretes bezüglich des System? der Änn-ullierung der Stempel marken für Verkäufe und Käufe von Luxus waren. Tagesneuigteiten. Lord Northcliffc gestorben. London. 1-- August, heule starb hier Lord Norkhclisse, Herausgeber der „Times

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Alpenzeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 27.10.1928
Umfang: 6
die leicht sinnige Bahn, die mein eigener Sohn einge schlagen hat. Das Schlimmste ist. daß wir vielleicht alle für seine Unbesonnenheit und Un- klnghcit zu büßen haben worden. auk àie neuen Provinzen Afghanische Kinder in der Türkei konsianilnopel, 26. — Während seiner An wesenheit in Konstantinopel widmete Amanul- lah dem türkischen Schulwesen besondere Auf merksamkeit. Cr traf Verabredungen über die Erziehung einer großen Anzahl afghanischer Kinder in türkischen Lehranstalten. Diese für den kulturellen

des Luftschiffes nach Deutschland wird am Mittwoch oder Donnerstag nächster Woche erfolgen. Bisher haben sich 124 Personen gemeldet, die als Fahrgäste des „Graf Zeppelin' die Reise nach Europa machen wollen, doch sind nur 12 Plätze an Bord des Luftschiffes frei. Der Fahr preis beträgt 3l>0V Dollar. In den nächsten Tagen wird das Dekret, kroft welchem die Ausdehnung des italienischen Zivilrechtes-, Handelsrechts- und Prozeßrechts tes auf die neuen Provinzen angeordnet wird. S. M. dein König zur Unterzeichnung

«unter breitet werden. Niemanden wird die Bedeu tung dieses Erreignisses, das zehn Jahre nach dem Siege von Vittorio Veneto vor sich geht und dje letzte Etappe des Prozesses der legis» lativen P:relicheitlichung der alten uns der neuen Provinzen bedeutet, entgehen. Diese ihres praktischen Inhaltes und der mo ralischen Bedeutung wegen bemerkenswerte Arbeit wurde unter der Leitung des Justizmini sters S. E. Rocco durchgeführt, der als der au toritativste Dolmetsch der Direktiven und Wil lens des Duce

der Gesetzesresorm und der For mulierung der neuen Legislation des fascisti- fchen Staates anzusehen ist. Sie Tragweite der Maßnahme Anläßlich der Ausdehnung .der vaterländi schen Gesetzbücher auf die neuen Provinzen muß hervorgehoben werden, daß im Laufe der Jahre bereits verschiedene gesetzliche Einrich tungen des Königsreiches a»ch auf die neuen Provinzen ausgedehnt worden waren. Der glänzende Beweis, den die bisher eingeführten Institutionen erbracht haben, war die wirksam ste Vorbereitung des Terrains sür

Gesetzbücher auf auf die neuen Provinzen angeordnet. Trimsilarische Normen Weiters verdient hervorgehoben zu werden, mìe in dem das Dekret begleitendem Bericht ausgeführt ist, daß durch die Ausdehnung der neuen Gesetzbücher auf die neuen Provinzen die Mängel des alten österreichischen Rechtes be sonders auf dem Gebiete der Vertrags- und Wechselrechtes, ausgeschaltet werden. Denn nicht selten waren es gerade diese Mängel, die das Kreditwesen beeinträchtigen und den Handel zwischen den alten und neuen Provin

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Bozner Nachrichten
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Seite 3 von 10
Datum: 20.01.1923
Umfang: 10
der Korrektheit und Loyalität der Bevölkerung des Pustertales gegenüber der Regierung und der Nation ab. ' Dies der Bericht des „Piecolo Posto' über die in Rede stehende Konferenz. In Sachen der Erhaltung der politischen Be- Zirksstelle in Bruneck fft sonach der Schritt der Gemeinde Bruneck bei der Faschistenpartei er- fÄglos geblieben. Die Jinonzkraft öer neueaprovinzen In einem Kürzlich herausgegebenen Buche, betitelt-„Für die neuen Provinzen und für Ita lien' spricht Exz. Salata, der seit

den: Zu? sammenbruche von der ital. Regierung sozusagen Ium Lenker der Geschicke, insbesonders der Ver waltung -der annektierten Gebiete bestellt war, ausführlich über alle Fragen, die mit den neuen Provinzen in Zusammenhang stehen, gibt einen Üeberblick über die Geschichte der neuen Pro vinzen seit dem November 1918 bis zur Auflö- Hmg d^s Zentralamtes, dessen Leiter er selbst war und nach dessen Auflösung er von den neu zur Macht gelangten nationaliftisch-zentraluti- Hchen Regierungsmännern 'sang- und klang los

aus der politischen Tätigkeit ausgeschaltet wurde. Zur finanziellen Seite, die das Pro blem der neuett Provinzen sür Italien bietet, -nimmt nun der Volkswirtschaftlier Senator AchKle Loria. m seiner Zeitschrift „Echi Com- menti' Stellung. Loria sagt, in Rom mache sich ein höherer Beamter des (aufgÄösten) Schotz- ministeriums gerne darüber lustig, daß Italien -von den neuen Provinzen das „Fleisch von den Knochen gezogen', also ausgesaugt wurde. An dere sagen gar, die neuen Provinzen seien für Italien ein Finanz

-Caporetto gewesen, o^er nennen die annektierten Gebiete gesalzene (sslste!) Provinzen, oder anstatt reäenti (er löste) besser rväsntj (nagende) Provinzen. Jedoch zerstört Salata in seinem Buche diese „Mtze' gründlich. Der Wert der neuen Provinzen ist hinsichtlich seines steuerfaßbaren Volksvermö gens auf 30 Milliarden Lire einzuschätzen, das alte Italien auf 580 Milliarden (Lire nach heu tigem Werte gerechnet). Somit, hat Italien eine ganz beträchtliche Neueerwerbung gemacht. Die staatl. Einnahmen

aus den neuen Provinzen kann man auf jährliche 590 Millionen Lire schätzen,, so daß die Steuerleistung per Kopf etwa 32'/» Lire beträgt. Weniger begreiflich scheint uns die Bemer- -kung. daß die neuen Provinzen- obwohl sie hin sichtlich der Steuerbelastung schlechter behandelt würden, als das vom Feind geräumte Aenetien, doch weniger Steuergelder geliefert hätten. Die Schuld daran trage die Desorganisation de? Steuerapparates. Die Besetzungskosten, die all mähliche Einrichtung dieser Provinzen haben jedoch

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 13.12.1923
Umfang: 8
Kategorien eingeteilt: 1. Gruppe: italienische Staatsbürger der Äten Provinzen, welche im Königreich wohn- hast sind: Gruppe: italienische Staatsbürger der neuen Prsvmzen, welche im Königreich wohnhaft sind und auf Grund des Friedens verträge von St. Germain und Rapallo vollberechtigte italienische Staatsbürger ge- worden sind oder auf Grund der Option die ital. Staatsbürgerschaft erworben haben: Z. Gruppe: italienische Staatsbürger de? neuen und alten Provinzen, welche nicht im Königreich wohnhaft

sind: 4. Gruppe: fremde Staatsbürger, welche im Königreich wohnhaft sind. Artikel 4. Die Bedingung des Wohnsitzes wird hin sichtlich dieses Dekretes von jenen (yhysischen und juridischen) Gläubigern als erfüllt be trachtet, welche ihren ordentlichen Wohnsitz (bezw, Sitz) im alten italienischen Staats gebiet oder in den neuen Provinzen am 26. März ISIS gehabt und ihn seit diesem Zeitpunkt nicht ausgegeben haben. Sollt« ein vorübergehender Wechsel des Wohnsitzes — besonders info-ge der Hriegs- verhältnisse

