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Der Südtiroler
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Seite 1 von 4
Datum: 03.03.1924
Umfang: 4
, Gebräuche und Rechte, welche in der historischen Verbindung mit Österreich ihren Grund hatten, in Wegfall kommen wer den. Niemand im Lande war so utopistisch veranlagt, daß er etwa ihre Fortdauer für ein politisches Problem gehalten hätte. Eines aber hätte man erwarten können: die Anerken nung aller jener Rechte, di» in Italien bei günstiger Fort entwicklung auch in den allen Provinzen anstrebenswert ge« lvesen wären. Denn es stand außer Zweifel, daß sowohl

in den alten Provinzen, es will sie umso weniger in den neuen. Dem Bewohner in den alten Provinzen mag bei der doch ganz andern sozialen Schichtung der Abstrich an Freiheit weniger Eindruck machen; denn er kannte diese Freiheit ja kaum dem Namen nach. Der Italiener ist der großen Masse nach weder Soldat noch Politiker — ick verstehe darunter die Anlage zum Soldaten, zum Politiker, nicht uniformierte Paradesiguren und Politikaster! — Gewiß zählt die Nation in ihrer Ge schichte große Feldherren und große

Eigentums in Südtirol. Die italienische Regierung hat vor einigen Wochen in den neuen Provinzen Italiens, in der Venetia Tridentina und der Venezia Giulia, rcichsdeutsches Eigentum zu kon fiszieren begonnen. Die Konfistauon erfolgt durch die Opera Nazionale per i Combattanti. Der Vorgang hiebei ist folgender: Eine Kommiss u der Overs National« per i Com battanti erscheint bei den b» reffeuoen Reichsdeutschen, sperrt ihnen alle Einnahmen aus dem Besitz (Zinsen. MietzinS, Pachtzins usw.), erklärt

der Gebiete, die ihnen durch den gegenwärtigen Vertrag abgetreten werden, zurückzuzahlen und zu liquidieren. Die neuen Provinzen Italiens, die Venezia Tridentina und die Venezia Giulia sind an das Königreich Italien nicht durch den Friedensvertrag von Versailles (gegenwärtigen Ver trag), sondern durch den Vertrag von S. Germain abgetreten worden. Der Vertrag von S. Germain ist in Italien erst durch das Gesetz vom 26. September 1920, das am 15. Ok tober 1920 in Kraft getreten ist, wirksam geworden

. Bis zu diesem Zeitpunkte bildeten die neuen Provinzen Italiens nicht einen Bestandteil des Königreiches Italien, sondern waren militärisch okkupiertes Territorium. Es ist klar, daß die Be stimmungen 297 b solche Gebiete nicht umfaßt, die an Ita lien nicht durch den Vertrag von Versailles, sondern durch den Vertrag von S. Germain abgetreten wurden. Der Frie densvertrag von S. Germain andererseits, der zwischen Öster reich, beziehungsweise den Sukzessionsstaaten und den alliier ten Mächten abgeschlossen wurde, enthält

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Alpenland
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Seite 9 von 12
Datum: 11.03.1922
Umfang: 12
feVbswerstänEch diesen Einw-and. jedoch hat eine Kommission von Ententejuristen bekanntlich entschieden, daß „der ©ei ft des Fr i e d e n s v e r t r cr ge s" die italienische . Rechtsanfsassuncg bestätige. A. d. R.) II- Das übrige deutsche Eigentum in den alten Provinzen. Die Derhcmdlun-gen Anfang 1921 zur Freigabe auch des übrigen deutschen Eigentums nahmen"kernen günstigen Verlauf. Sie wurden zwar nicht abgebrochen, zeitigten aber auch kein postt ini 8 Ergebnis. So erschien das Dekret

zu) deutschen und österreichischen Eigentums in den alten, sowie des deutschen in den neuen Provinzen an; diese An meldung bvzicht stch aus «Devlnögensaktiven", Teilnahme an der Ge schäftsführung an den VermSgensaktiven" und «Beteiligungsn". Die Anmeldung mußte binnen 30 Tagen nach der Veröffentlichung des Dekretes, also bis zum 16. Feber 1922, bei den Präfekturen, resv. für Güdtirol beim Generalkommisfariat^ erfolgen. Das Gene-. ralrommiffariat muß dann > bis 16. März die AmneDungen und eoen- tuelke

wird. Da mit ist eine Rückgewinnung jedenfalls sehr erschwert. IN. Da« deutsche Eigentum i« den neuen Provinzen. Zum erftenmale wurde in einem Artikel des Popolariführers und ehemaligen Finanzministers Philipp Meda («Eorriere d'Jtalia") vom 30. September 1921) die Tatsache öffentlich behandelt, daß Italien auch das Recht in Anspruch nehme, das deutsche Privateigentum in den neuen Provinzen einzuziehen. Meda führte dabei aus, daß schon im Februar 1920 die Juristenkommisston beim Pariser Wieder gutmachungsausschuß ein Gutachten

