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Bücher
Kategorie:
Geschichte
Jahr:
1938
¬Die¬ nationale Einheitsbewegung in Deutschtirol im Jahre 1848.- (Schlern-Schriften ; 43)
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Seite 131 von 174
Autor: Gschließer, Oswald ¬von¬ / von Oswald von Gschließer
Ort: Innsbruck
Verlag: Wagner
Umfang: IV, 168 S.
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Tirol ; s.Nationalbewegung ; z.Geschichte 1848
Signatur: II Z 92/43
Intern-ID: 104666
, insbesondere der österreichisch-deutschen Provinzen zu Deutschland zusammen. Die Lage dieser Provinzen sei aber nun durch die ArnialiniP i der §§ 2 und 3 des deutschen Verfassungsentwurfes eine kritische geworden; sie müßten sich daher in dieser Sache gemeinsam beraten und sollten einmütig vorgehen. Derselbe Gedanke liege dem Vorschlag des ständischen Veroxdnetenkollegiums von Oberösterxeich vom 15. Okto ber, betreffend eine Konferenz von Abgeordneten aus allen deutsch-österreichischen Provinzen

(mit Ausnahme der Sudetenländer) zugrunde, welcher bereits die Zu stimmung des ständischen Ausschusses des Tiroler Landtages erhalten habe 3 ). Fin den Fall, als aus diesem Plan nichts werden sollte, hätte der Tiroler Landtag die Sache aufzugreifen und der Ausschuß beantrage zu diesem Zweck die Wahl von zwei Abgeordneten, welche sich in die deutsch-österreichischen Provinzen Salzburg, Oberösterreich, Steiermark, Kärnten und Krain zu. begeben hätten, um deren An sichten über das künftige Verhältnis

dieser Provinzen zu Österreich und Deutschland zu erfahren, sie zu einer gemeinschaftlichen Abgeordnetenkonferenz einzuladen und ihnen die Notwendigkeit gemeinsamen Beratens und Handelns vorzustellen. In der Sitzung vom 11. November 4 ) wurde dieser Antrag zum Beschluß erhoben und zu gleich auch beschlossen, eine allfällige Konferenz der Abgeordneten der deutsch- Österreichischen Länder mit zwei Abgeordneten zu beschicken 5 ). Während in der vorangegangenen Debatte Dr. Haßlwandter, dem hierin der gleichfalls

auch dem Reichstag angehörende Abgeordnete Straßer sekundierte, in einer Separat Verein barung der deutschen Provinzen Österreichs einen Eingriff in die Rechte des Reichs tages erblickte und wenn schon, so in alle Provinzen Österreichs, nicht nur in die deutschen, insbesondere auch nach Böhmen, Abgeordnete zum erwähnten Zweck *) ^ e AtHg, d. l'rov. Landtages v. T. i. J. 1848, II, 2. Sifczungsprotokoll. ®) Ebendort, 4. Sitzungaprotokoll. 3 ) Vgl. Hugelmann, a. a. 0., S. 242f. und 264ff. 4 ) ^ rcr hdlg. (J. Prov

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Bücher
Kategorie:
Recht, Politik
Jahr:
1901
Österreichische Reichsgeschichte : Geschichte der Staatsbildung und des öffentlichen Rechts
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Seite 344 von 386
Autor: Huber, Alfons ; Dopsch, Alfons [Bearb.] / von Alfons Huber. Hrsg. und bearb. von Alfons Dopsch
Ort: Wien [u.a.]
Verlag: Tempsky
Umfang: 372 S.. - 2., erw. und verb. Aufl
Sprache: Deutsch
Schlagwort: g.Österreich ; s.Staat ; s.Gründung ; z.Geschichte ; <br />g.Österreich ; s.Öffentliches Recht ; z.Geschichte
Signatur: II A-19.074
Intern-ID: 75617
OOl OOi Provinzen (in dem aber aus Böhmen und Galizien keine Vertreter erschienen waren), der vom 10. bis 17. April in Wien tagte, nahm die Provinzial- stände nicht zum Ausgangspunkte der neuen Verfassungsentwicklung, sondern sprach sich, ohne das Eecht der Krone auf Octroyierung der Verfassung zu bestreiten, für eine aus der Volkswahl hervorgehende Reichs vertretung aus. Dieselbe sollte aus zwei Kammern bestehen und die Mit glieder der ersten aus den höchstbesteuerten Grundbesitzern

der einzelnen Provinzen, die der zweiten auf Grund eines sehr niedrigen Census gewählt werden. Bedeutungsvoll für die Verfassungsfrage inusste es übrigens werden, dass die Regierung den böhmischen Stünden gegenüber, welche bereits vor Ausbrach der Revolution (11. März) ihre autonomistiscben Forderungen in einer Adresse (Wenzelsbad-Adresse) formuliert hatten, nachdem diese dann von neuem in noch erweiterter Form vorgebracht worden waren, durch Cabinetsschreiben vom 8. April bedeutsame Con- cessionen machte

'. Aber außer den zum deutschen Bunde gehörigen Provinzen wurden nur Dalmatien und Galizien unter den Ländern aufgezählt, für welche die Verfassung gelten sollte, Lombardo-Venetien und die ungarischen Länder stillschweigend übergangen. Der Reichstag sollte aus zwei Kammern, dem „Senat' und der „Kammer der Abgeordneten', der „Senat' aus den Prinzen des kaiser lichen Hauses nach vollendetem 24. Jahre, aus den vom Kaiser auf Lebens zeit ernannten und aus 150 von den bedeutendsten Grundbesitzern für die Dauer

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