¬Die¬ nationale Einheitsbewegung in Deutschtirol im Jahre 1848.- (Schlern-Schriften ; 43)
, insbesondere der österreichisch-deutschen Provinzen zu Deutschland zusammen. Die Lage dieser Provinzen sei aber nun durch die ArnialiniP i der §§ 2 und 3 des deutschen Verfassungsentwurfes eine kritische geworden; sie müßten sich daher in dieser Sache gemeinsam beraten und sollten einmütig vorgehen. Derselbe Gedanke liege dem Vorschlag des ständischen Veroxdnetenkollegiums von Oberösterxeich vom 15. Okto ber, betreffend eine Konferenz von Abgeordneten aus allen deutsch-österreichischen Provinzen
(mit Ausnahme der Sudetenländer) zugrunde, welcher bereits die Zu stimmung des ständischen Ausschusses des Tiroler Landtages erhalten habe 3 ). Fin den Fall, als aus diesem Plan nichts werden sollte, hätte der Tiroler Landtag die Sache aufzugreifen und der Ausschuß beantrage zu diesem Zweck die Wahl von zwei Abgeordneten, welche sich in die deutsch-österreichischen Provinzen Salzburg, Oberösterreich, Steiermark, Kärnten und Krain zu. begeben hätten, um deren An sichten über das künftige Verhältnis
dieser Provinzen zu Österreich und Deutschland zu erfahren, sie zu einer gemeinschaftlichen Abgeordnetenkonferenz einzuladen und ihnen die Notwendigkeit gemeinsamen Beratens und Handelns vorzustellen. In der Sitzung vom 11. November 4 ) wurde dieser Antrag zum Beschluß erhoben und zu gleich auch beschlossen, eine allfällige Konferenz der Abgeordneten der deutsch- Österreichischen Länder mit zwei Abgeordneten zu beschicken 5 ). Während in der vorangegangenen Debatte Dr. Haßlwandter, dem hierin der gleichfalls
auch dem Reichstag angehörende Abgeordnete Straßer sekundierte, in einer Separat Verein barung der deutschen Provinzen Österreichs einen Eingriff in die Rechte des Reichs tages erblickte und wenn schon, so in alle Provinzen Österreichs, nicht nur in die deutschen, insbesondere auch nach Böhmen, Abgeordnete zum erwähnten Zweck *) ^ e AtHg, d. l'rov. Landtages v. T. i. J. 1848, II, 2. Sifczungsprotokoll. ®) Ebendort, 4. Sitzungaprotokoll. 3 ) Vgl. Hugelmann, a. a. 0., S. 242f. und 264ff. 4 ) ^ rcr hdlg. (J. Prov