¬Der¬ erste Römerzug Kaiser Karl IV. : (1354 - 1355)
Karl in Siena. 211 anweisuiig an die sicilisclien Majestäten erfolgte, darüber lässt sich kaum eine andere Veramthung aufstellen, als die, dass der Kaiser den Bitten Niccolò Àcciaiuoli's um Hilfe gegen die Söldnerbanden, die das Königreich Neapel fürchterlich verheerten, nachgab und dem König und der Königin zum Zweck der Anwerbung von Truppen jene Geldsummen entweder lieh oder schenkte, da durchaus nichts bekannt ist, dass der Kaiser dem genannten König eine solche Geldsumme geschuldet
habe 1 –. Den Bürgern Siena's bezeigte Karl während seines jetzigen zweiten Aufenthalts in ihrer Stadt seine Gunst nicht bloss dadurch, dass er, wie wir bereits erzählt, viele von ihnen durch die Ertheilung des Ritterschlags auszeichnete, sondern auch durch ungemein freigebige Verleihung des Ehrentitels eines „Hofgesinde' (Familiaris) des Kaisers wirklich got Ii an, und als dann das Geld in Siena ankam, liabe der Kaiser allen Personen seiner Umgebung befohlen, aus seinen Gemächern sich zurückzuziehen
, sich in eine Kammer eingeschlossen und mit dem Patriarchen toh Agnes das Geld gezählt. Damit aber ja keiner erfahre, die zweite Rate der Florentiner sei angekommen, habe sich Karl umge sehen, ob Niemand dureh's Schlüsselloch sehe, und dabei wirklich einen von seiner Hof dienerschaft ertappt, den er dafür schwer strafte. »Karl habe es eben*, schliefst Villani, ^vorgezogen, das Geld in der Tasche zu haben, als die Liebe und Zufriedenheit seiner Barone sich dadurch zu erwerben 1 . Nachdem der Kaiser über die 80.000
wollte. Unter andern Umständen, versichert Villani, a. a. 0., hätte die Signorie Hilfstruppoii gesandt, ohne sich darum erst bitten KU lassen. *) Als sich Kaiser Karl das erste Mal in Siena aufhielt, war Acciainoli bereits bei ihm erschienen, und hatte ihn um Hilfstruppen zur Bekämpfung der grossen Compagnie gebeten. Wie es scheint, erreichte er dies erste Mal noch nichts, und erst als er dem Kaiser jetzt abermals mit den dringendsten Bitten anlag, gewährte Karl obige Summe. (M. Villani IV. 90 und 91).