anaemaßteu Rechten, welche der Vorsteher in „hnma- ner und aereck>ter Weise' anwenden soll. Möge er mir beweisen, wo ich ein gesetzliches Stecht ''human oder ungerecht angewendet habe oder wo ich ein stecht mir anmaßte. Möglich, daß ich mit n.c.ncr gepach teteu Intelligenz' nach der Mc.nnng deö Artikel- schreibet Unreckt von Recht nicht zu n»tcr,chelden vermag, waö Dank der NechtSverdrehun g seiner Partei bald allgemein ans dem Lande der Fall sein wird, wenn nicht die Regierung ein kräftiges Veto einlegt
; ob aber eine „einbe sohlene' Intelligenz bessere Früchte bringt, als wie er sie der gepachteten vindizirt, ist kann, mehr eine offene Frage. Und nun zur thatsächlichen Berichtigung. Der Passus wegen des famosen s 4 der L.-W.O. ist ein Verhöhnen der Wahrheit und enthält nebstbei eine sreche Beleidigung gegen nnsern hochgeschätzten 5icrrn k. k. BezirkShanptmann Strobele. dem freilich das Wohl des Landes mehr gilt, als daS vermeint liche einer Partei. Ihm resp, seiner Anrede an die 12 Vorsteher des Gerichtes
', die so oft aus gewisser Seite vorkom men soll und die mit einein anderen Beiwort zu be zeichnen nicht so selten sehr schwer hielte, da man sie weder „weise' noch eine „weiße' nennen kaun. Was über Diensteifer bei kirchlichen nur politischen Schnl- visstationen gesagt, nehme ich mit Dank auch anS seinem reinen Muude an; es sei mir sür die Zu kunft ein Sporn, immer „meine Pflicht' zn thun, wofür ich hoffe, seiner Zeit, zwar nicht von seiner Partei, sondern von dem meinen Lohn zu erhalten
, dem sie, diese Partei nämlich, zu dienen vorgibt. — Die Entfernung deö Herrn UutcrlehrerS war die Folge eines Pfarrgemeindebeschlusses, der, zur Beruhi gung des zarten Gewissens des Korrespondenten sei es gesagt, hinreichend motivirt ward, und nicht etwa, weil der Ausschuß sich ihm verantwortlich erachtet. Wird sein Abgang vou einer Partei bedauert, so ist eS nur die Seiuige, wogegen Alle, denen der Friede in der Gemeinde heilig ist, und Gottlob habe» wir noch viele solche, seine Entscrnnng als eine Wohlthat
be treffen, denn in Angelegenheiten dieser hat er nur gerufen ein Recht, sich einzninischen), hätte vor der Anklage erst ernirt werden sollen. Leider scheint er den Tiroler Stimmen abgelernt zu haben, der Ritter der Wahrheit, daß eine Tendenzlüge im Interesse der klerikalen Partei znr größeren Ehre Gottes anSge- strent, erlaubt sei. Ich schließe mit dem Losungs wort: Gib Gott, was Gottes ist und dem Kaiser, was deS Kaisers ist, was was jedenfalls älter ist, als das, womit der werthe Herr