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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 12
Datum: 04.10.1884
Umfang: 12
dürste, die vollständige Erneuerung der Kammern auf Grund der neuen Wahlordnungen herbeizuführen, was die Auflösung der Handels- und Gewerbekammern (mit Ausnahme jener in Prag, welche bereits auf Grund der neuen Wahlordnung neu constituiert ist und jener in Trieft, welche bei der Wahlresorm außer Betracht geblieben ist) zur Voraussetzung hätte. Die Auflösung der Handels und Gewerbekammern liegt nach Z 23 des Gesetzes vom 29. Juni 1363, R. G. B. Nr. 35, in der Machtsphäre des Handelsministers

. Die Kammern, welche mit 31. December 1334 ihre Ergänzungs wahlen zum Abschlüsse zu bringen haben, sind fol gende: Salzburg. Graz, Klagenfurt, Rovigno, Ro- vereto, FUdkirch, Reichenberg, Eger, Pilsen, Budweis, Olmütz, Troppau, Brody, Czernowitz. Für' die voll ständige Erneuerung der Handels» und Gewerbe kammern auf Grund der neuen Wahlordnungen, so» hin für die Auflösung derselben sprechen mehrfache Gründe. Bevor auf die Erörterung derselben einge gangen wird, muss Folgendes vorausgeschickt

werden: Eine Reihe von Kammern hat die letzten Ergänzungs wahlen im December 1333 auf Grund der alten Wahlordnungen vorgenommen; sie sind also gegen^ wärtig, obgleich die neuen Wahlordnungen in Kraft stehen, doch vollständig auf Grund der alten Wahl ordnungen zusammengesetzt, da die neuen erst im Anfange 1334 die Genehmigung Sr. Excellenz des Herrn Handelsministers erhielten. Es sind dies: die Kammern in Wien, Linz, Leoben, Laibach, Görz, Innsbruck, Bozen, Brüni-. HDie einzige Kammer, welche schon

jetzt vollständig auf der Basis der neuen Wahlordnung besteht, ind.m sie im August 1334 nach vorausgegangener Auflösung neu constituiert wurde, ist die Handels- und Gewerbekammer in Prag. Außer Betracht blieb bei der Wahlreform die Kammer in Trieft wegen der speciellen, dort ob waltenden Umstände. Besondfre Verhältnisse bestehen bei den Kammern in K:a!>!u und Lemberg. Bei beiden Kammern wurde» die neuen Wahlordnungen bereits mit Ende 1333 provisorisch genehmigt, mit dem Auftrage, diese neuen Wahlordnungen

sind die Ergänzungswahlen Anfang 1334 durchgeführt worden. Die Gründe, welche für die Auflösung der Kammern (mit Aus nahme jener in Prag und Trieft) sprechen, sind die folgenden: I. Falls die Auflösung unterbliebe, so würde die durchgeführte Wahlreform ihre volle Wirkung erst haben: 1. Bei den Kammern in Salzburg, Graz, Klagenfurt, Rovigno, Rovereto, Feldkirch, Neichenberg, Eger, Pilsen, Budweis, Olmütz, Troppau, Brody, Czernowitz im Jahre 1333; 2. bei den Kam mern in Wien, Linz, Leoben. Laibach, Görz, Inns bruck

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 6
Datum: 14.08.1849
Umfang: 6
die nnteri» 23. Juni und 13. Juli d. 2. verkündete Erklärung des Knegszustandes und des Standrrchts auf weitere vier Wochen. (A. Z.) Kassel, 8. August. Die hiesige Zeitung meldet: Dem Vernehmen nach ist der Beitrittsakt KurhesseiiS zum Berliner Bündniß vom 26. Mai am 6. d. M. allerhöchsten Orts sanktionirt worden. Berlin. Eröffnungsrede der Kammern. „Meine Herren! Se. Majestät der König habe» mir den Befehl ertheilt, in Allerhöchstihrem Namen die Kammern zu eröffnen. Das Ministerium heißt den Augenblick

eines wahrhafte» nationale» BundesstaatS unzertrennlich sind. Wegen Bildung desselben sind Verhandlungen mit den Bevollmächtigten der deutschen Staaten gepflogen worden; die bereits erlangten Erfolge, worüber den Kammern vollständige mit Urkunden belegte Vorlagen gemacht werden sollen, berechtigen zu der Hoffnung, daß unsere Bemühungen mit dem Beistände aufrichtiger und erleuchteter Vatcrlandösrcunde, vornehmlich der Män ner. welche als Vertreter des preußischen Volks hier vcilaimmlt sind, nicht fruchtlos

bleiben werden. Die Leidenschaften, welche in der erste» Hälfte dieses Jah res der Lösung der deutsche» Versassungssrage sich be mächtigt hatten, machen jetzt einer besonnenen Erwä gung Platz, und der nothwendige Aufschub, welchen die Znsainiiieiibernfuiig der Kammer» gefunden hat, wird in dieser Beziehung gnte Folgen haben. Es ist nicht möglich gewesen, den Zusammentritt der Kammern so zeitig als es der 4öste Artikel der VersassungSurkuiide vorschreibt, zu bewirken. Während schon die bcklagcus

bei dem Man gel einer allgemeinen direkte» Besteuerung eine geräumi gere Frist zur Einberufung der Kammern. Im Bewnßt- >epn der außerordeullicheu Veraulworllichkeit, die iv-gcii dieser ganzen Angelegenheit auf u»S ruht, werden wir die Gründe unseres Verfahrens in einer besonderen Vor lage vollständig auseinandersetzen. Außerdem hat die Regierung inzwischen durch einige Verordnungen der Wiederkehr anarchischer Zustände vorzubeugen versucht. Indem sie dadurch der dringenden Gefahr eines fortge setzten

MißbrauchS der Volkssreiheiten entgegengetreten ist', und manche bei der Umgestaltung der Verhältnisse fühlbar gewordene Lücken der Gesetzgebung vorläufig auszufüllen bemüht gewesen ist, hofft sie die unausge setzte Thätigkeit der Kammern, welchen alle auf Grund deS Art. der Lersassungsurkunde erlassene Verord nungen »»verweilt vorgelegt werden sollen, vor Stö rungen bewahrt zu haben. Diese Thätigkeit wird un verzüglich durch die Revision der Verfassung, durch Be rathung der Entwürfe einer neuen Gemeinde

