Donnerstag, den 2. August 1928. »Alpenzellung* Veite s 0. X. v. Balilla ans Meer Diejenigen Balilla, die für die Teilnahme an der Strandkolonie „Dux' laut den in der „Al penzeitung' vom 10. und 11. Juli veröffent lichten Listen, ausersehen sind, haben sich in den ersten Nachmittagsstunden des Sonntags, den 5. August, in Bolzano bei der Schule „Adelaide Cairoti'. Via Vintler, einzufinden. .Es wird In Erinnerung gebracht, daß sämt liche Balilla sich in Kompletter Uniform (feld graue Hosen
, schwarzes Hemd, Fez, blaues Halstuch und Gürtel) einzufinden haben, glatt geschoren sein müssen und außerdem folgende Wäschestücke mitzubringen haben: 'Ein Trikot, außer jenem, das sie eventuell am Leibe tra gen. ein Paar Unterhosen, außer denen, die sie tragen, vier Taschentücher und zw«! kleine Ser vietten. Die Balilla haben nichts anderes mitzubrin gen. da das Provinzialkomitee für die Ver teilung eines Nucksackes, ein Paar Sandalen, ein Paar schwarzer Höschen und eines Trikots der O. N: B. Sorge
tragen wird. Die Familien sind außerdem gebeten, jedem Balilla ein Päckchen mit Eßvorräten für die Reife mitzugeben. Es ist strengstens verboten, dèn Balilla alkoholische Getränke mitzugeben. Die Kommandanten der 41., 42. und 43. Ba- lillalegion haben die nötigen Vorkehrungen zu treffen, daß die Versammlung ihrer Abteilun gen mit der größten Pünktlichkeit erfolge. Die Legionskommandanten mit zwei Lehrpersonen, welche mit ihnen In die Kolonie gehen, haben die Balilla bis zu der Station von Bolzano
aufmerksam ge macht, daß es absolut verboten Ist. Balilla zu brtngà die nicht in den Verzeichnissen ein geschrieben oder nicht mit der kompletten Uni form und den vorgeschriebenen Kleidungs stücken ausgestattet sind. Vormerkung für interurbane Telephongespräche Durch ein kgl. Dekret vom 14. Juni l. I., Nr. 1552, ist eine Neuerung im inlerurbanen Telephonverkehr in Italien eingeführt worden. - Private, die täglich interurban mit einem be stimmten Abonnenten sprechen wollen, können sich durch einmalige