— eingetreten sein, so kann die mit der Durchführung dieses Dekretes be traute Verwaltung vorbehaltlich einer ent sprechenden Bestätigung davon absehen, dies als Wohmvechiel aufzufassen. Außerdem können iür die vorgenannte Begünstigung auch jene Gläubig»? in Be tracht gezogen werden, welche ihren ordent lichen Wohnsitz im aiten ital, Staatsgebiet oder in den neuen Provinzen erst nach dem genannten Zeitpunkt genommen haben, vorausgesetzt, daß sie italienische Staats bürger und als dauernd heimgekehrt

Geiwsseiischafter aus italie nischen Staatsbürgern besteht, welche der ersten oder zweiten Gruppe des Artikels 3 angehören. ll. Teil. Behandlung der Gruppen. 1. Gruppe: Italienische Staatsbürger, der «Ute« Provinzen, welche im Königreich wohnhaft sind. Artikel 3. Hinsichtlich der Forderungen der italie nischen Staatsbürger der alten Provinzen, welche im Königreich wohnhaft sind, wird auf GrunÄ des Art. 218 des Friedensver trages von St. Germain das Uebevwa- chuugs- und Ausgleichsamt Vorsorge tref fen

, und zwar gemäß der bis zum 31, März 1922 gemachten Anmeldungen. Jene, welche innerhalb des sogenannten Zeitpunktes ihre Rechte nicht wahrgenom men haben. können der für die Kruppe 2 vorgesehenen Behandlung teilhaftig wer den. ?. Gruppe: Italienische Staatsbürger der neuen Provinzen, welche im Königreich wohnhaft find. Artikel «i. Für diejenigen Staatsbürger der neuen Provinzen, welche im Königreich wohirhaft find und auf Grund oer Friedei'^verträge von St. Germain und Nappallo das volle italienische

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 21.06.1921
Umfang: 8
, Motor- räder und Motokarrossetten (Motorräder mit Beiwagens. Jedoch ist diese Begünstigung auch aus solche Automobile an wendbar, welche aus der Fabrik neu erzeugt gelangen und im laufenden Jahre als solche kollabiert werden, ohne Unter schied des Zweckes-/ denen sie bestimmt werden. Zweifellos! werden obige Begünstig-ungen auch auf die einverleibten Ge biete analoge Anwendung finden. Zur Frage der österreichischen Vorkriegs renken und Kriegsanleihen in den neuen Provinzen Italiens. Zu unseren

hat Italien etwa 6 Prozent der Gesamtschulden Oesterreichs zu übernehmen, also einen Betrag in der Höhe von 180 Millionen, so daß Italien 176 Millionen Lire Elisahtitres auSznge'bcn hätte, die cs der Wiedergutmachungskommission zur Verteilung an die übrigen Sukzessionsstaaten zu Übermitteln hätte. Diese guten italienischen Ersatztitres würden nicht der Bevölkerung der neuen Provinzen, sondern jener der österreichischen Nach»- folgcstaatcn zugutekomMen. Im Interesse Italiens liegt es, 'oie Zahl

der von ihnr cinznlösendcn Vorkriegsrenten minde stens auf 'die Summe von 480 Millionen ju ergänzen. Das Memorandum der sechs Handelskammern der neuen Provinzen fordert infolgedessen die nachträgliche Abstempe lung folgender Gruppen dieser Wertpapiere: 1. Jener Pa piere, welche sich, im Zeitpunkte der Abstempelung/, und zwar im Gebiete der neuen Propinzen sich befunden haben, aber nicht abgestempelt worden sind, weil die Inhaber hier nicht heimatsberechtigt waren; 2. jener Papiere (Renten

des Friedensvertrages, also nach dem '16. Juni 1920 fällig geworden sind. Dadurch wür den den Rentenbesitzern wenigstens vier Kupons verloren gehen: das Promemoria stellt die Forderung, daß auch diese vier Kupons einzulösen wären. , Im Hinblick auf die Kriegsanleihen dürften sich in den neuen Provinzen, einschließlich der noch nicht abgestempelten, aber Bewohnern der Gebiete gehörigen Papiere 900 Millionen 'befinden, wovon auf Südtirol 326 Millionen entfallen. Die Statistik, welche vom Deutschen Verbände

begründet und von dem Vertreter der Kammer, Herrn Tr. Willi von Walther, anläßlich der Audienz beim Schatzminister besonders betont worden. Ernennung. Der bei der hiesigen Staatsanwaltschaft ein geteilte Konrad Ritter von Menz wurde zum Landesgerichts rat ernannt. Für die nicht bestäklgken Beamten. In Erledigung seiner Eingabe hat der Deutsche Verband die Verständigung erhalten, daß der „Premio di Cointeressanza' mit Erlaß des Zentral amtes für die neuen Provinzen vom 27. Mai. Nr. 8851

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 25.10.1922
Umfang: 8
(Artikel Z. Z. Abschnitt. Absatz a). Für die Urteil« und anderen Entscheidungen in den Artikeln 161 und 429 mit Privatklage ver- folgbaren Delikten sind dieselben Gebühren wie in Artikel 106 anzuwenden. Die Zahlung der Stempelgebühren kann in jenen Fällen, in welchem Stempelpapier vor geschrieben ist, mittels einfacher Stempel marken erfolgen, solang« di« Verpflichtung zum Gebrauch dieses Stempelpapieres nicht auf die neuen Provinzen ausgedehnt ist. Auf diese Gebühren ist auch der Invali- denzuschlag

der Gerichtsgebühren. Anhang zur kaiserlichen Verordnung vom IS. Sevtember ISIS. R.-G.-Bl. Nr. 278 »nd alle übrigen den Bestimmungen des vorliegenden Dekretes entgegenstehenden Verfügungen sind aufgehoben. Wir behalten uns vor, über den Gegenstand der neuen Aenderungen in einer der nächsten Nummern zurückzukommen. Die Stempelgebühren in Stras- Zlusdehnung der Bestimmungen anf die neue« Provinzen. „Gazzetia Uffiziale', Nr. 246 vom IS. Oktober 1S22, veröffentlicht das kgl. Dekret Nr. 1Z14 vom 4 September 192

