36 Ergebnisse
Sortieren nach:
Relevanz
Relevanz
Erscheinungsjahr aufsteigend
Erscheinungsjahr absteigend
Titel A - Z
Titel Z - A
Zeitungen & Zeitschriften
Südtiroler Landeszeitung
/tessmannDigital/presentation/media/image/Page/SLZ/1922/30_08_1922/MEZ_1922_08_30_3_object_661425.png
Seite 3 von 6
Datum: 30.08.1922
Umfang: 6
und deren Angehörige freundltchst etngeladen find. Die Einberufungskundmachung. Wir hoben in der Ausgabe Nr. 149 unseres Blattes vom 4. Juli d. I. die wichtigsten Be stimmungen der Zirkularverordnung des Kriegsministeriums betreffend die Einrückung der cm zweiten Semester des Jahres 1902 ge borenen Rekruten mit regelmäßiger Präfenz- .dienstpflicht sowie der in den neuen Provinzen zuständigen Rekruten der Altersklassen 1901 und 1902 mit regelmäßiger Präsenzdienstpslicht bereits veröffentlicht

bis zur Einberufung der in der zweiten Jahreshälfte 1602 geborenen gestattet wurde; d) «die in den neuen Provinzen zuständigen Jünglinge, die bei den Stellungen« der «Klassen 1901 und 1902 mit regelmäßiger oder mit ab gekürzter Präsenzdienstzfflicht assentiert wurden. 2. «Bon der «Einberufung sind ««einstweilen die Soldaten Mt abgekürzter Präsenzdienstpslicht (3 Monate) und die sich im Auslande aufhalten- den Jünglinge ausgeschlossen, ausgenommen diejenigen-, den«eN «ein Reisepaß mit Gültigkeit bis zur Zeit

sind: Als Studiennachweis ist das Zeugnis über die Eintragung in das akademische Jahr 1921/192? vorzulegen. «Der Auffchub kann «auch jenen ge stattet werden, die das Zdugnis «Uber die Ein-, fchreibuing in das akademische Jahr 1922/1923 «vorweisen. Bon der Verpflichtung des Nach weises «über düs Scheibenschießen sind die in den «neuen Provinzen zuständigen Rekruten in der Erwägung 'befreit, daß in denselben das staat«-« liche Scheibenschießen «noch nicht organisiert ist. «Uebordies ist der Auffchub «auch den to feien

neuen Provinzen zuständigen Apotheker-Aspiranten ge- währt, die im Si«nne der Vorschriften der ehe maligen «österreichisch-ungarischen Verwaltung vor «Begi-mr der Unrversllätsstudien zur Praxis zugelaffen wurden. Diese Eigenschaft ist durw eine seitens der königl. Zivilkommiffäre auszu- stellende B«estätigung nachzuweisen. « 4. Der Auffchub des Militärdienstes kann auch den Studenten des «letzten Kurses der höheren oder diesen «gleichgestellten«, in der Einberufungs- kundmachuNg näher bezeichneten

Mittelschulen des Schuljahres 1931/1932, sowie den Kandi daten für ein Abgvngszeugniis dieser Schulen zu- «gestanden werden, die in nicht mehr als zwei Fächern «gefallen sind. Die Modalitäten zur Er langung dieser Begünstigung sind die gleichen wie «im «vorigen Punkt 3. Den in diesem Punkte vorgesehenen Auffchub können auch die. Rekruten der neuen Provinzen,, die bei der Stellung d«er Altersklassen 1901 und 1908 assentiert wurden, «für sich be«ainspruchen, gleichviel, in «welchem Jahre sie «geboren

1