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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 22
Datum: 25.05.1848
Umfang: 22
und An träge in ihrer Amtsführung verantwortlich. Z. 33. Diese Verantwortlichkeit, so wie die Bestimmung der anklagenden und richtenden Behörde wird durch ein be sonderes Gesetz geregelt. V. Der Reichstag. - §. 34. Der Reichstag, welcher im Vereine mit dem Kai ser die gesetzgebende Gewalt ausübt, ist in zwei Kammern, den Senat und die Kammer der Abgeordneten, getheilt. Die Dauer deS Reichstages wird auf fünf Jahre mit jährlicher Einberufung desselben festgesetzt. K. 33. Der Senat besteht: ». aus Prinzen

aller staatsbürgerlichen Interessen. §. 37. Die Wahlen der Mitglieder beider Kammern wer den für den ersten Reichstag nach einer provisorischen Wahl ordnung vorgenommen. Z. 38. Das definitive Wahlgesetz wird von dem versam melten Reichstage beschlossen, und darin auch die Bestimmun gen über die den Abgeoidncten zur zweiten Kammer zu ge währenden Entschädigungen ausgesprochen werden. §. 39. Jede Kammer erwählt ihre Präsidenten und übri gen Funktionäre, ihr allein steht die Prüfung und Entschei dung über die Giltigkeit

der Wahlen zu. §. 40. Die Mitglieder.beider Kammern können ihr Stimm recht nur persönlich ausüben, und dürfen von' ihren Kom- mittenten keine Instruktionen annehmen. 8> 4t. Die Sitzungen beider Kammern sind öffentlich; eine Ausnahme davon kann nur durch Beschluß der Kammer stattfinden, welche darüber auf Verlangen von zehn Mitglie dern oder dem Präsidenten in geheimer Sitzung entscheidet. Z. 42. Kein Kammer-Mitglied kann während des Reichs tages ohne ausdrückliche Zustimmung der Kammer

, welcher eS angehört, den Fall der Ergreifung auf der That ausge nommen, gerichtlich verfolgt oder verhastet werden. Z. 43. Ein Kammer-Mitglied, welches eine vom Staate besoldete Dienststelle annimmt^ hat sich einer neuen Wahl zu unterziehen; die Regierung wird keinem gewählten Mitgliede den Eintritt in die Kammern verweigern. Z. 44. Die Kammern versammeln sich nur über Einbe rufung deS Kaisers, und haben nach erfolgter Auflösung oder Vertagung keine Geschäfte zu verhandeln. VI. Wirksamkeit deS Reichstages

, die Kontrahirung von Staatsschulden, die Veräußerung von Staatsgütern, die Prüfung und Feststel lung deö jährlichen Voranschlags der StaatS-Einnahmen und Ausgaben, und deS jährlichen Gebahnmgs-AuSschusscS kann nur durch ein Gesetz erfolgen. Diese GesetzvorsHlige sind zuerst bei der Kammer der Ab geordneten einzubringen. §. 43. Beide Kammern können Gesetzvorschläge machen, oder unter Nachmessung der Gründe bei der Regierung aus die Vorlage eines Gesetz-EntwurfeS antragen. Sie können Petitionen annehmen

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Der Burggräfler
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Seite 4 von 10
Datum: 27.02.1924
Umfang: 10
Biegeleben von der Präfektur in Trient begrüßt hatte, brachte er folgende Mitteilungen des Präsidiums zur Kenntnis der Anwesenden: Durch einen Erlas; des Ministeriums della Eco- nonlia Nazionalc ist angeordnet worden, daß ipit Rücksicht auf die im lieurigen Jahre stattfindenden Neuwahlen in die Kammern auch die Neuwahlen des Präsidiums und der sonstigen Funk tionäre der Kammer zu unterbleiben haben Cs blechen daher das Präsidium, der Kassaverwal- rer. der Kaffarcvisor sowie die einzelnen Ausschüße

belle Camcre' geschaffenen Ein- ! richtung erhielt, war ein durchaus günstiger. Die ! Unione erfreut sich einer tatkräftigen und sachkun- ! digen Leitung, welche es versteht, die Interessen der ! Vereinigung uird im allgemeinen die der Obhut der .Kammern anvertrauten wirtschaftlichen Interessen zielbewusst und energisch zu vertreten. Die.Unione wird von einem aus Vertretern der bedeutenderen Handelskammern gebildeten Direktionsrat geleitet. Wie überall ist auch hier das Präsidinnr im Vereine

i mit den: Sekretariate jenes Organ, welches für die j Abwicklung der laufenden Geschäfte zu sorgen hat ! und für sic verantwortlich ist, so daß die General- j Versammlung selbst, bei der alle der Unione ange- ! hörenden Kammern vertreten sein können, in erster Linie einen mehr repräsentativen Charakter irat. < Die l.tzte Tagung am 28. Jänner war von sehr zahl- - reichen Delegierten der Kammern besucht. j Dm Hauptgegenstand der Beratungen bildete j der Geschäftsbericht des Präsidiums der Unione, ein sebr

. Die sonstige Reform sei bereits in ihren Grmrvzügen fcstliegcnd, es fehle nur noch die Fassung in Gesctzcssorm. Doch sei in nicht allzu- langer Zeit die tatsächliche Erledigung der Reform- Frage zu errvartcn. Ein wichtiger Punkt der Re- form ist der. daß den Kammern, deren Kompetenz l'isher im Vergleiche zu der den Kammern anderer Länder eingeräumten eine ziemlich beschränkte war, ein größerer Einfluß und Wirkungskreis in der wirt schaftlichen Verwaltung des Staates eingeräumt werde. Insbesondere

soll den Kammern ein ent scheidender Einfluß bei der Herstellung der wirt schaftlichen Statistik unter Zugrundelegung eines dezentralisierenden Systems eingeräumt werden. In Patent-, Muster- und Markenschutz-Angelegenheiten soll die Kompetenz der Kammern cingeführt werden. Was ihren Aufbau selbst anbelanzt, soll dieser dem modernen System der Berufsgruppen-Vertretung folgen. Die Berufsgruppen als solche wä len ihre Vertreter in die Kammer, wobei jedoch die Details, insbesondere die Bildung dieser Bcrufsgruppen