abgegeben habe, auf Grund desten die Reparationskommifsion erklärte : es. stehe dem interessierten Staate zu, zu erklären, ob er die in den n e u e r w o r b e n e n Gebieten liegende deutschen Güter einziehen wolle odtzr nicht. Tat- sächlich hat sich auch die zuständige römische Stelle, der «Ausschuß für die Regelung der aus den Friedensverträgen entspringenden wirt schaftlichen Verhältniste" für die Einziehung des deutschen Eigen- tu ms in den neuen Provinzen ausgesprochen. In welchen Gesetzen

ist nun die Beschlagnahme des deutschen Eigentums in den neuen Provinzen ausgesprochen? Meda behaup. U;' tu seinem bereits zitterten Aufsatze, daß dies bereits in dem Dekret? Nr. 470 ex 1921, geschehen sei, denn «es wurde nach den ArmerionSgesctzeu promulgiert und legt das ReM zur Einziehung der Güter fest, welche im «Gebiete des Regno ul der Kolonien" vorhanden sind." Diese Meinung ist unseres Erachtens nach unrichtig, denn nach den Derfafsungsgrundsätzen gilt ein für Italien erlassenes Gesetz nur dann für die neuen

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Neueste Zeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 03.07.1936
Umfang: 6
, Fahrdienstleiter, bahnseitiger Schaffner usw., zu verwenden. Die Frakturschrift wird auch für Bahnhof- namen allgemein vorgeschrieben. Nur ist die Verwendung von ausschließlich großen Buchstaben der Frakturschrift wegen der schweren Lesbarkeit unstatthaft. Aufschriften innerhalb und außerhalb von Bahnhofsgebäuden sind an gut geeigneten Stellen und derart anzubringen, daß siegutsichtbar sind. Die Absallsbewegung in den spanischen Provinzen. Die ersten Ergebnisse der Abstimmung der vier g a l i c U schen

Provinzen über ihre Unabhängigkeit, zeigen über all eine starke Majorität der Autonomisten. In einigen Wahl bezirken wurde mit fast 100prozentiger Mehrheit für die Autonomie der galicischen Provinzen gestimmt. Durch wegs liegen die Stimmerfolge der Autonomisten über der not wendigen Zweidrittelmehrheit. Die Provinzen, die am Sonn tag gewählt haben, find Grense, Lugo, La Coruna und Ponte- vedra. Die galicischen Provinzen folgen mit dieser Abstim mung dem Beispiel der „Baskischen Nation", die bereits

mit Erfolg über ihre Unabhängigkeit abgestimmt hat. Die Teil ergebnisse in Grense zeigen eine 77prozentige Mehrheit der Autonomisten. Die Abstimmungsergebnisse aus einigen Orten der Nachbarprovinzen enthielten 80 bis 90 Prozent der Stim men für die Unabhängigkeit. Wenn das spanische Parlament den baskischen und galici schen Unabhängigkeitsstatuten zustimmt, werden in Zukunft 11 von den 49 spanischen Provinzen nahezu völlig unab hängig von der Zentralregierung in Madrid sein. Die Be wegung für regionale

Regierungen hat sich auch bereits nach Süden ausgebreitet, wo die andalufischen Provinzen auf die Autonomie hinarbeiten. Auch in Valencia, Asturien, Kastil- lien und Leon machen die „Regionalisten" starke Propaganda für die Unabhängigkeit von Madrid. Brand eines Holzlagers in Wien. h. Wien. 2. Juli. Auf dem Holzlager- und Holzzerkleine rungsplatze des Johann Stegmayer brach heute früh ein verheerendes Feuer aus, dem die gesamten Holz- und Kohlen vorräte zum Opfer fielen. Der Sohn Stegmayers

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Innsbrucker Zeitung
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Seite 2 von 6
Datum: 22.03.1937
Umfang: 6
der Feindseligkeiten. Nachdem General Franco den schwersten Winter durchgekämpft hat, den Spanien seit 10 Jahren erlebte, ist er im vollen Besitz von 26 Provinzen, während die Regierungstruppen 13 Provinzen besetzt halten, und in 7 Provinzen zurzeit gekämpft wird — nämlich in den Provinzen Madrid, Toledo, Granada, Jaen, Teruel, Huesca und Asturien. Insgesamt steht heute eine halbe Million Mann im Felde, und in den letzten Tagen haben sich 50 Pro zent der neu aufgerusenen Jahresklassen in den katalanischen

gut weitere 6 Monate Krieg führen können. Hinter der nationalistischen Front organisiert General Franco die von ihm besetzten 26 Provinzen eifrig für die kommende Ernte. Fast die gesamte anbaufähige Bo denfläche von Navarra und Altkastilien steht unter Saat, und Franco rechnet damit, daß die dortige Ernte im Falle eines Sieges der Nationalisten Spanien durch den nächsten Winter bringen wird. Auch bemüht sich die nationalistische Regierung lebhaft um die Wiederaufnahme der industriellen Tätigkeit

und hat große Mengen von Maschinen aus Portugal einführen lassen. Die Provinzen Leon, Burgos und Asturien, die früheren Milch- und Butterquellen, haben ihren Vieh bestand zum großen Teil wieder ergänzt und beliefern jetzt sämtliche nationalistischen Provinzen. Die „Volkssront"-Regierung ist in dieser Beziehung im Nachteil; denn das gesamte von ihr beherrschte Gebiet muß aus den unter ihrer Herrschaft stehenden altka- stilischen Provinzen beliefert werden. Die Bergbautätigkeit ist seit Jänner in Huelva

