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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 21.10.1921
Umfang: 8
betreffenden, Gerichtshofes eingetragen ist. Umgekehrt können die Advokaten der alten Provinzen ihren Beruf auch vor den Gerichten der neuen Provinzen ausüben, sofern« Ne sich der Assistenz eines Rechtsanwaltes, der in einer Advokaten liste der neuen Provinzen eingetragen ist, bedienen. Zur Ver tretung vor dem Kassationshofe und vor der 6. Sektion des Staatsrates bedürfen jedoch die Rechtsanwälte der neuen Pro vinzen einer solchen A s s i st e n z nicht, soferne es sich um Urteile

und Verfügungen handelt, welche im Gebiete der neuen Provinzen ergangen sind. (Art. 7, Absatz 1 und 5 und Art. Zur Vertretung vor dem Kassationshofe werden nur An wälte zugelassen, welche eine fünfjährige Praxis bei Oberlan- desgerichten oder Gerichtshöfen bezw. Appelgerichtshöfen der alten oder der neuen Provinzen Italiens bereits abgelegt haben. Diese Befugnis steht jedoch den in eine Advokatenliste der neuen Provinzen bereits eingetragenen Rechtsanwälten ohne weiters bei allen Gerichten des Königreiches

, einschließlich des Kassa- tionshofes zu; desgleichen denjenigen Rechtsanwälten, welche die Advokatenprüfung bei einem Oberlandesgerichte der neuen Provinzen nach dem 3. Rov. 1918 abgelegt haben und innerhalb eines Zeitraumes von zwei Monaten nach Inkrafttreten des vorliegendes Dekretes In eine Advokatenliste eingetragen wer den Ärt. 7, Abs. 2, 3 und 4). Die in einer Liste der alten Provinzen eingetragenen Rechts- anwälte, welche in den neuen Provinzen geboren sind, die seit 1. Jänner 1921 aus Gründen

des öffentlichen Dienstes dort wohnhaften Anwälte der alten Provinzen und diejenigen, deren ffan'ile feit 1. Jänner 1921 dort ihren Wohnsitz hat. können die Eintragung in die Advokatenlkfte der neuen Provinzen mit der Befugnis, ihren Beruf in denjenigen Provinzen, in denen ihr Geburtsort liegt oder der Wohnsitz ihrer Familie ist, aus- zuüben, ohne weiters erlangen, werden jedoch in diesem Falle aus der Advokatenliste des Ortes des Königreiches, in der sie bisher eingetragen waren, gestrichen (Art

haben. In diese vierjährige Advo- katufavraxis wird die Ausübung der Advokatur in den alten Provinzen eingerechnet (Art. 13). ^Wir werden auf diese Verordnung nach näher zurückkommen.) Der österreichische Privatbesih in Südtirol wird nicht angetastel. Unser römischer Hw.-Korrespondent meldet: Die in Südtirol verbreiteten Gerüchte, als ob die durch den Friedensvertrag von St. Germain gewährleistete Unantastbarkeit des österrei chischen Privatbesitzes in der« neuen Provinzen Italiens be droht fei, können» auf Grrind

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 19.12.1924
Umfang: 8
in keinem Derhältms steht. Bei dielen Dorschreibungen handelt es sich um die E i n- tommensteuer. also um jene Steuer im italienischen Steuersystem, deren maßlose Steuersätze wir seit ihrer Einführung kriti siert und als unzweckmäßig, schädigend sür Sie Steuermoral und Hauptquelle der gröb sten Sieuerungerechtigkeiten bekämpft haben. Wir haben zwar schon stets darauf hingewie sen. daß gerade die Einkommensteuer in den neuen Provinzen bei ihrer Einführung m viel schärferer Weise als in den alten Provin zen

der Steuerung'.eichheit zwischen den Äten und neuen Provinzen die Aufmerksam keit der Behörden und der Oeffentlichksit lenken. Die Steuerreform zdes gegenwärtigen Fi nanzministers De Stefam, wÄche mit 1. Jän ner 1925 in Kraft tritt, hat sich — wie wir m unseren Besprechungen der Reform im „Landsmann' <24. Oktober. 8. und 22. No vember) hervorgehoben haben — zum beson deren Ziele die Ausgleichung der Steuer lasten in territorialer wie in persönlicher Be ziehung gesetzt. In der Begründung der Steuerreform

hat die Regierung festgestellt, daß die Steuerlasten in den neuen Prvoin- M erheblich höher find als in den alten Pro vinzen- die Gebäudesteuerlast der neuen Pro vinzen verhält sich zu jener der alten Pro vinzen wie 1:14-, d'e Einkommensteuerlast 1:23! Italien zählt aber 74 Provinzen. Durch die Reform der Gebäudesteuer wird nun das horrende Mißverhältnis verbessert, und zwar zum Derhältms von 1:35. Be züglich der Einkommensteuer-Verminderung in den neuen Provinzen schweigt aber die Begründung der Steuerreform

ganz. Wir haben daher anläßlich unserer Besprechung der Steuerreform die Hoffnung ausgedruckt, dast die vom Ananzminisler angekündigte Erhöhung des steuerpflichtigen Einkommens sich nur auf die allen Provinzen erstrecken möge, damit aus diese Weise das Mißverhält nis in der Einkommensteuerlast der neuen und allen Provinzen sich zugunsten der erske- ren verändere. Das war eine Hoffnung, die angesichts der tatsächlichen und bekanrnen Steuermehrleistung der neuen Provinzen während des Jahres 1924 mehr

war eine natürliche FeHengrotte wit vicien Nischen artigen Einschnitten und -^rtnfungen. Hier und dort war durch ^«rscheichand der Natur nachgeholpen und fertigt war. Leider erweist sich nun diese Hoffnung als trügerisch und die Steuerträ ger der neuen Provinzen werden sich veran laßt sehen, diese Hoffnung in eine Forderung an die Regierung umzuwandeln. Daß in den alten Provinzen eine Erhöhung der steuer pflichtigen Grundlagen und noch mehr die Erfassung des großen Heeres der Steusr- deserteure eine Notwendigkeit

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Alpenzeitung
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Seite 6 von 8
Datum: 14.02.1937
Umfang: 8
trotz der größeren Bevölkerungsziffer aus 372.000 zurückgegangen. In der Darlegung der demographischen Lage Italiens bringt die „Agenzia d'Italia' interessan te Charakteristiken über die Situation iu den ein zelnen Provinzen des Königreiches hinsichtlich der Eheschließungen. Die einzelnen Provinzen werden in der Reihenfolge des Prozentsatzes angeordnet und es ergibt jich ein Minimum von 5.2 Eheschlie ßungen auf IlM Bewohner in der Provinz Bol zano und ein Maximum von 1V.5 Eheschließungen aus tausend

Bewohner in der Provinz Trieste. Das besagt, daß im Bevölkerungsverhältnis in der Provinz Trieste doppelt so viel Ehen geschlossen worden sind als in der Provinz Bolzano. Zwischen diesen zwei Extremen teilen sich die Koeffizienten der übrigen 92 Provinzen in verschiedener Weie auf. 64 Provinzen des Reiches weisen den Mittel stand der Eheschließungen auf, der im Jahre 1936 auf ItM Bewohner 6.7 betrug. Die Provinzen mit 6 bis 7 .4 Eheschließungen auf 1MV Einwoh ner stellen die typischen der italienischen

Heirats freudigkeit dar. Es befinden sich Provinzen aus allen Teilen des Reiches darunter. Interessanter sind die Charakteristiken der anderen 30 Provin zen, welche über dem Mittelmaße stehen und das Mittelmaß nicht erreichen', darunter sind 14. wel sche, eine hohe, Zahl von Eheschließungen aufzuwei sen haben, darunter sind sieben Kompartements der 18 des Königreiches vertreten. Veneto und Ve nezia Giulia an erster Stelle (Venezia, Friuli, Triefte, Carnaro, Istria), dann Emilia und die Toscana (Reggio

und Ferrara, Massa Carrara n. Pistoia): Lazio mit der jüngsten Provinz Littoria; Abruzzo mit Chieti und Pescara, Sardegna mit Cagliari und Sassari. An der Spitze dieser, Grup pe steht, wie bereits angeführt, Trieste. Auf der anderen Seite stehün die Provinzen mit Eheschlie ßungen unter dem Mittelmaße: elf davon gehören den Kompartiment? Oberitaliens an: Venezia Tridentina (Bolzano und Trento), Lombardia (Bergamo, Como, Cremona, Pavia). Piemonte mir Alessandria, Asti, Cuneo, weiters Imperia u Piacenza

