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Der Burggräfler
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Seite 4 von 8
Datum: 23.04.1913
Umfang: 8
nach wie vor als unsittlich und ungesetzlich gelten! Der gesunde Sinn des Volkes begrub am vorigen Sonn tag dieses Ausnahmegesetz mit 53 OOO gegen 25.000 Stimmen. Selbst die Stadt Zürich hat eine starke Mehrheit gegen die Vorlage geliefert. Nun muß gesagt sein, daß für die Angehörigen von Ländern ohne gesetzliche Ehescheidung, wie Italien und Oesterreich, da» Gesetz altueile Folgen besessen hätte. Bei der Aufstellung diese« Gesetzes wurde geltend gemacht, da« Verbot de« Konkubinates (Wilde Ehr führe zu unbilligen Härten

in jenen Fälle», da ein Paar nicht heiraten könne, weil nach der heimat lichen Gesetzgebung (z. B. Oesterreich») de» einen oder anderen Teile« ein Ehehinderni« besiehe, dar dem schweizerischen Rechte nicht bekannt sei. Die „katti di Bologna“. 2u Bologna ist der Amtsdiener Josef Sabbadivt au« Udiue im Alter von 59 Jahren gestorben, der seinerzeit al« Mitschuldiger de« Hochverräter« Oberdauk in Oester reich verurteilt und nach Verbüßung von 13 Jahre» Kerkerstrofe eine bescheidene Anstellung bei der königlichen

Präfektur ln Bologna erhallen hatte. Sein Legräbni» am 17. d«. wollten die Jrreden« listen und «ameutlich die Studenten von Bologna zu einer Kundgebung gegen Oesterreich benützen, die italtentscheu Behördeo wollten sie verhindern, e« kam zu heftigen Zusammenstößen zwischen Stu denten und Polizei, bi« Militär die Ruhe herstellte. 20 Personen, darunter acht ll»lversität«stude»tru, wurden verhaftet. Um ihre Befreiung zu erzwingen, ginge» die Antversitätrstudruteu samt den Mittel schülern in Streik

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