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Alpenland
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Seite 3 von 12
Datum: 22.06.1921
Umfang: 12
geschmückte früheren Bundespräsidenten lGustav Ador; in Rom fitzt Herr Georg Wagntere, dessen Großvater seKfftverständlich noch Wagner hieß, der nach dem Zu?amn«nbruche des italienischen Heeres in 'der 12. Jsonzoschtvcht im .Journal de Genebe schrieb, ^>te teutoni schen HowSÄ verunreinigten wieder wie vor Jahrhunderten Zur Frage der SfterreichWe» Borkriesrreute» und Kriesrauleihe». In Anbeatracht der wichtigen Frage der, österreichischen Bor- krieasrenten und Kriegsanleihen in den neuen Provinzen Italiens

haben die Handels- und Gewerbekammern von Bozen. Triest, Rovigno, Zara. Görz und Rovereto dem ita lienischen Schatzminister Bonomi und dem Vorstand des Zentralamtes für die neuen Provinzen, Senator Salata, eine Denkschrift über die Behandlung dieser Frage über reicht. Dieselbe wurde von allen sechs Kammern angenom men und enthält eine übersichtliche Darstellung der finanziel len Bestimmungen des Friedensvertrages. Besonders wird daraus hingewiesen, daß die seinerzeit durchgeführte Abstempelung

für die in den neuen Provinzen lebenden Personen vor geschlagen wird, während die Umwechslung für die im Aus lande 'Wohnenden zu einem Satze von 46 Prozent erfolgen wurde die Frage der .Kriegsanleihen wird in eingehender Weise behandelt und die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer raschen Lösung dieser für die neuen Provinzen beson ders wichtigen Frage hervorgehoben. Anläßlich der offiziellen Abstempelung der österreichischen Wertpapiere (Vorkriegsrenten und Kriegsanleihen) wurden insgesamt 304 Millionen

Evsatztetres würden nicht der Bevölkerung der neuen Provinzen, sondern jener der österreichischen Nach folgestaaten zugute kommen. Im Jnteresie Italiens liegt es, die Zahl der von ihm einzülösenden Vorkriegsrenten mrnde- destens auf die Summe von 480 Millionen zu ergänzen. Das Memorandunm der sechs Handelskammern der neuen" Provinzen fordert insolgedeffen die nachträgliche Mstempe- lung folgender Gruppen dieser Wertpapiere: 1. jener Pa piere, welche sich im Zeitpunkte der Wstempelung zwar im (Müßte

der neuen Provinzen sich befunden haben, aber nicht abgestempelt worden sind, weil die Inhaber hier nicht her matberechtigt waren, 2. jener Papiere, (Renten und Kriegs- den geheiligten Boden Italiens^. Man kann sich unschwer vorstellen, von welchem Geiste ^aufrichtiger NentvaWat^ eine von diesen Herren geleitete Politik getvagen ist. Da man aber an den maßgeb-rDeu Stellen sehr wohl das unbegrenzte und begründete Mißtrauen kennt, mit dem weite Kreise der deutschen Schweiz heute mehr denn je dem Verfail

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 1 von 12
Datum: 04.08.1955
Umfang: 12
— nicht nur' gegenüber seinen Wählern, sondern auch gegenüber den italieni schen Behörden! — bestätigt, was die italienische Seite bestritten hat. Wir führen die entscheiden den Punkte seiner Rede nochmals an und erläutern sie. „Es obliegt mir in erster Linie, über die Verwirk lichung der Autonomie, wie sie durch unser Statut den Provinzen eingeräumt ist, zu wachen. Ich muß leider ausdrücklich feststellen, daß diese Verwirklichung noch sehr im argen liegt. In den sie ben Jahren, seit das Autonomiestatut in Kraft

steht, sind nur für drei von den siebzehn Sachgebieten, wel che der Provinz zugewiesen sind, die Durchführungs bestimmungen erlassen worden. Obwohl der Artikel 13 des Statutes die Verwaltungsmacht auf allen Gebieten, für welche die Provinz gesetzgeberisch zuständig ist, ohne weiteres auf die Provinzen überträgt, macht man diesen Übergang, nach unserer Ansicht ohne stichhal tige rechtliche Begründung, von dem Erlasse der Durchführungsbestimmungen und damit von dem Er messen der Zentralregierung

abhängig. Die Folge davon ist, daß die Provinz heute nur zum geringsten Teile im Besitze der ihr verfas sungsrechtlich zukommenden Verwaltungsmacht steht.“ Drei von siebzehn Sachgebieten, wahrlich ein geringer Teil! Eine besonders schwerwiegende Folge: Die Folge davon ist, daß die Provinzen heute nur zum geringsten Teile im Besitze der ihr verfassungs rechtlich zukommenden Verwaltungsmacht steht.“ „Die Verwaltung des Schulwesens, auch für die deutsche und ladinische Volksgruppe und die Kontrolle

