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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 14
Datum: 13.08.1832
Umfang: 14
Friedrich Otto von Baiern, zweitem Sohne Sr. Majestät des Königs von Baiern, anzubiethen. Von seiner Seite hat der König von Baiern, als Vormund des Prinzen Otto während dessen Minderjährigkeit handelnd, und die Ansichten der drei Höfe zu gleicher Zeit theilend, als er die Beweggründe ge bührend schätzt, welche sie bestimmt haben, ihre Wahl auf einen Prinzen feines Hauses zu richten, beschlossen, die Kro ne von Griechenland für feinen zweiten Sohn, dem Prin zen Friedrich Otto von Baiern anzunehmen

der König von Baie»n den Hrn. August Freiherrn von Cetto, Ihren bevollmächtigten Minister bei Sr. brittischen Majestät, welche nach AnStauschnng Ihrer, in guter und gebührender Form befundenen Vollmachten über fol- gendeArtikel, die sie unterzeichnet haben, übereingekommen sind: t. Art. Die Höfe von Großbritannien, Frankreich und Nuß land, durch die griechische Nation gehörig dazu ermächtiget, biethen die erbliche Souveränität Griechenlands dem Prinzen Friedrich Otto von Baiern, zweitem Sohne

Sr. Majestät deS Königs von Baiern, an. 2. Se. Majestät der König von Baiern, im Namen seines minderjährigen Sohnes handelnd, nimmt in seinem Interesse die erbliche Souveränität Griechen lands unter nachfolgenden verabredeten Bedingungen an: ». Der Prinz Otto von Baiern soll den Namen: ,^König von Griechenland,' führen. 4. Griechenland wird unter der Sou veränität des Prinzen Otto von Baiern, und unter der Garan tie der drei Höfe einen unabhängigen Staat bilden, zufolge der Bestimmungen des von den drei

di« Un terhandlungen über die Gränzen werden beendet seyn, und diesen Traktat den Mächten mittheilen wollen, mit welchen sie Verbindungen haben, so kam man dahin überein, daß sie diese Verbindlichkeit erfüllen sollen, und daß Se. Majestät der König von Griechenland bei dem fraglichen Traktate kon- trahirender Theil werden soll. ?. Von diesem Augenblick an werden die drei Höfe ihren Einfluß anwenden, um die Aner kennung des Prinzen Otto von Baiern, als Königs von Grie chenland, von allen Souveränen und Staaten

, mit welchen sie Verbindungen haben, herbei zu führen. 8. Die Krone und die königlich» Würde sollen in Griechenland erblich seyn, und auf di» Erben und rechtmäßigen Nachkommen des Prinzen Otto von Baiern in gerader Linie und nach der Ordnung der Primogenitur übergehen. Eben so soll auf den Fall des Able bens dieses letzten FürstenS ohne direkten und legitimen Erben die Krone auf seinem jüngern Bruder, und auf dessen direkte Erben nach Ordnung der Primogenitur übergehen. In keinem Falle dürfen die Kronen von Griechenland

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 10
Datum: 15.10.1832
Umfang: 10
in eigenem Namen als in Vormundschaft Unseres annoch minderjährigen, freund lich vielgeliebten Sohnes, des Prinzen Friedrich Ludwig Otto von vaiern, vorstehendeUebereinkunft nach allen darin enthal tenen Klauseln und Bestimmungen, geloben sowohl für Un» als im Namen Unsers besagten Sohnes, des Prinzen Friedrich Ludwig Otto, solche in allen ihren Punkten zu erfüllen und nichts dagegen zu unternehmen. Dessen zur Urkunde haben Wir gegenwärtige Ratifikationsakte unterzeichnet und derselben Unser königl

