, jeden Jugendrichter und für den kenden Elternkreise erwiesene Tatsache, daß der moderne Kino- betrieb trotz der bestehenden Zensur nnt zur Verrohung und zu» Unmoralität der Jugend beiträgt. Durch eine Anzahl von Gerichts. Verhandlungen über Vergehen und Verbrechen Jugendlicher ist er wiesen, daß das Beste von Schundliteratur, insbesondere der be rüchtigten Detektivromane sowie der Besuch gewisser Kinovorfüh- rungen den letzten Anstoß gaben, die schuhbedürftige Jugend vorn geraden Wege des Rechtes abzübringen
. Die bisher unternom menen Versuche, die Jugend durch Verordnungen und Belehrungen zu schützen, oder sie unter Strafandrohung vom Kino ferne zu halten, hatte so gut wie kernen Erfolg. Besser aber auch nicht im gewünschten Maße wirkten die behördlichen Zrnsurmaßnabmen. welche das Aergste von der öffentlichen Vorführung ausschlietzen. Alle diese Verfügungen waren aber nur negative Maßnahmen und daher rn ihren Erfolgen nicht befriedigend. Will man die Jngend vom Kino fern halten, so muß man chr
. Freilich müßten diese Vorführungen für Kinder bestimmt sein und der Derbheit enge Schranken gezogen werden. Lachen und Kindsein g^öri zusammen wie Leben und Sonne ,heißt e8 im Aufrufe der Leipziger. Auch unseren Kindern sollte Gelegenheit gegeben werden zum Genießen ursprünglichen, kindlichen Humors und zu frohem, hsmersrischen. den Lachen, Man mag sagen, was man will, diese kindliche Heiter keit kann kein Kino, kein Theater erwecken. Und doch rst sie der Himmxl. unter dem alles gedeiht, Gift