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Volksblatt
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Seite 3 von 8
Datum: 06.02.1915
Umfang: 8
zu erklären und wird ihn für einige Zeit in ein Irrenhaus verbringen, um so seine Verurteilung zu vermeiden. In Berlin ging die Nachricht ein, daß Kom mandant Kapitänleutnant Mücke mit einem Landungskorps der „Emden' in der Nähe von Hodeida an der Südwestküste Arabiens Militärattache erwiderte, daß auch die Mobilmachung gegen Oesterreich Ungarn als sehr bedrohlich ange sehen werden würde. Am selben Tage teilte Graf Berchtold unseren Botschaftern bei den fremden Kabinetten den Ab bruch der diplomatischen

dem Minister Sasonow in längerer Unterredung auseinander, daß wan in Rußland irrtümlicher Weise Oesterreich Un- Mrn einen Vorstoß auf den Balkan und einen Marsch nach Salonichi oder gar nach Konstant!- vopel imputiere. Es handle sich um Selbsterhaltung und Notwehr. Bei einer solchen könne man sich ourch gar keine wie immer gearteten Konsequenzen Anen lassen. Sanonow erwiederte, dieses ihn ge- Moderte Ziel sei vollkommen legitim, aber der sei nicht der sicherste. Die Mitwirkung von vsterreichisch

den Grafen Szapary telegraphisch, sich Sasonow gegenüber da hin auszusprechen, daß, solange der Krieg zwischen Oesterreich Ungarn und Serbien lokalisiert bleibe, die Monarchie irgendwelche territoriale Erwerbungen nicht beabsichtige. In einem zweiten Telegramm ersucht Graf Berchtold den Grasen Sz pary, da der Punkt, be treffend die Beteiligung von k. u. k. Funktionären bei der Unterdrückung der serbischen Umsturz bewegung, den besonderen Widerspruch SasonowS hervorrief, ihm vertraulich mitzuteilen

. seinen Bundes genossen in seiner Auseinandersetzung mit Serbien vor ein europäisches Gericht zu ziehen. Am 28. zeigt Traf Berchtold dem serbischen Ministerium desAeußern telegraphisch an, daß sich Oesterreich Ungarn von diesem Augenblicke an als mit Serbien im Kriegszustände befindlich betrachtet. (Schluß folgt.) ^ Seite 3 sühnen, die GotteS gerechtes Strasgericht heraus fordern. Ferner sollen die Gläubigen am 7. Februar recht zahlreich die hl. Sakramente empfangen, um den außerordentlichen Ablaß

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