?, welches „die Bestimmungen über die Stempelgebühren auf die Akte in Straf, suchen auf die neuen Provinzen ausdehnt'. Ohne auf die eigentlichen Bestimmungen über diese Stempelgebühren eingehen zu wollen, be- schränken wir uns heute auf eine Wiedergabe der wichtigsten Bestimmungen des Ausdehnungsde- krctes: Artikel 1: Auf die annektierten Gebieie werden ausgedehnt: die Bestimmungen über die Stempel- ' gebühren auf die Gerichtsakte m Strafsachen,- Bevorstehende AuMhmmg zahl- reicher MrMaftsyesche. Demnächst gelangt

ein Aesetzesdekret zur Veröffentlichung, welches die in den alten Pro vinzen geltenden Bestimmungen über die Berg werk«, Torfrverk« mH Elektrizitätswerke auf die neuen Provinzen ausdehnt. Auf Grund dieses Dekretes werden das Dekret-Gesetz Nummer 454 vom 28. März ISIS, betreffend die Anlagen, welche nationale, d. h. einheimische, italienische sossile Brennstoffe verwenden, und die Erzeu gung und Verteilung elektrischer und mechani scher Energi« aus di« neuen Provinzen ausdehnt', ebenso das Dekret-Gesetz Nummer

1VS vom 1. Feber 1922, welches die Verlängerung der für ! die Gewährung von Erleichterungen an elektri- > sche Unternehmungen gestellten Fristen aru'rd- > nete. Um die Verletzung der in den neuen Pro« i oinzen geltenden Gebräuche und Bestimmungen über die Enteignung zu verhindern, bestimmt das Ausdehnungsdekret, daß diese Enteignungen aus Grund der in den neuen Provinzen gelten den Gesetzesbestimmungen zu erfolgen haben. Außerdem enthält das AusdehnuNgsdetret Be stimmungen über die Art und Weise

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 4 von 6
Datum: 27.08.1923
Umfang: 6
Touristen zog sich eine Fußvsrletzung. ein zweiter eine klaffende Handwunde zu. während der dritte mit einigen Schrammen im Gesichte und an den Händen davon kam. Mühsam schleppten sich die Bergfahr«- bei prasselndem Regen zu tal. Von diesen vier Bergfahrern waren zwei aus Innsbruck und zwei aus Wien. Volkswirtschaftlicher Teil. Die neuen Gemeindesteuern. Di« ital. Gem«indesteuergesehe treten mit 1. Jänner 1S24 w den neuen Provinzen in Kraft. Damit find die finan,rechtlichen Grund- KAM de» Haashalt

, und Lufschriftsrsteuer: 11. Steuer für Besetzung öffentlicher Platze: IS. Schanklizenzsteuer: IS. Slusenthältssteuer; 14. Baugrundsteuer. n. Die GemeindezuschlSge. ä. Zuschläge zu den staatlichen Grundsteuern. 1. Die ZuschlogsMMze. Das italienische direkte Steuersystem kevt .zwei Grundsteuern: die Bodensteuer ldiese ent spricht der österr. Grundsteuer) und die Gebäude- steuer (entspricht ungefähr der österr. Hauszins- und Hausklassensteuer). Auf diese beide Steuern können die Gemeinden und Provinzen auf Grund

mit neuem Kataster werden als Vemes- siwgsernndlage S5> des steuerbaren, in di« Steuerroll« de» Lorsichre» eingetragenen Ertra ges angenommen.*) Dieser Satz wurde durch das Dekret vom 7. April 1921. Nr. S74 verdoppelt, so daß jetzt 1V5 als Bemessungsgrundloge gelten. er 5er Zuschlag zur Bodenfleuer In den Pro vinzen mit altem Kataster wird auf der ln den Steuerrollen eingetragenen vollen staatlichen Steuersilimne erhoben. Die Gemeindezuschläge zur Vodensteuer könne« also in den neuen Provinzen auf Grund

des volle» Ausmaßes der staatlichen St«uer bemessen Verden. Z. B. ä hat 40 Sir« staatliche Boden steuer zu zahlen. Wenn die Gemeinde «inen Zu schlag voni SV?, (also den gesetzlichen Höchstsatz) erhebt, so werden di« öli?> vom vollen staatlichen Steuerbetrug berechnet: 4V Wre X LOH — 24 L. S. Zuschläge zur Einkommensteuer. Die Zuschläge zur Einkommensteuer zugunsten der Gemeinden (und Provinzen) wurden erst durch das Statthalterdeket vom IS. Febr. ISIS. Nr. 136, wieder eingeführt und durch verschiedene

Dekrete bisher verlängert (letztes kgl. Dekret vom 2Z. Oktober 1922, Nr. 13S8). Das erst« ital. Ge- meind«- und Provinzialgesetz vom 20. März 1SSS hatte den Gemeinden (und Provinzen) gestattet, zu allen staatlichen diretten Steuern Zuschläge zu erheben: allein durch das Besetz vom 11. Aug. - 167V. Nr. 5784, wurden die Zuschläge zur Ein- ! konunensteuer vollständig aufgehoben. Di« Fi- I nanznot der Gemeinden nach dem Kriege zwang > wieder zur Bewilligung der Zuschläge zur Ein- ^ konunensteuer. jedoch

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Bozner Nachrichten
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Seite 2 von 8
Datum: 03.09.1923
Umfang: 8
, wo er am Samstag um 5 Uhr früh seinen Verletzungen erlegen ist. Der Verblichene war .27 Jahre alt. An seiner Bahre trauern die Mutter Frau Toni Gröbner, zwei Bruder Ludwig und Wolfgang, so wie zwei Schwestern. - MusKehnvZlg des ital. Patent-unS Markenschutzes Die „Gazz. Uff.' Nr. 200 vom 25. August ver öffentlicht das kgl. Dekret Nr. 1797, womit die ital. Gesetzgebung betreffend des Schutzes des in dustriellen Eigentums auf die neuen Provinzen aus gedehnt hat. Diese tritt, insoweit nicht Ausnahms bestimmungen

im Dekret angeführt sind, am 25.' August in Kraft.' Die wichtigsten Bestimmungen des Dekretes sind: Art. 1. Zählt die in Betracht kommenden Ge setze und Dekrete auf, die nun in Kraft treten. Fer ner wird besagt, daß alle internationalen Verträge, die in Italien in dieser Sache dermalen in Kraft sind (über Schutz der Handels- und Fabrikmarken, Modelle, Zeichnungen und Jndustriepatente). Art. 2. Alle in den neuen Provinzen derzeit zurecht bestehenden Rechte bezüglich Patente, Mo delle, Fabriks

und ^ brauchen nicht erneuert zu werden; jedoch werden die Rechte von jenem Tage ab, an dem sie nach dem österr. Gesetze neuerlich registriert werden sollten, nach dem ital. Gesetze behandelt. 5. Hinsichtlich der öffentlichen Einsichtnahme und Abschriften der Re gistrierungen, Beschreibungen und Dokumente ist künftig ausschließlich das ital. Gesetz maßgebend. Art. 4. Die derzeit in den neuen Provinzen an hängenden (laufenden) Gesuche sind binnen 6 Mo naten kostenfrei gemäß den Bestimmungen des ital. Gesetzes

zu erneuern. Bewilligungen werden dann auf Grund der neuen Gesuche mit Gültigkeit für die alten und neuen Provinzen erlassen. Art. 5. Wer (nach Art. 2) die Registrierung seiner Rechte verlangt, kann auch die Ausdehnung deren Gültigkeit auf die alten Provinzen, jedoch auf sein Risiko und Gefahr und vorbehaltlich der vorbestehenden Rechte Dritter, verlangen. Hiefür ist eine feste Gebühr von 60 Lire für Patente, 30 L. für Markenschutz, 10 Lire für Modelle und Zeich nungen zu erlegen. Im Register

und Zertifikat wird der Vermerk eingetragen: „Auch in den neuen Pro vinzen gültig.' Die solchermaßen in den alten Provinzen (durch die Ausdehnungsforderung) er wachsenden Rechte werden nach den ital. besetzen geregelt. Die Ausdehnung ist jedoch ungültig bezw. wirkungslos, wenn der zum Schutze beantragte Ge genstand (Patent, Marke usw.) in den alten Provin zen bereits für den öffentlichen Gebrauch preisge geben ist. Für die Aufrechterhaltung solcher Rechte gelten die unter Punkt 1 im Art. 3 angeführten

