parlamentarische Persönlichkeit, die über den Inhalt der Ausgleichsverhandlungen unterrichtet ist, äußerte: „Eines ist erzielt worden, die österreichische Industrie wird bei diesem Zolltarife leben können.' Das Zoll- und Handels» bündnis wird mehrere wichtigere Aenderungen zu Gunsten Oesterreichs enthalten. Als solche müssen die Abmachungen über die vetcrinär-polizeilichen Reformen bezeichnet werden. Die Frage des Vich- verkehres zwischen Oesterreich und Ungarn ist in entsprechender Weise geregelt worden
, indem Ungarn Kontrollmaßregeln zusagte, durch welche die Ein schleppung der Seuchen aus Ungarn nach Oesterreich auf ein Minimum eingeschränkt werden soll. Diese Reform würde für Oesterreich den Vorteil haben, daß sich das Zutrauen auswärtiger Staaten zu den Viehprovennienzen der Monarchie heben und die Sperrung fremder Staaten gegen die Grenzen Ocster- reich-Ungarn, welche für die Viehzucht der Monar chie mit schweren materiellen Nachteilen verbunden war, nicht mehr so häufig angeordnet
werden würde. Im Zoll« und Handelsbündnisse wird, wie verlautet, auch eine Bestimmung getroffen sein, durch welche die Gegensätze, die bei dem gegenseitigen Waren verkehre zwischen Oesterreich und Ungarn zu Tage getreten sind, eine Milderung erfahren. Bezüglich des Tiroler Getreidezuschlages ist eine Vereinbarung getroffen worden, wonach die Aushe bung desselben nicht mit dem Ende des JahrcS 1903, sondern erst mit dem Jahre 1906 erfolgt. Die österreichische Regierung hat gefordert, daß der Tiroler Getreidezuschlag
aufrechterhalten werde, da das Land Tirol die Einnahmen aus demselben nickt entbehren kann und der österreichische Staats schätz mit den Kosten des RückersatzeS an das Land Tirol belastet würde. Deshalb wurde der Aushe- bungstermin hinausgeschoben. Zu den Wiener Konferenzen des russischen MinistersdeS Aeußern, Grafen Lambsdorff, verlautet in Wiener Politischen Kreisen, daß Graf Lambsdorff eine aus führliche Depesche an den Zaren richtete, in welcher derselbe die vollste Uebereinstimmung Oesterreich-Un garns
in den Wiener Konferenzen des Grafen Lambsdorff nicht zur Erörterung, doch würden schon in nächster Zeit die diplomatischen Verhandlungen hierüber eigeleitet werden. Oesterreichisch-bulgarischer Handelsj- Vertrag. Die bulgarische Regierung hat denHan- delsvertrag mit Oesterreich - Ungarn, welcher vor Jahren mit der Giltigkeitsdauer bis Ende Dezember 1903 abgeschlossen worden wac, gekündigt. Die Ver Handlungen zum Abschlüsse des bestehenden Handels vertrages, welche von dem gegenwärtigen diplomati schen