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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 5 von 8
Datum: 28.11.1914
Umfang: 8
oder ob der Tod die Folge von Kriegsstrapazen war. Die Witwenpensionen. Die Pension ist verschieden hoch in den ersten sechs Monaten nach dem Tode und in der folgenden Zeit. In den ersten sechs Monaten ist sie so hoch wie der Unterhaltsbeitrag, den die Frau während des Kriegsdienstes ihres Mannes erhalten hat; mit an deren Worten: sechs Monate lang wird der Witwe der Unterhaltsbeitrag weitergezahlt, wenn die Frau einen solchen bekommen hat. Hat sie aber keinen be kommen, weil sie selbst einen Verdienst

hatte, so kann sie, wenn sie den Verdienst auch erst nach dem Tode ihres Mannes verliert, selbst dann noch um den Unterhaltsbeitrag ansuchen und sie mutz ihn sechs Monate nach dem Tode des Mannes bekom men. Den Witwen, die keinen Unterhaltsbeitrag bean spruchen können, wird sofort nach dem Tode des Mannes die Witwenpension bezahlt; diejenigen, die den Unterhaltsbeitrag sechs Monate nach dem Tode des Mannes bekommen müssen, erhalten dann die Witwenpension. Die Pension ist aber sehr niedrig. Sie die Witwe eines beträgt für monatlich

Kronen Cargenlosen 9.- Gefreiten 12.- Korporals 15.- Zugsführers 18.- Feldwebels mit Löhnung bis zu 70 h 22.50 Feldwebels mit höherem Lohn 30.- Kadetten oder Oberbootsmannes 37.50 Es gilt nur die wirkliche Charge. Ist jemand blotz T i t u l a r korporal, aber sonst nur Infanterist oder Ersatzreservist gewesen, so bekommt seine Witwe nur die niedrigste Pension. Solange die Witwe gänzlich erwerbsunfähig und zugleich mittellos ist, erhält sie zur Pension einen Zuschutz von 8 Kronen monatlich

eine höhere Pension gewähren will, so ist im § 24 des älteren Gesetzes bestimmt: „Witwen der erwiesenermatzen vor dem Feinde gefallenen oder binnen Jahresfrist infolge einer vor dem Feinde erhaltenen Verwundung oder an Kriegsstra pazen verstorbenen Personen bekommen zur normal- mätzigen Jahrespension einen fünfzigprozentigen Zuschlag." Es kommt also zu den 72, 96, 120, 144, 180, 240 und 300 Kronen noch die Hälfte dazu und das ergibt dann die in der Tabelle angeführten Be träge. Es ist vollständig

gleichgültig, ob die Witwe ein Einkommen hat oder nicht. Sie mutz die Pension auch bekommen, wenn sie reich ist. Hat die Frau kei nen Unterhaltsbeitrag bekommen, so beginnt die Pension am ersten Tage des Monats, in dem der Mann gestorben ist oder in dem er von der Militär behörde als tot betrachtet wurde. t Die Witwe hat jedoch keinen Anspruch auf Pen sion, wenn sie in der letzten Zeit vor der Einrückung des Mannes nicht mit ihm in Gemeinschaft gelebt hat (auch wenn sie nicht gerichtlich geschieden

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 1 von 16
Datum: 12.02.1915
Umfang: 16
ist, die ihm im Kriege beigebracht worden ist, oder ob die Be schädigung auf andere Weise entstanden ist, wenn sie nur in Ausübung des Militärdienstes und ohne eigenes Verschulden des Soldaten erfolgte, oder ob der Tod die Folge einer an einem Dienst ort oder im Spital erworbenen ansteckenden Krankheit oder ob der Tod die Folge von Kriegs strapazen war. Die Witwenpensionen. Die Pension ist verschieden hoch in den ersten sechs Monaten nach dem Tode und in der folgenden Zeit. In den ersten sechs Monaten

. Den Witwen, die keinen Unterhaltsbeitrag beanspruchen können, wird sofort nach dem Tode des Mannes die Witwenpension bezahlt; die jenigen, die den UnterhaltsbeiLrag sechs Monate nach dem Tode des Mannes bekommen müssen, erhalten dann die Witwenpension. Diese Pension ist aber sehr niedrig. Sie be trägt für die Witwe eines .monatlich Kronen Chargenlosen 9.0 Eüreiten 12.— Korporals 15.— Zugsführers 18.— Feldwebels mit Löhnung bi* , 22.50 Feldwebels mit höherem Lohn 30.— Kadetten oder Oberbootsmannes 37.50