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Volksbote
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Seite 10 von 16
Datum: 16.06.1932
Umfang: 16
Das Ausgleichs -Ami Triefte kassiert ein, sagt aber nichts über Termin und Höhe -er Auszahlungen Bald jährt es sich zum zehnten Male, seitdem der römische Vertrag über die Regelung der vor dem Waffenstillstände zwischen Angehöri gen der neuen Provinzen und Oesterreichern entstandenen Forderungen und Schulden zu stande gekommen ist. Das Ausgleichsamt Triefte, das zur Regelung des Abrechnungs- Verfahrens dieser Schuldverhältnisse eingesetzt wurde und schon seit vielen Jahren seines Amtes waltet

, hat sich bisher nur dadurch bemerkbar gemacht, daß von den Eck ' Mein in den neuen Provinzen die Schulden saniU Zinsen mit gro ßem Fleihe und ebensolcher Strenge eingetrie- Len wurden, die bekanntlich zu 66.78% in Lire bezahlt werden mutzten. Für die Eintreibung dieser Schulden bedient sich das Amt in Triefte sogar der Steuereinhebungsorgäne und keine Berufung auf schlechte Zeiten und mangelnde Zahlungskraft befreit die hiesigen Schuldner von ihrer Zahlungspflicht.. Selbst in den weni gen zweifelhaften Fällen

1927 die anerkannten Schulden der Angehörigen der neuen Provinzen 12 Millionen Lire be tragen, von denen man wohl annehmen mutz, daß der größte Teil, vielleicht zirka 10 Millio nen mittlerweile schon eingetrieben wurden. Daneben bestanden damals zirka 14.6 Millio nen Lire bestrittener Schulden, unter denen den größten Posten das erwähnte istrkanische Wasserwerk stellte. Auch von diesen dürste ein Teil inzwischen schon bezahlt worden sein. Wo sind nun diese ziemlich beträchtlichen Summen angelegt

? 2n welcher Weise? Würde es nicht dem Gebote der Billigkeit entsprechen, mit Rücksicht darauf, daß ein großer Teil dieses Betrages von Schuldnern der Provinzen Bol zano und Trento einbezahlt wurde und den Gläubigern aus diesen beiden Provinzen ge hört, eine» Teil auch bei hiesigen Geldinstituten anzulegen und so die Wirtschaft dieser beiden Provinzen zu befruchten, wenn schon nicht die rasche Ausschüttung an die Gläubiger durch führbar ist? Wir glauben, daß es gewiß nicht unbillig ist, auf alle diese Fragen

endlich eine amtliche Antwort zu erhalten, denn letzten Endes gehören die eingezahlten Beträge doch ausschließlich den einzelnen Gläubigern und das Ausgleichsamt ist nur deren Verwalter, von dem man doch wohl Aufklärungen ver langen kann. Wie sehr diese Fragen alle Kreise in den neue» Provinzen berühren, geht zur Genüge daraus hervor, daß zirka 11.466 Parteien als Gläubiger in den Ausgleich cinüezogen wurden, deren Forderungen zusammengenommen dein Betrage von 187 Millionen Kronen entsprechen

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 4 von 8
Datum: 13.12.1921
Umfang: 8
Seite 4 Südkiroker Landeszeikung'. Die Lehrbcfähigungrükplome. Dom Pressedienst des Ge- neralkommissariates wird verlautbart: In der „Gazzetta Uffi- ciale' wurde das erst jüngst vom Ministerium für Unterricht (Spezialamt für die neuen Provinzen) eriassene Dekret, be- lresfend die Anerkennung der Gleichwertigkeit der Lehrbefähi- gungsdiplome, die van Bürgern der neuen Provinzen an öfter- reichlichen Universitäten erworben wurden, veröffentlicht. Durch diese Vorkehrung wird eine sehr verwickelte

und bisher strittige Materie aufgeklärt. Es werden die G'uppsn jener Gegenstände angegeben, für die die Lehrbefähigungszeugnisse gültig sind, desgleichen in Zusammenhang mit der verschiedenen schul- administrativen Einrichtung der alten Provinzen, die praktiscben Wirkungen für welche die Gültigkeit der Doktorate (Wissenschaft- liche Doktorgrade anerkannt wird. Besuchers wichtige Bestim mungen enthält dieses Dekret, betreffend die Lehrbefähigung an Mädchcnlyzeen und Normalfchulen

(Lehrerbildungsanstalten) sowie betreffend die Anerkennung des Privatdozentenrechtes, dos an österreichischen Universitäten vor den» Waffenstillstände erworben wurde. Das Dekret regelt ferner mit kluger Vorsicht und Einschränkung die Anerkennung der jenseits der Grenze vollendeten Universitätsstudien solcher Studenten, die die Gyni- nasialstndien bereits vor dein Waffenstillstand in den neuen Provinzen vollendet haben. Dieses Dekret regelt auch die Er- langnng von Lehrbefähignngszengnisscn an den Universitäten

Grundbesitze, die durch den Krieg Schaden gelitten haben, auf die neuen Provinzen vorgesehen ist. Die Verwaltungen von Provinzen, Gemeinden, Kirchen und öffentlichen Wohltätigkeitsanscalten, die durch den. Krieg Schaden erlitten haben, mögen, wenn noch nicht geschehen, innerhalb 6 Monaten nach der Veröffentlichung des Dekretes in der „Gazzetta llfficiafc', also vor dem 24. Mni 1922, die erlittenen Schäden beim Beratungsausschnß des Generalzivil- kommifsariatcs in Trient, nach den Vorschriften

(' Molle) oder 150 Lire (bei Seide) übersteigt. Anmeldung jugoslawischer Kronen. Der Pressedienst ver- lautbort: Die Besitzer jugoslawischer Noten werden dringend gebeten, dieselben beim Generalzivilkommissariat in Trient an- zumelden, damit dieses die Anmeldungen an das Zentralamt für die neuen Provinzen weltergeben kann. Die Anmeldungen müssen vor dem 31. Dezember 1921 geschehen. Freigabe beschlagnahmter Güter in Amerika. Die ameri- kcmisch Negierung hat erklärt, daß sie den italienischen Staats

