zu formuliren. ES ist dies ein Brief deS hiesigen Bankiers Heinrich Mayer. Er entnahm aus den heutigen Zeitungen die Aussage des Herrn Richter, daß seinem Hause (Mayer) Proben zurückgewiesen wurde»; das sei nicht wahr. WaS wei, terS die Lieferung von vier Mill. Ellen anbelange, so erlaube er sich die Bemerkung, daß die österreichische Industrie immerhin die Kraft besitze, diesem Bedürfnisse zu entsprechen, unv die Hilfe der Kreditanstalt nicht brauche. Beispielsweise führe er an, daß seine Weberei
in Tannwald monatlich über siebentausend Stück er zeuge, und daher die vier Millionen Ellen leicht hätte liefern können. Der Staalöuurvalt beantrag» u»s Grund , dieses Briefes, in Berücksichtigung der gestern von Herrn Richter vorgebrachten Aeußerung, das Nie mand in der Waare hätte Konkurrenz halten können, die Vorladung deS Herrn Mayer. Dr. Berger be greift nicht, in welcher Eigenschaft Herr Mayer vorge laden werden solle. „Wenn als Zeuge,' sagt Dr. B., „so würde ich doch als Vertheidiger wünschen
, obwohl die Staatsanwaltschaft darüber erhaben ist, vorläufig kennen zu lernen, welche besondere Thatsachen Herr Mayer zu konstatiren in der Lage wäre, die auf die Beurtheilung der Anklage deS Herrn Richter irgendwie einwirken könnten. WaS feine Eigenschaft als Sach verständiger betrifft, so mag er wohl in vielen Dingen ein Sachverständiger sein, bezüglich der Weberei aber habe ich bis setzt nicht Gelegenheit gehabt, etwas davon zu erfahren. Ich spreche ihm auch diese Fähigkeit ab, und ich glaube
der Öffentlichkeit geradezu wegleugne, da eben einer der Vortheile der Oeffemlichkcit der sei, daß die Zuhörer nicht blos die Verhandlung hören und dann vergessen, und viele eng lische und französische Juristen haben beispielsweise als Vortheil der Oeffentlichkeit angeführt, daß die Zuhörer sich etwas von dem gehörten uä nolam nehmen, und dann später auf irgend eine Art darauf aufmerksam machen. — Der StaatSanwalt erklärt daher, auf der Vernehmung deS Herrn Mayer beharren ,u wollen. — Der Vorsitzende erklärt