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Bozner Zeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 23.09.1895
Umfang: 4
gegenwärtig in Meran und sind dort mit der Aufstellung des von ihnen entworfenen Modells für das zu errichtende Haser- Polkswirllischast. (H a ii d e l S- u n v G e w erb e ka m m e r.) Anfangs des MonatS fand in Salzburg eine Berathung von Vertretern der alpenländischea Handels- und Äewerbekammern statt, welche die Stellungnahme dieser Kammern zu der allgemeine» BerriebSansnahme, wie sie in der neuen Instruktion sür den 1896 zu erstattenden Ouin- quenalbericht vorgesehen ist, zum Gegenstand

hatte. An der Ver sammlung betheiligten sich die Kammer» von Bozen, Feldkirch, Graz, Innsbruck, Magens»«, Laibach, Linz und Salzburg. Die Berathung hatte wesentlich nur insormativen Charakter, um eine möglichst einheitliche Äerichterstattnug an das Plenum der Kammern und an das Handeisniinisterinm zu erzielen. Einig waren sämmt liche Vertreter i» dem Bedenken, daß die Durchführung der Be- triebsaufnahine auf Grundlage des kvmplizirten Fragebogens, ferner mittelst der ;u bestellenden statistischen KommWre

am Lande großen, vielleicht mitunter unüberwindlichen Schwierigkeiten begegnen werde, daß die Zeit für die Vornahme ver Vorarbeiten zu kurz bemessen sei und daß insbesondere die budgetäre Lage der Kammern die allgemeine Betriebsaufnahme und die Verarbeitung derselben ohne weitgehende finanzielle Unterstützung ans staatlichen Mitteln nicht gestatte. Während aber die Vertreter von drei Kammern, wenn sie auch nicht insgesammt die allgemeine Be- triebsaufnahme als solche ablehnte», sich auS den angeführten

Gründen nnd ans prinzipiellen Erwägungen doch gegen die Durchführung der BeiriebSaufnahme im Wege der Kammern und deren Verbindung mit der Volkszählung auSfprachen, wurde von den übrigen fünf Kammern die dringende Nothwendigkeit der Reform nnserer Gewerbestatistik und zwar im Sinne des In struktionsentwurfes, anerkannt, die Vollziehung mid Verarbeitung der BetriebSaufnahme durch die Kammern als die allein richtige Methode, speziell auch im Interesse des Kammerdienstes selbst be zeichnet und dabei

betont, daß bei Vornahme ver Betriebsauf- nahme seitens der statistischen Zentralkoinmission den Kammern der für die Detailkenntnis gerade so wichtige Einblick in die Verhältnisse des Handels und Gewerbes ihrer Bezirke entgehen würde. (GctrcidcpreiscdcSJn n SbruckerLag erhauseS) vom 14. Sept. 1895. Weizen fl. 8.60—9.10, Roggen st. 7.A0—8.1», Mais gelb fl. —.0 —'0, dto. Cinquaulin fl. —.0—0.—, Haser fl. 7.90—9.—, Gerste sl. —.0 —.0. Netto Kassa ver I0,0l'0 Kilogramm. Briefkasten der Redaktion

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Meraner Zeitung
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Seite 4 von 12
Datum: 23.02.1924
Umfang: 12
Aamit«?, d«l». i. i ttt l. !! ^.'-i Handels- und Gewerbekammer Bozen. t. Plenarsitzung des Jahres 1924. Z l» !! » » Weyen geringer Beteiligung war die Sitzung anfangs mcht beschlußfähig. Won Mran waren oie bsiden Gewerbevertreter anwesend. Vom Präsidium der Kammer wurden fol gernde Mitteilungen gemacht: Durch einen Erlaß des Ministerium? delle Eronomia Nationale ist angeordnet worden, daß mit Rücksicht aus die im heurigen Jahre stattfindenden Neuwahlen in die Kammern auch die Neuwahlen

teilgenommen. Der Eindruck, den ich als Vertreter der Kammer von- der in dk-r Union« delle E-amere- geschaffenen Einrich tung erhielt, war «in durchaus günstiger. Die Unio-ne evfrout sich einer tatkräftigen und sach kundigen Leitung, welche es versteht, die Inter essen der Vereinigung und im Allgemeinen die -der Obhut der Kammern anvertrauten wirt schaftlichen Interessen zielbewußt und energisch zu vertreten. Die Unione -wird von einem aus Vertretern der bedeutenderen Handelskammern gebildeten

Dlrektionsrat geleitet. Wie überall ist auch hier das PiÄsNK-ir. im Bereine mit dem Se-?'.'kwriat jenes Organ, welches für die Ab» wick-lnn-g der la,uf«n!ii-en Geschäfte zu sorgen har und für sie verantwortlich ist, so daß die -Gen? ralioe-rsammlung selbst, doi der alle dvr Unione angehörenden Kammern vertreten fein können, in erster Linie einen mehr repräsentativen Cha- raikter hat. Die letzte Tagung am 28. Jänner war von sehr zahlreichen Delegierten der Kcnn- j mcrn bes-ucht. Den Hauptgvgenstand

, die Zahl -d-er -Han- dÄskammern zu vermindern, vollkommen auf- zegeben zu sein scheint. Die sonstige Reform ei 'bereits in ihren Grundzügen festliegend, es ehle nur noch die Fassung in Ges-chesform. Doch ei in nicht allzulanger Zeit die tatsächliche Er- edigung >der Reform-Frage zu -erwarten. -Ein wichtiger Punkt d-er Reform ist der, daß -den Kammern, deren Kompetenz bisher im Vergleich zu der den Kammern aiÄerer Länder einge räumten eine ziemlich beischränkte war, ein grö ßerer Einfluß

und Wirkungskreis in der wirt schaftlichen Verwaltung des Staates eingeräumt nzerde. In-sde-sondere soll den Kammern ein entscheidender Einfluß bei der Herstellung de? -wirtschaftlichen Statistik unter Jugrundlegung eines dezentralisierenden Systems eingeräumt werden. In Patent-, Muster- und Markenschutz- Angelegenheiten soll die Kompetenz der Kam mern eingeführt werden. Was ihren Aufbau selbst anbelangt, so soll dieser dem modernen System der Herufsgruppen--Wertrewna folgen. Die Bevu-fsgruppen

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 6
Datum: 17.09.1895
Umfang: 6
haben im ersten Halbjahre 1895 folgende Einnahmen erzielt: Innsbruck—Hall 32.062 fl. (in demselben Zeitabschnitt des Jahres 1894 31.088 fl.), Achenseebahn 4864 fl. (1894 4347 fl.), Bozen—Meran 144-379 fl. (1394 134.490 fl), Mori—Arco—Riva 44.896 fl. (1894 42.720 fl.). Handels- und Gewerbekammer. Am 9. dS. fand in Salzburg eine Berathung von Ver tretern der alpenländifchen Handels- und Gewerbe kammern statt, welche die Stellungnahme dieser Kam mern zu der allgemeinen Betriebsausnahme, wie sie in dcr neuen

