und Administrators. Kögl, k. k. Nach und erster Assessor. Krapj, k. k. Sekretär. Kund m a ch u n g über die neuerliche Versteigerung des Sali-TranSportS von Hall »ach Feldkirch Nachdem die Anböthe, welche bei den im verflossenen Monathe abgehaltenen Versteigerungen, wegen Verfrach tung dèo SalzeS von Hall nach Feldkirch. gemacht wurden, die Ratifikation nicht erhalten haben, so wird am 20. Ok tober d. I. um 9 Uhr Vormittags bei dem t. k. Landge richte Landeck ein« nclietliche Versteigerung unter folaen
, den e r l e i ch t er » d e n Bedingungen abgehalten: i. Wird nur der diesjährige Äorralh vvn 220a Fässern, jedes voi» 5^0 bis 6c-c, Pfund im Gcwiclic. dee Versteigerung auc-geseltl, und der Ort Landeck 'aia «ine Miltelstation hcstimmr. . a. Syird die Versrachtung von Hall bis Landeck gegen einen Frachtlohn von s fl. 212/4 kr. C. M. W. SL., „>,x> von Landeck bis Feldkirch gegen einen Frachtlohn ro„ 2 a 4y 1/2 kr. C. M. W. W. pr. Faß auss>cs«hr; jedoch wer den Anböthe-, wodurch sich zur Uebernahme der Verfrach tung für die.ganze
Wegesstrecke herbeigelassen wird, gleichi falls angenommen und besonders berücksichtiget werden. Z. Der Frachter hat die Fässer sowohl in Hall, a ,z in Landeck, ivo sie ihm werden vorgewogen werden, aus eigene Kosten laden zu lassen, und innerhalb 10 Toz,,, nach Landeck, und innerhalb 12 Tagen von Landeck nach Feldkirch bei Verlust der Fracht zu stellen, und dort in die k. k. Salzmagazine gegen Verifizirnng deS Gewichte? abzuliefern. Elementar-Hindernisse, welche jedoch durch ortsobrlgkeitliche Zeugnisse
nachgewiesen werden müssen werden bei Berechnung deS EinliefernngS-Tern'iines berück sichtiget werden. 4. Der Transport mnß ans gut verwahrten Wägen oder Schlitten bis Ende April-1828 bewirket werden, damit die Salzfässer gegen den Einfluß der Witterung ge^chühr werden. Z. Für jedès Faß wird ein TransportSkalo von z Pfund Salz, und zwar s 1/2 Pfund für die Strecke von Hall bis Landeck ^ und eben soviel für jene^von Landeck bis Feldkirch, somit auf die ganze Strastenstrecke sür die ganze Parthie
n m au t hfrei verführet werden, dock) haben die Kontrahenten die Kcn- traktS-Stempelgebühr, und die allfälligen Gerichtskesim zu tragen.> . 7. Der Frächter hat sür den Transport bis Landeck eine Kaution von Z-zo fl. C. M. W. 38., und eben so viel für den Transport von Landeck bis Feldkirch entwe der baar, oder mittelst öffentlichen Slaaispapicren, oder fidejnssortsch sicher z» stellen. Von dem Erläge der Kauticn werden aber Gemeinden,' welche diese Wersrachtung zu übernehmen gedenken, enthoben