. Siegel beizudruöken befohlen. S» gegeben zu Neapel am s?. des MaimonatS, im Gnadenjahre eintausend achthundert zweiunddreißig, Unsers Reiches im siebenten. (1^. L.) Ludwig. — Freiherr v. Gise.' Dasselbe Blatt enthält Folgendes: „Nachdem Se. königl» Majestät di» griechische Krone für Allerhöchsteren zweitgebor- nen Sohn, den durchlauchtigsten Fürsten und Herrn Fried rich Ludwig Otto, königl. Prinzen von Baiern, ange nommen, und nach Art. VII des zu solchem Ende am 7. Mai l. I. mit den Kronen

«n«n Ehren und Auszeichnungen überall erwiesen werden sollen; welches andurch auf besondern allerhöchsten Befehl zu Jedermanns Wissenschaft und schuldigster Nachachtung be kannt gemacht wird. München, den s. Okt. tsss. StaatS- ministerium des königl. Hauses und desAeußern. Freiherr v. Gise. — Braun.' Endlich finden sich im Regierungsblatt« folgende Ernen nungen : Da nach Art. IX des Londoner Vertrags vom 7. Mai d. I. die Volljährigkeit Sr. Majestät des Königs Otto von Griechenland auf den Zeitpunkt

Ritter Karl von Abel beigegeben. München, den 0. Okt. t8S2. ' « München, den tv. Okt. Heute hat der König Otto von Griechenland das diplomatische Ko?pS empfangen. Der päbst- liche Nuntius hielt eine Anrede, welche von Sr. Majestät auf eine sehr würdige Weise beantwortet wurde. Der Hr. Nuntius stellte hierauf die Gesandten der übrigen Höfe dem Könige vor, der sich mit jedem, einzeln, auf das freundlichste unter hielt. — Das zwölfte Linien-Infanterieregiment, weiches bis her den Namen „Prinz Otto

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 8
Datum: 22.10.1832
Umfang: 8
Sprache, die^ von dem Dollmetscher deutsch übersetzt, und von einein Mitgliede der Regentschaft deutsch beantwortet, letztere, aber^ vom Dollmetscher sogleich griechisch übersetzt vorgetragen wurde. Nun wurden die Mitglieder der griechischen Deputation Sr. Majestät dem Könige Otto durch ein Mitglied der Regent schaft vorgestellt. Sodann entließen Se. Majestät der König Otto die Deputation, welche auf dieselbe Weise wie bei der Auffahrt in ihr Palais zurück begleitet wurde. Nachmittags fünf Uhr

es dem königliche»» Vaterherzen fallen wird, einensol- chen Sohn aus Ihrer Nähe zu entlassen, so werden Se. königliche Majestät doch mit erhebendem Gefühle denselben seiner glän zenden Bestimmung muthig entgegen schreiten sehen. Se. kö-^ nigliche Majestät überlassen sich der sichern Hoffnung, daß die Hellenen um den Thron ihres jungen Königs sich freudig schaa- ren, daß sie in fester Eintracht und unverbrüchlicher Treue unter allen Umständen an ihm halten werden, im Leben wie im Tode, auf daß König Otto

und seinen einstigen Nachkom men in Griechenland gleicher Gesinnung wieder begegnen mö gen , wie die erhabenen Fürsten des durchlauchtigste»» Wittels- dach'schen Hauses sie unter ihren Vaiern zu finden von jeher gewohnt waren.' ^ Auf eine Anrede, welche bei dieser Gelegenheit ein Mitglied der griechischen Deputation an Se. Majestät den König Otto Hielt, erwiederte unter Anderm der Präsident der Regent schaft: „Der König wird alle Gewalt, welche die Vorsehung in Seine Hände legte, nur gebrauchen, um mit Gottes

von ihnen wörtlich , die Hand auf das Evangelium nach gesprochen, und der Akt der Eidesleistung somit vollendet wurde. „Wir schwören bei der heiligen Dreifaltigkeit und auf das heilige Evangelium unsers Heilandes, lm Namen des griechischen Volkes und als dessen Abgeordnete, Treue unserm Könige Otto, und Gehorsam den Gesetzen dcS griechischen Reiches.' Salzburg, den 14. Okt. Gestern wurden die irdischen Ueberreste des nach einer langwierigen Gichtkrankheit an» tt. d. M. verstorbenen k. k. Obersten