Solange die Witwe gänzlich erwerbsunfähig ist und zugleich mittellos ist, erhält sie zur Pen sion einen Zuschuß von 8 K monatlich. Es ist vollständig gleichgültig, ob die Witwe ein Einkommen hat oder nicht. Sie muß die Pension auch bekommen, wenn sie reich ist. Hat die Frau keinen UnterhaltsbeiLrag bekommen, so beginnt die Pension am ersten Tage des Mo nats, in dem der Mann gestorben ist, oder in dem er von der Militärbehörde als tot betrachtet wurde. Die Witwe hat jedoch keinen Anspruch aus Pension

, wenn sie in der letzten Zeit vor der Einrückung des Mannes nicht mit ihm in Ge meinschaft gelebt hat (auch wenn sie nicht gericht lich geschieden war). Wenn sie aber nachweist, daß sie am Aufhören der ehelichen Gemeinschaft keine Schuld trägt, bekommt sie die Pension. Ferner bekommt die Witwe keine Pension, wenn gegen den Mann vor oder nach seinem Tode derartige Anschuldigungen erwiesen wor den sind, daß er selbst, wenn er nicht gestorben wäre, trotz Invalidität keine Pension bekäme, das heißt, wenn der Mann

erwiesenermaßen ein schweres Verbrechen begangen hat. Wenn die Witwe neuerlich heiratet, hört natürlich die Pension auf; die Frau bekommt KU" Die nächste Nummer der „Tiroler Bauern-Zeitung" erscheint am 26. Februar 1915 "W8

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Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 4 von 8
Datum: 13.01.1917
Umfang: 8
, die bisher 6 bis 20 Kronen bekamen, bekommen nun 20 bis 40 Kronen. Unter bestimmten Umständen kann ein Lediger oder Witwer, trenn er andere Verwandte erhält, so behandelt werden, als hätte er Frau und Kind.. Für die Pensionisten wird eine „Aushilfe" festgesetzt. Sie galt im Jahre 1916 für die pensio nierten^ Beamten, die nicht mehr als 250 Kronen monatlich Pension bekamen. Nun wird die Zulage auch denen gegeben, die bis 790 Kronen Pension haben. Bei einer Pension bis zu 83 Kronen bekom men sie 16 Kronen

monatlich (statt 13), bis zu 167 Kronen Pension 20 (statt 17), bei höherer Pension 21 Kronen (wie bisher). Die Staatsbeamtenswit- wen bekommen mm ausnahmslos Zulage, auch die Ministerwitwen. Sie 'betrug bisher je nach der Höhe 'der Pension 11 bis 17 Kronen, von mm an 13 bis 19 Kronen. Die Diener, die bisher nur Zulage be kamen, wenn sie nicht mehr als 76 Kronen Pension hatten, bekommen sie ausnahmslos, und zwar' 12 Kronen (statt 10). Die Dienerwitwen bekommen 7 Kronen (statt 6). Die in die Kategorie

der Ar beiter gehörenden Pensionisten und deren Witwen, die basher nur Zulage bekamen, wenn ihre Pension nicht mehr als 50 Kronen betrug, bekommen sie ebenfalls ausnahmslos, und zivar die Männer 10 Kronen (statt 8), die Witwen 6 Kronen (statt 6). Für Waisen wird die Zulage, die bisher 3 bis 8 Kronen betrug, aus 4 bis 10 Kronen erhöht. Die Personen, die bisher keine Pension hatten, soUdern Gnadengaben, bekomme!» nun auch eine Zulage, und zwar von 3 bis 5 Kronen monatlich. Außerdem ersparen die Pensionisten

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Lienzer Nachrichten
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Seite 10 von 20
Datum: 20.06.1913
Umfang: 20
Dependancen und Oekononne. Preis Kr. 200.000, Anzahlung nach Vereinbarung. 37. Hotel und Pension mit drei schönen Berkaufsläden. Preis Kr. 120.000, Anzahlung nach Vereinbarung. 50. Schöner Gasthof mit Oekonomie. Preis Kr. 32.000, Anzahlung nach Vereinbarung. 62. Gasthof mit Lebzelterei und Zuckerbäckerei. 6 Joch Grund Preis Kr. 44.000, Anzahlung Kr. 16 000. 72. Gast- und Zinshaus mit Stöckelgebäude und Baugrund. Preis Kr. 144.000, Anzahlung Kr. 44.000. 76. Billa mit Restauration und Och norme. Pr eis

