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Volksbote
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Seite 9 von 16
Datum: 03.06.1926
Umfang: 16
Wie- «eraufbau jenes Teiles der verbauten Wiche, »ei der die schlechte Verteilung der Baulich keiten richtigzustellen ist» «ingehalten werden nüssen; Er ist über Veranlassung der Ge» neinde unter Mitwirkung und finanzieller veihiffe des örtlichen Fremdenoerkehrskomi tees auszuarbeiten. Sodann muh der Plan wrch 15 aufeinanderfolgende Tage beim Ssmeindoamte aufgelegt und davon durch llnschlag an der Amtstafel u. Verlautbarung m Provinztalamtsblatte die OeffenMch- teil verständigt werden. Innerhalb dieser Frist

, weil sie etwa als Straße oder Platz bestimmt, sind und schließlich das Eigentum an öffentlichen Grundstücken, di« nach dem Plan zur privaten Verbauung her angezogen werden sollen, bleibt zunächst unangetastet. Doch besteht auf Grund eines genehmigten Dauregulierungspl-anes jeder zeit die Möglichkeit, die zu seiner Durchfüh rung notwendigen Enteignungen gegen die nach den Vorschriften des Entetgnungsgeset- zes zu bemeffende Entschädigung vorzunch- men. Bestehende Häuser, die Mch dem Re- gMevungsplane

müssen überdies einen ^besonderen Erweiterungsplan unter Deihiffe der örtlichen Fremdenoerkchrskomitees aus arbeiten. Ein solcher Plan muß die Grund sätze enlhMen, die bei der Errichtung neuer Gebäude zu beobachten sind, damit eine ge sunde, sichere, bequeme und schöne Der- bauring gewährleistet werde. Für die Aufftel- lung des Evweiterungsplanes gelten diesel ben Vorschriften wie für den RegMerungs- plan. Auch die Rechtsfolgen der Genehmi gung des Erweiterungsplanes sind dieselben. Das Gesetz

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