, seine allenfällige Forderun gen binnen drei Monaten bei daigem Landgerichte um so gewißer geltend zu machen habe, «l« bei sruchtlcsen Verlauf dieser Frjst der Bittsteller nach den vormaligen italienischen Vorschriften vom 17. Zuni 2806, und vom 4. Dezember de« nämlichen Jahrs Art. Z ermächtiget werden würd«, da« betreffend« Depositum «uf dem ze- «igneten Wege zurück zu erheben. Neumarkt den '2. Dezember iFry. Gasser, Landi^chter. Eduard v. Rosmini, Landgerichts-Aktuar s Bekanntmachung. In Folg« hohen Dekrets
, um so gewisser sich binnen 4 Wochen bei diesem Landgerichte zu stellen, und seiner Militärpflicht Genüge zu leisten, als er im widrigen Falle al« Widerspcknstiger behandelt, und sich die if.« dadurch zugehend« Nachtheile selbst beijum«ssen haben würv? Gräfi. v. Tanneubergisches Landz«richr Ncuhaui T«rlan am »v. Dezember isZiy. Dr. Hofer, Landrichter. a Edikt. Nachdem an der Beendigung der Theresia Thelst. schen Veriaff«nschafl zu Neumarkt, dir wegen Mangel» der Anmeldungen und weitern Darihuung von Seil