zu schmieden, in welches der Ar beiter eine schützende Heimat vorfindet, wird ge schehen. Eslebe dasParla ment,eslebe das Recht des Volkes! Der Fall Langer. Wegen Verbreitung eines Gedichtes zum Tode verurteilt. Ueber den Fall Langer, von dem in den ver gangenen Wochen und auch im Frühjahr 1915 viel die Rede war, ohne daß die Presse damals jedoch eine Zeile in die Oeffentlichkeit bringen konnte, kann am Samstag die „Arbeiter-Zeitung" er zählen: Am 23. Februar 1915 stand in der „Neuen Freien Presse
Zeit, die Waffen fortznwerfen, Es könnte niemals einen Krieg mehr geben, Wenn alle Mütter in die Welt es schreien würden: Ich habe meinen Sohn zum Krieger nicht erzogen! In seiner Nummer von: 2. März 1915 druckte 'der Brunner „Volkssreund" die Notiz ab. Aus dem Brünner Blatt übernahm sie die „Volkswacht" in Mährisch^-Schönberg in ihre Nummer vom 5. März. Die Notiz wurde nirgendwo beanstandet. Der Be amte^ der Bezirkskrankenkasse Freiwaldau, Karl Langer, schrieb das Gedicht ab, machte
auf der Schreibmaschine acht bis zehn Abzüge, von denen er an Frauen, die in die Krankenkasse kamen, einige verteilte. Die Behörde erfuhr davon: Karl Langer lvurde sofort verhaftet und wegen des Ver brechens der Störung der öffentlichen Ruhe (§655 St.-G.) viW das Landwehrdivisionsgericht Krakau in Mährisch-Ostrau gesteht. Nach diesem Para graphen macht sich der Störung der öffentlichen Ruhe schuldig, wer „zum Ungehorsam, zur Auf lehnung oder zum Widerstande gegen Gesetze, Ver ordnungen, Erkenntnisse oder Verfügungen
der Gerichte oder anderer öffentlicher Behörden auf fordert, aneifert oder zu verleiten sucht". Das Landwehrdivisionsgericht erkannte Langer für schuldig und verurteilte ihn — zu welcher Strafe? Zur Strafe des Todes durch den Strang! Im Gnadenweg wurde vom zuständigen Komman danten die Strafe auf fünf Jahre schweren Kerkers herabgesetzt. Diese Strafe sitzt Langer derzeit in der Strafanstalt Möllersdorf ab. Das ist der Fall Langer, von dem vorige Woche so oft die Rede war! Die „Arbeiter-Zeitung" bemerkt
sehr gut, daß sie zu diesem Urteil keine Bemerkung macht, lveil jode Bemerkung überflüssig ist. Langer, der das Opfer eines Fehlurteils geworden ist, hat ein Ge such um Wiederaufnahme des Strafverfahrens eingebracht. Die „Arbiter-Zeitung" hofft, daß der Kriegsminister die Ueberzeugung gewinnen wird, daß dem Landwehrgericht, das über Langer ur teilte, eine Reihe Rechtsirrtümer unterlaufen sind; die Reduktion der „Arbeiter-Zeitung" hat hier über dem Kriegsminister eine ausführliche Ein gabe gemacht