, Viterbo und Macerata, Salerno nnd brindisi und Agrigento. Leben Menschen im höchsten Dimoiano ? GàMeWhl ;n ben mMen ZW« Aus Grund der Statistik über die Volksbewegung tni Königreiche im Jahre 1935. stellt die „Agen zia d'Italia' einige interessante Betrachtungen über die Geburtenzahl in den einzelnen Provinzen an. Nach der Höhe der Geburtenziffern geordnet, ergibt sich, daß die Durchschnittszahl auf tausend Einwohner 23 Geburten ausmacht. Eine weitere Betrachtung ergibt, daß sich die Provinzen

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Bozner Nachrichten
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Seite 2 von 8
Datum: 16.08.1922
Umfang: 8
. '^ Ausdehnung wichtiger Gesetze auf die neuen Provinzen. R o m. 16. August. Der Ministerrat hielt vorgestern und gestern eine Sitzung ab, der auch Exzellenz Salata beiwohnte, weil verschiedene Vorkehrungen, die die neuen Provinzen betreffen, beschlossen wur den. Aus diesen sind für Südtirol von In teresse: 1. Genehmigung von kgl. Dekreten be treffend die wirtschaftliche Assimilierung des st aatlichen Personals des alten Regi mes, unter Vorbehalt, daß auch der Schatzmini ster dazu seine Genehmigung gibt

. 2. Ausdeh nung der allgemeinen Zollgesetzgebung aus die neuen Provinzen, nachdem die nötigen Veränderungen verfügt wurden. 3. Genehmi gung eines Dekretes, das die Wiedereinsetzung eines' Schiedsgerichtes und eineh. technischen Ausschusses bei der Cassa Nazionäle Infortuni, Abteilung Venezia Tridentina, vorsieht. 4. Ge nehmigung eines Dekretes mit Bestimmungen für die Nicht er amtsprüfungen der Am nächsten Tag -— es ist der 30. Juli — er fahre ich zufällig auf meiner neuerlichen Fahrt

, die gegenwärtig bei den Ge richten der neuen Provinzen in Dienst stehend 5. Genehmigung eines Dekretes, das einige Teile des allgemeinen Stempeltarifes be treffend strafwürdige Vergehen auf die neuen Provinzen ausdehnt. 6. Genehmigung eines De kretes, kurch das die Neuernennung der Kom mission für allgemeine Jndustriesteüer und der Schätzungskommission für Ei nkommen- steuer nach der in den neuen Provinzen in Kraft befindlichen Ordnung angeordnet wird. 7. Genehmigung eines Dekretes, durch das die Ausdehnung

der in den alten Provinzen gelten den Bestimmungen über die Konzession der Opera di bonifiea e sistemazione auf die neuen Provinzen vorgesehen ist. 8. Ausdehnung der in den alten Provinzen geltenden Bestimmungen über den staatlichen Beitrag für die Kosten von Entwässerungs arbeiten und Auffin dung und Ausnützung unterirdischer Wasserquel len auf die neuen Provinzen. 9. Ausdehnung der in den alten Provinzen geltenden Bestimmun gen betreffend die an die Privatindustrie über- gebenen Eisenbahnen, Trambahnen

und Auto- linien auf die neuen Provinzen. 10. Genehmi gung eines Dekretes, durch das mit Verände rungen und Zusätzen die Gesetze und Reglements für die Industriemo n o pole des italieni schen Staates in den neuen Provinzen veröf fentlicht werden. 11. Genehmigung eines Dekre tes, durch das die'Vorkehrungen zugunsten der Erzeugüng u. Ausnützung der e l e k t rischen Energie auf die neuen Provinzen ausgedehnt wird. 12.. Dekret, das die Bestimmungen über die Abhilfe bei Mangel an elektrischer Energie

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Volksblatt
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Seite 6 von 8
Datum: 16.08.1922
Umfang: 8
hat eine Anzahl Millio nen für die Wiederherstellung der zum Teil baufälligen Kirche gespendet. Ausdehnung wichtiger Metze auf die ueuen Provinzen. ' Rom. 16. August. Der Ministerrat hielt vorgestern und gestern eine Sitzung ab, der auch Exzellenz Salata beiwohnte, weil verschiedene Vorkehrungen, die die neuen Provinzen betreffen, beschlossen wur den. Aus diesen sind für Südtirol von In teresse: 1. Genehmigung, von kgl, Dekreten be treffend die wirtschaftliche Assimilierung des staatlichen Personals des alten

Regi mes, unter Vorbehalt, daß auch der Schatzmini ster dazu seine Genehmigung gibt. 2. Ausdeh nung der allgemeinen Zollgesetzge b u n g aus die neuen Provinzen, nachdem die nötigen Veränderungen verfügt wurden. 3. Genehmi gung eines Dekretes, das die Wiedereinsetzung eines Schiedsgerichtes und eines technischen Ausschusses bei der Cassa Nazionale Insortuni, Abteilung Venezia Tridentina, vorsieht. 4. Ge nehmigung eines Dekretes mit Bestimmungen für die Richteramtsprüfungen der Gerichtsauditoren

, die gegenwärtig bei den Ge richten der neuen Provinzen in Dienst stehen. . 5. Genehmigung eines Dekretes, das einige Teile des allgemeinem Stempeltarifes be treffend strafwürdige Vergehen auf die neuen Provinzen ausdehnt. 6. Genehmigung eines De kretes, durch das die Neuernennüng der Kom mission für allgemeine Industriesteuer und der Schätzungskommission für Ei nkommen steuer nach der in den neuen Provinzen in Kraft befindlichen Ordnung angeordnet wird. 7. Genehmigung eines Dekretes, durch das die Ausdehnung

der in den alten Provinzen gelten den Bestimmungen über die Konzession der Opera di bonisiea e sistemazione auf die neuen Provinzen vorgesehen ist. 8. Ausdehnung der in den alten Provinzen geltenden Bestimmungen über den staatlichen Beitrag für die Kosten von En twässerungsarbeiten und Auffin dung und Ausnützung unterirdischer Wasserquel len aus die neuen Provinzen. 9. Ausdehnung der in den alten Provinzen geltenden Bestimmun gen betreffend die an die Privatindustrie über- gebenen Eisenbahnen, Trambahnen

und Auto- linien auf die neuen Provinzen. 10. Genehmi gung eines Dekretes, durch das mit Verände rungen und Zusätzen die Gesetze und Reglements für die Industriemo nopole des italieni schen Staates in den neuen Provinzen veröf fentlicht werden. 11. Genehmigung eines Dekre tes, durch das die Vorkehrungen zugunsten der Erzeugung u. Ausnützung der elektrischen Energie auf die neuen Provinzen ausgedehnt, wird. 12. Dekret, das die Pestimmungen über die Abhilfe bei Mangel an elektrischer Energie

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Meraner Zeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 05.11.1924
Umfang: 6
machen, wie das während de« letzten Kriege» in Oesterreich geschah, wo die slawischen Trup pen des österreichisch-ungarischen Heeres sich zu zehn» und Hunderttausenden dem Feinds erga ben, um dann ihre Waffen gegen das Doppel- königreich zu kehren. In, jedem Falle steht In Europa das Gespenst nationaler Kriege neben dem rein imperialistischer. Italien. Die Übersteuerung der neuen Provinzen. Die MbeHü' vom SV. Ottober 1S24 veröf fentlicht zu diesem höchst interessanten Gegen» stand einen offetten Brief an den Abgeord neten

sich auf 222 Millionen für die alten Provinzen «und 1v Millionen Nr die neuen Pro- vdngen belieif, während nach der Neuordnung ein Steuerevgsbnis von 236 Millionen aus die alten Provinzen und 8 Millionen auf die neuen Provinzen oorgeisehen erlscheint. Das wM besagen, dcch die neuen Provinzen im Jahre i924 ew Füniftel (?) der gesamten Steu- evsumme gezahlt Habens während ihnen gemäß der Revision bloß ein SechGmMreißigstel der gesamten Steiuerswnme zu zahlen obliegt. Die neuen Provinzen haben daher eins