Instruktion für den 1896 zu erstattenden Quinquennalbericht vorgesehen ist, zum Gegenstände hatte. An der Versammlung betheiligten sich die Kammern von Bozen, Feldkirch, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Laibach, Linz und Salzburg. Die Be rathung hatte wesentlich nur informativen Charakter, um eine möglichst einheitliche Berichterstattung an das Plenum der Kammern und an das k. k. Handels ministerium zu erzielen. Einig waren sämmtliche Ver treter in den Bedenken, dass die Durchführung der Betriebsausnahme

auf Grundlage dcS komplicierten Fragebogens, ferner mittelst der zu bestellenden stati stischen Cvmmissäre am Lande großen, vielleicht mit unter unüberwindlichen Schwierigkeiten begegnen werde, dass die Zeit für die Vornahme der Vorarbeiten zu kurz bemessen sei, und dass insbesondere die budgetäre Lage den Kammern die allgemeine Betriebsaufnahme und die Verarbeitung der Ergebnisse derselben ohne weitgehende finanzielle Unterstützung aus staatlichen heit diesen vielfach wohlthätig mildert. Fe»ncr treten

weitgreifende cultur historische Thatsache kurz und treffend ausgesprochen. Der als persönlich gedachte Teufel, der im Mittel- alter allenthalben und in allen Bildungsschichten des Volkes sein Unwesen trieb, so dass sich selbst Luther, der seine Zeitgenossen in vielen Stücken überragte, ge nöthigt sah, ihm sein TintenfasS an den Kopf zu werfen, ist aus dem einzigen Grunde von der Bild- Mitteln nicht gestatte. Während aber die Vertreter- von drei Kammern, wenn sie auch Hcht insgesammt die allgemeine

Betriebsausnahme als solche ablehnten, sich^ aus den angeführten Gründen und aus principiellen Erwägungen doch gtgcn die Durchführung der Be triebsausnahme im Wege dcr Kammern und für deren Verbindung mit der Volkszählung aussprachen, wurde von den übrigen fünf Kammern die dringende Noth wendigkeit der Reform unserer Gewerbestatistik, und zwar in« Sinne des JnstructionscntwurscS, anerkannt, die Vollziehung und Verarbeitung der Betriebsaus nahme durch die Kammern als die allein richtige Methode, speciell

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Meraner Zeitung
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Seite 2 von 12
Datum: 04.08.1909
Umfang: 12
. Ein kürzlich ait alle Handels» !°md Gewerbe kammern ^ gerichteter Erlaß des Handelsmini steriums! betreffend die Widmung von Hänixls- kammergeldern zk außerhalb des geMlichen Wir kungskreises der Kammern liegenden Zwecken vev- fügt folgendes: „Das HandÄsmmEerium hat in letzter Zeit wiederholt. die MahmehnÄNg gemacht, daß.seitens einKeLner Handels- Und Ge- werbekammern Widmungen und Zuwendungen von Beträgen für außerhalb des gesetzlichen. Wir«> küngskreifes der Kammern liegende Zwecke A be schlossen wiurden

. Die stete Ausdehnung der weitverzweigten Aufgaben der HandÄN- und Ge- werbekämmern und die rege Betätigwi^.die sie Mf allen Gebieten im Interesse und zur För derung von Handel) Gewerbe und Industrie in immer mehr erhöhtem Maße entfalten, haben es naturgemäß mit sich, gebracht, daß auch die cm die Kammern gestellten Ansprüche finan zieller NatUr einen innner bedeutenderen Um fang angenommen haben. In vvller Anerken nung und Würdiknma der Tätigkeit der HandelÄ- vnd Gewerbekammern will das Handelsmini

sterium die' Kammern hinsichtlich der Verwen dung der ihnen auf.Grund des Kammergesetzes zUr Verfügung stehenden materiellen Mittel keineswegs beschränken. Dennoch glaubt das Handckswinisterium ausmerkfam machen . M sollen, daß infolge der steten Zunahme der Ans^ gaben der Kammern in den letzten Jahr«: eine Reihe von Kammern M einer Erhöhung der Umlagen greisen müßte, und daß die Mcksicht auf die Interessen der Steuerträger eine spar same Vevivendmig der KammermiM gÄietet, Insofern es sonach Mcht

M Zuwendungen aus speziöleu Fonds handelt,, .werden die Handels kammern MsgefoÄ>ert,.M Hinkunft Widmungen und Beiträge - nur zu solchen Zwecken zu be schließen, die in der gesetzlichen WirKlngskreis der Kammern gehören,, da für andere Wid- mwrgen die hieramtliche Genehmigung ver weigert werden Müßte.' Tschechische» Erntefest in Schwechat. v AM Sonntag wiollten die Tschechen in Schwechät ein nationales Erntefest! Ab halten, das aber ein klagliches Ende genommen hat. Als die Deutschen von diesem! provokato

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Der Bote für Tirol
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Seite 3 von 24
Datum: 01.02.1844
Umfang: 24
mit Zustimmung der zu diesem Behu/ zusammen berufenen Kammern seinen Nachfolger, wo bei jedoch die Anwesenheit von zwei Dritteln jeder Kammer und die Stimmen von zwei Dritteln der anwesenden Mitglie der erforderlich find. Ar». 38. Es Ist erforderlich » daß jeder Nachfolger deS griechischen Throne« sich zur Religion der ana- tolisch orthodoxen christlichen Kirche bekennt. Art. 39. Sollte der König sterben, so versammeln sich die Kammern ohne Au- sammenberusung spätestens am zehnten Tage nach dem To desfall

. Wenn die Kammern gerade anfgelöst und die neuen auf »ine später» Zeit als die zehn Tage einberufen sind , so versammeln sich di» aufgelösten wieder und nehmen bis zur Konstitulrunz der neuen Kammern ihre Arbeiten wieder auf. ' Dieß gilt auch für den Fall , daß nur die eine Kammer auf gelöst seyn sollte. Von dem Sterbetag des Königs bis zur Beeidigung seines Nachfolgers oder deS Regenten wird die konstitutionelle Gewalt .des König« im Namen der griechischen Nation von dem Ministerrath

und unter dessen Verantwort lichkeit verwaltet. Art. 40. Der König ist nach Zurücklegung des Isten JahrS volljährig. Vor seinem Regierungsantritt muß er den im Art. 33 enthaltenen Eid in Gegenwart der zwei Kammern ablegen. Art. 41. Sollte beim Ableben des Königs sein Nachfolger minderjährig seyn, so versammeln sich die beiden Kammern zur Wahl des Regenten und eines Vormunds. Der letztere wird aber ntir dann gewählt, wenn von dem verstorbenen König kein solcher testamentarisch er nannt ist, oder wenn der minderjährige

der Erledigung des Thrones tre ten die Kammern in eine zusammen, und erwählen vorläufig den Regenten bis zur Einberufung neuer Kammern, welche längstens binnen zwei Monaten geschehen muß. Die neuen Kammern wählen dann den König.' M i s z e l l t n. In Beziehung auf die mitgetheilte Nachricht über das in der Nacht vom 22. auf den 23. Jänner in Wien und der Umgegend vorgekommene seltene Natur -Ereigniß wird nun gemeldet, daß der Blitz zu Klosterueuburg in die St. Martins- kirche der untern Stadt