Kr. 110.000, Anzahlung Kr. 15.000. 82. Badhotel, Pension, Dependance. Preis Kr 225.000, Anzahlung Kr. 40.000. 85. Hotel, Pension, Villa. Bauernhaus, Stall, Stadel, Gartenpark, Grundstücke. Preis Kr. 185.000, Anzahlung nach Vereinbarung. 100. Großes Alpenhotel. Preis Kr. 200.000, Anzahlung ein Drittel. 116. Alpengasthof, Wohnhaus, Stall und Stadel, zu Sana- tor'um geeignet. Preis Kr. 90.000, Anzahlung nach Vereinbarung. 119. Hotel mit Dependance, geschlossenem Hof, großem Stall, Stadel und Remise. Preis

Kr. 120.000, Anz. Kr. 40.1,00. 184. Schöner Gasthof, Garten, Wiese, Wald. Scheune, Kegel bahn. Mit Fundus instructus Kr. 50.000. Anzahlung Kr. 15.000. 189. Gasthaus mit Bäckerei in einer Fremdenstadt. Kr. 40.000. Anzahlung zu vereinbaren. 190. Hotel, Pension, Restaurant, beliebter Ausflugsort. Kr. 80.000, Anzahlung Kr. 15.000. Altrenommiertes Hoter mit drei Dependancen, schönem Zier-, Schank- und Gemüsegarten, zwei groß<n Futter- häufern, Schweine- und Hühnerstall, Auto-Garage, Tennisplatz Mit Fundus

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Tiroler Grenzbote
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Seite 5 von 6
Datum: 25.08.1917
Umfang: 6
GingesendeL. (Vollständig unwahre Gerüchte) sind heuer über die Pension Neuhaus am Thier berg verbreitet. Einmal sind es 86, ein anderesmal 126 und mehr Gäste, welche Neuhaus beherbergt. Ein mal sieht diese Verleumderzunge drei Käslaib, ein an deresmal 3 große Knollen Butter nach Neuhaus schleppen. Bis zur Eruierung der Ausstreuer dieser falschen Ge rüchte sei zur Aufklärung mitgeteilt, daß die Pension Neuhaus Heuer durchschnittlich 10 bis 12 Gäste beher bergt und überhaupt nicht mehr

wie höchstens 26 Gäste ! beherbergen könnte. Käse und Butter bekommt die Pension nicht einmal das ihr zustehende Quantum und muß der Betreffende wohl Kürbisköpfe nicht von , Butterknollen unterscheiden können. Man wird Mittel und Wege finden, diesem verleumderischen Klatsch die Spitze abzubrechen. 1444 Wüet ein öcherslein für die Reichsdeutschen! Gaben werden entgegengenommen: Für den Reichs» deutschen Kriegshilfsverein für Nordtirol (E. V.) bei der Geschäftsstelle Innsbruck, Kaiser-Wilhelmstr

Reisch, Küsstein. Snte Belohnung demjenigen, welcher den oder die Aus streuer der unwahren Gerüchte bezüglich | Lebensmittelbeschaffung für die Pension Neuhaus am Thierberg dem Pächter der selben bekanntzugeben in der Lage ist. 1445 i 500 Kronen in 0 oäd! wenn tzre»re Hrokich m. d.dazu gehörigen Waschpulv. nicht alle Sommersprossen, Leberflecke, Sonnen brand, Mitesser, Ge> ichtsröte usw. entfernt u. die Haut jugend- lich frisch u. zart erhält. Preis K 6.65 samt ■torto. 3 Portionen kosten K 17, 6 Port

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Lienzer Nachrichten
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Seite 7 von 20
Datum: 14.08.1913
Umfang: 20
mit großer Oekonomie. Preis Kr. 185.000, Anzahlung Kr. 50.000. 25. Badgasthof mit zwei Dependancen und Oekonomie, Preis Kr. 200.000, Anzahlung nach Vereinbarung. 37. Hotel und Pension mit drei schönen Verkaufsläden, Preis Kr. 120.000, Anzahlung nach Vereinbarung. 50. Schöner Gasthof mit Oekonomie. Preis Kr. 32.000, Anzahlung nach Vereinbarung. 62. Gasthof mit Lebzelterei und Zuckerbäckerei, 6 Joch Grund. Preis Kr. 44.000, Anzahlung Kr. 16 000. 72. Gast- und Zinshaus mit Slöckelgebäude und Baugrund, Preis

