, bis zum ». November 1820 berechnet, der sich darstellende Betrag der als liquid anerkannte» Kapi« talSsorderung zugeschlagen, .und die ganze Summt nach dem Verhälniisse von Z jü ^00 in eine fortwährende Mente umgestaltet. Z. 17. Die Renten, welche in Folge der Liquidi» tung.der aus den Zahlungsrückständen der vormals ita lienischen Staats - Verwaltung entstehenden Forderungen aus dem Monte des lombardisch - vcnetianischen König teichs eingeschrieben werden, laufen ohne Rücksicht auf die Zeit
. von welchem Tagt an die Termine der halbjährigen deinrsiven Rentenzahlung anfangen. Der Renn'ttbelra.1, welcher vem I. November tk?2à k>iz jum ?luzstelIungStage der Schuld-Urkunde entfällt, ìvird bei der ersten Erhebung der Rente besonders be» richtig« werden. Dritter Titel. Allqemeine N 0 r s ch r i f t t n. iy. Die Reme»-Insciiptionen auf den Monte eeà lon,bardisch-venetianischen Königreichs, so wie die Aufstellung der da, über auStufertigeNdeN VersichernngS» Urrnnden werden von der Prätekuir des neuen Monte
auf keinen geringeren, alt den gedachten Betrag umgeschrieben werden. Zn Ansehung derjenigen VerstcherusigS - Urkunden aber, welche den schon aus den, vormals itaiienischen Monte inscribirten Renteugläubigern neu hinauSgtgebeN werden, hat «S bei dem von der. erlpschrnen, Regier .UNg festgesetzten l^Iinimum zu verbleiben. 8« S2. Die Entschädigung jener Gläubiger, bérti» Olà. liquid anerkannte Forderung den im 21. Z. festgesetzt ten Mindesten Betrag nicht erreicht, wird durch Ausstel^ lung
werden: I. Einer oder Mehrere versicherte Beträgt könnet» Mit einem schon insrribirten Rentenbetrüge, oder tS kön» nen mehrere versicherte Beträge mit einander, und jwar so viele, alS zur Bildung der im si» §. bestimmten mindeste» oder einer größeren Rente erforderlich ist, ver» einiget werden. , . . s. Diese Umstaltuug kann auch durch den Anìvàcht von dem Kapitale der VersicherungS- Scheint fällig ge» wordriteii und bei dem MoNte zurückgebliebenen JNteref« sen bewerkstelliget werden, wenn dadurch der Betrag Her
zur Einschreibung auf der Monte erforderlichen gerjng» sten Rente erreicht wird. . . Z. Endlich stehet es jedem Besitzer etNiS Verficht» rungs-S6)èineS^ frei, den Abgang auf das Minimum dee Rente bei der Kasse deS MoNte Nach dem Verhältnisse von 10s Kopital für fünf der Rente in Baàretn zu ergänzen» -4. Bei den neuen Renten - Urkunden . werden für zum und in der Zukunft die Bruchtheile qn. Renten unter einem Drittheile eine6 GuldtnS E. M. beseitiget werden. Zu diesem Ende wird der erste Eigenthümer