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Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 26
Datum: 01.06.1848
Umfang: 26
und An träge in ihrer Amtsführung verantwortlich. §.33. Diese Verantwortlichkeit, so wie die Bestimmung der anklagenden und richtenden Behörde wird durch ein be sonderes Gesetz geregelt. V. Der Reichstag. K. 34. Der Reichstag, welcher im Vereine mit dem Kai ser die gesetzgebende Gewalt ausübt, ist in zwei Kammern, den Senat und die Kammer der Abgeordneten, getheilt. Die Dauer deö Reichstages wird auf fünf Jahre mit jährlicher Einberufung desselben festgesetzt. §. 33. Der Senat besteht: s, aus Prinzen

aller staatsbürgerlichen Interessen. Z. 37. Die Wahlen der Mitglieder beider Kammern wer den für den ersten Reichstag nach einer provisorischen Wahl ordnung vorgenommen. §. 3L. DaS definitive Wahlgesetz wird von dem versam melten Reichstage beschlossen, und darin mich die,Bestimmun gen über die den'Abgeordneten zur zweiten Kammer zu ge währenden Entschädigungen ausgesprochen werden. K. 39. Jede Kammer erwählt ihre Präsidenten und übri gen Funktionäre,, ihr allein steht die Prüfung und Entschei dung über die Giltigkeit

der Wahlen zu. H. 40. Die Mitglieder bnder Kammern können ihr Stimm recht nur persönlich ausüben, und dürfen von ihren Köm mittenten keine Instruktionen annehmen. 8. 4l. Die Sitzungen beider Kammern sind öffentlich; eine Ausnahme davon kann nur durch Beschluß der Kammer stattfinden, welche darüber aus Verlangen von zehn Mitglie dern oder dem Präsidenten in geheimer Sitzung entscheidet. 8- 42. Kein Kammer-Mitglied kann während des Reichs tages ohne ausdrückliche Zustimmung der Kammer, welcher es angehört

, den Fall der Ergreifung auf der That ausge nommen, gerichtlich verfolgt oder verhaftet' werden. Z. 43. Ein Kammer-Mitglied, welches eine voni Staate besoldete Dienststelle annimmt, hat sich einer neuen Wahl, zu unterziehen; dix Regierung wird keinem gewählten Mitglicde den Eintritt in die Kammern verweigern. , Z. ^4. Die Kammern versammeln sich nur über Einbe rufung des Kaisers, nnd haben nach erfolgter Auflösung oder Vertagung keine Geschäfte zu verhandeln. Vl. Wirksamkeit des Reichstages

, die Kontrahirung von Staatsschulden, die Vcräüsieriing von Staatsgütern, die Prüfung und Feststel lung besjährlichen Voranschlags der StaatS-Einuahmen nnd Ausgaben, und des jährlichen Gcbahrungs-AuöschnsskS kann nur durch ein besetz erfolgen. Dies» StUvarHbläq« sind zuerst bei der Kammer der Ab- grqrdnetesi «Würdige«; Z. 48. Beide Kammern können Gesetzvorschläge machen, oder unter Nachweisung der Gründe bei der Regierung aus dke Vorlage eines- Gesetz-Entwurfes antragen. Sie können Petitionen annehmen

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Volksblatt
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Seite 2 von 8
Datum: 04.08.1909
Umfang: 8
. In dem nun folgenden ersten Saal werden wir zuerst durch mehrere Bilder des Brandes von Moskau an 1812 erinnert, wo unsichtbare Menschenhände im Vereine mit der Natur sich gegen Napoleons „große Armee' auslehnten; nur traurige Reste des einst so stolzen Heeres ent- Inland. Aufforderung zur Sparsamkeit au die Handelskammer«. Ein kürzlich an alle Handels- und Gewerbe kammern gerichteter Erlaß deS Handelsministeriums betreffend die Widmung von HandelSkmmer- geldern zu außerhalb des gesetzlichen Wirkungs kreises

der Kammern liegenden Zwecken, verfüat folgendes: Das Handelsministerium hat in letzter Zeit wiederholt die Wahrnehmung gemacht, daß seitens einzelner Handels- und Gewerbekammern Wid mungen und Zuwendungen von Beträgen für außerhalb deS gesetzlichen Wirkungskreises der Kammern liegende Zwecke beschlossen wurden. Die stete Ausdehnung der weitverzweigten Aufgaben der Handels- und Gewerbekammern und die rege Betätigung, welche sie auf allen Gebieten im In teresse und zur Förderung von Handel, Gewerbe

und Industrie und in immer mehr erhöhtem Maße entfallen, haben eS naturgemäß mit sich gebracht, daß auch die an die Kammern gestellten Ansprüche finanzieller Natur einen immer bedeuteren Umfang angenommen haben. In voller Anerkennung und Würdigung der Tätigkeit der Handels- und Gewerbekammern will das Handelsministerium die Kammern hinsichtlich der Verwendung der ihnen aus Grund deS Kammer gesetzes zur Verfügung stehenden materiellen Mit tel keineswegs beschränken. Dennoch glaubt das Handelsministerium

, auf merksam machen zu sollen, daß infolge der steten Zunahme Her Ausgaben der Kammern in den letzten Jahren eine Reihe von Kammern zu einer Erhöhung der Umlagen greifen mußte und daß die Rücksichtnahme auf die Interessen der Steuerträger eine sparsame Verwendung der Kammermittel ge bietet. Insofern eS sich sonach nicht um Zuwen dungen aus speziellen Fonds handelt, werden die Handelskammern aufgefordert, in Hinkunft Wid mungen und Beiträge nur zu solchen Zwecken zu beschließen, welche in den gesetzlichen

Wirkungskreis der Kammern gehören, da für andere Widmungen die hierämtliche Genehmigung unbedingt verweigert werden müßte. Die Einlösung der Zehngulden-Note». Die österreichisch ungarische Bank versendet eine Verlautbarung, wonach mit 31. August dieses Jahres der Termin für die Einlösung der Bänknoten zu zehn Gulden österreichischer Wäh rung mit dem Datum vom 1. Mai 1880 abläuft. Mit diesem Tage erlischt für die Bank jede Ver pflichtung, für die erwähnten Banknoten eine Ver gütung zu leisten. Ausland

