. Dr. Grünnewald ver tretenen Anklage zuachtMonaten Kerker unter Einrechnung der Untersuchungshaft. * Im Zweifel über die Jagbgrenze. Dr. Friedrich Debern ist Pächter der an das Schlickeralpen- jagdgebiet angrenzenden Kahlgebietsjagü. Am 23. Novem ber ging sein Aufsichtsjäger Johann Haas ms Revier und sah, daß im Jagdgebiete Schlickeralpe mehrere Personen aus der Jagd waren. Am Abend erfuhr er. daß der 36jähvige Partieführer Blasius Peer aus Telfes an der Jagd teilgenommen und eine Gemse geschossen
habe, die dann der Witt in Frohneben um 40 8 kaufte. Da auf der Schlickeralpe nur ganz ausnahmsweise Gemsen sich aufhalten, vermutete der Aussichtsjäger, daß Peer das Wild i m Jagdgebiete des Dr. Debern erlegt haben könnte. Er suchte daher am nächsten Tage beide Jagdgebiete an der Grenze nach Spuren ab und fand solche, die von der Schlickeralpenhütte weg gegen den schon zur Kahlgebietsjagd gehörigen Kreuz- schro fe n führten. Dom Fuße dieses Felsens führte die Fußspur zu einer Stelle, an der deutlich zu sehen
war, daß hier jemand in k n i e n d e r S t e I l u n g einen Schuß abgegeben haben müsie, weil die Schneedecke dort vom Pulver etwas angeruht war Der Schußrichtung folgend, wurden gegen den Grat zu, in einer Ent fernung von etwa 150 Schritten. Gemsfpuren und Gemshaare vorgefunden. woraus sich zweifellos ergab, daß an dieser Stelle eine Gemse gestanden und getroffen worden war. Infolge des Verdachtes, der nach diesen Erhebungen aus Peer lastete, hatte sich dieser heute vor dem Schöffengettcht (OLGR. Er lach
er) zu verantworten. Der Angeklagte behauptete, daß er die Gemse wohl am Kveuzzschrosen, aber nicht auf dessen Grat, erlegt, sondern geglaubt habe, daß dort wegen der Latschen noch nicht das Kahlgebiet-Jagdrevier des Dr Debern sei. Die Gemse war anfänglich im Kahlgebiete, wurde aber dann von Peer durch eine List in das Interessentschaftsgebiet herabgelockt; über die Grenzen der Jagdgebiete sei er nicht aufgeklärt worden. Aus den bestimmten Angaben des Aufsichtsjägers ergab sich aber, daß sich nach seiner Meinung
Peer über die Jagdgrenze nicht im Unklaren fein konnte. Der Gerichtshof verurl eilte des halb den Beschuldigten zu einem Monat Arrest, jedoch nur bedingt mit dreijähriger Probezeit, ferner zum Ersatz von 600 8 an den Jagdpächter. Die Anklagebehörde vertrat Staats anwalt Dr. Grünnewald. den Angeklagten Rechtsanwalt Dr. L a f s e n a u. Als Jagdsachverständiger war Gras Thun erschienen. * § Zehn Jahre Kerker für einen ehemaligen Generalmajor. R o m, 27. Jänner. Der Generalmajor d. R. Enrico