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 10
Datum: 14.01.1922
Umfang: 10
TagesjragenMeuigkÄken Die Autonomiefrage. Meran, den 14. Jänner. In einer dem Sonderberichterstatter des „Jl Resto del Car- lrno', Hugo Marchettl, gewährten Unterredung äußerte sich, wie wir kurz berichtet baden, der Führer der parlamentarischen >pe der Dolkspartei, Abg. Degasperi, über das eminen teste Problem der neuen Provinzen: die Autonomiefrage. Die Aeußerungen des hervorragenden Politikers zu dieser brennen den Frage sind dazu angetan, auch in den Provinzen Mtltallens deren politische Kreise infolge Unorlentiertheit

. Es wird 'genüaen. wenn das Parlament bei der Beschließung eines agrarischen Gesetzes die Formel beifügt: 'für Me neuen Provinzen tritt dieses Gesetz sein entscheiden. Falls er Amte x aber dies nicht zustande brächte, so sei da» Urteil über die R schuld igung bereits gefällt. Der fchäuomenale Welukoufum Oesterreich» und dle Kredits rage. Wien, 14. Jänner. Aus einem Dartrage des Finanz- refsrenten der Stadt Wien, dem sozialdemokratischen Gemeinde. nur dann in Wirksamkeit, wenn es von den Provinzialaus! schüffen

des Jnnem (Zentrakamt der neuen Provinzen) mw zwei Provinz i-alausfchüsse bei den Generalzivilkommissariaten von Trient und Trieft. Da haben wir nun drei Räder, die sich drehen — wenn sie sich drehen , ohne daß sie ineinander, greifen, obwohl sie dem gleichen Antrieb dienen. Mefe VW Räder drehen sich um Drei andere kleinere Räder, die sich Zen. tralamt, Kommissariat «von Trient und Kommissariat von Triest nennen. Unglücklicherweise drehen sich aber auch diese letzteren Räder ohne kontinuierlichen

und der neuen Provinzen berufen sind. Er so! nicht in der Lage, -antwortete Degasperi auf eine be zügliche Frage, «im gegenwärtigen Augenblick ein zusammen, fassendes -Urteil über die politische Tätigkeit des Zentralamt's -der neuen -Provinzen und feines Leiters abzug-eben, welcher fick bekanntlich nicht mir mit Fragen! der -inneren, sondern auch mit Fragen -der äußeren Politik (Fiume und Rapallo) befaßt nabe. Doch eine Feststellung wolle er nicht unterlassen: Salata sei der einzige „Erlöste

', dem bei den Ministerien eine bemerkenswerte Stelle eingeräumt -wurde. Er habe -als Mitgift Kenntnis dcr lokalen Verhältnisse in den neuen Provinzen und Kenntnis dcr Gesetzgebung des verflossenen Regimes mitgebracht. De: zen trale -beratende Ausschuß habe sich veranlaßt gesehen, vor «Tai gen Wochen «einstimmig festzulegen, daß, wenn Salata gefthlt hätte, die durch die Politik der Regierungen besonders'?, der ersten Periode in den neuen Provinzen begangenen Frhl'r fatale Konsequenzen gehabt hätten. Die obigen

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 12
Datum: 18.03.1922
Umfang: 12
Kammersitzung soll auch «ine Tagesord nung «ingebracht werden, in welcher die politische und admini strative Hystemisierung der neuen Provinzen, die Besserung der wirtschaftlichen Lage der Staatsbeamten, die schärfere In angriffnahme des wirtschaftlichen Wiederaufbaues und eine radikale Abänderung der den politischen und wirtschaftlichen Interessen der neuen Provinzen zuwiderlaufenden politischen Richtlinien sowie ein« Mehrung der Machtbefugnisse des Zen tralamtes der neuen Provinzen gefordert

werden. Der Senatsbenchl. Rom, 18. März. Im Senat wurden gestern verschieden« Anfragen erledigt. Handelsminister Rossini sprach über bi« Handelspropa- ganda Italiens im Ausland unb legt einen Plan fest, wie die selbe durchgeführt weiden solle. Rach Erledigung der Anfragen wurde di« Diskussion über di« Reform der Bürokratie und über Len Gesetzentwurf bezüglich der Teuerungszulagen der Beamten der Provinzen und Gemeinden fortgesetzt. Es wurden auch mehrere Tagesordnungen vorgelegt, die icdock nicht angenommen wurden

, darunter auch jene, in welcher das Zugeständnis einer zweiten Teuerungszulage für die Muni, zipalbeamten gefordert wird. Eine Anfrage betreffend die Demolierung des Schlacht schiffes „Tegetthoff'. beantwortet« der Marineminister De Dito dahin, daß sich die Regierung mit Rücksicht 'auf die von der Presse in dieser Frage eingenommene Stellung hierzu ge zwungen sehe. MEerrat. Der Gehctllsvorschuß an die Beamten der neuen Provinzen. R o m, 18. März. Im gestrigen Ministerrat gelangte die parlamentarische

urd außenpolitische Lage zur Ueberprüsung. Auch die aus Fi-unre aingölangten Nachrichten wurden über prüft. Die Diskussion der Vorlage betreffend die Bewilligung des GehaltsvorsctMsses von 1000 Lire an die Staatsbeamten der neue« Provinzen wurde auf einen späteren Zeitpunkt ver tagt. Die AusschreUunosen der Faschisten. Rom, 18. März. Die Regierung ist wegen der letzthin stattgehvbten Zusammenstöße zwischen Faschisten und Sozia listen sehr besorgt. An die Präfekten wurden strenge Weisungen

zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit yinausgegeben. In den Provinzen, in welchen Ausschreitungen vorkamen, wurden 800 Faschisten verhaftet und 1000 zur An zeige gebracht. Die Nachricht bestätigt sich, baß die Regierung fest entschlossen ist, bei weiteren Ausschreitungen mit den schärfsten Mitteln vorzugehen. Militärdiktatur in Fiume. Die Rückkehr D'Annunzio» bevorstehend. Wien, 18. März. Aus Fiume wird 'hierher gemeldet, daß die Faschisten die Militärdiktatur in der Stabt und -Umgebung

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 01.08.1921
Umfang: 4
der Stefani. Graf Toggenburg beleuchtete nach dem „Secolo' unter allgemeiner großer Aufmerksamkeit die folgende Tagesord nung: .Angesichts der besonderen wirtschaftlichen Gchwierig- ich durch den Wechsel ihrer ehunaen ergeben, vertraut esen» umständen Rechnung IV ■II. .! : u ketten der neuen Provinzen, wie sie , kommerziellen und finanziellen Bez > die Kammer, daß die Regierung bl<. tragen wird und geht zur Tagesordnung über.- Der' Abg. Graf Toggenburg erinnert daran, wie Südtirol vor dem Krieg

