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Bozner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 31.08.1881
Umfang: 4
der quiescirte k. k. Forstverwalter Johann Mayer von St. Leonhard in Passeyer. Die Verhandlung leitet Herr Kreisgerichts-Präfident Dr. Gras Melchior!, als Richter fungiren die Herren LGRäthe R. v. Pfeiffer-berg und v. Trentini, die „So habe ich gehört. Es war ein glücklicher Zufall sür' den Herrn von Raven. daß sein Bruder starb.' „Ein glücklicher ? Sie würden anders sprechen, wenn Sie den Herrn zeither hätten beobachten können. Ich glaube .j daß er nie aufgebört hat. den Tod seines Bruders Ar--' nold

- nisch, die Vertheidigung Herr Dr. Jul. Perathoner. AIS Geschworne sind ausgelost: 1. Christanell Anl. 2. BlaaS Jas. 3. Pardatscher Ant. 4. Oberrauch Pet. 5. Pohl Jos. 6. Oettl Jg. AMrWMHos. 8. Mosel Carl. 9. Steiner Jos. 10. Obürcher Dr. v. i. Ferrari. 12. Eisendle Frz ^ Dekn HÄZge ^ 'Verhandlung Mzu entnehmen: .Johann Mayer ist inMllach^äls eines unbe- HmWt«H.Heqmt«t? geboren, Hat seinHÄssen meist der SelbstauSbildung zu verdanken, dient'seit 9 Jahren und v war bereits als^Forsteleve mit 20vst

...durch die Um stände genöthiget sich' zu verehelichen^ welchem Bunde zwei Kinder. entstammen. Im Disciplinarwege war Johann Mayer von Jstrien nach Passeyer als Forst- Verwalter versetzt worden ; dort machte er sich, der An- klage zufolge,^ durch großen Aufwand bemerkbar und schließlich stellte es sich^herauS. daß Mayer i seit 1877 ihm anvertraute Smtliche Gelder für. sich verwendete. Im Jahre 1878 wurde an Mayer zu Aufforstungen eine Subvention von 263 fl. 30 kr. übergeben, hievon verwendete er nur 166

fl. 87 kr. und behielt die rest- liche Summe von 96 fl. 43 kr. widerrechtlich-sür_fich zurück. Weiters empfing Mayer Holzgelder von Christ. Holzknecht. Joh. Schwarz. Georg Haller' und Jsidor Reich, sämmtlich Besitzer in Paffeyer, die er nicht an das Stmeramt^a^führte.^fandern z^m, großen Theile unterschlug und'sür fich'verwendete. Der Angeklagte gesteht ein, außer dem erwähnten Subventionsgelde folgende Summen zurückbehalten zu haben: 112 fl. 65 kr. und 569 fl. 46 kr. von Christ. Holzknecht und Joh. Schwarz, 300

fl. von Georg Haller (4l)fl. will Mayer leihweise von Haller empfan gen haben), 1 fl. 50 kr. von Js. Reiner und Al. Reit. Im Leumundszeugnisse der Gemeinde St. Leonhard wird betont, daß Mayer stark dem Trunke ergeben und zum Schuldenmachen geneigt fei. Der Angeklagte machte se'ne Depositionen weinend. An die' Geschwornen wurde nur eine Hauptfrage mit 4 Unterabtheilungen, enthaltend die verschiedenen Unter» s chlagungSsacten, gestellt, welche von denselben auch ein» stimmig bejaht wurden. Der Gerichtshof