Kr. 144.000, Anzahlung Kr. 44.000. 76. Villa mit Restauration und Oekonomie. Pt eis Kr. 110.000, Anzahlung Kr. 15.000. 82. Badhotel, Pension, Dependance. Preis Kr. 225.000, Anzahlung Kr. 40.000. 85. Hotel, Pension, Villa. Bauernhaus, Stall, Stadel, Gartenpark, Grundstücke. Preis Kr. 185.000, Anzahlung nach Vereinbarung. 100. Großes Alpenhotel. Preis ür. 200.000, Anzahlung ein Drittel. 116. Alpengasthof, Wohnhaus, Stall und Stadel, zu Sana- tor um geeignet. Preis Kr. 30.000, Anzahlung nach Vereinbarung

. 119. Hotel mit Dependance, geschlossenem Hof, großem Stall, Stadel und Remise. Preis Kr. 120.000, Anz. Kr. 40.100. 184. Schöner Gasthof, Garten, Wiese, Wald, Scheune, Kegel bahn. Mit Kunckus in8truetu8 Kr. 50.000. Anzahlung Kr. 15.000. 189. Gasthaus mit Bäckerei in einer Fremdenstadt. Kr. 40.000. Anzahlung zu vereinbaren. 190. Hotel, Pension, Restaurant, beliebter Ausflugsort. Kr. 80.000, Anzahlung Kr. 15.000. 193. Altrenommiertes Hotel mit drei Dependancen, schönem Zier-, Schank- und Gemüsegarten

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Grenzbote
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Seite 3 von 8
Datum: 17.03.1915
Umfang: 8
wird. e (Die Witwenp ensionen.) Den Witwen, die keinen Unterhaltsbeitrag beanspruchen können, wird sofort nach dem Tode des Mannes die Witwenpension bezahlt; diejenigen, die den Unterhaltsbeitrag 6 Mo nate nach dem Tode des Mannes bekommen müssen, erhalten dann die Witwenpension. Diese Pension ist aber sehr niedrig. Sie beträgt für die Witwe eines Chargenlosen monatlich 9 Kr., eines Gefreiten 12 Kr., eines Korporals 15 Kr., eines Zugsführers 18 Kr., eines Feldwebels mit Löhnung bis zu 70 Heller 22.50

Kr., eines Feldwebels mit höherem Lohn 30 Kr., eines Kadetten oder Oberbootsmannes 37.50 Kr. Solange die Witwe gänzlich erwerbsunfähig ist und zugleich mittellos ist, erhält sie zur Pension einen Zuschuß von 8 Kr. monatlich. — Der Erzie- hungsbeitrag beträgt bloß 4 Kr. monatlich für jedes , Kind, solange die Mutter Anspruch auf Pension hat. ! Ist die Mutter gestorben oder bekommt sie aus einem ' anderen Grunde (Verheiratung) keine Pension, so ist der Erziehungsbeitrag 6 Kr. monatlich. Der Erzie hungsbeitrag

wird für Knaben gezahlt, bis sie 16, für Mädchen aber nur, bis sie 14 Jahre alt sind. Für Kinder, die Lehranstalten besuchen, kann aber der Erziehungsbeitrag bis zur Beendigung des Schulbe suches gezahlt werden und auch bis zum 24. Lebens jahre. Das Gesetz setzt fest, daß die Pension für die Witwen und die Kinder zusammen nicht mehr als 45 Kr. monatlich betragen darf. (Eine Kriegsmetallsammlung) wird auf Veranlassung des k. u. k. Kriegsministeriums in allen Orten Oesterreich-Ungarns in der Zeit

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Brixener Chronik
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Seite 5 von 8
Datum: 24.12.1914
Umfang: 8
ist, wenn sie nur in Ausübung des Militärdienstes und ohne eigenes Verschulden des Soldaten erfolgte, oder ob der Tod die Folge einer an einem Dienstort oder im Spital erworbenen ansteckenden Krankheit oder ob der Tod die Folge von Kriegsstrapazen war. Die Witwenpensionen. Die Pension ist verschieden hoch in den ersten sechs Monaten nach dem Tode und in der folgenden Zeit. In den ersten sechs Mona ten ist sie so hoch wie der Unterhaltsbeitrag, den die Frau während des Kriegsdienstes ihres Mannes erhalten

