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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 6
Datum: 20.03.1873
Umfang: 6
ARS Amtsblatt zum Tiroler Boten. ^5 6S. Juusbru«?, den SV. März 1873. Kun dmachun gen. Kundmachung des k. k. Statthalters für Tirol und Vorarlberg vom 10. MSrz 1873, Z. 4619, betreffend den für das Jahr 1373 festgesetzten Miiitär«StellungS-Plan. In Folge des Art. II de» Gesetzes vom 24. Fe bruar 1873, Nr. 24, Seite 123 R. G. Bl., be- treffend das Rekruten-Kontingent und die Aushebung desselben im Jahre 1873, und in GemSßheit des Z. 49 : 2 der Instruktion zum Wehrgesetze bringe

ich den im Einvernehmen mit dem k. k. Militär- Kommando für da» Jahr 1873 festgesetzten Militär- StellungS-Plan mit dem Beisatze zur allgemeinen Kenntniß, daß alle in den Jahren 1853, 1852 und 1851 geborenen Wehrpflichtigen, welche nicht schon von einer Militär-StellungS-Kommisston für immer triegSdienstnntauglich erklärt wurden, an dem be stimmten Tage vor der Stellung» - Kommission im HeimatSbezirke zu erscheinen verpflichtet sind. . Wer dieser Pflicht ohne einen als genügend an erkannten Grund nicht nachkommt

, kann nicht nur mittelst behördlichen Zwanges zur Stellung gebracht werden, sondern hat nach Z. 46 W. G. zu gewär- tigen, daß er mit dem Verluste des Rechtes der Reihuvg nach dem Loose von AmtSwegen und mit ein-, beziehungsweise zweijähriger strafweisen Dienst verlängerung zum Heere gestellt werde. Militär-Stellungs« Plan fiir das Jahr 1873. Ambulante -Militär»StellungS-Kommission Nr. I. Datum Ja der Stellungistatioa Für den Stelluugibtjirk April 1. u. 2. 3. u. 4. 5. u. 7. 8. u. 9. 15. u. 16. 18. u. 19. SchrunS

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 6
Datum: 14.03.1873
Umfang: 6
. Prag, Nürnberg, Hamburg und Hranlfurt «M. für Tirol und ^ 61. Innsbruck, Freitag L4 Matz R87S. 59. Jahrgang. Amtlicher Theil. Kundmachung des k. k. Statthalters für Tirol und Vorarlberg vom 10. März 1373. Z. 4619, betreffend den fgr das Jahr 1373 festgesetzten Militär-StellungS-Plan. In Folge des Art. II des Gesetzes vom 24. Fe bruar 1373, Nr. 24, Seite 123 R. G. Bl., be- treffend das Rekruten-Kontingent und die Aushebung desselben im Jahre 1873, und in Gemäßheit des Z. 49 : 2 der Instruktion

zum Wehr^ejetze bringe ich den im Einvernehmen mit dem k. k. Militär- Kommando für das Jahr 1373 festgesetzten Militär- StellungS-Plan mit dem Beisätze zur allgemeinen Kenntniß, daß al'.e in den Jahren 1353, 1352 und 1351 geborenen Wehrpflichtigen, welche nicht schon von einer Militär-StellungS-Kommission für immer kriegSdienstuntauglich erklärt wurden, an dem be stimmten Tage vor der StellungS - Kommission im Heimatsbezirke zu erscheinen verpflichtet sind. Wer dieser Pflicht ohne einen als genügend

an, erkannten Grund nicht nachkommt, kann nicht nur mittelst behördlichen Zwanges zur Stellung gebracht werden, sondern hat nach 8. 46 W. G. zu gewär- tigen, daß er mit dem Verluste des Rechtes der Reihui'g nach dem Loose von Amtswegen und mit ein-, beziehungsweise zweijähriger strafweisen Dienst verlängerung zum Heere. Atsttllt werde. Mililär-Stcllungs-Plan fiir das Jahr 2873. Ambulante »Militär. StellungS-Kommission Nr. I. Datum In der StellungSstation Für den Stellungsbezirk April 1. u. 2. SchrunS

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 6
Datum: 17.03.1873
Umfang: 6
40S Amtsblatt zum Tiroler Boten. 63. Kun dmachun gen. Kundmachung des k l. Statthalters für Tirol und Vorarlberg vom 10. März 1873. Z. 4619. betreffend den für das Jahr 1873 festgesetzten Militar-StellungS-Plan. In Folge des Art. II de» Gesetzes vom 24. Fe bruar 1873, Nr. 24, Seite 123 R. G. Bl., be treffend das Rekruten-Kontingent und die Aushebung desselben im Jahre 1373, und in Gemäßheit des K. 49 : 2 der Instruktion zum Wehrgesetze bringe ich den im Einvernehmen mit dem k. k. Militär

- Kommando siir das Jahr 1873 festgesetzten Militär- StellungS-Plan mit dem Beisatze zur allgemeinen Kenntniß, daß alle in den Jahren 1853, 1852 und 1851 geborenen Wehrpflichtigen, welche nicht schon von einer Militär-StellungS-Kommission für immer kriegSdienstuutauglich erklärt wurden, an dem be stimmten Tage vor der Stellung« - Kommission im Heimatsbezirke zu erscheinen verpflichtet sind. Wer dieser Pflicht ohne einen als genügend an erkannten Grund nicht nachkommt, kann nicht nur mittelst behördlichen

Zwanges zur Stellung gebracht werden, sondern hat nach Z. 46 W. G. zu gewär tigen, daß er mit dem Verluste des Rechtes der Reihui'g nach dem Loose von AmtSwegen und mit ein-, beziehungsweise zweijähriger strafweise» Dienst- - Verlängerung zum Heere gestellt werde. , Militär-StcllungS-Plan siir das Jahr 1873. ! Ambulante» Militär-Stell »ngS-Kom Mission Nr. I. j Datum In dir Stellungistaticn Für den Stellungibezirk , April ! 1. u. 2. SchrunS Montason ! 3. u. 4. Bludenz Bludenz 5. u. 7. Feldkirch

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