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 14
Datum: 20.01.1831
Umfang: 14
besser zu begreifen, und ist nickt mehr so sehr der Me,» nung, daß dies« Provinz zu Deutschland gehören soll. König Wilhelm indignirt alles durci, sein treuloses hin terhältiges Benehmen. Gras Sebastian« erklärte, wenn der König von Holland nicht endlich in Oeffnung der Scheide gewilligs hätle, würde Frankreich sich bald ge nöthigt geglaubt haben, ihn dazu zu zwingen. DieWahl deS Prinzen Otto vonBaicrn würde hier gebilligt. Die ser Prinz würde anerkannt werden, und man wüxde zu gleich

, der auf ihrem Boden und auf JhreKosten geführt werden würde. Wenn aber, entgegneten wir, Bel gien sich zur Republik konstituirte? Dann, antwortete er, würde keine Macht Sie anerkennen, und Belgien wäre sich selbst überlassen. — Und wenn die Belgier ei nen einheimischen Fürsten wählten? — Dieß wäre das selbe, wie die Republick; Sie würden von Niemand aner kannt werden ; nur Frankreich vielleicht thäte es ; die Wahl deS Prinzen Otto wäre die günstigste für Sie ; mit diesem Prinzen würde Sie selbst Rußlandanerkennen

von NemourS, nicht den Wün schen der Mehrzahl der Belgier gewähren. Er hätte mit Vergnügen die Wahl des Prinzen Otto gesehen, dem er ohne Anstand eine seiner Töchter zur Ehe geben wür de. Das jugendliche Alter des Prinzen Otto schade seiner Kandidatur nicht, sondern hätte den Kongreß vielmehr bestimmen sollen, ihn zu wählen, weil man seine kon stitutionelle Erziehung leiten, und ihn zur Liebe gesetz licher Konstitutionen bilden könne. Dabei erklärte der König bestimmt und unwiderruflich, daß Frankreich

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 16
Datum: 21.01.1836
Umfang: 16
Otto votirt. Die zur Ausnahme armer Kranken einrichten lassen» die darin Negierung scheint nicht die Zahlung, aber die Ausgabe der ärztlichen Beistand; Arznei und Pflege erhalten sollen. Dieses dritten Reihe der Anleihe suspendiren zu wollen, dieß war eine Zufluchtshüus enthält schon eine bedeutende Anzahl von Kran- Maßregel der Klugheit, aber Man muß sich wundern , das; ken, und die hiesigen Einwohner werden in den Zeitungen zu in der Thronrede davon keine Erwähnung gemacht wird, milden Beiträgen

ersten beilegte, zwar der erste und zweite ohne Diskussion, angenommen. Zum einige Punkte nicht hinreichend aufgeklärt hat, weshalb die fünften Paragraph, welcher die Verhältnisse zum Auslande be- Zahlung bis zur genügenden Aufklärung dieser Punkte auf- trifft, wurden mehrere AmendementS vorgeschlagen. Der geschoben worden ist. UebrigenS ist nach eingetretener Groß- MarquiS de Mornap unter Anderm verlangte folgenden Bei- Fahrigkeit des Königs Otto die Regentschaft aufgelöst worden, sah

: „Diese glückliche Harmonie gibt uns Hoffnung, das! nnd Griechenland erwartet von ihül eine neue Regierungs- Sie, Sire, im Einverständnisse mir Großbritannien und den Organisirung. Ehe man den König Otto beurtheilt, muß Mächten , deren Interessen mit den unsrigen verbunden sind, man warten, was er thun möge ; er ist ja erst seit drei Mo- Das zur Erhaltung des Friedens so nothwendige europäische naten großjährig. Hr. Bignon berührte die amerikanische Gleichgewicht wieder herzustellen vermögen, nnd

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