Ueberbe- steuenmg von 1S2 Prozent zu tragen gehabt. Während sie gerechteriweise L. S,Sö0.vlX> (das ist gleich ein Hlwsuniddreißigstel von 222 Mil lionen als der Steuersumme der alten Provin zen) hätten zahlen sollen, haben sie in Wirklich keit 16 Millionen gezahlt, d. h. um 1V Millio nen zu viel. Die Sachs hat übrigens nur die Voraussicht jener bestätigt, welche in Kenntnis der großen Verschiedenheit in der Abschätzung des besteuer baren Einkommens in den alten und neuen Provinzen die Anwendung

der in den alten Provinzen geltenden Bemessungsmethoden aus die neuen Provinzen für ungerecht hielten. Ich bin nun der Wnlsicht, dah man solche Vor- tvlNmnW nicht unberücksichtigt lassen darf und daß da unbedingt Abhilfe aeischaffen werden muß. Es handelt isich tatsächlicy nicht bloß um einen Einzelfall ungleicher Steuerbemessung, die wohl vork«nmen tann und unvermeidlich ist, sondern um die Ungleichbehandl-ung ganzer Provinzen, welche »M da« 2X fache im Ver hältnis mehr Steuer gezahlt haben al» die an» deren

Provinzen, und die» nur infolge falscher Anwendung «in«» <S«s«tz»»: man Wird doch nicht «m>KnO«> dttchm, daß die so auffällig ver> f schieden? Anziehung der Steuerschraube aus- ' drücklich beabsichtigt war. Abgesehen davon, daß diese Belastung umso 'drückender erlscheint, als die davon betroffenen Steuerträger zum guten Teil Gebieten angehö ren, welche schon vom Krieg hart heimgesucht wurden, kann man ruhig sagen, daß wir da einer «ungebührlichen Steuereinforberung des Fiskus gegenüberstehen

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Südtiroler Landeszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 06.12.1921
Umfang: 8
für die neuen Provinzen statt. Zur ersten Sitzung- waren -viele Abgeordnete, Senatoren, die Generalzivilkomm-issäre von Triest und Trient, der Ztoilkonttnissär von Zara erschienen. Der Präsident Sat-a -t a «begrüßte -die Erschienenen mit einer Rede, in der er daraus hinwies, daß die Negierung immer auf die Erhaltung der regionalen und provinzialen Autonomien ge sehen habe. Bevor man mit der Diskussion begann, sprach Se nator R t n a l d i n t -über eine Tagesordnung, daß bei den kommenden Gsmeindewahlen iin

den neuen Provinzen das Pro- vorzfystem verwendet werden soll. Die Frage wird in einer der nächsten Sitzungen beraten werden. Deg asperi schlug vor, vor allem anderen die Fragen der regionalen Wirtschaft einer Kommission zum sofortigen Studium vorzulegen. Es folgte eine längere Debatte. F o s c a r t betonte auch, daß diese Frage möglichst schnell erledigt werden müsse, weil sie sä auch mit einer anderen «sehr wichtigen Frage, der Teilung der annek tierten Gebiete, in engstem Zusammenhang steht

. Der Vor schlag des Präsidenten, das Zentral-amt möge in kürzester Zeit diese Fragen sowie andere wichtige, wie Autonomie, Teilung der Machtbefugnisse zwischen Provinz und Parlament, «Abgren zung der Provinzen, «beraten und spätestens Mitte Februar über seine Arbeiten Bericht erstatten, wurde beifällig ausge nommen. Der Vorsitzende, Exzellenz Scckata, Letter de« Zentralamte» für di« neuen Provinzen, hielt eine Eröffnungsansprache, in der er ausführte: Seine Cxz. der Ministerpräsident hätte selbst gerne

di« Mitglieder der Zentralberatungskommiffion begrüßt, di« nun das erstemal zusammentreten. Da er verhindert ist, der Eröff nungssitzung berzuwohnen, hat er mich «beauftragt, ihnen mit seinem herzlichen Gruß auch die innigsten Wünsche fiir eine fruchtbare Arbeit und die Dersichenmg seines Interesses an Ihren Arbeiten auszudrücken. Der Sprecher übernahm den Vorsitz in der Zentrallberatungskommisfion als Leiter des Zen- trolomtes für di.' neuen Provinzen. Die Zusammenlegung des Vorsitzes

in die der Zentralkommission mit seinem Amte ent spricht ganz und gar den Kriterien, nrelche bei anderen beraten den Stellen des Staates innehalten werden, und außerdem der größeren Möglichkeit, die Betätigung dieser Körperschaften fiir die praktischen Notwendigkeiten geeigneter zu gestalten. Er lauben Sie mir, daß ich Ihnen meinen leb lüften Beifall fiir die Bildung der Bevatungskonnnisslonen aurdrücke und die besten Wünsche für die definitive Systemisierm«; der nerren Provinzen des Königreiches entbiete. Rur

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 8
Datum: 16.05.1924
Umfang: 8
einiges richtiggestellt werden. Wenn Ihr römischer Berichterstatter der Ansicht ist, daß die vor dem Zusammenbruche an jetzige Staatsbürger der neuen Provinzen verliehenen österreichischen oder ungarischen Adelstitel „eigentlich nicht mehr berechtigt' sind, so irrt er sich. Denn das kgl. De kret vom 20. März 1S24, Nr. 442, bezieht sich nur auf die alten Provinzen des Königreiches und sind alle dort getroffenen Strafsanktionen, die erst ab 1923 gelten werden, nur auf die alten Pro vinzen anwendbar. Denn mit den kgl

. Dieses Verzeichnis und seine Nachträge bildet die (Grundlage für die eoent. Bestrafung der nicht eingetragenen Adelstitelführendsn. Nun ist es aber ganz ausgeschlossen, daß die Titelführenden der neuen Provinzen, ohne daß auch hier eine Prüfung stattgefunden hätte, einfach den Stras- sanktionen des Dekretes vom März l. I. ausgesetzt würden. Denn auch in den neuen Provinzen werden einmal die Regionollommifsionen errichtet werden müssen, welche die Angelegenheiten genau prüfen, ehe die Oberbehörde definitiv

entscheidet. Hätte das Dekret über den Adelsmißbrauch auch in den neuen Provinzen Keltung haben sollen, so müßten eben vorerst alle kgl. Dekrete vom Jahre 189k on bis zur Jetztzeit (ca. 1v an der Zahl), so weit sie die Heraldische Ratsversammlung und die Adelsgeseizgebung im allgemeinen betreffen, a»f die neuen Provinzen ausgedehnt worden sein Dies ist aber nicht der Fall. Im Gegenteil! Auf Grund des Märzdekretes l. I. wurde vor wenigen Tagen die Durchführungsverordnung vom kgl. daran, ihn zu pflegen

infolge eines Bisses. Die Gefahr erhöht der Umstand, daß tollwütige Tiere durchaus bißlustig erscheinen. Der Ansteckungsstoff fin det sich hauptsächlich im Speichel, aber auch in all« anderen Teilen des Körpers. Ist er durch den Biß eines tollen Hundes auf einen andere« Hund, eine Katze, ein Rind, ein Ministerratspräsidium <bezw. der Heraldischen Ratsgefellschost) veröffentlicht und wird dort sk die alten Provinzen die neuerliche Ueberprüsun, des 1921 approbierten Adelsoerzeichniffes und die Aufnahme

der sehr zahlreichen Nichteingetrogl^ angeordnet. Hiebei wird auf die neuen Prsoi^ zen nicht Bezug genommen und auch keine A,. gionalkominissionen in denselben errichtet, ital. Regierung hat sich um eine Registrierung Kz Adels der neuen Provinzen bisher nicht bekü«. mert und wird diese Ansicht der Nichtgeltwig d« obigen Dekrete bei uns auch von der zuständig?, Stelle'der Trienter Präfektur geteilt. Wie >«. richtig die Ansicht Ihres römischen Korresxondi». ten ist, daß die alten Adelstitel nicht mehr i, > Geltung