ihrer kulturellen Tätigkeit und ihres kulturellen Le bens, wird auf Grund von Gesetzen, die größtenteils noch vom Faschismus geerbt sind, nach wie vor von der Zentralregierung ausgeübt und dies, obwohl gerade Schule und Kultur einen wesentlichen Teil jenes be scheidenen Restes der Autonomie ausmachen sollten, der den Provinzen auch in der Regionalautonomie übriggeblieben ist.“ Also kein Einfluß auf die Schule und das kul turelle Leben, was doch das Um und Auf eines Minderheitsrechtes

des Schattens, so daß die Sonne des römischen Zentralismus jedes Eigenleben Süd tirols zum Verdorren bringt. Nicht oft genug kann darauf hingewiesen wer den, daß der Pariser Vertrag die Autonomie klar und deutlich Deutsch-Südtirol gewährt — wie auch anders, da es sich ja um den Schutz der deutschen Volksgruppe handelt?! Italien aber hat die Autonomie auf die ganze Region, das sind die Provinzen Bozen und Trient, erstreckt, in der die Italiener mit 5 : 2 die Mehrheit haben. Eine solche Regionalautonomie

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 4 von 8
Datum: 08.07.1920
Umfang: 8
, noch die Möglichkeit annehmen, «andere Gesetzesdekrete ergehen zu lassen; und ^hauptsächlich auf da^. letztere lenke ich Ihre Auf- «merksamkeit und jene der Kammer, auf jene s nämlich, welche die Verfügungen für die erlösten ^Provinzen betreffen, so lange diese nicht dem ) italienischen Reiche rechtlich angeschlossen sind. Ich werfe nun die Frage auf: Haben Sie. wahr- ^genommen — ynd sicher wird es der Herr Mi nisterpräsident wahrgenommen haben —, daß eine von diesen Provinzen schon bereit ist, defj- j-nitib

unseres Lebens zu vergessen. (Aber, wie immer es fei, sorgen Sie wenigstens «dafür, die Lage jener Provinzen zu regeln und jihnen die Unabhängigkeit und die neue ‘ ' i m e, politische und admini- iveVertretung zu geben. Dies muß en. Und Ihre Zeichen der Zustimmung, Herr Giolitti, 'nehme ich wie eine Versicherung auf, welche mir Areude bereitet. Es ist ein Ver dienst hauptsächlich der Sozialisten jener zwei Provinzen, wenn dort bis beute nicht die gefähr de g t, strat geschch DokkS.^Htung lichsten

, in welcher nicht nur die Jugoslawen wohnen, sondern auch die d'Annunzios, die Millos und die hundert anderen Aufwiegler zum nationalen Krieg. Das Parlament muß wissen, was dort vorgeht, und Sie haben als Regierungschef Ihre Aufgabe sehr schlecht erfüllt mit ihren Vorbehalten. Unsere Gruppe wird dem nicht zustimmen. Giolitti: Jene Provinzen haben keine Vertretung im Parlament. M a t t e o t t i : Vollkommen richtig! Aber es ist notwendig, daß sie diese erhalten! Modigliani <Soz.): Die Vertreter

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Alpenland
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Seite 7 von 8
Datum: 28.08.1922
Umfang: 8
auf die neuen Provinzen. Die »Berichte aus den yeuen Staaten" melden aus Trieft: In der Ministerrratssitzung vorn 14. und 15. August wurden unter anderem folgende Vorkehrungen beschlossen, die die neuen Provinzen betreffen: 1. Ausdehnung der allgemeinen Zollge- setzgebung auf die neuen Provinzen; 2. Ausdehnung der Wirksam keit der in -den alten Provinzen geltenden Bestimmungen über staat lichen Konkurs für die Spesen für Entwäffevungsarbeiten und Auf findung- und Ausnützung unterirdischer Wasserquellen

auf die neuen Provinzen; 3. Ausdehnung der Wirksamkeit der in den alten Pro vinzen . geltenden Bestimmungen betreffend die cur die Privat- mdustrie übergebenen Eifenlbahnen, Tranrbahnen und Autolinien auf die neuen Provinzen; 4. Genehmigung sines Drkretes, durch das mit Veränderungen und Zusätzen die Gesetze und Reglements für die Jndustriemonopole des italienischen Staates in den neuen Provinzen veröffentlicht werden; 5. Genehmigung eines Dekretes, durch -das die Vorkehrungen zugunsten der Erzeugung

und Ausnützung der elek trischen Energie aus die neuen Provinzen ausgedehnt wird; 6. Dekret, das die Bestimmungen über dre Mhilse bei Mangel an elektrischer Energie aus die neuen Provinzen cmsdehnt; 7. Genehmigung eir'es Dekretes, durch das die Bestimmungen für die Anlagen, in denen soffile Brennstoffe für die Produktion und Verteilung von elektri scher und mechanischer Energie erzeugt werden, aus die neuen Pro vinzen auSdehnt. Die tschechoslowakische Anleihe in Reuhork. Die »Ber. aus den neuen Staaten