! der Fremdenverkehr aus Deutschland beinahe vollständig unterbunden ist. Dies beweist dieser Som mer mit all seinen fehlgeschlagenen Hoffnungen und großen Enttäuschungen vollständig klar. Es wirkt um so befremdender, weil die Regierung bezüglich der Einreise die neuen Provinzen anders behandelt wie die alten Provinzen. Jeder italienische Konsul in Deutschland ist ermächtigt, Paßvisa nach den alten Provinzen Italiens ohne weiteres zu erteilen, während solche nach den neuen Provinzen nur unter Borlage

bei Beibehaltung dieses Systems unabwendbar sind. Der Militärdienst ln den netten Provinzen. Das „Gior- nale d'Jtalia' bringt ein Dementi über die von mehreren Blättern gemeldete demnächftige Ausdehnung des Militär dienstes auf die neuen Provinzen. Der „Ruovo Trentino', also gewiß nicht ein Blatt, besten Jtaltenttat angezweifelt wer den könnte, lehnt die Ausdehnung des Militärdienstes auf die neuen Provinzen unter den gegebenen Umständen sehr scharf ab. Tr sagt, daß eine Rekrutierung in den neuen Provinzen

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Meraner Zeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 25.02.1924
Umfang: 4
in erster Jnjstanz, in zweiter Instanz der Generalstaats- i anwalt und in letzter Instanz das Justizmini- 'terium. Aber diese Behörden können nur von einen 'Ehehindernissen Dispens erteilen, welche m italienischen Gesetz vorgesehen sind. Wenn nun ein Ghehindevnis nach österreichischem Ge setz auftritt,, wer erteilt in diesem Falle dle Dis pens? Der zweite Punkt des Fragebogens handelt von der Anwendung des italienischen -Gherechtes (auch des materiellen) in den neuen Provinzen!. Wenn jemand

aus den alten Provinzen! eine Ehe in den neuen Provinzen eingeht, so ist er nach den Bsstiimmiuingen, !d!es italienischen Eherechts zu behandeln. Dies kommt auch zum Wusdvuck bei der Namensgebung unehelicher Kinder. Z. B. ein Mädchen aus den alten Provinzen gebiert in den neuen Pywinizen ein außereheliches Kind, dessen Water bekannt Ist. Mach italieni» fchem Gesetz erhält das uneheliche Kind nicht den Namen der Mutter, sondern den Namen des Vaters. «Und fo erhält auch bereits jetzt ein außereheliches Kind

eines Mädchens aus den Morr Provinzen, das >i>n den neuen Provinzen geboren wird, auch wenn der Water des Kindes in den neuen Provinzen zuständig ist, den Na men des Vaters. iDer dritte Punkt behandelt den umgekehrten Fall. Wenn Italiener,aus den neuen Provin zen in den alten Provinzen eine Ehe eingehen, so mÄssen sie nach den WestimjmunHen d>es öfter» reichffchen Gesetzes behandelt werden, weil w den neuen Provinzen noch das öistererchischs Recht w Geltung steht. ' Msan ficht daraus, daß die Ehegesetzgebung

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 12.10.1922
Umfang: 6
kann -am zutreffendsten der Charakter her Beschlüsse des Ministerrates gekennzeichnet werden, durch welche die mit großem Geschrei -angekündigte „Neuordnung' der -Verwaltung der neuen Provinzen ins Werk gesetzt wurde. Denn wenp man diese Beschlüsse -auf ihre wirkliche Tragweite prüft, ergibt sich, daß aus dem an-gekündig-ten radikalen System. Wechsel eine recht harmlose Aenderung einiger Namen gmvochen ist. Die GenerEommissäre -in Trient und Triest werden -au-fgeläst. An Stelle der Generalzivilkvnrmissäre treten Prä

. fekten, „die jedoch dieselben -Amtsbefugnisse und dieselbe Mvchtfiille genießen werden, die bisher -den Generalzivilkommislaren zustand'. Abge sehen davon also, daß die Vertreter der Regie rung in Trient und Triest künftig einen etwas bequemer ausgusprechenden Titel führen werden, hat sich in diesem Punkte -im bisher beftehenben Zustande nichts -geändent. Die Träger der ober sten RegierungsgewlE in den neuen Provinzen werden -auch künftig jene -rmklare, gesetzlich man- gelhaft umschriebene Stellung

- einnehmen, die -sich bisher durchaus nicht bewährt hat. Daß künftig „die Voranschläge der Generalzivilkom- missaviate auf die bezüglichen Budtzettttel der einzelnen Ministerien -Mfgeteilt werden' sollen, ändert nichts -an der Tatsache, daß im Grunde -alles beim alten geblieben ist. Die einzige, den , bisherigen- Berwvltungs- mechänismus -abändernde Verfügung besteht in det Auflassung des Zentra-lamtes Kr die neuen Provinzen. Jndeß rft -auch hier die Wirkung- dielser Maßnahmen stark abgeschwächt worden

. Vor allem durch die von den parlamentarischen Vertretern der neuen Provinzen dürchgesetzten Bestimmungen» daß die Auflassung des Zentml. amtes erst am 31. Dezember d. 2. erfolgen soll, bis zu welchem Zeitpunkte der bisherige Le-lter dieses Aintes, Exz. Salate -in dieser Stellung verbleiben wird. .Sodann ist durch die Beide. Haltung der Zentralberatungskomnüssivn in Rom, samt den derselben untergeordneten Re- -gionalkommlfslvnen in Trient und Triest, dafür Borisome getroffen, daß jener Aufgabenkreis des Zentrala-mtes

, der die Reusyftemiisierung der n-e-uen Prv-oinzen im allgemeinen umfaßt, mit anderen Worten, die politisch-ad-mmistrative Funktion des Zentralaintes, demselben Körper- lachen anvertvau-t bleibt, die bisher als das Kr bas ZentvailaMt maßgebende beratende Org-an gsdieM hat. Ei-ne gewisse Kontimstät in der Entwicklung de» Angleichungsprozesses in den neuen Provinzen ist dadurch Kvej-fMs tzervtchr- leist-et, zumal Exz. Salata aller Voraussicht nach Mch nach der -Auslosung des Zentvalamtes die Stelle eines Vorsitzenden

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Volksbote
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Seite 10 von 16
Datum: 03.03.1927
Umfang: 16
. — : — )' Das rorchsdeutsche Meritum. Die Regelung de» deutschen Vorkricgs- Elgentums in den neuen Provinzen. Durch das kgl. Dekret vom 12. Dezember 1926, verlautbart in der Gazzetta Ufficiale vom 26. Februar 1927, wurden bezüglich des Eigentums, welches deutsche Staats angehörige schon vor dem Friedensschlüsse in den neuen Provinzen Italiens besessen hat ten und das der Beschlagnahm« durch die italienische Regierung unterzogen wurde, fol gende Grundsätze ausgestellt: 1. Die Möbel, welche als Einrichtung von Wohnhäusern

mit der örtlichen Derwattungs- behövde die Rückgabe unbeweglicher Güter und von deren Zubehör, die in den neuen Provinzen gelegen sind, zu Gunsten der ehe maligen Eigentümer in Anerkennung ihrer besonderen Verdienste oder weil sie die ita lienische Staatsbürgerschaft erworben hab:n, »ersügen; mindestens 20% des Wertes der steigegebonen Güter müssen jedoch anläßlich 5cr Freigabe an den Staat bezahlt werden. 4. Den stüheren Eigentümern von Gütern >n den neuen Provinzen, die schon verknust wurden