bezahlt; diejenigen, die den Unterhaltsbeitrag 6 Monate nach dem Tode des Mannes bekommen müssen, erhalten dann die Witwenpension. Diese Pension ist aber sehr niedrig. Sie beträgt für die Witwe eines Monatlich Kronen Chargenlosen 9,— Gefreiten 12,— Korporals 15,— Zugsführers 18,— Feldwebels mit Löhnung bis zu 70 K 22,30 Feldwebels mit höherem Lohn 30,— Kadetten oder Oberbootsmannes 37,50 Solange die Witwe gänzlich erwerbsun fähig ist und zugleich mittellos ist, erhält sie zur Pension einen Zuschuß

von 8 X monatlich. Es ist vollständig gleichgültig, ob die Witwe ein Einkommen hat oder nicht. Sie muß die Pension auch bekommen, wenn sie reich ist. Hat die Frau keinen Unterhaltsbeitrag bekom men, so beginnt die Pension am ersten Tage des Monats, in dem der Mann gestorben ist, oder in dem er von der Militärbehörde als tot betrachtet wurde. Die Witwe hat jedoch keinen Anspruch auf Pension, wenn sie in der letzten Zeit vor der Einrückung des Mannes nicht mit ihm in Ge meinschaft gelebt

hat (auch wenn sie nicht ge richtlich geschieden war). Wenn sie aber nach weist, daß sie am Aufhören der ehelichen Ge meinschaft keine Schuld trägt, bekommt sie die Pension. Ferner bekommt die Witwe keine Pension, wenn gegen den Mann vor oder nach seinem Tode derartige Anschuldigungen erwiesen wor den sind, daß er selbst, wenn er nicht gestorben wäre, trotz Invalidität keine Pension bekäme, das heißt, wenn der Mann erwiesenermaßen ein schweres Verbrechen begangen hat. Wenn die Witwe neuerlich heiratet, hört natürlich die Pension

, solange die Mutter Anspruch auf Pension hat. Ist die Mutter ge storben oder bekommt sie aus einem anderen Grunde (Verheiratung) keine Pension, so ist der Erziehungsbeitrag 6 X monatlich. Die Charge des verstorbenen Vaters ist für die Höhe des Erziehungsbeitrages gleichgültig. Der Erziehungsbeitrag wird für Knaben gezahlt, bis sie 16, für Mädchen aber nur, bis sie 14 Jahre alt sind. Für Kinder, die Lehranstalten besuchen, kann aber der Erziehungsbeitrag bis zur Beendigung des Schulbesuches gezahlt wer

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 5 von 8
Datum: 24.12.1914
Umfang: 8
entstanden ist, wenn sie nur in Ausübung des Militärdienstes und ohne eigenes Verschulden des Soldaten erfolgte, oder ob der Tod die Folge einer an einem Dienstort oder im Spital erworbenen ansteckenden Krankheit oder ob der Tod die Folge von Kriegsstrapazen war. Die Witwenpensionen. Die Pension ist verschieden hoch in den ersten sechs Monaten nach dem Tode und in der folgenden Zeit. In den ersten sechs Mona ten ist sie so hoch wie der Unterhaltsbeitrag, den die Frau während des Kriegsdienstes

des Mannes die Witwenpension bezahlt: diejenigen, die den Unterhaltsbeitrag 6 Monate nach dem Tode des Mannes bekommen müssen, erhalten dann die Witwenpension. Diese Pension ist aber sehr niedrig. Sie beträgt für die Witwe eines Monatlich Kronen Chargenlosen 9.— Gefreiten 12.— Korporals 15.— Zugsführers 18.— Feldwebels mit Löhnung bis zu 70 K 22,3V Feldwebels mit höherem Lohn 30,— Kadetten oder Oberbootsmannes 37.50 Solange die Witwe gänzlich erwerbsun fähig ist und zugleich mittellos ist, erhält

sie zur Pension einen Zuschuß von 8 X monatlich. Es ist vollständig gleichgültig, ob die Witwe ein Einkommen hat oder nicht. Sie muß die Pension auch bekommen, wenn sie reich ist. Hat die Frau keinen Unterhaltsbeitrag bekom men, so beginnt die Pension am ersten Tage des Monats, in dem der Mann gestorben ist, oder in dem er von der Militärbehörde als tot betrachtet wurde. Die Witwe hat jedoch keinen Anspruch auf Pension, wenn sie in der letzten Zeit vor der Einrückung des Mannes nicht mit ihm in Ge meinschaft

gelebt hat (auch wenn sie nicht ge richtlich geschieden war). Wenn sie aber nach weist, daß sie am Aufhören der ehelichen Ge meinschaft keine Schuld trägt, bekommt sie die Pension. Ferner bekommt die Witwe keine Pension, wenn gegen den Mann vor oder nach seinem Tode derartige Anschuldigungen erwiesen wor den sind, daß er selbst, wenn er nicht gestorben wäre, trotz Invalidität keine Pension bekäme, das heißt, wenn der Mann erwiesenermaßen ein schweres Verbrechen begangen hat. Wenn die Witwe neuerlich

