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Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 1 von 6
Datum: 07.02.1948
Umfang: 6
sich gegen eine Vermögensabgabe Gesetzentwurf in Vorberatung » Landlwirtschaft und Handelskammer schroff dagegen Wien, 6. Febr. (APA). Das Bundesministe rium für Finanzen gibt bekannt: Zur Vorbereitung der einmaligen Vermögensabgabe und Vermögens zuwachsabgabe hat das Bundesministerium für Fi nanzen Gesetzentwürfe ausgearbeitet, die den Kammern zur Stellungnahme zugegangen sind. Nach Einlangen der Gutachten seitens der Kam mern werden die Entwürfe unter Bedachtnahme auf die Anregungen eingehenden Beratungen un. Herzogen

, bevor sie als Vorlagen den Organen der Bundesgesetzgebung zugeleitet werden. Die politi schen Parteien haben zu den Gesetzentwürfen noch nicht Stellung genommen. Aus den Beratungen der Kammern ist inzwi schen dies oder das m die Öffentlichkeit gedrun gen. Man kann daraus entnehmen, daß sich der Be sitz wie immer auf das Heftigste zur Wehr setzt, wenn es Opfer zu bringen heißt. Zuerst meldete sieh die Bundeskammer für Landwirtschaft, deren Entscheid sieh mit einem glatten „Nein!“ übersetzen läßt

, die Referentenentwürfe des Bun desministeriums für Finanzen über eine Vermö gensabgabe und ein Vermögenszuwachsabgabege setz den Vertretern der Landeskammem vorzu. legen. Es handle sich dabei lediglich um einen Referenten* entwarf des Ministeriums. Alle Kombinationen über die Gesetzgebung dieser Entwürfe müßten als ver früht und müßig bezeichnet werden. Das Begutachtungsrecht der Kammern Bei je denfalls in Bezug auf diese beiden so tief in die Wirtschaft einschneidenden Gesetze respektiert worden. Die Bevölkerung

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Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 8 von 16
Datum: 09.03.1929
Umfang: 16
. 19.00 Uhr: Stunde der Kammern für Arbeiter und Angestellte. Ueber Berufskrankheiten. Dr. Jenny Adler. Amtsarzt der Ge- , Werbeinspektion. 19.30 Uhr: Italienischer Sprachkurs für Vorgeschrittene. 20,05 Uhr: Max Halbe Aus eigenen Werken. Einleitende Worte: Dr. Karl Witrhalm. 20.45 Uhr: Meister-Abend „Franz Schmidt". Anssührende: Die Wiener Philharmoniker unter persönlicher Leitung des Kom ponisten. — Symphonie Nr. 1. E-Dur. — Symphonie Nr. 2, Es- Dur. Donnerstag den 14. März. 11.00 Uhr

: Vormittagsmusik. 16.00 Uhr: Nachmittagskonzert (Quartett Silving). 17.20 Uhr: Bericht für Reift und Fremdenverkehr. 17.40 Uhr: Vorfrühlingswanderungen durch Oesterreich. Hen riette Lenecek. 18.10 Uhr: Stunde der Kammern für Arbeiter und Angestellte. Der Achtstundentag. Dr. Hermann Heindl, Sekretär der Kammer für Arbeiter und Angestellte in Wien. 18.40 Uhr: Der Ablauf der Lcbenserscheinungen im mensch lichen Körper: Ter Gehörsinn, der Lage- und Bcweg-ungssinn (mit Experimenten^ Univ.-Doz. Dr. Ferdinand

: Wochenbericht für Körpersport. 18L5 Uhr: Üeber die Tätigkeit des Völkerbundes. Dr. Leopold Rauscher. 18.55 Uhr: Stmrde der Kammern für Hendel. Gewerbe und Industrie. (Ter italienische Sprachkurs entfällt infolge des frühen Beginnes der Uebertragung.) 19.25 Uhr: Zeitzeichen. Wetterbericht. 19.30 Uhr: Frei für eine Uebertragung aus der Wiener Staats oper. Anschließend: Wendkonzert des Wiener Konzertorckxsters Josef Holzer. — Joh. Strauß: »Prinz Methusalem". Ouvertüre. — Dom. Ertl: Donaubilder. Walzer. — Rich

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 18
Datum: 01.05.1834
Umfang: 18
steht ausschließiich das Recht zu', die KorteS zusammen zu rufen, zu suspendlren und aufzulösen. Art. 22. Die KorteS versammeln sich in Ge- mäßheit einer königlichen Zusammenberufung in dem durch selbe bezeichneten Orle. Arr. 2«. Der König wird entweder in Person, oder mittelst Delegirnng eines der Minister-Staats- sctretäre durch ein besonderes, vom Präsidenten des Minister- ralheS konsignirteS Dekret zur Erössnung oder Schließung der Kammern schreiten. Arr. 27. Zufolge des Gesetzes Z, Tit. 45 Abth

über keinen Gegenstand berath, schlagen, der nicht in Folge eines königlichen Dekrets ihrer Prüfung ausdrücklich vorgelegt worden ist. Art. 32. ES bleibt deinungeachtet das Recht bestätigt, welches die Kortes bestän dig ausgeübt haben , Petitionen an den König zu richten , was in den durch da- Reglement zu bcstimmcndcn Formen gesche hen soll. Art. Zg. Die Bildung eines Gesetzes erfordert die Bestätigung der beiden Kammern, und die Sanktion des Kö nigs.' Art. S t. In Gemäßheit des Gesetzes

den präsumirten Etat der Ausgaben, und der Mittel, sie zu bestreiken. Art. 37. Der König kann die KorteS mittelst eines vom Präsidenten des Mi- nisterratheS kontrasignirten Dekretes suspendiren, und auf die bloße Lesung dieses Dekretes sollen beide Kammern auseinan der gehen, ohne sich wieder versammeln, oder einen Beschluß fassen zu können. Art. 28. Auf den Fall der Suspension der Kortes können sie sich nur in Kraft einer neuen Zusainmenbe rusung versammeln. Art. Jg. An dem zu einer neuen Ver sammlung

der KorteS bezeichneten Tage sollen die nämlichen Procuradoresdort Sitz nehmen, wenngleich sie die z Jahreder Dauer ihrer Gewalt erfüllt haben. Art. 40. Sobald der Kö nig die KorteS auflöst, muß er es in Person oder durch ein vom Präsidenten des Ministerrathes kontrasignirteü Dekret thun. Art. 4t. In einem wie in dem andern Falle sollen die beiden Kammer» sogleich auseinander gehen. Art. 42. So bald die Auflösung der Kammern durch den König ausgespro chen ist, darf die Kammer der Procuradores

der einen nnd der andern Kammer in sich. Art. 46. Eine,Kammer kann nicht versammelt werden, ohne daß es nicht anch die andere zu gleicher Zeit wird. Art. 47. Jede der beiden Kammern soll ilire Sitzungen in einem besondern Lokale halte». Arr. 48. Die Sitzungen beider Kam mern sollen össentlich seyn, ausgenommen ans den Fall, wel chen das Neglemcnt bestimmen wird. Art. 4->. Die Proceres und die Procuradores des Königreichs sotten in Betreff der Meinungen und Voten, die sie in Ausübung ihrer Vollmacht

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