dieser zwey unwusbaren Gebrüdern allda anlie genden, und ungefähr in igo fl. bestehenden Ver- mögens angelangt haben, so werden gedachte jween Pfistererische Gebrüder, oder deren Abkösil- .linge anmit aufgefodert, vom Dato an binnen 1 Jahr, 6 Wochen und z Täg von ihrem Le ben, und Aufenthalt diesseitige Gerichtbehörde um so mehr in Kenntnis zu setzen, als nach Ver lauf dieser Zeit ihr Vermögen unter jenen ver, theilt werden würde, denen es nach den Gesetzen gebühret. Landeck den 21. Juny 1804. Ignaz
v. Stöckl, Pfleger. Vorladung. Von dem Pfleg und Landge richte der k. k. Herrschaft Landeck wird anmit bekannt gemacht: Es seye Anna Maria Walchin, Johann Baptist Waichs zu Keifers dies Gerichts geweßte Ehegattin mit Hinterlassung einer letzt- willigen Anordnung, und eines Vermögens von ungefähr 1700 fl. am 6ten April letztabgewiche nen Jahrs ohne eheliche Nachkommenschaft ver, storben. Er werden daher die Erben dieser Abgeleibtcn, wovon diesorts nur die von väterlich Jakob Wal- chischer Seite bekannt
, jene von mütterlich Ma, ria Linkischer Linie aber unbewußt sind, anmit vorgeladen, sich binnen einem Jahr und 6 Wo chen vom Dato an, >m so gewisser anszuweisen, als sonst mit den anwesig, sich bis dahin ausge wiesenen Erben diese Verlassenschafts-Abhandlung gepflogen, und sohin der diessällige ganze Verlaß denselben nach bestehenden Gesetzen eingeräumt werden würde. Landeck am -2. Juny 1804. Ignaz v. Stock!/ Pfleger. Versteigerung. Von dem Pfleg- und Land- richderamte'der t. k. Herrschaft Landeck
wird an mit b kan t gemacht, daß auf Ansangen bell Titl. rc. ->>rrn Anton v. Lachemayrischen Erben zu Innsbruck, von den hochlöbl. k. k. o.öen Land rechten in die Versteigerung einer im Gerichte Landeck befindlichen, den Herren v. Lachemayri- schen Erben angehörigen Grundgilte gewilliget worden sey. In Folge der im Jahre 1756 neuerlich ver« faßten Bereitung reichen die Besitzer, der in den Gemeinden Fließ, See im Patzuaun, Stanzer- thal, Pyans, und Perjen, liegend, und anher grundrechtbaren Güter /jährlich
sich die Herren Verkäufer die Urbar «Erträge vom Jahr 1804 Vorbehalten. Endlich 7) wird die Versteigerung selbst den 10. Auggst d. I. in der obrigkeitlichen Amtsbehau sung allda zu Landeck vorgenohmcn werden, und steht den Kaufslustigen frei), am obigen Tag von 1 bis 4 Uhr Nachmittag ihre Anbvthe zu Pro tokoll zu geben, wo sodann mit dem Ausrufen angefangen, und die Versteigerung nach Vor schrift der Gesetze geendet wird. Kausslustige, die vor der Versteigerung in An sehung dieser Grundgilte nähere Auskünfte