heiratet, hört natürlich die Pension auf: die Frau bekommt jedoch als Abfertigung den Pensionsbeitrag für 12 Monate. Die Pensionen der Waisen. Für die Waisenpensionen gilt ebenfalls, daß den Kindern in den ersten sechs Monaten nach dem Tode des Vaters der Unterhaltsbei trag weitergezahlt wird, falls sie ihn während des Kriegsdienstes des Vaters bekommen ha ben oder wenn sich die Verhältnisse der Kinder so verändern (etwa, weil sie nicht mehr von der Mutter erhalten

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Zeitungen & Zeitschriften
Bozner Nachrichten
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Seite 9 von 24
Datum: 03.12.1914
Umfang: 24
ist, die ihm im Kriege beigebracht worden ist, oder ob die Beschädigung auf andere Weise entstanden ist, wenn sie nur in Ausübung des Militärdienstes und ohne eigenes Verschulden des Soldaten erfolgte, oder ob der Tod di^ Folge einer an einem Dienstort oder im Spital erworbenen ansteckenden Krankheit oder ob der Tod die Folge von 5lriegsstrapazen war. Die Witwenpensionen. Die Pension ist verschieden hoch in den ersten sechs Mo naten nach dem Tode und in der folgenden Zeit. In den ersten sechs Monaten ist sie so hoch

^ die keinen Unterhaltsbeitrag beanspruchen können, wird s o f o r t nach dem Tode des Mannes die Wit wenpension bezahlt; diejenigen, die den Unterhaltsbeitrag sechs Monate nach dem Tode des Mannes bekommen müssen, erhalten^ dann die Witwenpension. Diese Pension ist aber sehr niedrig. Sie beträgt monat lich sür die Witwe eines Kronen Chargenlosen ......... . 9.— Gefreiten 12.— Korporals . . . . . . . . . . ... 15.— Zugsführer . ^ . 18.— Feldwebels mit Löhnung bis zu 70 Heller 22.50 Feldwebels mit höherem Lohn

. ... . 30.— Kadetten oder Oberbootsmannes . . . .37.50 . Es gilt nur die wirklich e Charge. Ist jemand bloß Titula r korporal, aber sonst nur Infanterist oder Ersatz- Aervist gewesen, so bekommt seine Witwe nur die niedrigste Pension. Solange die Witwe gänzlich erwerbsunfähig und Zugleich mittellos ist, erhält sie zur Pension einen Zuschuß don 8 Kronen monatlich. ^ Die Beträge, die wir in der Tabelle anführten, sind im besetz nicht genannt. Die Pensionen beruhen nämlich auf ^ei Gesetzen, dem vom 27. April 1887

und dem vom 19. ^?ärz 19Y7. Das ältere Gesetz bestimmt als Jahrespension dle Betrage von 24, 32, 40,48, 60, 80 und 100 Gulden. Das neuere Gesetz erhöht diese Beträge auf das Anderthalbfache, ^!so (in Kronen umgerechnet) auf 72, 96, 120, 144, 180, 7/6 und 300 Kronen. Da das Gesetz aber auch für die Wit- 'Vn der länger dienenden Soldaten gilt, die im Frieden gestorben smd, jedoch den Witwen der Kriegsopfer eine Mere Pension gewähren will, so ist im § 24 des älteren Aetzes bestimmt: „Witwen der erwiesenermaßen

vor dem ^ernde gefallenen oder binnen Jahresfrist infolge einer vor vem Feinde erhaltenen Verwundung oder an Kriegsstrapa- '^ ^^l^orbenen Personen bekommen zur normalmäßigen xMrespension einen fünfzigprozentigen Zuschlag.' Es kommt also zu den 72, 96, 120, 144, 180, 240 und 300 K. noch die Hälfte dazu und das ergibt dann die in der Tabelle angeführten Beträge, j Es ist vollständig gleichgiltig, ob die Witwe ein Einkom men hat oder nicht. Sie muß die Pension auch bekommen, wenn sie reich ist. Hat die Frau

