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[1951]
Festschrift zur Feier des zweihundertjährigen Bestandes des Haus-, Hof- und Staatsarchivs ; Bd. 2. - (Mitteilungen des Österreichischen Staatsarchivs ; 3)
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Seite 387 von 572
Autor: Santifaller, Leo [Hrsg.] / hrsg. von Leo Santifaller
Ort: Wien
Verlag: Komm.-Verl. der Österr. Staatsdr.
Umfang: VIII, 559 S. : Ill.
Sprache: Deutsch
Signatur: II Z 3.091/3(1951)
Intern-ID: 238819
les forces mème par des armes pour le soutien et l'effeetuation de la garantie 3 ). Auch der Verzicht auf das Farnesische Allod, auf welches Maria Theresia Anspruch besaß, war Gegenstand der Verhandlungen. Es bestand aus dem Palazzo Farnese und der „piccolo Palazzo' genannten Villa Farnese sowie der Villa Madonna in Rom, dem Schloß Capretola, den Statuen und Gemälden, die Karl nach Neapel gebracht hatte, und aus Lehensgütern in Neapel. Das farnesische Allod war im Besitz der Königinwitwe

von Spanien, Elisabeth Farnese, und fiel nach ihrem Tod an ihren erstgeborenen Sohn Karl, der entschlossen war, sich von den Schätzen nicht zu trennen. Der österreichische Anspruch auf die in Neapel liegenden Güter wurde gleich fallen gelassen, da Karl III. sich derselben Beweisgründe bediente wie der Vater der Kaiserin, als er sie als erledigte Lehen der neapolitanischen Kammer einverleibte 4 ). Dies geschah nach dem Ableben des letzten Farnese, als Don Carlos sich weigerte, Ponza und die andern Güter

als Vasall Karls VI. zu Lehen zu nehmen. Es war beiden Teilen klar, daß das einzige Äquivalent in den Plätzen an der toskanischen Küste bestand. Als Philipp II. das Fürstentum Siena, mit welchem ihn Karl V. belehnte, als Afterlehen an Cosmus von Medici übertrug, behielt er sich die toskanischen Präsidien vor und in dem Lehensbriefe, den Kaiser Rudolf II. in Prag am 21. Jänner 1604 an Philipp III. ausstellte, erklärte er ausdrücklich, daß bei der Afterbelehnung die Präsidien auszunehmen seien

, crediti esistenti nel Regno di Napoli, Beilage zu Weisung 15. September 1756, Fasz. 15. 4 ) B. 28. Juni, 25. November 1756, 25. April 1757, W. 15. September 1756, Fasz. 2. — B. 25. November 1756, 25. April 1757, Fasz. 2. — Instruktion an Neipperg 16. Dezember 1758, Fasz. 19. 5 ) Über die Präsidien Benedikt H., Das Königreich Neapel unter Kaiser Karl VI. Wien 1927, S. 149.

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