, Motor- räder und Motokarrossetten (Motorräder mit Beiwagens. Jedoch ist diese Begünstigung auch aus solche Automobile an wendbar, welche aus der Fabrik neu erzeugt gelangen und im laufenden Jahre als solche kollabiert werden, ohne Unter schied des Zweckes-/ denen sie bestimmt werden. Zweifellos! werden obige Begünstig-ungen auch auf die einverleibten Ge biete analoge Anwendung finden. Zur Frage der österreichischen Vorkriegs renken und Kriegsanleihen in den neuen Provinzen Italiens. Zu unseren
hat Italien etwa 6 Prozent der Gesamtschulden Oesterreichs zu übernehmen, also einen Betrag in der Höhe von 180 Millionen, so daß Italien 176 Millionen Lire Elisahtitres auSznge'bcn hätte, die cs der Wiedergutmachungskommission zur Verteilung an die übrigen Sukzessionsstaaten zu Übermitteln hätte. Diese guten italienischen Ersatztitres würden nicht der Bevölkerung der neuen Provinzen, sondern jener der österreichischen Nach»- folgcstaatcn zugutekomMen. Im Interesse Italiens liegt es, 'oie Zahl
der von ihnr cinznlösendcn Vorkriegsrenten minde stens auf 'die Summe von 480 Millionen ju ergänzen. Das Memorandum der sechs Handelskammern der neuen Provinzen fordert infolgedessen die nachträgliche Abstempe lung folgender Gruppen dieser Wertpapiere: 1. Jener Pa piere, welche sich, im Zeitpunkte der Abstempelung/, und zwar im Gebiete der neuen Propinzen sich befunden haben, aber nicht abgestempelt worden sind, weil die Inhaber hier nicht heimatsberechtigt waren; 2. jener Papiere (Renten
des Friedensvertrages, also nach dem '16. Juni 1920 fällig geworden sind. Dadurch wür den den Rentenbesitzern wenigstens vier Kupons verloren gehen: das Promemoria stellt die Forderung, daß auch diese vier Kupons einzulösen wären. , Im Hinblick auf die Kriegsanleihen dürften sich in den neuen Provinzen, einschließlich der noch nicht abgestempelten, aber Bewohnern der Gebiete gehörigen Papiere 900 Millionen 'befinden, wovon auf Südtirol 326 Millionen entfallen. Die Statistik, welche vom Deutschen Verbände
begründet und von dem Vertreter der Kammer, Herrn Tr. Willi von Walther, anläßlich der Audienz beim Schatzminister besonders betont worden. Ernennung. Der bei der hiesigen Staatsanwaltschaft ein geteilte Konrad Ritter von Menz wurde zum Landesgerichts rat ernannt. Für die nicht bestäklgken Beamten. In Erledigung seiner Eingabe hat der Deutsche Verband die Verständigung erhalten, daß der „Premio di Cointeressanza' mit Erlaß des Zentral amtes für die neuen Provinzen vom 27. Mai. Nr. 8851