: „Wir Oskar, von SotteS Gnaden König von S«h»»»d«n,, Norwegen, der Gotlien und Wenden, thun kund: Daß, wi«, nach derX?rlassung deSVer- botheS vom 10. Dez. 1312 wlder alle Gemeinschaft mit dem vormaligen Könige Gustav Äöttph , i>«r vormaligen Königin und ihren Kindern, d^e hiebet is» Aligen gehabten Verhält nisse sich wefeMtch,.geaädett. .MonHer^t svenn f?st eines Drittheiljalhrh^^ertS.innere ?MZe » und, der Nation befestigte Liebe für die,n»ur Ärdnü^ der.Dinge, ihrTiegel auf dir Er- eignisse der Jahre
; und wollen Wir dem zufolge, und auf dem Gründe d»S BeschließungSrechteS, wel ches in dieser Hinsicht laut §. 12 des ReichStagSbeschlusseS vom 12. Nov. ^SlV dem Aönige ^steht, gedachte Berordnung vom 10. Dez. ILlL aller ihr>r Kraft und Wirkung nach hie- durch aufheben. — Worn^ch Alle,^die eS äirgeht,. sich gehor samlich zu ächten haben, tlrkündlich haben Wir dieses mit ei gener Hand unterschrieben , und mit Unserm königlichen Sie gel bekräftigen lassen. Stockholms,Schloß, den 7. Mai tÜ44. — Oskar