. vom 12. Oktober 1914, N.-G.-Bl. Nr. 276, eintreten wird, wird aus Allsuchen der Gesctzcscrben Peter Sölva, Anna Obrist und Maria Florian das Verfahren zur Todeserklärung des Vermißten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine Auf forderung erlassen, dem Gerichte oder dem Ku rator Fritz Moser, Gemeindesekretär in Kaltern, Nachrichten über den Genannten zu geben. Johann Sölva wird aufgefordert, vor dem gefertigten Gerichte zu erscheinen, oder es auf andere Weife iu Kenntnis feines Lebens zu fetzen
. vom 12. Oktober 1914, N.-G.-Bl. Nr. 276, eintreten wird, wird auf An suchen des Sohnes der Verschollene«, Josef Straf fer, Handschuhmacher in Bozen, das Verfahren zur Todeserklärung der Vermißten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine Aufforderung erlas sen, dem Gerichte oder dem Vcurator Herru Fritz Moser, Gemcindesekretär in Maltern, Nachrichten über die Genannte zn geben. Klara Strasser wird aufgefordert, vor dem ge fertigten Gerichte zu erscheine» oder es ans andere Weise in Kenntnis ihres Lebens
anzunehmen ist, daß die gesetzliche Vermutung des Todes-im Sinne des Z 24, Zl. 1 A.-B.-G.-B. uud K. Vdg. vom 12. Oktober 1914^ N.-G.-Bl. Nr. 276, eintreten wird, wird aus Ansuchen der Brüder Pins und Frauz Mair das Verfahren zur Todeserklärung des Vermißten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine Auf forderung erlassen, dem Gerichte, oder dem hiemit bestellten Kurator Fritz Moser, Gemeindesekretär in Kaltern, Nachrichten über den Genannten zn geben. Anton M.air wird aufgefordert, vor dem gefer tigten
ist, daß die gesetzliche Vermutung des Todes im Sinne des § 24, Zl. 1, A.-B.-G.-B. uud K. Vdg. vom 12. Okt. 1914, R.G.-Bl. ??r. 276, eintreten wird, wird auf Aufucheu der Tochter des Geuauuteu, namens Panla Teeini, das Verfahren zur Todeserklärung des Vermißten eingeleitet. Es wird demnach die allgemeine Aufforderung erlassen, dem Gerichte oder dem Kurator Herr» Kommnnalverwalter Johann Gasser iu Trainin Nachrichten über den Geuauutcn zu geben. Joses Teeini wird aufgefordert, vor dein ge fertigten Gerichte
von seinem Leben bekannt wurde. Da hienach anzunehmen ist, daß die gesetzliche Vermutung des Todes im Sinne des Z 24 Zl. 1 A.-B.-G.-B. uud der K. V. vom 12. tober 1914, R.-G.-Bl. Nr. 276, eintreten wird, wird auf Ansuchen der gesetzlichen Erben das Ver fahren znr Todeserklärung des Vermißten ein geleitet. Es wird demnach die allgemeine Auf forderung erlassen, dem Gerichte oder dem Ku rator Herru Arthur Auer, Gemeindesekretär in St. Michael-Eppan, Nachrichten über den Ge nannten zu geben. Herr Josef Figl