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Der Südtiroler
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Seite 5 von 8
Datum: 01.09.1929
Umfang: 8
Verschiedenheiten der Interessen, die familiäre Gemeinsamkeit, die sich in Heiraten zwischen den beiden Rassen bildeten, der individuelle Besitz zweier Kulturen, der großenteils verzeichnet werben kann, haben glücklicherweise eine Sphäre geschaffen, in der die Per sonen verschiedenster Abstammung sich hineinlebten, ohne daß der einzelne seinen ursprünglichen Charakter einbüßen mußte. Dies beweist die Tatsache, daß trotz der deutschen oder slawischen Betonung der betroffenen Provinzen unter Oesterreich

selbst; sie sind eine Lebensfrage Italiens und der von Anderssprachigen bewohnten Provinzen, so daß dieses Problem unter dem Titel „Problem der neuen Provinzen" oder „Problem der Grenzen Italiens und ihrer Bewohner" behandelt und gelöst werden müßte. Verstehen wir uns gut. Darunter darf man keine Ab- leugnung des nationalen Minderheitenproblems erblicken. Dieses ist hingegen auf seine wahre Dimension eingeschränkt und auf den Platz gesetzt, der ihm innerhalb der großen italienischen Probleme gebührt. Die bewußte und gewollte

Unkenntnis dieses Punktes hat eben den großen Schaden für jene Provinzen gezeitigt. Zugleich hat es vielleicht i zum gegenwärtigen Stand der Unordnung in Italien bei getragen, deshalb, weil eine fleißige und fortgeschrittene Nation die Fortdauer einer derartigen Situation nicht wünschen kann. Der Faschismus, der von der damaligen Gemütsver fassung der überall verbreiteten Unzufriedenheit profitiert hatte, hat natürlich nichts wissen und nichts begreifen wollen. Nein! Er hat in der schärfsten Form

Verfassung für null und nichtig erklärte. Eine klarere Verleugnung des angeblichen Selbstbestim mungsrechtes ist kaum denkbar als dieses Verbot des fast vom einmütigen Wunsche des österreichischen Volkes getragenen An schlusses an Deutschland. Seite 168/169. . . . Durch die im Pakt vereinbarte Grenze wurden Italien gewisse wichtige Inseln und Häfen an der dalmatinischen Küste samt dem österreichischen (Süd-)Tirol und den italienischen Provinzen der Doppelmonarchie am Nordende der Adria zuge sprochen

. Als dieses Uebereinkommen unterzeichnet wurde, plante man noch nicht die Auslösung Oesterreich-Ungarns, oder wenigstens schien, wenn diese in Betracht gezogen wurde, die Möglichkeit der Ausführung sehr entfernt zu sein. Es wurde angenommen, daß das dalmatinische Gebiet, das durch den in Uebereinstim- mung mit dem Pakt zu schließenden Vertrag erlangt werden sollte, beim Heimfall der italienischen Provinzen Italien die Seeherrschaft über die Adria geben und die hafenlose Ostküste der italienischen Halbinsel

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 8
Datum: 23.02.1915
Umfang: 8
für die seinen Bundesgenos sen erwiesenen Dienste nicht bezahlt. Es fordert für die seinem alten Erbfeind Rußland bewie sene Ergebenheit die Ostmandschurei und die Er klärung des Gelben Meeres zum japanischen Bin nensee. Nachdem es Korea annektiert hat, möchte Japan auch die daran stoßende Mandschurei sowie die Provinzen Tschili und Schantung in seine Ge walt bringen, um dort im Norden Chinas zur Kon tinentalmacht zu werden, während es sich den Sü den des chinesischen Reiches zur kommerziellen Aus beutung Vorbehalten

möchte. Deshalb hat auch Japans Politik im letzten Jahrzehnt jeden größeren Ausstand in China unterstützt und sich jeder Zu sammenfassung der fast unabhängigen chinesische!: Provinzen zu einem festen Staatswesen entgegen gestemmt: deshalb erblickt sie auch in Juanschikkai, dem ersten Präsidenten der chinesischen Republik, den ärgsten Feind. Denn China soll geschwächt, das die einzelnen Provinzen verbindende staatliche Band möglichst locker bleiben. Zu anderen Zeiten hätte das Vorgehen Japans sofort

Augenblick zu vermitteln. China selbst sucht zunächst sich um eine klare Ent scheidung hernmzudrücken. Es erhebt gegen die japanischen Forderungen bezüglich der Südman dschurei allerlei Einwände, erklärt sich aber zu spä teren Verhandlungen über die Schantungfrage be reit. Seine Absicht ist unverkennbar, Zeit zu ge winnen. Das ist begreiflich, denn die chinesische Regierung ist für einen Krieg gegen Japan nicht gerüstet, zudem kann sie kaum ihre Truppen aus den südlichen Provinzen zurückziehen

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Der Südtiroler
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Seite 1 von 4
Datum: 01.02.1925
Umfang: 4
nicht teilten, sondern ihre Klagen im Parlament vorbrachten. Diese Auffassung bestätigte ihrem Berichterstatter auch ein alter Parlamentarier, der erklärte, daß diese Haltung in radikalen Kreisen sehr viel Sympathien erweckte. Die von Dr. Tinzl vorgeschlagene Entschließung lautet: „Die Kammer fordert die Regierung auf, in den Schulen der anderssprachigen Minderheiten die Muttersprache als Un terrichtssprache festzusetzen." -je Meine Herren! Die Interessen der neuen Provinzen sind in all den Reden