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Meraner Zeitung
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Seite 5 von 6
Datum: 22.01.1924
Umfang: 6
vier Fünftel, wenn nicht mehr alller Mitglieder den freien Gewerk schaften an, die der saMMmokra tischen Ar beiterpartei lin Oesterreiich naheisteheN. Gleichi- wohl haben die Kammern den Chavakter einer obsöktiven und der Aufsicht der Staatsbehörden un-tersteihendeih amtlichen Interessenvertretung „ . nie verleugnet. Die AuGabe der Artbeitertam- Die Stirahe Ist vom Schnee freigelegt, j morn besteht niun vor allem in der Erschaffung van lGutachten! zu Äsen nMHchWs- und sozial- -pM tischen Gelsetz

Puskectale. Brunbeck wurde am 29. Jänner >er vom SportNub erdichtete EiÄaufplatz für die heurig Saison eröffnet. Derselbe zeigte schon am er''en ^uind <?>» i die in einer Gsenilichen Körperschaft eiintzebracht ' melden follenl. Außerdem können Md solllen idie Kammern auch seWsÄndige LltnrsWNg >en auf den genannten Gebieten gelben und >si!ch überhaupt 'in jeder Weise der Jntereissentenvertretungl der ! Arbeiter und Angestellten amiwchmen. Die Kam mern sind cHo kelilneswogs eine geisetzgebende, sonderin

Organisation, die alle gemeinsamen Interessen der 7 Kammern versoW und deren Geschäfte von der Wiener Arbeiterkammer geführt werden. An der Spitze dieser Kammer stand der vor km Tageskurse. Eigenbericht der Spar- und Vorschuftkafsa für Handel und Gewerbe ln Meran. Zürich (Devisen) 1.000.000.000 deutsche Mart. —.— —.— 100 tschechische Kronen . . . 1K.80 mso 100 holländische Gulden . . 2ik.— 2I4.7K 1 Dollar K.7S2S S.792K 1 englisches Pfund.... 24.49 S4.4d 100 französische Franken . . 26.40 SS 35 IM Lire

zu sein. So ndmmt die österreichische Zlrbeiterlschast ver' mittels der Kaniimern k»erze>it an der Leitung der Zoll-- und! handelsrechtlichen!, der Währungs und Steuertfragen, der Bildungsfragen und der .Organisation der amtllichen Stattstdk entscheiden» Nen Anteil. Die Kammern gelben verschiedene PuiMkativnen heraus, so eline derzeit vollständig oo-rilieNend« foiztalpolitische Gesetzessammlung, Me mirtlschalfts- . und jsogicilpMtische Halibmo- natslchrfft Wribeit und Wirtschaft) > gemeinsam

mit anderen wirWastlichen Korporationen und unter Führung des Bundesamtes für Statistik; die äußerst wertvolles Material enthaltenden monatlich eirscheinenldien statWschien Nachrichten; ferner unter Fuhrung des Jujstizamtes eine Saimmlung arbeitsrechtlichem Entscheidungen, Abgesehen von den Tätigkeitsberichten, die in einigen Kammern gle'WM's Mdkuckt publiziert msrdieN. Die Wiener Arbeiievkammler >h!at ein BildungjsmMtut lgaNiz eigener Art erstehen las sen, ebne ziokll 4V.lX>ö Bände umfassende sozial- wissenMiasiü.che

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 16
Datum: 29.10.1908
Umfang: 16
des Gutachtens derselben zu verwenden sind. — Tie vom Lan-- desansschnsse in den Jahren 1906, 1907 »«j» 1903 gewährten Unterstützungen von 45.000 Kronen werdeil nachträglich bewilligt.' Abg. Mayr (christlichsozial) wandte sich ge gen die Bestimmung, daß bei Verwendung der Beträge Gutachten der Kammern eingeholt wer den sollen. Er beantragte diese Stelle des An trages auszuscheiden. Abg. Dr. Ehr i sto m ann ö s (deutschsreiheit- lich) sagte, er begreife den Standpunkt Mayrs nicht. Es sei

doch selbstverständlich, daß der Landesausschuß die Gelder nicht ohne Befragen der Handels- und Gcwerbekammern verteilen wird, da er selbst keinen Einblick in die Ver hältnisse hat. Abg. Unterkirch er (christlichsozial) sagte, Prof. Mayr habe die Ausmerzung des betref fenden Passus wohl deshalb beantragt, weil derselbe einen förmlichen Auftrag für den Lan desausschuß gleichkommt, die Gelder nur nach Besragen der Kammern zu verwenden. Es gebe auch andere Anskunftstellen. Andererseits er geben sich durch das Befragen

der Kammern Mißstände; so habe die Meisterkrankenkasse in Schwaz keine Subvention erhalten, weil sich die Kammer mit dem Hinweis dagegen aus sprach, daß der K'redit zur Förderung von Han del und Gewerbe bestimmt sei, nicht aber auch zur Unterstützung humanitärer Institutionen. Abg. Unterkircher wies darauf hin, daß diese Institutionen doch auch in das Gebiet des Han dels und Gewerbes gehören und tatsächlich seinerzeit auch stets unterstützt wurden. Uni! Wiederholungen ähnlicher ungerechtfertigter Ab sagen

durch die Kammern zu vermeiden, sei er für den Antrag Mayr und bitte, denselben anzunehmen. (Beifall bei den Christlichsozialen.) Dr. Pinalli (ital. lib.) sprach für den Ausschußantrag, dessen Fassung durchaus keiuen Auftrag für den Landesausschuß bedeute. Red ner beantragte aber, in den Antrag auch die Worte „und nach gepflogenen zweckmäßigen Erhebun gen' einzuschalten. Abg. Dr. v. Walther hob hervor, daß nur von einem Gutachten der Kammern die Rede sei, daß es aber nicht heiße: „nach Gutdünken der Kammern

- und G e w er b e k a m>m e r n eines an zuhängen. Den Christ! ich sozialen ist es nur darum zu tun, immer eine gewisse Bewegungins Hauszubringen. Hentc reden sie für die Gewerbetreibenden, nrorgen für die Ban ern; Was dabei heraus s ch aut, ist ihnen glei ch. Sic haben keinen Grund mißtrauisch gegeil den Landesaus schuß zu sein, in welchem doch 4 ihrer Partei genossen sitzen. — Abg. Schrasfl <christlich- sozial), stellte es in Mrede, daß der Antrag Mayr eine Spitze gegen die Kammern habe. — Abg. Naille (ital.-lib.) beantragte einen ähn

