werden oder ganz wegfallen, daß für Vorrückungen in höhere Gehaltsstufen während des kommenden Jahres sogenannte Dienstgebühren einge hoben werden, und vor allem dadurch, daß die soge nannten Doppelverdiener mit höherem Einkommen gezwungen werden, entweder auf ihre Pension zu ver zichten oder das Nebeneinkommen fahren zu lasten. Alle diese Bestimmungen sind so gehalten, daß der kleine Beamte überhaupt nicht und der mittlere Be amte nur sehr wenig getroffen wird. Die Ersparungen werden diesmal fast
ausschließlich aus Kosten der höhe ren und hohen Beamtenschaft gemacht. Darum ist aber auch das Geschrei viel ärger, als anderemale, wenn die Kleinen gerupft wurden. Insbesondere wird gegen das Doppelverdienergesetz (oder, wie es eigentlich heißt, gegen das Pensionsstillegungsgesetz) Sturm gelaufen. Was Doppelverdiener sind, brauche ich nicht weiter auseinanderzusetzen. Man versteht darunter Leute, die vom Staate eine Pension haben und die daneben noch ein Nebeneinkommen beziehen. Dieser Zustand hat schon
jahrelang viel Aergernis hervorgerufen. Insbe sondere wurde beklagt, daß die Doppelverdiener ande ren Leuten die Arbeitsplätze wegnehmen und dadurch an der Vergrößerung der Arbeitslosigkeit Mitschuld tragen. Nun will ich gleich etwas bemerken. Es gibt sehr viele Pensionisten. die eine so kleine Pension beziehen, datz sie und ihre Familie davon nicht leben können. Diesen Pensionisten vergönnt man gerne ein Nebeneinkommen, das sie notwendig brauchen. Diese fallen auch nicht unter das genannte Gesetz
. Das Gesetz interessiert sich erst bei solchen, die zusammen mit der Pension und dem Nebeneinkommen im Monat mehr als 400 Schilling beziehen. Das gilt für Ledige. Der Verheiratete kann für die Frau und für jedes Kind je 100 Schilling mehr beziehen. Ein verheirateter Pensionist bleibt also voll kommen ungeschoren, wenn er anstatt 400 Schilling 500 Schilling bezieht. Hat er ein Kind so kann er ruhig 700 Schilling verdienen und es wird ihm kein Haar gekrümmt. Es gibt aber hohe Staatsbeamte, die tausend
und mehr Schilling Pension beziehen und die nebenbei in Stellungen sind, die ihnen das Doppelte und das Dreifache dieser Summe eintragen. Diese sol len nun wählen, was ihnen lieber ist, die Pension oder ihr anderes Einkommen. Ziehen sie die erste vor, so müssen sie ihre Stelle aufgeben und es wird ein Ar beitsplatz frei. Ziehen sie die Nebenbeschäftigung vor, so wird ihre Pension stillgelegt, das heißt sie erhalten die Pension erst wieder, wenn sie ihr Nebeneinkom- men aufgegeben