über die Voranschläge wenig behandelt worden und tvohl sehr zu kurz gekommen. Wenn wir Vertreter der anders sprachigen Minderheiten Italiens erst heute uns zum Worte melden, beim Voranschlag über das öffentliche Unterrichts- tvesen, so geschieht das gewiß nicht deshalb, weil wir über die Tätigkeit der Regierung auf den anderen Gebieten nichts ju sagen gehabt hätten. Denn es herrschen auch in den neuen Provinzen dieselben schwerwiegenden Beschwerden, welche in Aderen Teilen Italiens erhoben

werden und die auch ein Tcho gefunden haben in den Wechselreden dieser Kammer beim Voranschläge des Justizministeriums. Zudem muß noch besonders betont werden, daß in den neuen Provinzen viele der allerwichtigsten Angelegenheiten H dem Gebiete der Verwaltung und des Finanzwesens noch Mig ungelöst sind, welche ihren Urgrund haben im Über gänge vom alten zum neuen Regime, weil die Regierung ^ größte Eile hatte, alles zu zerstören, was an Altherge brachtes erinnerte, während der Wiederaufbau des Zerstörten pm Großteil

, die teils ganz Italien gemein sind, oder zum wenigsten allen neuen Provinzen, haben wir unser Spezialproblem, nämlich das der fremdspra chigen Minderheiten und dieses Problem hat seinen Kern im Schulgebiete, wenn es auch nicht auf dieses Gebiet begrenzt ist. Das Urteil, welches man über die Regierungspolitik gegenüber den Minderheiten abzugeben hat, hängt von der Art und Weise ab, in welcher die Regierung Vorsorge trifft für die kulturellen Bedürfnisse der Minderheiten, für deren Erziehung, für deren

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Der Südtiroler
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Seite 1 von 4
Datum: 15.01.1925
Umfang: 4
werden können und eine schwere Schmach für Europas Kultur ausgetilgt werde. Der Herausgeber. Aue Rede des Abgeordneten Baron Sterndach im ital. Parlament. Die Tagesordnung, welche die Abgeordneten Baron Sternbach und Tinzl bei der Behandlung des Voranschlages ^ Finanzministeriums beantragten, lautete: „Die Kammer fordert die Regierung auf, in den neuen Provinzen bei der Anwendung der Steuergesetze mit Billigkeit vorzugehen. Sie fordert überdies die Regierung auf, den Steuer- Mern im Amtsverkehr den freien Gebrauch

ihrer Mutter sprache zu gestatten, die Auszahlung aller Gebühren, die der Staat schuldet, zu beschleunigen und endlich die finanziellen Fragen zu lösen, die bisher in den neuen Provinzen noch ungelöst blieben." Zur Begründung dieser Tagesordnung hielt Abgeordneter Freiherr von Sternbach folgende Rede: Meine Herren! Der Augenblick ist heute nicht der allergünstigste und die Zeit überdies schon zu sehr vorgerückt, um finanzielle Fragen allgemeiner Natur grundlegend zu behandeln. Ich Auß mich daher darauf

ausdrücklich die bisher bestehenden Ver- waltungsvorschristen aufgehoben worden wären. Und in einem solchen Zeitpunkte hat es die faszistische Regierung für gut befunden, das ganze ausgedehnte und komplizierte Steuersystem der alten Provinzen mit ganz wenigen Gesetzdekreten auf die neuen Provinzen auszudehnen. Ja, und wenn diese Gesetzdekrete wenigstens die Gesetzestexte selbst enthalten hätten, so wäre das wenigstens eine kleine Erleichterung gewesen. So aber enthalten sie nur das Datum und die Zahl

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Lienzer Nachrichten
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Seite 2 von 12
Datum: 12.03.1937
Umfang: 12
Festlande sich zur Seite stellten, befinden sich heute 650/0 des spanischen Bodens. Die Zahl der Einwohner auf diesem Gebiet wird auf 13 Millionen beziffert, gegen 9 Millionen im roten Spanien. Neutrale Beobachter sa gen, daß in den von den Nationalen verwalte ten Provinzen Nahe und Ordnung herrschen,- wie es diesbezüglich im rötlichen Spanien aussieht, geht aus einer Nede des rollen Mini sterpräsidenten und Kriegsministers Largo- Ca ballero hervor, der sich! über den! Kampf

, das eine der reichsten noch im roten Besitz befindlichen Provinzen ist. Offenbar ist es Franc>o um die vollständige Besetzung der wohlhabenden Provinzen Cordoba, Äaen und Granada zu tun. Angewiß! dagegen bleibt, an welchem Punkt der Madrider Front General Franco seinen erwarteten Offensiv- Stoß anfetzen wird,- der Verteidiger Madrids, der rote General Miaja, versucht durch, eine Neihe heftiger Gegenangriffe nördlich und Oer Zeichner der 4 ’| 2 °| 0 igen österr. Inuestitionsanleihe bezahlt für 8 100.- Henniuert