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 30.08.1935
Umfang: 6
wird ein eigenes Ko mitee Sorge tragen. Die Teilnehmer am Kongresse werden im Verlaufs der Dauer Trento, Rovereto und den Brennero besuchen. Ermäßigle Preise für Warenbeförderung Die fasc. Union der Kaufleute hat auf Grund des Ministerialdekretes vom 6. August 1935 eine Preisermäßigung für Warenbeförderungen er langt, und zwar: a) Reis, Reismehl, Nebenprodukte, versandt von den Stationen der Provinzen: Vercelli, Novara, Alessandria, Pavia. Milano, Verona, Bologna, Rovigo, Mantova, Ravenna, Ferrara, Cremona

, Modena, Venezia für Ermäßigungen für einen Umkreis von 700 Kilometern von der Abfahrts station; b) Auch für Reis, der von den obgencinnten Provinzen auf den Linien Napoli, Caserta. Bene vento, Foggici, Manfredonia und südlich davon befördert wird. Die Ermäßigung dauert vom 10. August 1S35 bis 31. Jänner 1936. Mit dem oben angeführten Dekret wurden auch Frachtermäßigungen für andere Waren gewährt. Sommerpostamk Carboni» Es wird bekannt gegeben, daß am 31. August das Sommertelegraphenamt von Carbonin

ge schlossen wird. Für Jäger Jagdkalcnder für das vierte kompartiment Der Ministerialkommissär für die Durchführung der Jagdbestimmungen in den neuen Provinzen hat folgenden Jagdkalender für die Sommer- und Herbstzeit im vierten Kompartiment (Trento und Bolzano) festgesetzt. Nach den Verfügungen des Art. 1 des Mini» sterialdekrets vom 15. Juli 1932 über die Geneh migung der geographischen saunistischen Karten und über die Wildtiere, die in den einzelnen Zo nen gejagt werden können, wurde für das Jahr 1935

' veröffentlicht nachstehende vergleichende Statistik über die Volksbewegung in den einzelnen Provinzen Italiens der Jahre 1934 und 1933. Von 1933 auf 1934 hat Italien eine Zunahme der Eheschließungen um 22.747, eine Abnahme der Lebendgeburten um 3004, sowie der Todes fälle um 10.767 zu verzeichnen. Hinsichtlich der Verteilung dieser Ziffern auf die einzelnen Regio nen bezw. Provinzen des Reiches bringt die Sta tistik folgende Daten: .In allen Kompartiments war die Zahl der Eheschließungen höher als im Jahre

, Sizilien und Sardinien. Die Verteilung dieer Ziffern der Volksbewegung auf die einzelnen Provinzen stellt sich folgender maßen dar: Eheschließungen: In 87 Provinzen eine Zunahme, nur in 5 Provinzen ein Rückgang, nämlich in Bologna, Modena, Ravenna, Pesaro» Urbino, Nuoro. Geburten: Eine Zunahme war in nach stehenden 47 Provinzen zu verzeichnen: Aosta, Cuneo, Vercelli, Spezia, Savona, Bergamo, Como, Brescia, Cremona, Mantova, Milano, Sondrio, Varese, Padova, Treviso, Udine, Venezia. Verona, Vicenza

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
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Seite 6 von 8
Datum: 24.01.1923
Umfang: 8
. Kartenvorverkauf im Gesellenhause. Neue Prüfungsvorschriften für die Mttelschulen. Das letzte Verordnungsblatt des Unterrichtsministe riums vom 5. Jänner enthält die Verfügung, daß die bisher in den neuen Provinzen geltenden Vor schriften über die Schluß- und Reifeprüfungen in den Mittelschulen, enthaltend in den Verordnungen vom 7: Oktober 1920 (Art. 9 und 10), und 15. Sept. 1921 (Art. 2, Abs. 8 und 9), abgeschafft sind. Mit Beginn der Juli-Session des Schuljahres 1922/23 werden neue Vorschriften in Anwendung

hat die Trienter Präfektur ermächtigt, zur Un terstützung der Abbrändler-Familien von Cari. solo 10.000 Lire auszuwerfen. M?imnMst W niM PiM'liW. In einem kürzlich herausgegebenen Buchs, betitelt „Für die neuen Provinzen und für Ita lien' spricht Exz. Salata. der seit dem Zu sammenbruche von der ital. Regierung sozusagen zum Lenker der Geschicke, insbesonders der Ver waltung der annektierten Gebiete bestellt war. ausführlich über alle Fragen, die mit den neuen Provinzen in Zusammenhang stehen, gibt

einen Ueberblick über die Geschichte der neuen Pro vinzen seit dem November 1918 bis zur Auflö sung des Zentralamtes, dessen Leiter er selbst war und nach dessen Auflösung er von den neu zur Macht gelangten' nationalistisch-zentralM- schen Regierungsmännern sang- und klang los aus der politischen Tätigkeit ausgeschaltet wurde. Zur f i n a n z i e l l e n Sei te, die das Pro blem der neuen Provinzen für Italien bietet, nimmt nun der Volkswirtfchaftlrer Senator Achille Loria, in seiner Zeitschrift „Echi Com

- menti' Stellung. Loria sagt, in Rom mache sich ein höherer Beamter des (aufgelösten) Schatz- minister iüms gerne darüber lustig, daß Italien von den neuen Provinzen, das „Fleisch von den Knochen gezogen', also ausgesaugt wurde. An dere sagen gar, die neuen Provinzen seien für Italien ein Finanz-Caporetto Hewesen, o^er nennen die annektierten Gebiete gesalzene lsslate!) Provinzen, oder anstatt reäsnti (er löste) besser roöenti (nagende) Provinzen. Jedoch zerstört Salata in seinem Buche

diese gründlich. Der Wert der neuen Provinzen ist hinsichtlich seines steuerfaßbaren Volksvermö gens aus 30 Milliarden Lire einzuschätzen, das alte Italien auf 580 Milliarden (Lire nach heu tigem Werte gerechnet). Somit hat Italien eine ganz beträchtliche Neueerwerbung gemacht. Die. staatl. Einnahmen aus den neuen Provinzen kann man auf jährliche 500 Millionen Lire schätzen, so daß die Steuerleistung per Kopf etwa 32'/« Lire beträgt. Weniger begreiflich scheint uns die Bemer- kung, daß die neuen Provinzen

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 2 von 8
Datum: 16.08.1922
Umfang: 8
, daß auch der Schatzministei dazu seine Genehmigung gibt. 2. Ausdehnung der allgemeinen Zollgesetz- gcbuiig aus die neuen Provinzen, nachdem die nötigen Veränderungen verfüg: wurden. 3. (Genehmigung eines Dekretes, das die Wiedereinsetzung eines Schiedsgerichtes und eines technischen Ausschusses bei der Cassa Nczionale Infortuni, Abteilung Venezia Tridentina, vorsieht. Genehmigung eines Dekretes mit De- stimmungev. für die Richterprüfungen der Gcrichtsaud'itoren, die gegenwärtig bei den Gerichten der neuen Provinzen

in Dienst Itel>cu. 5. Genehmigung eines Dekretes, das einige Teile des allgemeinen Stempeltarifes be- trefsend stiasnüidige Vergehen auf die neuen Provinzen ausdehnt. 6. Genehmigung eines Dekretes, durch das die Neurrnennung der Kommission für allgemeine Induslriesteuer und der Schät- zungekommission für Einkommensteuer nach der in den neuen Provinzen in Kraft befind lichen Ordnung angeordnet wird. 7. (c.enclimigung eines Dekretes, durch das die Ausdehnung der in den alten Provinzen geltenden

Bestimmungen über die Konzession der Lpere di bonifica e sistemazione aus die neuen Provinzen vorgesehen ist. 8. Ausdehnung der in den alten Provin zen geltenden Bestimmungen über staatliclzen Konkurs für die Spesen sür Entwässerung?- arbeiten und Aussindung und Ausnützung ! unterirdischer Wassercsuellen auf die neuen Provinzen. ! g. Ausdehnung der in den alten Provin- ! zen geltenden Bestimmuiigen betreffend die s an die Privatindustrie übergebenen Eisen- ! bahnen, Trambahnen und Äutolinien

auf ! die neuen Provinzen. ! 10. Genehmigung eines Dekretes, durch j das mit Veränderungen und Zusätzen die z Gesetze und Neglements sür die Industrie- ! Monopole des italienischen.Staates in den ! neuen Provinzen veröffentlicht werden. ! 11. Genehmigung eines Dekretes, durch j das die Vorkehrungen zugunsten der Erzeu- ^ gung und Ausnützung der elektrischen Ener- - gic auf die neuen Provinzen ausgedehnt wird. 12. Dekret, das die Bestimmungen über die Abhilfe bei Mangel an elektrischer Energie auf die neuen

