sich ein feuriger Lavastrom gegen Torre del Greco, welcher jedoch bisher noch keinen Schaden angerichtet hat, sondern bloß ein interessantes Schauspiel gewährt. Griechenland. Unterm IS. April ist folgende königl. Verordnung über die Eintheilung des Königreichs Griechenland und dessen Verwal tung erschienen: „Art. 1. Das Königreich Griechenland ist in ld Departements und 47 Provinzen getheilt. In jeder Pro vinz sollen sofort Gemeinden errichtet und deren Bezirke be stimmt werden, lieber Anzahl und Benennung
der Gemein den wird seinerZeit eine besondereVerordnung erscheinen. — Art. g. Die Departements des Königreichs sind folgende: 1. Arga lis und Korimh. 2. Achaja und Elis. S. Messenien. 4. Ar kadien. s. Lakonien. k. Akarnanien nnd Aerolien. 7. Phokis und Lokris. 8. Attika und Böotien. g. Euböa. IN. Die Ky- kladen. — Art. 3. Das Departement ArgoliS umfaßt die bis herigen Provinzen Nauplia, Arges, Nieder-Nakaje' und Ko- rinth nebst den Inseln Hvdra, Spezzia undPoros; es zerfallt in sechs Bezirke; Hauptstadt
des Departements ist Nauplia.— , Art. 4. Das Departement Achaja undEliS umfaßt die bishe rigen Provinzen Aostizza , Kalavrita, Gastuni und Pyrgo, mit Ausschluß der auf dem linken llfer des AlpheuS liegenden Theile der letzteren Provinz; es zerfällt in vier Bezirke; Haupt stadt ist Patras. — Art. s. Das Departement Messenien um faßt anßer dem auf dem linken llfer des AlpheuS gelegenen Theile der Provinz Pyrgo die bisherigen Provinzen Phanari, Arkadia, Methone, Navarino, Koron, Kalamata, Nist, An- drussa
, Jinplachika und Mikromani, Gränze gegen EliS ist der Alpheus, Gränze gegen das westliche Lakonien die „Verga' genannte Kette des Taygetus; es zerfällt in fünf Bezirke; Hauptstadt ist Arkadia. — Art. 6. Das Departement Arka dien enthält die bisherigen Provinzen Leontari, Karitene, Tri polis , San Pietro und Prasto; es zerfällt in vier Bezirke; Hauptstadt Tripclizza. — Art. 7. Das Departement Lako nien umfaßt die bisherigen Provinzen Mistra, Malvasia und Mani und zerfällt in vier Bezirke ; Hauptstadt Mistra
(Sparta). — Art. 8. Das Departement Akarnanien und Aerolien um faßt die bisherigen Provinzen Z5eromcro, Vonizza, Valto, Zigo, Naupaktos, Kravari, Apokuro, Karpenissi und Agrafa; eS zerfällt in fünf Bezirke; Hauptstadt Vrachori. — Art. v. Das Departement Lokris nnd PhokiS enthält die frühern Provinzen Zeitnni, Patrassiki, Liboriki, Malandrino, Talati, Budo- nizza, Salona und Gala^idi; zerfällt in vier Bezirke; Haupt stadt Salona. — Art. 10. DaS Departement Atlika und Bö otien umfaßt diese Provinzen