, allgemeinen festgesetzten Grundsätze, daß Niemand zwei Staats-Bedienstungen bekleiden könne. Allein der neue Hofrath fiel sehr bald in Gefchäftsrück- stände, und schon den ».Febr. 1V04 ward W. mit Be willigung einer Zulasse von 3oo fl. angewiesen , bei dem chnrful stlichen Hofrathe zur Aufarbeitung der Rückstände ein Jahr lang mitzuwirken. Wie unentbehrlich er dieser Stelle war, davon überzeugte sich der Erzherzog Chur fürst noch in demselben Jahre, und W. wurde, ohne Rücksicht auf den früher
an das Kaiserthum Oesterreich, und W. blieb, da die Geschäfte über zwei Jahre ausdem alten Fuße fortge führt wurden, eben so lang provisorisch in scinen vori gen Dienstverhältnissen. Den 1. Juli »Log ward zu Salz burg eine neue Gerichtsstelle, ein Landrecht, zugleich Merkantil- und Wcchselgcricht und auch Kriminalge richt, eingesetzt.^ W. ward einer der Räthe dieser Be hörde , und war von nun an durch sein ganzes übriges Leben bloß Justizrath, und von allen administrativen Geschäften, die er bis dahin nebenher