Provinzen ausdehnt. 13. Genehmigung eines Dekretes, durch das die Testimmungen für die Anlagen, in denen fossile Vrennstofse für die Produktion und Verteilung von elektrische: und mecha- nischr Energie erzeugt werden, aus die neuen Provinzen ausdehnt. 14. Genehmigung eines Dekretes bezüglich des System? der Änn-ullierung der Stempel marken für Verkäufe und Käufe von Luxus waren. Tagesneuigteiten. Lord Northcliffc gestorben. London. 1-- August, heule starb hier Lord Norkhclisse, Herausgeber der „Times

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 1 von 8
Datum: 22.11.1922
Umfang: 8
Mussolini bei der Aufnahme Für die neuen Provinzen. Ewige Absichten Mussolinis. — Ausgedrückt gegenüber dem Abgeordneten Flor. (Spezialinformationen des „Tirols r'.) In den letzten Tagen sprach, wie wir de- relts telegraphisch meldeten, der Trieatner sozialistische Abgeordnete Flor beim Mini sterpräsidenten Mussolini vor und kon ferierte mit diesem über eine Reihe oon Fragen und Wünschen der Bevölkerung der Venezia Tridentin«, die der Abg. auch in einem Memorial« niedergelegt hatte. Ins besondere

oerwies der Abg aus den Wunsch nach Gleichstellung der Staats beamten, vor allem der Eisenbahn angestellten der unteren Kate gorien der neuen Provinzen mit jenen der alten Provinzen. Weitere Wünsche oe- trefsen die Ausdehnung des Staatsbeitrage» für den Achsenkilometer für die Sekundär bahnen auf die neuen Provinzen, die Aus dehnung der Gesetze über die Cooperatloe (Arbeitergenossenschaften), die Ausdehnung anderer sozialer Gesetze und speziell einige Wünsche befaßten sich mit dem auszudeh nenden

Privatbeamtengesetz. Ministerpräsident Txz. Mussolini er klärte. daß alles, was die Gleichstellung der neuen Provinzen anlange, eine A«^Iegen» heit sei, die er in aller nur möglichen Weise beschleunigen wolle. Insbesondere sei es seine Absicht, die Verträge oon Rom, oor allem jenen über die Sparkassen, zu ra tifizieren. Außerdem erklärte Exzellenz Mussolini, daß er bereits mit seinen Kollegen o?m Ministerium für die befreiten Gebiete, Abg. Giurioti, eine detaillierte Konferenz über die Regelung des Kriegsschäden

- ersotzes gehabt habe. Es wurde beschlos sen. daß sämtlich« Praktiken für die Aus zahlung des Kriegsschädenersatzes spätestens in zwei Monatin nach dem Tage beendet sein müssen, an welchem der Staat den er littenen Kriegsschaden anerkannt habe. Außerdem empsahl der Abg. Flor die voll ständig» Gleichstellung der Zivil» und K r i e g s pe n s i o n i st e n der neuen^- mit jenen d«r allen Provinzen, auch wenn die» für einige Kategorien zum Nachteil >st, weil eine solche Gleichstellung für die mei sten

an di: alten Provinzen beschleunigen wolle: er aber Zls ein Mann, der sich viel mit thoretisch.'n Studien über Rechtsfragen befasse und ebenso auch als Praktiker in Prozeßfra^en könne nicht umhin, anzuerkennen, daß einige der in den neuen Provinzen noch in Kraft stehenden Gesetze des ehemaligen Oesterreich- llnqarn Vvrteüe bieten; er werde dieser Erkenntnis auch entsprechend Rechnung tra gen, besonders was den ZioilprozeA anlangt, der ja bekanntlich eine viel raschere Prozeßführung ermöglicht

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksblatt
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Seite 5 von 8
Datum: 21.06.1922
Umfang: 8
, daß der Landesschulrat in den neuen Provinzen aufge lassen wurde, da der neu eingesetzte Landesaus schuß schlechterdings die Aufgaben der Schulbe hörde nicht bewältigen könne. An zweiter Stelle spricht Tamanini über die Schulpflicht. Die achtjährige Schulpflicht werde mit Nachdruck durchgeführt und widerspenstige Eltern werden bestrast. Diesem Umstände sei es zu verdanken, daß in den neuen Provinzen bloß drei Prozent Analphabeten erscheinen und auch diese rührten von Zugewanderten her. Bei uns dro ben, sagt Tamanini

ist nach dem fünften Schuljahre eine drei jährige Bürgerschule angegliedert mit erweiter tem Lehrplane; diese sogenannte Bürgerschule entspricht ungefähr der Leuola teokniea in den alten Provinzen. Zur Mittelschule übergehend betont Tama nini, daß der auffälligste Unterschied Zwischen den alten und den neuen Provinzen in den Leh rerbildungsanstalten zu finden sei. In den neuen Provinzen werden die Zöglinge erst nach vollendetem 15. Lebensjahre aufgenommen und müssen durch volle vier Jahre die Anstalt besu chen

. Das Reifezeugnis, das sie sich durch eine strenge Prüfung erwerben, befähigt aber die Zöglinge bloß zu einer provisorischen Anstel lung; wer definitw bestellt werden will, kann nach befriedigender Zweijähriger Dienstleistung die Lehrbesähigungsprüsung ablegen, auf weiche er sich durch fleißiges Studium vorbereiten muß. Demnach kann die Lehrerbildung als eine sechs jährige angesehen werden, während sie in den alten Provinzen dreijährig ist. Es sei einleuch tend, daß die neuen Provinzen gegenüber den alten

einen weiten Vorsprung haben und darum wäre es wünschenswert, ja notwendig, daß in den alten Provinzen eine Schulreform durchge führt würde, die das Schulwesen in den neuen Provinzen zum Vorbilde zu nehmen hätte. Mit Rücksicht auf die Bildungsstufe der Lehrkräfte in den neuen Provinzen möge die Regierung dafür Sorge tragen, daß sie auch entsprechend entlohnt werden. Eine Übungsschule, wie sie bei uns den Lehrerbildungsanstalten angeglie dert ist, scheint man in den alten Provinzen nicht Zu kennen

, denn Tamanini weist mit Nachdruck auf diese hin. Die übrigen Mittelschulen weichen hüben u. drüben nicht sonderlich voneinander ab. Schließlich weist der Abgeordnete auf die eingehend ausgearbeiteten Lehrpläne für alle Schulgattungen in den neuen Provinzen hin u. verspricht sich bei Einhaltung derselben große Erfolge. Tamanini soll für seine Ausführungen reichen Beifall erhalten haben, insbesondere im Zentrum, wo seine Parteigenossen, die Popo- lari. sitzen. Mögen seine Anregungen nur auf fruchtbaren Boden

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Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Landeszeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 23.12.1921
Umfang: 6
Landeszeitung'.) Die Patzvija für Ausländer. Auf mehrfache Anfragen beauftragten wlr unseren rö mischen Vertreter nochmals im Ministerium des Aeufzern in Nom Erkundigungen über die Erteilung von Patzvisa an hier ansässige Ausländer etnzuholen und erholen wir darüber nun folgende Depesche: Rom 23. Dezember. Das Ministerium des Aeutzern er- teilt keinerlei direkte Patzvisa oder Rückreiseerlaubnisse an irgend jemand. Die in den neuen Provinzen ansässigen Aus länder, wclcke sich vorübergehend ins Ausland

und Angestellten getroffen wurden. S&t die provisorischen Slaaksangestellten der neuen Provinzen. Rom, 23. Dezember. Die Äboeordneten der neuen Rrö- vinzen überreichten dem Leister des Zentralamtes für die neuen Provinzen, Exz. Salata, ein Memoriale, betreffs der Syllemi- sterung der nicht definitiven Staatsangestellten des früheren Regimes. Sie verlangten die Gleichstellung in den Teuerungs zulagen auch für die Witwen und Waisen der Staatsangestellten der neuen Provinzen. Die Vorkehrungen für da» Dozner

