mit kgl. Dekret vom 21. Dezember 1911, Nr. 1497, für die neuen Provinzen in Kraft getreten. Mit diesem Datum hat die Anwendung der österreichisch ungarischen Gesetze auch betreffs Bewilligung von Reisepässen für Mlttärdienstpflichtige aufgehört. Diese Bewilligung ist im Artikel 8 des angeführten offi- ziellen Textes genau enthalten und es dürfen somit die Bürger, welche das 18. Lebensjahr erreicht haben oder tm Laufe des Jahres erreichen, nicht auswandern, wenn sie nicht hierzu die Erlaubnis
überschritten haben, benötigen keine eigene Auswanderungs bewilligung. Die Ientralbercttungskommisflon für die neuen Provinzen. Laut Dekret -des Ministerpräsidenten ist die Zentrakberatungs- kommission für die neuen Provinzen folgendermaßen zusammen- gefetzt: Senator Salctta als Präsident und -die Senatoren Bar- zilat, Bennati, Bombich, Chersich, Conot und Mayr, die Abge ordneten ,Danelli, De-berti, Degasperi, Groff, Krotich, Pod- gornilk, Pogatschnig, Stanger, Suvich, T-tnzl -und Graf Poggen burg