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Zeitungen & Zeitschriften
Außferner Zeitung
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Seite 10 von 28
Datum: 05.04.1913
Umfang: 28
und Buchen usw. in ver schiedenen Ausführungen und Holzarten. — Alle in das Fach einschlägigen Reparaturen werden prompt ausgesührt. 1052 Aufträge werden entgegengenommen Schöps- straffe Nr. ZN (Parterre) und Leopold- straffe Nr. 12 , Ofenniederlage O. Knapp. 8 ! Mlfi: ÜBlilK: Hotel nnd Gasthäuser. 20. Großer Gasthof mit großer Oekonomie. Preis: 180.000 K; Anzahlung 50.000 K. 25. Bad-Gasthof mit zwei Dependancen u. Oekonomie. Preis: 200,000 K; Anzahlung nach Vereinbarung. 37. Hotel und Pension

mit 3 schönen Verkaufsläden. Preis: 120.000 K; Anzahlung nach Vereinbarung. 50. Schöner Gasthof mit Oekonouue. Prers: 32.000 K; Anzahlung nach Vereinbarung. 62. Gasthof mit Lebzelterei und Zuckerbäckerei; 6 Joch Grund. Preis: 44.000 K; Anzahlung 16.000 K. 72. Gast- und Zinshaus mit Slöcklgebäude und Bau. grund. Preis: 144.000 K; Anzahlung 44.000 K. 76. Villa mit Restauration und Oekonomie. Preis: 110.000 K; Anzahlung 15.000 K. 82. Bad-Hotel, Pension, Dependance. Preis: 225.000 Kronen; Anzahlung 40.000

K. 85. Hotel, Pension, Villa, Bauernhaus, Stall, Stadel, Gartenpark, Grundstücke. Preis: 185.000 K; An zahlung nach Vereinbarung. 100. Großes AlpenhoteL Preis 200.000 K; Anzahlung ein Drittel. 116. Alpcngasthof, Wohnhaus, Stall und Stadel; zu Sanatorium geeignet. Preis: 90.000 K; Anzah lung nach Vereinbarung. 119. Hotel mit Dependance, geschloffener Hof, großer Stall, Stadel und Remise. Preis 120.000 K: An zahlung 40.000 K. Baugründe: Lienz, Toblach, Welsberg, Vahrn, Brixen, Sterzing, München. Weitere

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Post
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Seite 10 von 20
Datum: 04.04.1913
Umfang: 20
in Eichen und Buchen usw. in ver schiedenen Ausführungen und Holzarten. — All in das Fach einschlägigen Reparaturen werdet prompt ausgesührt. 1052 Aufträge werden entgegengenommen Schöps- straffe Nr. IS (Parterre) und Leopold straffe Nr. 12 , Ofennrederlage Knapp. imiiii Hotel und Gasthäuser. 20. Großer Gasthof mit großer Oekonomie. Preis: 185.000 K; Anzahlung 50.000 K. 25. Bad-Gast Hof mit zwei Dependancen u. Oekonomie. Preis: 200.000 K; Anzahlung nach Vereinbarung. 37. Hotel und Pension mit 3 schönen

Verkaussläden. Preis: 120.000 K; Anzahlung nach Vereinbarung. 50. Schöner Gasthos mit Oekonomie. Preis: 32.000 K; Anzahlung nach Vereinbarung. 62. Gasthos mit Lebzelterei und Zuckerbäckerei; 6 Joch Grund. Preis: 44.000 K; Anzahlung 16.000 K. 72. Gast- und Zinshaus mit Stöcklgebäude und Bau. grund. Preis: 144.000 K; Anzahlung 44.000 K. 76. Villa mit Restauration und Oekonomie. Preis: 110.000 K; Anzahlung 15.000 K. 82. Bad-Hotel, Pension. Dependance. Preis: 225.666 Kronen; Anzahlung 40.000 K. 85. Hotel

, Pension, Villa, Bauernhaus, Stall, Stadel, Gartenpark, Grundstücke. Preis: 185.000 K; An zahlung nach Verenrbarung.' 100. Großes Alpenhotel. Preis 200.000 K; Anzahlung ein Drittel. 116. Alpengasthof, Wohnhaus, Stall und Stadel; zu Sanatorium geeignet. Preis: 90.000 K; Anzah lung nach Vereinbarung. 149. Hotel mit Dependance, geschlossener Hof, großer Stall, Stadel und Remise. Preis 120.000 K; An zahlung 40.000 K. Baugründe: Lienz, Tob lach, Welsberg, Vahrn, Brixen; Sterzing. München. Weitere kostenlose