Telqchonamt. Rom. 23. Dezember. Der Unterstaatssekretar vrezzi ver- sicherte dent Abg. Graf Toggenburg. der heule abends nach Bo zen abreiste, datz das Postministertum bereits den Vertrag mit der betreffenden Firma über die Erweiterung und den Aus bau des Dozner Telephonamtes unterfertigt habe. Dertbe- lreffenden Firma wurde zur Beendigung dieser Arbeiten ein Termin von 200 Tagen gesetzt. Der Miederaufbau-Skandal in den befreiten Provinzen. Rom, 23. Dezember. Die parlamentarische Untersuchunn? kommission

für die befreiten Gebiete setzt ihre Arbeiten mit Eifer fort. Inzwischen wurden dem Gerichte zahlreiche Firmen und Privatpersonen aus dem Trentino wegen Unterschleifen' und Unregelmäßigkeiten angezeigt. Zum Gebührensystem in den neuen Provinzen. Rom, 23. Dezember. Das technische Finanzkomttee be schloß dahin zu wirken, daß das Gebühren- und Steuersnftem ln den annektierten Gebieten jenem in den alten Provinzen analog gestaltet werde. Es werden immerbin auf die besonderen Umstände in den neuen Provinzen Bedacht

eine Tagesordnung des Abg. Chiesa nicht annehme, da dieselbe ein HJtißhrauenspotum für die Regierung sein würde. Bei der Abstimmung wird dieselbe mit 220 gegen 86 Stimmen ab- gelehnt. — In der Rachmlttagssitzung legte der Abg. Degaspert eine Tagesordnung vor, die eine gerechte und weife Politik für die neuen Provinzen und die Einwechslung der österret- . chlschen Guthaben verlangt. Er erklärt, mit den Erkläningen des Abg. Graf Toggenburg einverstanden zu sein, daß auch die Bewohner Südtirols

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Zeitungen & Zeitschriften
Bozner Nachrichten
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Seite 3 von 10
Datum: 20.01.1923
Umfang: 10
der Korrektheit und Loyalität der Bevölkerung des Pustertales gegenüber der Regierung und der Nation ab. ' Dies der Bericht des „Piecolo Posto' über die in Rede stehende Konferenz. In Sachen der Erhaltung der politischen Be- Zirksstelle in Bruneck fft sonach der Schritt der Gemeinde Bruneck bei der Faschistenpartei er- fÄglos geblieben. Die Jinonzkraft öer neueaprovinzen In einem Kürzlich herausgegebenen Buche, betitelt-„Für die neuen Provinzen und für Ita lien' spricht Exz. Salata, der seit

den: Zu? sammenbruche von der ital. Regierung sozusagen Ium Lenker der Geschicke, insbesonders der Ver waltung -der annektierten Gebiete bestellt war, ausführlich über alle Fragen, die mit den neuen Provinzen in Zusammenhang stehen, gibt einen Üeberblick über die Geschichte der neuen Pro vinzen seit dem November 1918 bis zur Auflö- Hmg d^s Zentralamtes, dessen Leiter er selbst war und nach dessen Auflösung er von den neu zur Macht gelangten nationaliftisch-zentraluti- Hchen Regierungsmännern 'sang- und klang los

aus der politischen Tätigkeit ausgeschaltet wurde. Zur finanziellen Seite, die das Pro blem der neuett Provinzen sür Italien bietet, -nimmt nun der Volkswirtschaftlier Senator AchKle Loria. m seiner Zeitschrift „Echi Com- menti' Stellung. Loria sagt, in Rom mache sich ein höherer Beamter des (aufgÄösten) Schotz- ministeriums gerne darüber lustig, daß Italien -von den neuen Provinzen das „Fleisch von den Knochen gezogen', also ausgesaugt wurde. An dere sagen gar, die neuen Provinzen seien für Italien ein Finanz

-Caporetto gewesen, o^er nennen die annektierten Gebiete gesalzene (sslste!) Provinzen, oder anstatt reäenti (er löste) besser rväsntj (nagende) Provinzen. Jedoch zerstört Salata in seinem Buche diese „Mtze' gründlich. Der Wert der neuen Provinzen ist hinsichtlich seines steuerfaßbaren Volksvermö gens auf 30 Milliarden Lire einzuschätzen, das alte Italien auf 580 Milliarden (Lire nach heu tigem Werte gerechnet). Somit, hat Italien eine ganz beträchtliche Neueerwerbung gemacht. Die staatl. Einnahmen

aus den neuen Provinzen kann man auf jährliche 590 Millionen Lire schätzen,, so daß die Steuerleistung per Kopf etwa 32'/» Lire beträgt. Weniger begreiflich scheint uns die Bemer- -kung. daß die neuen Provinzen- obwohl sie hin sichtlich der Steuerbelastung schlechter behandelt würden, als das vom Feind geräumte Aenetien, doch weniger Steuergelder geliefert hätten. Die Schuld daran trage die Desorganisation de? Steuerapparates. Die Besetzungskosten, die all mähliche Einrichtung dieser Provinzen haben jedoch

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Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 15.10.1924
Umfang: 6
von 11.S9S Prozent bis 5» einem Marimuim van 1S.1K Progent. Aus dieifem Be- messungsgr-undlagen erMt sich inkluswe >der Zu- schlüge Grund der Kaichivalreineriräge für oie alten und neuen Provinzen zusammen eine Eteuevfumme von 1LS,405.000 «Are oder aufge teilt auf die alten Provinzen eine Summe von 14S.774.lXl0 Lire und für die neuen Provinzen «ine Summe von 3.631.000 Lire. Der Minister betönte» daß die Regierung nicht von dem Grundsätze ausgehe, die Steuer einzem Merlhöhen, «sondern sie verfolg»vielmehr

aus den neuen Provinzen LM).000 Lire. Der Aus fall an Grundsteuer au» den alten Provinzen be trügt sohin nach dieser Bemessung KH74.000 Lire und der Ausfall au» den neuen Provinzen 1S1.000 Lire. Die Steuer rvirh, wie schon erwähnt, ange wandt in Papterlire, während dieitd-ta- stral-Reinertviiye in Goldlive ausgedrückt Nachpem die Steuer in einem Ausmaße van nur 10 Proge-nt in Papierlire angewandt wird, so evgibt sich selbskieMndÜch dabvrfiir den Staat ein WuWll an Steuer. Durchschnitt- M ergibt

eine oberflächliche Berechnung daß Vi« Steuer «bettfald in Goldlire anMwandt minde rn« ws Vierfache von vor heutigen tailsikhlichen Steuer ergeben würde. Der Staat ist daher ge, zwungen, den Ausfall» dieser drei andern Viertel irgendwie zu decken^ und Vahev wird die Steuer von 10 Prozent als Grundlage um LL Prozent Zuschlag vermehrt, so M die urj^ünglichje Steuer — hoch war, so tritt durch diese Neuregelung der Eteuergebanmg für die neu«, Provinzen «in, Erniedrigung der GebÄitxpeuer um 50 ^ ev^ also von 10 auß

S MMonen Li«. Die Bertet- kuny zwischen alten und neuen Provinzen wird dann suchende sein: «r die aven Provinzen trifft die G^Ädqstwer WS M Monen Li« und auf die neuen Provinzen nur 8 Millionen Lire. Einkommensteuer: Der PferVewß der Einkommensteuer ist immer die zu große Klasseneinteilung gewesen. Wir ha- bin nach dem bisherigen System bei der Einkom mensteuer IS verschiedene Steuerklassen. Das neue <Seis>etz ficht nur 5 verschiedene Einkommen- klassen vor, um» zwar wird das Einkommen ge» tem

Provinzen die Summe von 16M1.V00 Lire. Bei der Bemessung der GeÄäudeisteuer wird mit Kvatt vom 1. Uklnev ISSb eine einhett- l i ch e B«messunHsgrund«age MHMen zwischen «n alten und neuen Provinzen, und zwar soll auch hier die Steuer nicht mehr als 10 A der Ert räge ausmachen. Bei einer Gesomtschätzvng der Erträge von 8S60 MMonen Lire würde dt« 1ö^ ein. Da B«mG«g der «Ä, in den neuen Prootnym nach dem MWHM WIWMWtr 0M» MWU Gesamtsumme der Zuschläge: An Grund steuer 917 Millionen, an G«bSud«steuer 44S

