des befindliche bewegliche, und unbewegliche Vermögen deS verstorbenen Johann Plattner, Krainers zu Terlan, ge- Peter Gampper, SchiisterS zu Latsch, gewilliget worden, williget worden. Daher >vird Jedermann, der an den gedachten Ver- Daher wird Jedermann, der an den gedachten Ver- schuldeten eine Fordernng zu stellen berechtiget zu seyn schuldeten eine Forderung zu stelle» berechtiget zu seyn glaubt, anmit erinnert, bis den 2S. Jänner k. I. incl. die glaubt,^a»mit erinnert, bis den 3t. Jänner künst. Jahres