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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 14
Datum: 02.02.1832
Umfang: 14
, Landes- Gouverneur. Joseph Franz Englert, k. k. Gubernial-Präsidial »Sekretär, alS Referent. C i r e u l a r e. (lll^ ») Die Zinsen von den StaatSschiildverschreibiinge» deS lom- bardisch-venetianischen Monte können auch bei den «re» ditöabtheiluugen außer dem lom bardisch - veneiia» nisä) en K v nigreiche bezogen werden. In Folge Verordnung der k. t. allgemeinen Hofkammev vom »S. v. M., wird Nachstehendes zur allgemeinen Kenntniß gebischt. §. ». Den Besitzern der vier- und fünfperzentigen Staatö

» schuldverfchreibungen des lombardisch.venetianifchenMonte ist gestattet, vom >. Jänner ,S32 angefangen, die Zin sen davon auch bei der Universal-Staatsschulden »Kassa in Wien, oder bei den Kreditökassen zu Linz, Salzburg, Grätz, Prag, Brünn, Lemderg, Ofen, Hermannstadt, Laibach, Klagenfurt, Görz, Innsbruck und Zara ju be» heben. §. a. Sie können sich dieserwegen unter Beibringung der Original-Obligation an die Präfektur des lombar» difch-venclianifchen Monte in Mailand wenden, und der» selben die KreditSkassa angeben, wo, und den Termin, von welchen angefangen

» venetianischen Monte pflegen, nnd in» Falle kein Hinderniß obwaltet, die Interessen-Zahlung leisten, nnd die gehörige Bezeichnung auf der Rückseite der Obligation vornehmen. §. 4. Will der Besitzer einer Schuldverschreibung des lombardisch-venetianischen Monte, deren Verzinsung be reits auf eine KreditSkassa außer den» lvmbardisch - vene» tiauischen Königreiche übertragen ist, die Jnteressen-Zah» lung wieder bei der Kassa deS Monte zu Mailand , öder bei einer andern KreditSkassa erlange

», so ist sich an die jenige KreditSkassa, bei welcher die Zinsen erhoben wer den, zurEinleltung der nöthigen Verfügung und zur Vor merkung auf der Rückseite der Obligation zn wenden. Z. 6. Zur Uebertragung der Interessen-Zahlungen muß dieAnmeldung wenigstens sechs Wochen vor dein Eintritte deS ZahlungS - Termins erfolgen, sonst beginnt die Ue bertragung erst bei dein darauffolgenden ZahlungS-Te»' Mine. §. b. Tritt der Fall ein, daß eine Schuldverschreibung deS lombardisch - venetianischen Monte, von ivelcher

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 14
Datum: 19.01.1832
Umfang: 14
emqekettet. §. Z. Die Anmeldn,,g zur Zinsen - Ueberweisung kann jedoch auch »»mittelbar bei derjenigen Kreditskassa, wo die ^inse» künstig behoben werden wollen, unter Beibrin gung der Original - Obligation geschehen. Diese Kassa wird sodann daS erforderliche Einvernehmen mit derPräfektur deS lombardisch-venetianischen Monte pflegen, und im Falle kein Hinderniß obwaltet, die J»tere,len -Zahlung leisten, und die gehörige Bezeichnung auf der Rückseite der Obligation vornehmen. h. 4. Will der Besitzer

einer Schuldverschreibung deS lombardisch - venetianischen Monte, deren Verzinsung be reits auf eine KreditSka»a außer dem lombardisch - vene tianischen Königreiche übertrage» ist, die JnteresseN-Zah- li.nq wieder bei der Kassa des Monte zu Mailand , oder bei einer andern KreditSkassa erlangen, so ist sich an die jenige Kreditskassa, bei welcher die Zinsen erhoben wer de», zurE .'uleitung der nöthigen Verfügung undzurVor- nierkuug anf der Rückseite der Obligation zu wenden. h. S. Zur Uebertragung der Jnteressen

-Zahlunqen muß die?i»ineldung wenigstens sechö Wochen vor dein Eintritte deS Zahl.ingS- Termins erfolgen, sonst beginnt die Ue- bertragling erst bei dem darauffolgenden ZahlungS - Ter mine. §. Tritt der Fall ein, daß eine Schuldverschreibung des lon«bardisch - venetianischen Monte, von welcher die Interesse» bei einer KreditSkassa außer dem lombardisch- veueiiauischeu Königreiche erhoben werden, umzuschreiben kö.ni.ir, so ist sich an die mit der Verzinsung beauftragte Kasse zu wende» , wornach

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