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 25.01.1922
Umfang: 8
die Pzrtofrciheil ausgehoben. Es entstehen Mü zwei Fragens Ist diese Ausdehnung des De- dar- eui die neuen Provinzen versassunzsrech:- !:ch b^nindet? Und wie ist die gegeivvärtige Ptuxis? Duz die erster? Frage aninngt, so nmß hier dn Ärundzes-zJ liber die verfassungsrechtliche Neugestaltung der neuen Provinzen, das kgl. De- !« sm» Zl. August lMl herangezogen werden. Es ermächtigt znxir die Ncgicrung, l<e in den n«en Provinzen noch geltenden österr. Geseke adzitäitdern od« aufzuheben, bostimnü alx? rni Art

. 6 hinsichtlich der für dis asten Provinzen er- stiebende» Gesetze ausdrückLch: ..Falls m den Ge setzen und Dekreten, die nach d:r Annexion der neuen Provinzen erlassen worden sind oder er- lcssen werden, nicht ausdrücklich ihre Wirk samkeit für die Provinzen erklärt wird, ist die Airniettdrmg solcher Gesetze mU> Dekrete in den neuesl Provinzen so lange suspendiert, bis die Angleichungs- und Durchführungsbestimmungen gemäß Art. i des Gesetzes vom 26. S-pr. lg20 tAnn.exionsgesejz) erlasim morden

sind.' Also kurz gesagt: Gesch.e >md Dekrete, d>e sür die alten Provinzen erlassen werden, gelten sür uns nur, wenn sie ausdrücklich auch auf uns ausge dehnt werden. Waren so die beiden ErÄs>c !x:s Trieniner Post- kommissor-'ares ungesetzlich, so ist auch die V-rösfentlichimg des Dekrets vom IL. Nov. 1921. Ar. 1S2Z überflüssig, da es nach dem be stehenden versassuügsrcchtlichen Bestimmunzen sür die neuen Provin^n nicht gellen kann, denn » cntkM keine Ausdc.'xningskl!iusel. Gelt-ing könnte es in den neuen

Provinzen erst erlangen, wenn an eigenes kg!. Dekret erscheinen würde, das dieses Dekret Nr. in er UM aus ^.--talien ausdehnt. Die Gründe sür Siei.» tr^enmachiigkeit des Trienrner Postkominisiarwls sind wol^ sis'alisäier und bürokratischer Natur, Die uolicnische Büro krat^ wil! ihre Acr»i'.h^ii'.i^,un^^d^str?bu.-.^en anscheinend ^un auch gegen d.?? klare, pizsicuie Reo)t durchfu.)ren. Ä!ir wo!l:n !.ie politische Tragll«te dieser Fr^e nur Ivrz streifen is>d darauf hiiiwe-'sn. daß die Tätigkeit

, das aus solchen Maßregeln entstehen, üurchaus nichl zur Li.-dttnq des Verkehrs ;w'kchen Ämt und Viirqer bei. Rasche .Ä'iärmig qr d»tl)er dringend geboren. SöllswWschMiche Nachnck ten. — Ausdehnung ücs ital. weiagejeßes auf di« neuen Provinzen. Der angekündigte Vortrag und Lcis>7echiu!g ü^?cr die Ziclluü-^io^.N'^ ;:ir Aus- l-c^inung des na!. Wemge'^eizes a:>s neuen Provinzen (Lnz. v. Ä7<üiia:!c>,» sind« am Don nerstag, den 2v. Jän!,-? uni hc:lb la Uhr vormit tags M! Ätzungssa<!!? der ,»>2ndelskummer Bozen statt

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Zeitungen & Zeitschriften
Meraner Zeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 06.03.1923
Umfang: 6
'! T«it» » vi«BaG. b« S. MikH IS». Ausdehnung der Gesetze über die direkten Steuern. Die „Gazzetta Ufficiale' Nr. 49 vom 28. Feber bringt das tgl. Dekret vom 11. Jänner 1S2S. Nr. 148, wonach die ita lienischen > Gesetze über die Einhebung der direkten Steuern auf die neuen Provinzen ausgedehnt werden, u. zw. sind ab 1. Jän ner 1924 folgende Steuern -einzuhebtzn: 1. Einkommensteuer, 2. Gebäudesteuer, 3. die Grundsteuer, 4. die Steuer auf das Einkommen der Leiter und Prokuristen

der Handelsgesellschaften und der Verwaltungs- rate der Aktiengesellschaften, 5. die außer ordentliche Kriegspersonalsteuer. 6. die Er- gänzungsstsuer auf das Einkommen, 7. eine außerordentliche Steuer auf die Dividen den, Zinsen und Prämien der von Gesell schaften und anderen öffentl. Körperschaften aus gegebenen Titres, S. eine -Kriegszinssteuer. Die derzeit in den neuen Provinzen gel tenden direkten Staatsftouern, sowie' die Verpflichtung der juridischen und physischen Personen zur Einhaltung der diesbezügli chen Bestimmungen, bleiben

A, B und C in Be tracht kommenden Steuern ein Zuschlag von IS Prozent für die Kriogsinvaliden und Witwen eingehoben. Auf die oben ange führten Steuern ldürfen sonst nur jene Zu schläge umgelegt werden, welche durch die im Reiche geltenden Beftinünungen geneh migt und auf die neuen Provinzen ausge dehnt sind. Laut Artikel 7 werden folgende bisher eingehobenen direkten Steuern in den neuen Provinzen aufgehoben: 1. Die allgemeine und besondere Erwerbssteuer. 2. die Per- sonaleinkommenstsuer, 3. die Rentensteuer

, 4. die Besoldungsstouer, 5. die Hauszins - steuer, 6. die Hausklassensteuer. 7. die fünf- prozentige Gebäudesteuer, 8. die Grmid- steuer, 9. die Tantiemensteuer und 1l). die Dividendenstsuer. An Stelle dieser Steuern treten eben ab 1. Jäner '1924 die oben ge nannten Steuern. Der Artikel 8 bestimmt, daß auch alle in den alten Provinzen vor gesehenen Nachlässe oder Befreiungen der eingangs «genannten Steuern auf die neuen Provinzen ausgedehnt werden. Ueber Nach lässe oder Befreiung von Steuern zugun sten

von öffentlichen Körperschaften oder Anstalten, welche in den neuen Provinzen anders geordnet sind als in den alten Pro vinzen, entscheidet der Finanzminister, des sen Entscheidung durch einen Rekurs an das Zuständige Gericht angefochten werden kann. Im Anhange A ziu diesem Dekrete ist wohl der wichtigste Artikel der Art. 9, der ver fügt, daß hinsichtlich der Steuerpflicht ab 1. Jänner 1924 die Steuererklärungen be reits in der Zeit vom 1. April bis 3V. Juni 1923 einzubringen find. Die öffentlichen

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 26.01.1941
Umfang: 6
, genannt Correrà, vollzogen. Der Verurteilte war in der rotspanischen Epoche an zahlreichen Mar den beteiligt und hatte sich nach dem na tionalen Sieg der Freibeuterei in den Bergen von Toledo ergeben, wo er die Bevölkerung terrorisierte. «kMelldt Rame» für die LkàensMelràittW Teigwaren-, Reis- unà Maismehlrationen für àie verschie denen Provinzen — Zubußen für àie Schwerarbeiter die über alle oder einen Teil der ratio nierten Artikel nicht verfügen, aàre sorgen für die Konfumregelung

einige Tage nach ihrer An kunft dem Außenminister einen Höflich keitsbesuch abstatten, um ihm eine Ab- chrift ihres Beglaubigungsschreibens vor zulegen. das sie dann nach weiterem an» Roma, 25. — Das Ministerium für Ackerbau und Forstwirtschast hat auf Grvnd der Ernährungsgewohnheiten der einzelnen Provinzen des entsprechenden normalen Derbrauchs oon Suppeaeiala- gei nach Anhörung des interministeriel le? Verpflegskomitees bei der Partei ne e Normen für die Rationierung er- o, die mit dem kommenden Monat