,- wieder einmal ist in den Straßen dieser Stadt ein Kampf um jedes Haus und von Mann zu Mann entbrannt,- noch immer halten sich die fast eingeschlossenen nationalen Trup pen,- niemand kann Voraussagen, wie lang Herrschaft der Anarchisten und Syndikalisten ist groß. Bei der katholischen Bevölkerung, die auch in den roten Provinzen nach immer bedeutend ist, bleibt die marxistische Volks front-Negierung wegen der Greuel an den Katholiken und den Zahllosen priestermorden verhaßt. Die Anzufrieöenheit mit der roten Valencia-Negierung

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Der Südtiroler
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Seite 5 von 6
Datum: 01.12.1927
Umfang: 6
(z. B. die in den neuen Provinzen zuständig aber nicht geboren waren, die ihre Zuständigkeit nur ver möge ihres Amtssitzes oder erst nach dem 24. Mai 1915 erworben hatten usw.), berechtigt, für die italienische Staats bürgerschaft zu optieren. Dieses Optionsrecht mußte bis zum 11. August 1922 ausgeübt werden. Nach Art. 7, Punkt 2, des Vertrages von Rappallo stand den Italienern, welche auf den an Jugoslawien ge fallenen Gebieten der ehemaligen österr.-ung. Monarchie (Dalmatien, Kram usw.) wohnhaft waren, das Recht

zu, innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Vertrages von Rappallo, das ist bis Ende 1921, für die italienische Staatsbürgerschaft zu optieren. Neben dieser Art der Erwerbung der italienischen Staatsbürgerschaft durch die Friedensverträge (ipso iure oder Option) besteht noch ein weiterer Weg, italienischer Staatsbürger zu werden, nämlich auf Grund des allgemei nen Gesetzes über die italienische Staatsbürgerschaft vom 13. Juni 1912, Nr. 555, welches im Jahre 1923 auf die neuen Provinzen Italiens

hat hier nur eine authentische Aufklärung gebracht, daß diese Nichtanwendbarkeit sich auf jene Options berechtigten bezieht, welche am 16. Juli 1920 (Tag des Inkrafttretens des Vertrages von Rappallo, das Heimats recht in einer Gemeinde der ehemaligen österr.-ungar. Mo narchie besessen haben. Andere Optionsberechtigte, z. B. solche Personen, die früher in einer Gemeinde der neuen Provinzen Italiens heimatberechtigt waren, oder deren Vater dort hermatberechtigt war usw., können ohne weiteres auf die Erwerbung

die italienische Staatsbürgerschaft erwerben können, es aber nicht versuchten, oder ohne Erfolg geblie ben sind. Die zwei zitierten Artikel betreffen die ausnahms weise Zuerkennung der Staatsbürgerschaft an solche Per sonen, die zwar keine Optanten sind, aber gewissen beson ders berechtigte berücksichtigungswürdige Eigenschaften auf weisen, so z. B. 20jähriger Aufenthalt in den neuen Pro vinzen, Kenntnis der italienischen Sprache und Erwerb der Gemeindezuständigkeit in den neuen Provinzen, oder Ge burt

in den neuen Provinzen und 10jährige Ausübung eines Handels oder Gewerbes dortselbst oder besonders berück- sichtigungswürdige Umstände bei Vorhandensein wenigstens einiger Optionsvoraussetzungen. In allen diesen Fällen können die betreffenden Personen, auch wenn sie seinerzeil nicht um die italienische Staatsbürgerschaft angesucht haben, jetzt noch, wenn die Voraussetzungen der Punkte 2 und 3 des Art. 3 des Gesetzes vom 13. Juni 1912 vor liegen, die Erklärung wegen Wahl der italienischen Staats

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenzeitung
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Seite 6 von 8
Datum: 14.02.1937
Umfang: 8
trotz der größeren Bevölkerungsziffer aus 372.000 zurückgegangen. In der Darlegung der demographischen Lage Italiens bringt die „Agenzia d'Italia' interessan te Charakteristiken über die Situation iu den ein zelnen Provinzen des Königreiches hinsichtlich der Eheschließungen. Die einzelnen Provinzen werden in der Reihenfolge des Prozentsatzes angeordnet und es ergibt jich ein Minimum von 5.2 Eheschlie ßungen auf IlM Bewohner in der Provinz Bol zano und ein Maximum von 1V.5 Eheschließungen aus tausend

Bewohner in der Provinz Trieste. Das besagt, daß im Bevölkerungsverhältnis in der Provinz Trieste doppelt so viel Ehen geschlossen worden sind als in der Provinz Bolzano. Zwischen diesen zwei Extremen teilen sich die Koeffizienten der übrigen 92 Provinzen in verschiedener Weie auf. 64 Provinzen des Reiches weisen den Mittel stand der Eheschließungen auf, der im Jahre 1936 auf ItM Bewohner 6.7 betrug. Die Provinzen mit 6 bis 7 .4 Eheschließungen auf 1MV Einwoh ner stellen die typischen der italienischen