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Zeitungen & Zeitschriften
Außferner Zeitung
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Seite 8 von 28
Datum: 04.10.1913
Umfang: 28
: 200.000 .K; Anzahlung nach Vereinbarung. 37. Hotel und Pension mit 3 schönen Verkaufsläden. Preis: 120.000 K; Anzahlung nach Vereinbarung. 50. Schöner Gasthos mit Oekonomie. Preis: 82.000 K; Anzahlung nach Vereinbarung. 62. Gasthof mit Lebzelterei und Zuckerbäckerei; 6 Joch Grund. Preis: 44:000 K; Anzahlung 16.000 K. 72. Gast- und Zinshaus mit Stöcklgebäude und Bau. grund. Preis: 144.000 K; Anzahlung 44.000 K. 76. Villa mit Restauration und Oekonomie. Preist 110.000 K; Anzahlung 15.000 K. 82. Bad

-Hotel, Pension, Dependance. Preis: 225.000 Kronen; Anzahlung 40.000 IC. 85. Hotel, Pension, Villa, Bauernhaus, Stall, Stadel, Gartenpark, Grundstücke. Preis: 185.000 K; An zahlung nach Vereinbarung. 100. Großes Alpenhotel. Preis 200.000 IC; Anzahlung ein Drittel. 116. Alpengasthof, Wohnhaus, Stall und Stadel; zu Sanatorium geetgnet. Preis: 90.000 K; Anzah. lung nach Vereinbarung. 119. Hotel mit Dependance, geschloffener Hof, großer Stall, Stadel und Remise. Preis 120.000 K; An zahlung 40.000 K. 184

. Schöner Gasthof, Garten, Wiese, Wald; Scheune, Kegelbahn. Mit tundus instructus 50.000 K; An zahlung 15.000 K. 189. Gasthaus mit Bäckerei in einer Fremdenstadt 40.000 K; Anzahlung zu vereinbaren. 190. Hotel, Pension, Restaurant, beliebter Ausflugsort. 80.000 K; Anzahlung 15.000 K. 193. Altrenommiertes Hotel mit 3 Dependancen, schöner Zier-, Schank- und Gemüsegarten; 2 große Fulter- häuser, Schweine- und Hühnerstall, Auto-Garage, Tennisplatz. Mit tundus instructus 270.000 K; An zahlung 80.000

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Tiroler Post
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Seite 8 von 20
Datum: 03.10.1913
Umfang: 20
Oekonomie. Preis: 185.000 K; Anzahlung 50.000 K. 25. Bad-Gasthof mit zwei Dependancen u. Oekonomie. Preis: 200.000 K; Anzahlung nach Vereinbarung, i 37 . Hotel und Pension mit 3 schönen Verkaufsläderr Preis: 120.000 K; Anzahlung nach Vereinbarung. 50 . Schöner Gasthof mit Oekonomie. Preis: 32.000 K; Anzahlung nach Vereinbarung. 62 . Gasthof mit Lebzelterei und Zuckerbackerei; 8 Joch Grund. Preis: 44.000 K; Anzahlung 16.000 K. 72. Gast- und Zinshaus mit Stöcklgebäude und Bau grund. Preis: 144.000

K; Anzahlung 44.000 K. 76. Villa mit Restauration und Oekonomie. Preis: 110.000 K; Anzahlung 15.000 K. 82. Bad-Hotel, Pension, Dependance. Preis: 225.000 * Kronen; Anzahlung 40.000 K. 85. Hotel, Pension, Villa, Bauernhaus. Stall, Stadel. Gartenpark, Grundstücke. Preis: 185.000 K; An zahlung nach Vereinbarung. 100 . Großes Alpenhotel. Preis 200.000 L; Anzahlung ein Drittel. 116 . Alpengasthof, Wohnhaus, Stall und Stadel; ;tt Sanatorium geeignet. Preis: 90.000 K; Anzcch. lang nach Vereinbarung. 1V. Hotel

mit Dependance, geschloffener Hof, großer Stall, Stadel und Remise. Preis 120.000 K; An- Zahlung 40.000 K. 184. Schöner Gasthof, Garten, Wiese, Wald; Scheune. Kegelbahn. Mit fundus instructus 50.000 K; An zahlung 15.000 K. 189. Gasthaus mit Bäckerei in einer Fremdenstad! , 40.000. K; Anzahlung zu vereinbaren. 190. Hotel, Pension, Restaurant, beliebter Ausflugsort. 80.000 K; Anzahlung 15.000 K. 193. Altrenommiertes Hotel mit 3 Dependancen, schöner Zier-, Schank- und Gemüsegarten; 2 große Fmrer- hauser

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