-FeÄiiae in -Krài» treten. Die G-iamt- menge der Suppeneinlagen-Ration bleibt zwei Kilo monatlich pro Person, aber jene der einzelnen Artikel wurde abgeän dert. Den Provinzen Mittel- und Süd- italiens »md der Inselgebiete wird eine größere Menge Teigwaren zugewiesen und den Provinzen Norditalien eine größere Menge Reis. Sowohl der Teig waren als auch dem Reisration wird eine Ration Maismehl hingesügt, in von den südlichen zu den nördlichen Provinzen ansteigender Proportion, entsprechend

der Verwendungsgewohnheit des Polenta als Suppeneinlage. Hier wird die Erklä rung gegeben, daß es sich um Maismehl sür Suppeneinlagen handelt, welches nicht mit jenem verwechselt werden darf, das in einigen Provinzen in der Form von Polenta als Broterfatz gebraucht wird Der Verkauf dieses letzteren bleibt inner halb der Grenzen der den Provinzen zu gewiesenen Kontingente frei. Es wurden folgende Monatsrationen festgesetzt: Sicilia und Sardegna: Teig waren 1.800 Gramm. Reis 20V Gramm; Calabria, Campania. Lucania. Puglia. Abbruzzo

kann nur nach den obenange gebenen Proportionen erfolgen. Es ist jedoch gestattet, Weizenmehl an Stelle einer gleichen Menge Teigwaren zu be ziehen. Weiters wird eine monatlich Ergän- zungsration für Schwerarbeiter in Aus sicht genommen, u. zwar von 600 Gramm Teigwaren für die Provinzen südlich von Lazio (inbegriffen), 300 Gramm Teigwaren und 300 Gramm Reis für die übrigen Provinzen Mittelitaliens und jene Norditaliens. Die Bestimmungen für die Ergänzungsration werden in näch ster Zeit, nach Feststellung der Bezugsbe

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Der Burggräfler
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Seite 1 von 4
Datum: 10.06.1922
Umfang: 4
ist nach kurzer Umschau in Südtirol am 7. und ~ m . m . . , , . Tr. v. Walther am 8. nach Rom abgereist. Im . Palazzo Vimmale trat am 7. ds. unter dem , Vorsitze Exzellenz Salatas die Zentralberatungskommission j Die Zentralberatungskommission für die neuen für die neuen Provinzen zur zweiten Session zusammen. ! Prodinzen Es waren die Senatoren mnd Abgeordneten der neuen hat am 7. Juni ihre Sitzungen eröffuet, für welche dies- Provinzen. der'Bürgermeister von Triest, die Präsiden- ^ mal eine reiche

auf die des ^entralamtes bis zum Dekrete vom 17. März 1922, allmähliche Gleichstellung der neuen Provinzen mir den das deni Chef des Zentralamtes den Zutritt zum Mi- ; alten hinarbeite, von der Autonomiefrage könne nicht ab- msterrat gestattet. s gegangen werden. Es handle sich hier nicht um etwas Ter Minister legt darauf Statistiketl vor, die die Zahl der in den Bezirken von Amassia. Reocesaria. Tra- pezunt. Charedie, Radopolis und Kolonia, außer jene» im Pontus durch Massen Hinrichtungen Getö teten mit 303.238

, da wir überzeugt sind, dag die Untersuchung unserer Verwaltung Gerechtigkeit wider, äh ren lassen wird. Griechenland hat keine Opfer gescheut, um allen christlichen Völkerschaften Sicherh.it zu brin- um allen christlichen Völkerschaften Sicherhnt 'zu brin gen. Es hat eigenes Blut vergossen, nm Millionen Mu selmänner und Christen zu befreien, die jetzt ohne 'Sorge ihren Geschäftes nachgehen können, wie es überhaupt cs nicht für zuträglich halte, daß man das 'Zentralamt der neuen Provinzen auf einen Schlag

verschwinden ma chen wolle, bevor eine normale Lage hinsichtlich der neuen Provinzen geschaffen ist. Salata gab dann einige Richt linien für die Vereinfachung der Gesetzgebung' in den neuen -Provinzen,- wo teils die - österreichischen, teils dir eigentlichen italienischen, und teils auch noch die Ver ordnungen des Heereskommandos in Kraft sind. Wenn auch die Vereinheitlichung der Gesetzgebung alles in al lem wenig Vorteil oder einen kleinen Nachteil bringen kann. 'ist die Einheitlichkeit;anzuftrek«n7 7wal

'diese' Allem', schon von.praktischen Wert ist. Salata setzte sich wei ters, für die-Errichtung einer ständigen Ksmmi?- sio'n bei . der Kammer und beim Senate für die An gelegenheiten'der neuen Provinzen ein und zählt die Vorteile- einer solchen Einrichtung unter Hinweis auf das französische Beispiel.in Elsaß-Lothringen auf. Mt. kur- zen -Würteir verteidigt er. weiters die Arbeiten der Regie rung bchüglich der Dezentralisierung und der. Autono mien./.'die. man bezichtigt. mit einzelnen.Vorkehrungen die . Lage'fast

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Zeitungen & Zeitschriften
Volksbote
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Seite 11 von 12
Datum: 24.05.1923
Umfang: 12
w- Donnerstag, den 24. ffltot 1923. Nr. 21. Bauern-Zeitung Dos italienische Steuersystem In der „B.-Z.' vom 8. März l. I. berichte ten wir, daß durch Verfügung des kgl. Dekre tes vom 11. Jänner 1923, Nr. 148 (Gazzettck Ufficiale Nr. 49 vom 28. Februar) die ital. direkten Steuem am 1. Jänner 1924 in den neuen Provinzen in Kraft treten und damit das jetzt geltende österreichische Steuersystem ersetzen. Wir haben die wesentlichsten Be stimmungen der neuen Steuern bereits In der „B.-Z.' kurz

den wir noch ausführlich auf diese neue Steuer, welche auch auf die neuen Provinzen ausgedehnt wurde, zu sprechen kommen. Wir werden-nun in einigen Aufsätzen der Reihe nach die einzelnen ordentlichen direkten Staatssteuern besprechen. Summe Millionen Lire 1793 Die beiden Realsteuern warfen also nur 16% des Ertrages der ordentlichen direkten Staatssteuern ab. Wir deinen nochmals, daß die Einkom men, welche durch die Boden« und durch die Gebäudesteuer getroffen werden, nicht mehr auch durch die Einkommensteuer ersaßt

der österreichischen Grundsteuer. Wir ziehen jedoch deshalb dje Bezeichnung Bodensteuer vor, weil in Italien vielfach der Ausdruck Grundsteuer für die Ge bäude- und für die Bodensteuer verwendet wird. Die Bodensteuer ist in den Provinzen mit altem Kataster **) eine Kontingentsteuer, d. h. es wird schon von vornherein der Ertrag der Steuer mit einer bestimmten Summe fest gesetzt, welche dann auf di« einzelnen Grund besitzer aufgeteilt wird. In den Provinzen mit neuen Grundkataster und in den neuen Provinzen

-, Ptooinzial- und Gemeinde- straßen, Plätze und überhaupt alle jene Bodenflächen des Staates, welches zum unentgeltlichen öffentlichen Gebrauch die nen. b) relative Befreiung von der Boden steuer findet statt bei Grundstücken, welche vorübergehend aus höherer Gewalt keinen Ertrag oder einen geringeren Ertrag, als bei der Katastrierung angenommen wurde, ab- werfen. 4. Die Sähe der Bodensteuer. Es wurde bereits erwähnt, daß es in Italien Provinzen mit neuem und solche mit alten Kataster gibt

; selbstverständlich gelten für diese beiden Gruppen auch verschiedene Steuersätze. .Dis zur Bildung eines neuen Katasters in den neuen Provinzen, .^Wsep,. Vorarbeiten im Marz 1924 beginnen sollen, sind durch den Anhang 6 des kgl. Dekretes vom 11. Jänner 1923, Nr. 148 folgende Steuersätze festgelegt-worden, wobei der der zeit eingetragene kakastralreinerkrag als De- mesfungsgrundlage gilt: Bei einen Katastralreinertrag von Lire ' beträgt der Steuersatz Prozent 1. bis 51.81 21.23 2. 51.82 bis 207.25 24.125

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