, können 85% des aus dem Verkauf irzielten reinen Erlöses rückvergütet werden. 5. Den stüheren Eigentümern, deren die in l»en neuen Provinzen gelegenen unbeweg lichen Gütern und deren Zubehör nicht zu» rückerstattet werden, kann eine Entschädigung höchstens 85% des Nettowertes der- ielben gewährt werden. 6. Die Vereinbarungen, welche vor dem datum dieses Dekretes (12. Dezember 1926) .'ücksichtlich der in den neuen Provinzen ge legenen Güter geschlossen worden sind, blei ben in Kraft. 7. Di« Rückstellungen oder Entschädigungen

werden vom Finanzminister verfügt, der wieder diese Ermächtigung an die Präfekten übertragen kann. Im Anhänge dieses Dekretes ist «in« Kund machung des Finanzministeriums, Liquidie- rungsamt für die Güter der ehemals feind lichen Staatsbürger verlauibart, welche fAr alle deutschen Staatsangehörigen, die in den neuen Provinzen bewegliche oder unbeweg liche Güter besaßen, die von der Beschlag nahme betroffen wurden, von größter Wich tigkeit ist. Diese Kundmachung lautet fol gend: „Es wird allen Interessenten zur Kennmis

des 31. März 1926 ein ord nungsgemäßes Ansuchen an das Ministero delle Fmanze, Ufficio special« di stralcio per i beni ex nemici oder an die zuständige Prä fektur einbringen müssen; nach Ablauf dieser Frist kann keine Begünstigung in dieser Be ziehung gewährt werden.' , bttvas über den Wilddiebstahl. Ws im Jahre 1922 das Strafgesetz des Königreiches auf die neuen Provinzen aus gedehnt wurde, griff alsbald die Ansicht' Platz, daß das Abschiehen von Wild in dev Nachbarn Revier nicht mehr straffäNg sei

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Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 15.12.1938
Umfang: 6
zwar keine Anhaltspunkte Über die Einbrecher feststellen, fanden aber ein Jagdgewehr, das Besitz des Sohnes des Domanegg ist, sowie dreil Schachteln Pulver, Schrot und Patronen;^ außerdem wurden ein zweites Gewehr; und Wachsende Geburtenfreudigkeit Im WW« Stallen jss)erlz!?latt- Mit der Eroberung des Imperiums im Jahre 1936, fällt auch der Beginn einer ausgesprochenen Aufwärtsbewegung in der Bevölkerungsdichte Italiens zusam men. Die zunehmende Geburtenfreudig keit trat im ganzen Lande wie in den einzelnen Provinzen

mit einer ständig und regelmäßig steigenden Kurve der Geburtenziffern in Erscheinung. Im gan zen Jahr 1937 und in den ersten zehn Monaten des heurigen Jahres wiesen die standesamtlichen Register Monat für Monat Geburtenziffern aus, die beständig höher waren als im entsprechenden Zeit abschnitt der vorhergehenden Jahre. Noch deutlicher fällt dieser Anstieg beim Ver gleich für die einzelnen Provinzen und Gebietsteile des Landes ins Auge. Von 1935 bis 38 ist die Zahl der Provinzen mit nur 15 Geburten auf je 1000

Ein wohner von 12 auk 5 zurückgegangen, jene der Provinzen mit 15,1 bis 20 Ge burten auf 1000 von 26 auf 23, während umgekehrt die Zahl der Provinzen mit über 30 Geburten auk je 1000 Einwohner von 10 auf 16 gekommen ist; wie man sieht, Fortschritte, die für den kurzen Zeit raum von knapp zwei Iahren außeror dentlich viel zu bedeuten haben. Zu den völkisch gesunden Landwirt schaftsprovinzen Süditaliens und Sizili ens, die seit jeher und auch im Jahre 1936 die ersten Stellen in der demogra phischen

, Farli, Padova und Bolzano vorge rückt. Infolge dieser Bewegung und der noch weit ausgedehnteren in der Klasse mit 20 bis 25 Geburten pro 1000 Ein wohner hat Italien einen ausgesprochen hohen Stand der Geburtenfreudigkeit er reicht: nicht nur Süditalien, sondern auch fast das ganze Mittelitalien und ausge dehnte Gebiete der Po-Ebene und der Venetien sind hierin einbezogen, da sie höchste, hohe und mittlere Durchschnitts ziffern erreicht haben. Die Provinzen mit noch niedrigen Geburtenzahlen

haben sich auf die Gebiete des Piemonte, der Tos cana und Liguriens reduziert, wo aber ebenfalls zwar bescheidene, aber doch be deutungsvolle Fortschritte zu verzeichnen sind: viele dieser Provinzen sind in den letzten zwei Iahren von der Klasse mit weniger als 15 Promille in die nächst höhere aufgerückt. ^ In dieser kurzen Ueberschau der italie nischen Geburtenverhältnisse dürfen auch die libyschen Provinzen nicht vergessen werden, wo die Geburtenfreudigkeit der inetropolitanischen Bevölkerung die ge sunde Einstellung

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 8 von 12
Datum: 17.06.1922
Umfang: 12
Provinzen von st:igc»!>cr Nachfrage, gutem Absätze und weit hö heren Preisen sprechen, als für Warc mit glcl- chcm Alkoholgehalt in Südtirol iin Durchschnitt crziclt werden kann. Diese Tatsache aber ist leicht crklärbar, wenn man siöi zwei Grundtal sachen vor Auzcn hält, einmal nämlich, dah die weise Politik hoher Staatsmänner cs zwar ver standen hat, Slaatsgrenzcn nach halbjährigen Be. ratungen neu zu ziehen: daß sie abcr bis heute die Ausgabe nicht zu löfcn vermochte, dicsc Gc- biclsverändcrungcn

Ant wort: Da sieh du zu! In dieser Tatsache dcs völligen Auf-sich-Selbst- stellen? in wirtschaftlicher Hinsicht liegt abcr auch schon der zweite Grund für die verhältnismäßig verschiedene Entwicklung dcr Weinmärktc dicscs Jahres in dcn altcn und neuen Provinzen. Dic altcn Provinzen sind cin Halbjahrhundcrt zusam mengeschweißt, ihre Märkte haben sich aus einan der eingestellt: auch der Durchschnittshändler und nicht bloh dcr ganz große Unternehmer weih, daß cr seine Bcrschnittware aus Apulisn

zu holen. wo cr im ganzen Äiii'.igrciche besonders Marken finden kann. Die Wirtschaftskörper neucn Provinzen dagegen sind dem dcs in den alten Grenzen zwar mechanisch schweißt, aber noch lange nicht organisch mu ,i-,m vcrbundcn. Dic beiden Körper leben cin rer. hältnismäßiges Sondcrdasein dahin uns tö.inen daher ganz gut auch in cinzclncn Artikeln cin« mehr minder verschiedene Marktpreisbildunq o-.j- weisen. Tatsächlich traf dies nun sür die Weinpreijo i^> heurigen Jalire in eine!» gewissen

