IV: verliehen, und ihn zu einem Landesfürsten gemacht, sowie auch das Her.- zogthum Meran in - Tirol aufs Neue aufgewärmt; historische Unrichtigkeiten, die längst von Hormair, Kink u.A. durch die triftigsten Beweise in'S Reich der Fabeln verwiesen worden. Das Nämliche gilt vom.der gebrachten Notiz in.Bezug des von Herzog Otto II. von Meran im Jahre 1234 zu Innsbruck abgehaltenen Landtags, sowie von der im Jahre 1247 stattgefunden haben sollenden Besitznahme der Grafschaft und Stadt (?i Hall im Jnnthal
durch Herzog Otto II. von Meran ÄS« nach Äechtüng des letzten Grafen ?on Wässerburg und Hall im Jnnthal. Ganz ,u,ch 'den For,chungen der, Geschichte ist auch die Stelle: daß nach dem'Tode de^ Herzogs Otto II. von Meran im Jahre 1243 Graf Meinhard ll. zu Görz Alles, was ersterer im Jnnthal und an der Etsch ,?) besessen, in Besitz genommen, während doch urkundlich erwiesen ist, daß des Herzogs Otto II. Besitzungen im Jnn- und Wippthal und^nn Pusterthal, aber nicht im Eischthal, wo die Andechser nie