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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 2 von 12
Datum: 16.09.1921
Umfang: 12
. Stellvertreter: Goller Josef, Postamts-Expeditor, Innsbruck; Fasching Johann, ftädt. Lehrer, Innsbruck; Fischer Ernst, Kaufmann, Innsbruck; Zelger Josef, Kaufmann, Innsbruck; Dr. Eder Anton, Rechtsanwalt, Innsbruck; Dr. Pembaur Walter, Schriftleiter, Innsbruck. Ernannte Mitglieder: Dr. Pircher Viktor, Oberfinanz rat, Innsbruck; Fütscher Josef, Handelsagent, Innsbruck; Aichner Peter, Privat, Hötting; Kerber Wilhelm, Gastwirt, Innsbruck; Saler Alois, Kämmerrat, Innsbruck; Zösmayr Bernhard, Kommerzialrat

, Innsbruck. Stellvertreter: Dr. Heller Friedrich, Finanzsekretär, Innsbruck; Gruder Julius, Ingenieur, Innsbruck; Warger Robert, Kaufmann, Innsbruck; Födisch Josef, Kaufmann, Innsbruck; Schanz Heinrich, Konditor, Innsbruck; Haberer Karl, Handelsakademie-Direktor i. P., Innsbruck. Innsbruck-Land unt Ausnahme von Hötting: Gewählte Mitglieder: Falschlunger Johann, Obmann der Werkgenossenschaft, Fulvmes; Steiner Franz, Altbürger meister und Sägebesitzer, D.-Matrei; Rauch Anton, Kunst- mühlebesitzer, Mühlau

, Mühlau; Braun Heinrich, Kaufmann, Hall; Danler Balthasar, Schmiedemeister. Fulpmes. Stell vertreter: Niederkircher Anton. Bauer, Oberpersuß; Hofer Anton, Ebnerbauer, Neustift; Mayr Michael, Bauer, Absam; Schröcksnadl Franz, Steueramtsdirektor, Innsbruck: Randl Johann, Holzhändler, Mieders; Klotz Vinzenz, Gastwirt, Jnzing. Pol. Bezirk Imst: Gewähre Mitglieder: Heinz Alois, Gutsbesitzer und Altvorsteher, Silz; Grissemann Kars, Kaufmann, Imst; Mar- berger Karl, Metzger, Wirt und Bauer, Umhausen. Stell

vertreter : Kluibenschädl Alois, Gastwirt und Bauer, Stans; Wirtenberger Josef, Kaufmann, Imst; Saurer Hermann, Gastwirt und Bauer, Sautens. Ernannte Mitglieder: Kranewitter Ignaz, Bauer, Nastereith; Bernhard Karl, Krämer, Arzl; Eberhard Josef, Sparkasseverwalter, Imst. Stellvertreter: Weber Franz, Bauer und Gastwirt, Wenns; Förg Josef, Spängler und Glaser, Silz; Eichhorn Kurt, Krankenkasseverwalter, Imst. Pol. Bezirk Kitzbühel: Gewählte Mitglieder: Hirnsberger Hans, Gastwirt, Kitzbühel; Schipflinger

Josef, Bauer, Westendorf; Samer Josef, Handelsmann und Bauer, St. Johann. Stellvertreter: Taxer Johann, Wirt, Kirchberg; Karl Johann, Kaufmann, St. Johann; Stöckl Josef, Bauer, Westendorf. Ernannte Mitglieder: Kaltschmied Sebastian. Gemeinde sekretär, Küssen; Lichtmanegger Georg, Bauer, St. Johann; Wanzbauer Johann, Kaufmann, Fieberbrunn. Stellvertreter: Pletzer Georg, Bauer, Aurach; Pair Josef, Handelsgärtner, Kitzbühel; Hechenberger Georg, Krämer und Bauer, Kirchberg. Pol. Bezirk Kufstein

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Zeitungen & Zeitschriften
Alpenländer-Bote
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Seite 15 von 16
Datum: 22.08.1937
Umfang: 16
: Wenn du es beweisen kannst, daß du erst nach- I irägiich erfahren hast, daß er eine Amtsperson ist und vorher das ! nicht wissen konntest, wird ihm die Klage nichts nützen. Der Jagdaufseher müßte sein Dienstabzeichen sichtbar tragen. 818. Frage: Ich habe einen Arbeiter in meinem Betrieb, der bei einem Kaufmann Schulden hat. Weil der Kaufmann die Schulden nicht hereinbringen kann, hat er bei mir den Lohn deines Arbeiters pfänden lasten. Es heißt in der gerichtlichen ^rfügung. daß ich den über das Existenzminimum

des Arbeiters Mausgehenden Betrag an den Kaufmann abzuliefern habe. Nun Erzieht aber der Arbeiter von mir einen Lohn, der gar nicht an das Existenzminimum heranreicht Kann da noch etwas gepfän det werden? Antwort: Ja, du mußt zahlen, denn nach § 14 des Eini- j Mgsamtsgesetzes gellen die Bestimmungen eines Kollektivver- I ^ages für'jeden Arbeiter und jeden Arbeitgeber innerhalb eines j bestimmten Gebiets- und Branchenbereiches. Innerhalb dieses Be- ! Elches gibt

es keinen anderen als den kollektivvertraglichen ! LAn. denn kollektiovertragliche Löhne sind zwingend und un abdingbar. Auch dort, wo der Dienstgeber tatsächlich weniger zahlt, besteht der Anspruch des Arbeiters auf den kollektivver traglichen Lohn nach wie vor: der Arbeiter kann darauf nicht rechtswirksam verzichten. Der Lohn kann tatsächlich niedriger sein, als im Kollektivvertrag festgesetzt, der Lohnanspruch hingegen kann nie niedriger sein. Für den Kaufmann, der die Lohnbezüge eines Arbeiters pfändet, ist nur der kollektivvertragliche Lohn

anspruch maßgebend, der tatsächliche Verzicht des Arbeiters auf den kollektivvertraglichen Lohn kann sich auf einen Dritten nie auswirken. Der Kaufmann braucht sich um den tatsächlichen Lohn gar nicht zu kümmern, er braucht die Höhe gar nicht anzugeben, er kann einfach die. Pfändung des kollektivvertraglichen Lohnes bei Gericht beantragen und du hast den über das Existenz minimum hinausgehenden Teil des kollektivvertraglichen Loh nes ihm auszufolgen, auch dann, wenn du dem Arbeiter tatsäch lich

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