Heirats freudigkeit dar. Es befinden sich Provinzen aus allen Teilen des Reiches darunter. Interessanter sind die Charakteristiken der anderen 30 Provin zen, welche über dem Mittelmaße stehen und das Mittelmaß nicht erreichen', darunter sind 14. wel sche, eine hohe, Zahl von Eheschließungen aufzuwei sen haben, darunter sind sieben Kompartements der 18 des Königreiches vertreten. Veneto und Ve nezia Giulia an erster Stelle (Venezia, Friuli, Triefte, Carnaro, Istria), dann Emilia und die Toscana (Reggio

und Ferrara, Massa Carrara n. Pistoia): Lazio mit der jüngsten Provinz Littoria; Abruzzo mit Chieti und Pescara, Sardegna mit Cagliari und Sassari. An der Spitze dieser, Grup pe steht, wie bereits angeführt, Trieste. Auf der anderen Seite stehün die Provinzen mit Eheschlie ßungen unter dem Mittelmaße: elf davon gehören den Kompartiment? Oberitaliens an: Venezia Tridentina (Bolzano und Trento), Lombardia (Bergamo, Como, Cremona, Pavia). Piemonte mir Alessandria, Asti, Cuneo, weiters Imperia u Piacenza

, Viterbo und Macerata, Salerno nnd brindisi und Agrigento. Leben Menschen im höchsten Dimoiano ? GàMeWhl ;n ben mMen ZW« Aus Grund der Statistik über die Volksbewegung tni Königreiche im Jahre 1935. stellt die „Agen zia d'Italia' einige interessante Betrachtungen über die Geburtenzahl in den einzelnen Provinzen an. Nach der Höhe der Geburtenziffern geordnet, ergibt sich, daß die Durchschnittszahl auf tausend Einwohner 23 Geburten ausmacht. Eine weitere Betrachtung ergibt, daß sich die Provinzen

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 09.02.1923
Umfang: 8
Freitag, den 9. Februar 192Z. Der Tiroler' s««« s Bollswirtschaftlicher Zeil. Zahlreiche Finanzgesetze ausgedehnt zje betreffen: Strasbeftimmungen in Sachen der dms der Monopolwaren: Zündhölzchenmonopol: Zloaopokvaren; TZ erkauf des Siaatschinins: Der- vchüische Zlaaazämin: Verzehrungsstcnern-. Zleuordnnng der Ainanzverivalwng: Lotto. Die Ungleichung der Finanzzesetzgebung der ,eu«n Provinzen an die der alten geht rüstig vor- „är!s. Neuerlich veröffentlicht die „Gazzetta Us- stiale'. Nummer

30 vom S.. Feber ISN eine Z!«jhe von Dekreten, welche zahlreiche bisher nur i, den alten Provinzen geltend- Gesetze in Fi- «slHachen auf die neuen Provinzen ausdehnen. Sir bemühen uns. die wichtigsten Bestimmungen - zunächst der AuSdehnungsdekrete — unseren Äsern mitzuteilen. Raummangel aber hindert WZ, die Gesetze im vollen Wortlaute zu ver mutlichen. Wir müssen daher für ein genaueres Sudiwn auf die Gesetzsammlung selbst ver- vchen. !. verzehnulgsfleuern. Sgl. Dekret Nr. gl vom 11. Jänner 1S2Z. Ausgedehnt

: Sta^chaLerdekret vom 31. August 191S, Num- -i« l0S0, Anlage E: Statrhalterdekret vom 2S. Dezember 1916, Summer 1771: Kzl. Dekret vom 21. November 1AZ0, Nr. IS20. Der vom Artikel 9 des Statrhalterdekretes Nr. IM ex 1916 vorgesehene Termin von einem Nonat, innerhalb welchen die Zünder, die sich «och in den neuen Provinzen befinden, frei — d. h, ohne Berüsichtigunq der Monopolvorschris ten — verkauft werden können, läuft vom Tage der Veröffentlichung des vor liegenden Dekretes an. (Also vom 6. Feber

bis'ö. März.) Hinsichtlich der Anwendung der Strafbestim munzen gelten die Vorschriften bezüglich des Salz- und Tabakmonopols. Die Tarife für den Ver tauf von Zünd hölzchen sind dieselben wie in den alren Provinzen. Dekrets des Finanzministers wer. den die Dienstvorschriften und anSern Verwal- rungsvorschrifren für die Geschäftsführung des Zündhölzcheninonopols auf die neuen Provinzen ausdehnen. III. Sleinoerschleiß von Monopolwaren. Sgl. Dekret Nr. 7S vom 11. Jänner ISZZ. Mit kgl. Dekret Nummer

1764 vom 15. Okto ber 1922 waren, wie wir im „Tiroler' vom 20. Jänner ausführten, die meisten Bestimmun gen über die italienische Gesetzgebung in Sachen des Salz- und Tabakmonopols aus die neüen Provinzen ausgedehnt worden. Nur die Bestim mungen über die Errichtung, Verleihung usw. der Kleinverkaussstellen von Monopolwaren wa ren ausdrücklich von der Ausdehnung ausgenom men worden. Das neue Dekret Nummer 79 ex 1923 dehnt nun im Artikel 1 alle die in den allen Provinzen geltenden Bestimmungen

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