machen können. Das Blatt behauptet, daß nunmehr ein endgülti ger Plan für die Zusammenarbeit der englischen und ranzösischen Streitkräfte zu Land, zu Wasser und n der Luft vorliege. Beide Regierungen be tonten. daß dieser. Plan der Zusammenarbeit nicht das Ergebnis , eines Militärbündnisses sei, sondern einzig und allein die logische Folge des Beistan des nach Artikel 1k Abs. 3 der Völkerbundssatzun gen. Man nehme an. daß Frankreich und England jetzt gegen jeden italienischen Angriff gewappnet feien, gleichviel
ob er im Mittelmeer gegen die britische Flotte oder zu Lande gegen Frankreich erfolge. Der Plan soll, wie das Blatt meldet, die sofortige Mobilmachung der Streitkräfte zu Lan de, zu Wasser und in der Luft in beiden Ländern und die Benutzung französischer Lager, Flugplätze, Flottenstützpunkte, Arsenale und Docks durch die britischen Streitkräfte vorsehen. Groß-Britannien wüxde den Flottenschutz der französischen Küsten und den Luftschutz einiger französischer Industrie zentren übernehmen und, wenn nötig, sogar eng
werde besonders auf die Behauptung ange wandt, daß der in Paris ausgearbeitete Plan für den Fall eines Bvlienischen Angriffs die Entsen dung britischer mechanisierter Truppen nach Frankreich vorsehe. Tatsache sei, daß alle Einzel heiten der Besprechungen zwischen Mitgliedern der französischen nnd britischen Stäbe — die Bespre chungen wurden schön am 10. Dezember beendet — streng, geheim gehalten worden seien. Die in der Presse iveroffentlichten Bericht« stellten ein manchmal mehr unt» manchmal weniger