belchräuiikn Mahe zu. Dic Hauptursache dieser Verschieden heit liegt in den obcn genannten zwei Gründen, dic bci siucr gsnaucrcn Betrachtung eine ganz! Menge von Erschsinunzen erkennen lassen, w«I- che sich teils als Ursache, rcüs als Wirkung dieser Hauptgründe zeigen. Vor allein darf cin wesentlicher Unterfch,cd in dcr Bestimmung dcs Wcines dcr altcn und neuen Provinzen nicht übersehen werden. lAir haben oben uufgszeizl, daß eine gesonderte Je- trachtung der Produkte dieser beiden Gebiete aus allgemein

wirtschaftlichen Erwägungen herous mr-hl angebracht ist.) Tie altcn Provinzcn, die «den cin einheitliches Wirtschaftsgebiet sind, ve-, zehrcn ihren Wein zum weitaus gröhrcn Tcil selbst. Exportierte ja Italic» im Frieden ron einer Durchfchniltsprodukrion von 45 Millionen Hekto nur IL Millionen ins Ausland. Die Äd. satzmöglichkcit und deinnach Preisbildung dez Weines in den alten Provinzen wird also im ausschließlich durch die Aufnaqmssähigkeit inneren Marktes bestiii'mt. Diese AusnalM«. fähjgkeit ist nun heute

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 12.08.1921
Umfang: 4
Anwesenheit in Hieran dem Kurvorsteher M.-R. Dr. Huber gegenüber öflj eine diesbezügliche Anfrage, daß die Einreiseverhältziisse für die alten und neuen Pro vinzen vollkommen gleich seien and Ue Einreisevorschrtsten demnach für Sübtirol vollkommen gleich gehandhabt würden, wie für das übrige Italien. Die administrativen Wahlen in den neuen Provinzen. Im Zentralamt für die neuen Provinzen haben interministerielle Konferenzen für die Annahme der Landesvoranschläge für die neuen Provinzen stattgefunden

. An diesen Konferenzen nah men auch die Delegierten der General-Zivilkommiffariate von Triest, Trient und Zara teil. Die Verhandlungen wurden vom Senator Salata geleitet, welcher bereits mit dem Schatzminister De Rava über die Erhöhung der notwendigen Kredite, beson ders für dringende öffentliche Arbeiten» Vereinbarungen ge troffen hat. — In diesen Tcmen wird das Zentralamt für die neuen Provinzen auch eine Konferenz mit den Delegierten der General-Zivilkommiffariate und der Landesausschüffe von Trient, Görz, Triest

und Parenzo haben, um die Modalitäten für die Durchführung der administrattven Wahlen in den annektierten Provinzen festzusetzen. Die Wahlen sollen sofort nach der Rückkehr des Ministerpräsidenten Bonom aus Paris 'chrieben werden und innerhalb der tattfinden. Im Laufe des Monats durch ein Dekret ausge nächsten sechs Monate August sollen außerdem von seiten der Zentralregierung noch weiters bedeutende Vorkehrungen für die neuen Provinzen erfolgen. Der Militärdienst ln den neuen provtmen. Die Trientner

„Libertä' bringt ein Interview mit dem Knegsminister Gaspa- rotto, in dem derselbe die Einberufung der Rekruten der neuen Provinzen zum Militärdienst für den Monat April nächsten Jahres In Aussicht stellt. Dies bestätigt die vor einigen Tagen gebrachte Meldung unseres römischen Berichterstatters über die Absichten der Regierung in der Militärdienstsrage. Befreiungen vom Amsahstempek. Nach Artikel 11 de» Luxu»- fteuer-Dekretes sind von dem für Warenumsätze zwischen Kauf-' leuten festgesetzten

über die Um sätze der genannten Waren zwischen Produzenten, Kaufleuten und Gewerbetreibenden zu unterziehen sind. Die Handels- und Gewerbekaminer Bozen hat jedoch in Erfahrung gebracht, daß in den alten Provinzen Italien« auf derartigen Fakturen fol gende Stemvelgebühren angewendet werden; bi« 5 Lire frei; von 5—10 Lire Gebühr 5 Ets.; von 10—100 Lire Gebühr 10 Ets.; von 100—1000 Lire Gebühr 20 Ets.; von 1000 bla 5000 Lire Gebühr 30 Cts.; von 5000—10.000 Lire Gebühr 40 Ets.; über 10.000 Lire Gebühr ö0 Ets

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 1 von 12
Datum: 10.06.1922
Umfang: 12
über die Ausführungen des Lei ters des Zentralamtes der neuen Provinzen, S a l a t a, gelegentlich der Eröffnung der zwei ten Session dev Zentralberarungskommission veröffentlicht. Da die Ausführungen Salatas in allzu komprimierter Form Übermittelt wurden, ihre Tragweite aber von außerordentlicher Be deutung ist und außerdem durch dieselben die von den Gegnern des Autonomlegedankens in der Triefter Tageszeitung „II Piccolo' in breite ster Form behandelten Einwürfe gegen die Selbstverwaltung der neuen Provinzen

unverdientes LW rückt dadurch, daß behauptet wird, daß ich ihnen diese Regierungs akte abgezwungen hätte. Wie Sie verstehen wer den, handelt ea sich hierbei um einige Verfügun gen der das Gemeindewahlrecht die Einsetzung und die Funktionen der Provinzialausschusse be handelnden Dekrete und um Verfügungen gerin gerer Tragweite, denen das Bemühen — auf das ich übrigens stolz bin — zugrunde liegt, die autonomen, nicht nur verwaltungsrechtlichen, sondern auch gesetzgeberischen Rechte der neuen Provinzen

gesetzgeberische Vollmacht der Landtage hat eine die Regierung noch klarer verpflichtende Sank- tion erhalten. Es wird zweckdienlich fein, außer den zahlreichen programmatischen Erklärungen der Regierungschefs un!d der Parteiführer be sonders den Bericht der Regierung an den Kö- nig über das Dekret betreffend die Deröffent- lichung des Statutes des Königreiches in den neuen Provinzen den Kritikern vor Augen zu halten, um den Streit auf objektives Terrain zu tragen. Dieses Dokument, dessen Abfassung

ich mir jederzeit zur höchsten 'Ehre anrechnen werde und das allzu wenig bekannt ist, trotzdem es im Amtsblatt veröffentlicht wurde, enthält Erklä rungen, deren Wert durch die Unterschrift Gio- littis, des so strengen Hüters der alten konstitu tionellen Traditionen, erhöhten Wert erhalt. Bei Achtung der Annexinonsgesetze gilt das Statut in den neuen Provinzen nur für jene Teile zu Kraft bestehend, die nicht mit jenen In stitutionen kollidieren; welche die oben zitierten » e gewahrt wissen

wollen. Und ohne durch lnschmiegungsfähigkeit, die Vorteil und Kraft unseres Statutes ist, zum Zaudern ver. lockt zu werden, wird gerade auf die Artikel 3 und 10 hingewiesen und denselben die effektive automatische Anwendung abgesprochen. die, in dem sie Über Sanktion des Souveräns nur die nationalen parlamentarischen Vertretungen an der gesetzgeberischen Gewalt teilhaben lassen, diejenige Lcert^iung der gl setzgederischen Funk tionen ausschlicßen würden, die, von den zu be handelnden Materien vorgeschrieben, in den neuen Provinzen zwischen zentralem

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