Z73 Gegenständen, cilS daS Reglement der Kammern ist, beschäftign werde. Dcr Minister bemerkte dagegen, daß sich hier nur »in ein Reglement der innern Polizei, und Nichi »in eine gebietende Forschrift über die Diskussion der Geieke hantle. Der, Graf von Rio-Pordo wollte daS Dekret der Regentin als ein Reglement, aber nicht als ci» Gese^ anaenominen wissen. 3!ach dem Abtritte der Minister wurde über den Gegenstand der Erörterung abgestimmt , und das Dekret inil einer Stimmenmehr heit
, um den Artikel, der sich auf die Dauer der Präsidentschaft bezieht, zu modifizi- ren. Eine Deputation von sieben Mitgliedern wurde durch'S Loos ernannt, um der Negentin zu melden, daß sich die Kammer konstituirt habe. Einige Mitglieder sprachen gegen einzelne Artikel, einige sogar gegen daS ganze Reglement. Der Minister des Innern versickert, daß die Regierung bei Ueberreichung dieses Reglements den einmal konstituirten Kammern dasselbe nicht aufdrin gen wolle, er meinte, man solle dasselbe durch eine Kom
diese Akte abgelesen, und eine dopvelte Ausfertigung derselben von» Präsiden ten und den anwesenden Senatoren und Depulirten un terzeichnet sie lautet, wie folgt: Allen, die diese Akte einsehen, unsern Gruß. Zu wissen, daß im Jahre 1V26 dcr Geburt U. H. I. Eh. im fünften Jahre dcr Unab hängigkeit des Kaiserthums Brasilien, und am 2. d. M. August Nili ll, Uhr Morgens in dieser königlichen und hclvcni.iüthigen Stadt Rio-Janeiro, im Semitspallaste sich vcrs.immeu haben die zwei Kammern