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Der Tiroler / Der Landsmann
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Seite 6 von 12
Datum: 22.06.1907
Umfang: 12
die neue Ein richtung als ein Mittel der Vertiefung der gewerblichen StandeSehre, hielt jedoch den gegen wärtigen Zeitpunkt für deren Einführung noch nicht geeignet, da zunächst die Wirkung der obligatorischen Gesellenprüfung,sowie der neuen genossenschaftlichen Organisation abgewartet werden müsse. Im übrigen sprach sich die Kammer dahin aus, daß sie die Gewerbesör- derungSinstitute der ewzelnen Kammern als besonders geeignete Anstalten bezeichnete, bei denen die gesamten Agenden der Meister

- und eventuell auch der Gesellenprüfungen verewigt werden könnten. Was die geplante Aus schreibung von Preisen für Fremdenartikel be trifft, hat nunmehr die Kammer auf Grund ewer bei dem LandeSauSfchufse abgehaltenen Besprechung der drei tirolischen Kammern einen Entwurf ausgearbeitet, der von den übrigen Kammern akzeptiert wurde. Da zur Durch führung de» Planes ewe Subvention des Land tages unerläßliche Voraussetzung ist, werden die drei Kammern dem LandeSauSschusse ewe konforme Eingabe behufs Vorlage

legte die Kammer ewvernehmlich mit den Schwesterkammern zunächst entschiedenen Protest dagegen ein, daß sie in dieser wichtigen, die Kompetenz der Kammern stark tangierenden Frage seitens des Handelsministeriums nicht rechtzeitig um ihr Gutachten angegangen wurde. Gleichwohl begrüßt sie die Institution, mit deren Einführung ein langjähriger Wunsch der Gewerbetreibenden sich erfülle. Die Kammer müsse jedoch daraus bestehen, daß ihr, wie dies bei den übrigen Beiräten der Fall sei, ein direktes

von Telephon stellen in Ulten und Stewegg wurdm im letz teren Falle allerdings mit der Einschränkung befürwortet, daß dadurch nicht die Verwirk lichung dringlicherer Verbindungen hinausge schoben wird. Die Nachricht von der Aufstellung eines JnvestitionSprogrammeS für Telephon bauten nahm die Kammer zum Anlasse, der Regierung die diesbezüglichen Forderungen der Kammer vorzulegen; unter einem wurden die übrigen tirolischen Kammern und der Landes verband für Fremdenverkehr zu ewem analogen Vorgehen ewgeladen

lungnahme aller Kammern anzustreben. — DaS neue Wewgefetz wird tn diesem Jahre keinesfalls in Kraft treten. So sehr die Kammer prinzipiell daS neue Gesetz begrüßte, mußte sie mit Nachdruck auf ewer Prüfung der Durch- führungSvorfchrift hiezu bestehen. Da sich aber bei deren Aufstellung Schwierigkeiten teils auS d« nicht einwandfreien Textierung des Ge setzes, teils auS den Verschiedenheiten der ein schlägigen Verhältnisse der ewzelnen Wewpro- duktionSgebiete ergeben, so wäre eS nur zu begrüßm

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Volksblatt
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Seite 5 von 8
Datum: 29.07.1908
Umfang: 8
einen theokratischen Charakter aufprägen würde. Freiheit der Presse, Versammlungsrecht, Petitionsrecht sür alle Ottomanen bei beiden Kammern, Unterrichtsfreiheit, Gleichheit aller Otto manen vor dem Gesetze, gleiche Rechte und gleiche Pflichten gegen das Land, Zulassung zu allen öffentlichen Aemtern ohne Unterschied der Religion, gleichmäßige Verteilung der Steuern und Abgaben, Garantie des Eigentums; niemand kann seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. Der Ministerrat berät unter dem Vorsitze des Großvezirs

; jeder Minister ist sür die Führung der G-schäfte seines Departements verantwortlich; die Deputierten kammer kann verlangen, daß die Minister in An klagestand versetzt werden; ein Oberster Gerichtshof wird errichtet, um sie abzuurteilen; im Falle eines dem Ministerium feindseligen Votums der Depu tiertenkammer in einer wichtigen Frage wechselt der Sultan die Minister oder löst die Kammer aus; die Minister können den Sitzungen der beiden Kammern beiwohnen und darin das Wort ergreisen

; es können an sie Interpellationen gerichtet werden. Die Generalversammlung der Ottomanen besteht aus zwei Kammern, dem Senate und der Depu tiertenkammer, welche am 1. November jeden Jahres zusammentreten und deren Session 4 Monate dauert. Bei Eröffnung der Session wird eine Bot schaft des Sultans an die beiden Kammern ge richtet; die Mitglieder der beiden Kammern sind srei in ihren Abstimmungen und der Abgabe ihrer Meinungen; das imperative Mandat ist nicht zu lässig; die Gesetzesinitiative gebührt in erster Linie

dem Ministerium, dann den Kammern in Form eines Vorschlages; die Gesetze werden zuerst der Genehmigung der Deputierten, dann dem Senate, schließlich der kaiserlichen Sanktion unterbreitet. Aus 100.000 Einwohner entsällt ein Deputierter. Die Wahl findet mittels geheimen Skrutiniums statt; die Abgeordneten sind wieder wählbar; im Falle der Kammerauslösung finden die allgemeinen Wahlen statt und die neue Kammer tritt 6 Monate nach dem Auflösungstage zusammen. Die Sitzungen der Deputiertenkammer sind öffentlich

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Volksblatt
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Seite 4 von 8
Datum: 26.12.1923
Umfang: 8
einer Kammeitaxe sür den Warenhandel, zu deren Begründung Herr Regierungsrat Dr. Siegl verschiedene Gründe ins Treffen führte. Da die italienischen Gesetze die Einführung cin^r solchen Tare gestatten und auch von den Kammern der alten Provinzen der LVanderhandel besteuert wird, dürste die Regierung auch für unser Gebiet die Einhebung einer derartigen Tare in entsprechen der Höhe bewilligen. Nachdem noch die Herren Kam merräte N a g e l e-Bozen und Gurschler- Schlansers zu diesem Pnnkte gesprochen hatten, wurde

