Wochen und drei Tagen bei diesem Stadt- und Laiivrechre hierwegen zu melden, und ihre Erbrechte rechtsgültig auszuweisen, als widn'geuS diese Erbschaft mit deu sich anmeldenden Erben allein verhandelt werde» würde. Innsbruck, den »». Mai.,v25. Ritter v. Heusier, Präsident, v. Fischer, Landrath. Graf Hendl, Landrath. Jos. v. Kappeller. a Vom k. k. Stadt - und Laudrechte, als AbhaudlungS- Instanz in der Verlassenschaft deö jüngst verstorbenen Pe ter Paul Ortler, derArzneikuiide Doktor und pensionirten
k. k. StadtphystkuS dahier, werden zum Behufe genauer Erörterung deö dießsälligeii Aktiv- und Passiv-StandeS, ans Ansuchen der Erben, alle Gläubiger dieses Peter Paul Ortler durch gegeinvärtigeö Edikt aufgefordert, ihre dieß- sälligen Forderungen binnen sechs Wochen vom Tage die- fer Kundmachung an gehörig anzumelden und darzuthun, widrigenfalls denselben an die Peter Paul Ortlerische Ver- laffenfchaft, wenn sie durch die Bezahlung der augemel- deteu Forderungen erschöpft werden würde, kein weiterer Anspruch mehr
zusteht, als in so ferne ihnen ein Pfand recht gebührt. Zugleich werden alle Jene, welche an den benannteil Peter Paul Ortler nocts eine Abstattung zu leiste» haben, erinnert, dieselbe binnen obiger Frist an den bestehenden Peter Paul Ortlerischeu Masseverwalter, Joseph Ortler, k. k. Stempelbeamten dahier, entrichten zu wollen. Innsbruck, den »9. Nov. 1V2Z. Jos. Ritter v. Heufler, Präsident.- F. v. Fischer, k. k. Landrath. O. I. v. Attlmayr, t. k. Landrath. > Brunolt. 2 Verste lgerungs-Edikt
, a. an Seidnerö Stück, 3. an die Landstraße, 4. an Georg Stands Stück. Davon entrichtet man der Gerichtöherrfchast Straß« berg l»id Sterzing jährlich 1 kr. T. W. Grundzins, »mV die Steuer beträgt terminlich » kr. T. W. Im Anöruföpreise per So fl. R. W. ^ Ein Gemeindsgrund, bei dem Hochgerichte liegend- Gränzt ». an Prenuerbach, 2. an Paul SeidnerS Stück, 3. an die Landstraße, 4. an Schauers Stück. Davon entrichtet man der Gerichtöherrfchast jährlich den betreffenden Grundzins, und terniinlich die betreffen