Zeit das griechische Gebletb räumen, tz. S,. Majestät der König von Baiern wird den, Prinzen Otto ebenfalls behülflich seyn, dem Dienste eine gewisse 'Anzahl baierischcr Offiziere zu erhalten, welche eine militärische Nationalmacht in Griechen land organisiren werden, t«. Nach der Unterzeichnung dieses Traktates sotten sobald als möglich die drei Räthe, welche von Sr. Majestät dem König von Baiern, Sr. k. Hoheit dem Prinzen Otto zur Bildung der Regentschaft von Griechenland »» erde»' beigegeben
werden, sich in dieses Land begeben, die Funktionen der gedachten Regentschaft antreten, und zum Em pfange des Souveräns die erforderlichen Maßregeln vorberei ten , welcherSeinerseits sich in möglichster Eile nach Griechen land begeben wird. 17. Die drei Hose werden durch eine ge meinschaftliche Erklärung ihre getroffene Wahl des Prinzen Otto zum Könige von Griechenland der griechischen Nation ankiinden, und der Regentschaft alle von ihnen abhängenden Dienste erweisen, is. Gegenwärtiger Vertrag soll ratifizirt