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Seite 3 von 6
Datum: 07.08.1880
Umfang: 6
für den nächsten Tag möglichst zu verkürzen, kam dies sehr gelegen und er bat das Kleeblatt ihn ebenfalls auf die Mendel mit- zunehmen. Dies wurde bereitwillig zugestanden und nachdem Äusserer einen Liter Wein hatte oufmarschiren lassen setzte man sich in Bewegung. Bei den letzten Häusern von St. Nikolaus angekommen, erklärten zwei der Burschen, nicht weiter gehen zu wollen und that- sächlich machten sie sofort Kehrt, während der dritte ein gewisser Mayer dem Äusserer seine fernere Beglei tung gegen Bezahlung

eines Guldens zusicherte. Was wollte der des Weges völlig unbekannte Mann in stock finsterer Nacht beginnen, er ging darauf ein, dem Mayer 50 kr. Entg'lt bezahlen zu wollen und Mayer war dies zufrieden. Der Fremde reichte seinem Be» gleiter eine Guldennote, wogegen dieser versprach, im Mendtlwirth-hause die herauskommenden 50 kr. aus zufolgen. Einmal im Besitze des Geldes hatte Mayer bald eine Ausrede gefunden, aus zem Gesichtskreise des Fremden zu kommen und — zu verdusten. Jetzt erst sah Äusserer

ein, daß er das AuSbeu tungsobject und Opfer Liederlicher Hallunken geworden sei. Wohl oder übel mußte er sich zur Umkehr ent schließen und erst nach mancherlei Umfragen gelangte er wieder vor das Wirthshaus des Gabloner zurück, vor welchem er seinen treuen Begleiter Mayer antraf. Selbstverständlich machte er diesem Vorwürfe und for derte den Gulden zurück, den Mayer nicht abverdient hatte. Mayer gab ihm das Geld, aber auch — eine Tracht Schläge dazu, daß dem Fremden das Blut über das Gesicht rann. Die Sache liegt

nun dem Bezirksgerichte zur Ent- scheidung vor. Hoffentlicht wird dem Mayer die Lust zu ähnlichen Abenteuern in Zukunft vergehen. lßairoli i« Tirol.) Der italienische Ministerprä sident Cairoli ist zu mehrwöchentlicher Brunnencur m Rabbi eingetroffen. (Aufgehobenes Fodesurtheit.) Der mit Erkenntniß der SchwurgerichtShSfe m Bozen «ad zuletzt m Inns bruck am S. Juuii dS. I. weg«» Verbrechens de« Meuchel mordes zur Strafe des Tode» durch dea Strang verur» heilte Josef Steiner» HintersieSlbauer z« Mitterthal m Autholz

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Seite 1 von 4
Datum: 07.04.1882
Umfang: 4
«d Machen, Roller m» Il«n>». In Wien. I. «IcmergasI» l«. 80. Freitag, den 7. April 18K2 Politische TagesgeschWe. LoM z7. April. Der Referent für orientalische Angelegenheiten im auswärtigen Amte, Baron Mayer, ist vor gestern zum Gesandten Oesterreichs in Rumänien ernannt worden. So unscheinbar diese Nachricht klingt, ist sie doch nicht ohne Bedeutung. Die Srellung eines Vertreters unserer Monarchie in Rumänien erfordert gerade zur gegenwärtigen Zeit ein erhöhtes Maß von Takt und Geschick, da Oesterreich trotz

allen Wohlwollens, das die Monarchie dem jungen Königreiche entgegenbringt, dort mitunter mit einem ganz und gar unberech tigten Mißtrauen zu kämpfen hat. Baron Mayer hat während der Zeir, da er in der Ceutralleitnug des auswärtigen Amtes thätig war, genugsam Gelegenheit gehabt, den Gang und die Richtung der auswärtigen Politik des Grafen Kalnoky ins besondere in ihren Beziehuugen zu deu Balkau- staaten kennen zu lernen, uud wird in seiner uenen Stellung Gelegenheit haben, seine, in dieser Hin sicht erworbenen

Erfahrungen auf das Beste zu ver werthen. ES ist uichr der erste Fall, daß Beamte aus der Dienstleistung im internen Amte zu wich tigen diplomatischen Posten im Auslande desiguirt werden. Freiherr von Calice war das erste, Graf Wolkenstein das zweite Beispiel hiefür - ihnen reiht sich nun die Ernennung des Baron Mayer als drittes Beispiel dieses Genres an. Ein deutsch-böhmisches Blatt richtet anläßlich der Reichsrathsferien an die Abgeordneten die ernste Mahnung, sie mögen diese Zeit dazu benutzen

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