über die Handels^ kammern. Es wurde einstimmig beschlossen, der Regierung ein Memorandum zu überreichen, in dem auf die Notwendigkeit der Beibehaltung der jetzigen Kammersprengel und der Erweiterung des Ein flusses der Kammern auf die Verwaltung des Wirt- schaftslcbens hingewiesen wird. Das Memoran dum wird durch eine Deputation der Präsidien der Kammern dem Ministcro Per l'Economia Nazio nale überreicht werden. -35. Dezember 1923 Das Collegio dei Ragionieri der Provinz Venezia Tridentina hat der Kammer

der Belehnungsschulden steht. Mit Rücksicht auf die außerordentlich schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen der Rückzahlung dieser Schulden, erscheint eine Uberprüfuug des Dekretes mit Rücksicht auf die damit zusammenhängenden unge klärten juridischen und währungspolitischen Fragen, unbedingt geboten. In diesem Sinne hat auch das offizielle Komitee der Gläubiger und Schuldner in der Provinz Venezia Tridentina Beschluß gefaßt. Auf dem Gebiete des Verkehrswesens hat die Kammer der Fahrplan-Konferenz der Kammern

ist mitzuteilen, daß das Ministers per l'Economia Nazionale die Kammern der ueuen Provinzen ein geladen hat, Vertreter zu einer Konferenz nach Rom zu entsenden, in der diese wichtige Frage behandelt werden soll. Die Frage drängt nach einer raschen Entscheidung, da die Gewerbebehörden die formell noch aufrecht bestehende Gewerbeordnung faktisch als nicht mehr bindend anerkennen, so daß ein ganz unhaltbarer Zustand geschaffen wurde. Da einzelne Soltoprefetturen der Kammer die Anmeldungen und Löschungen

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Der Burggräfler
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Seite 4 von 10
Datum: 26.12.1923
Umfang: 10
. Wirtschaftliche Zragen -es Kammerbezirkes öozen aus den Mitteilungen des Präsidiums der Handels und Gewerbekammer Bozen, erstattet in der 5. o. ö. Vollversammlung am 21. Dezember 1923. Am 11. ds. fand bei der Handels- und Ge werbekammer Venedig unter dem Vorsitze des Comm. Marchetti. Präsidenten der Handels- und Gewerbekammer Vicenza, eine Besprechung sämtlicher 11 Kammern der drei Ve ne z i e n statt, an der unsere Kammer durch den Herrn Vize-Präsidenten T o l d und den Vizesekre tär Dr. v. Braitenberg

vertreten war. Der Hauptgegenstand der Besprechung bildete die be vorstehende Neform des Gesetzes über die Handels kammern. Es wurde einstimmig beschlossen, der Regierung ein Memorandum zu überreichen, in dem auf die Notwendigkeit der Beibehaltung der jetzigen. Kammersprengel und der Erweiterung des Ein flusses der Kammern auf die Verwaltung des Wirt schaftslebens hingcwiesen wird. Das Memoran dum wird durch eine Deputation der Präsidien der Kammern dem Ministcro per l'Economia Nazio- nale überreicht

. Auf dem Gebiete des Verkehrswesens hat die Kammer der Fahrplan-Konferenz der Kammern der drei Venezien in Padua die Wünsche der Kammer bezüglich der Vermehrung der Schnellzüge auf der Brennerstrecke bekanntge geben und sich infolge eines von der Handelskam mer Padua geäußerten Wunsches auch für die Ver- befferung dieses Gebietes für Bozen ausgesprochen. Auch bei der Generaldirektion der Südbahn in Wien wurde gemeinsam mit dem Ufficia Beneto di trasporti in Treviso im Sinne der Verbesserung

-werde. In der Frage der Aufhebung der Gewerbeordnung ist mitzuteilcn, daß das Ministcro per l'Economia Nazionalc die Kammern der neuen Provinzen ein geladen hat, Vertreter zu einer Konferenz nach Rom zu entsenden, in der,diese wichtige Frage behandelt werden soll. Die Frage drängt nach einer raschen Entscheidung, da die Gewerbebehörden die formell noch aufrecht bestehende Gewerbeordnung faktisch als nicht mehr bindend anerkennen, so daß ein ganz unhaltbarer Zustand geschaffen wurde. Da einzelne Sottoprefetturen

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Brixener Chronik
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Seite 1 von 8
Datum: 01.12.1896
Umfang: 8
, wenn es sich um Entschließungen handelt, die tief in das Erwerbs- und Wirtschaftsleben des Volkes ein greifen. Leider wurde auch in den Handelskammern die Classenvertretung zur Durchführung gebracht, und so ist es erklärlich, dass bei der künstlichen Gliederung der Wahlkörper sehr selten die^ wirk lichen Wünsche der arbeitenoen Stände die ge- vürende. Berücksichtigung finden, nachdem wenige größere Unternehmungen denselben Einfluss auf die Entscheidungen der Kammern haben wie die zahlreichen Besitzer mittlerer Geschäfte

haben. ' V Der Wirksamkeitsbereich der Handels kammern erstreckt sich auf viele Zweige: Die Hand els- kammern geben Gutachten ab bei Ertheiluug von Concessionen für Unternehmungen, Eisenbahnen :c.; sie urtheilen über die Zweckmäßigkeit gewerblicher und genossenschaftlicher Gesetze und Entscheidungen, machen in vielen Richtungen Vorschläge, und manche Bestimmungen, die für die arbeitenden Stände von großem Nutzen gewesen wären, sind infolge der liberalen Zusammensetzung der Kammern ge fallen, während umgekehrt viele Bestimmungen

in Gesetze aufgenommen würden, Welche der mittleren Handels- und Gewerbeschaft vön Nach-- theil gewesen sind. Die Kammern^ haben aber'äuch. dirMech p olitis ch en Einfluss.'Sie entsenden Abgeordnete in den Landtag und in deü-Reichsrath. Es ist deshalb dringend geboten, dass auch eine der letzten Stützen des Liberalismus falle/ dass 'auch' in die Kammern' der christliche Hauch' ein ziehe,- von deM'jcht glücklicherweise ällniählich alle Vertretungskörper, die Genossenschaft die' Ge-» meinde, der Landtag

und der Reichsrath, erfüllt werden. Man baut kräftige?, widerstandsfähige Ge-' bäude nur, wenn man auch die Gründlage solid gestaltet. Eine dieser' Grundlagen bildet die Kammern. z.''-.' Nachdem nun schon Heuer die Hoffnung vor handen ist, dass beidenstattfindeüdenErgänzüN^'s- - Wahlen- in die Handels- und GewerbekamMer Bozen-viele Wahlberechtigte in allen Wählkochern' in antiliberalem Sinne sWmen werden^ tveil die' verderblichen Folgen des sogenannten 'liberalen Systems doch für MermaM klär zutage getreteü

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Volksblatt
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Seite 1 von 8
Datum: 27.04.1889
Umfang: 8
es «H den jüdischliberalen Blättern, deren Disteln es gerne wiederkäut. Dieses Ungeheuer ist über' die Massen eitel nnd läßt sich sehen, wo sich' nur Gelegenheit bietet. Es wühlt Schwefelstaub auf und erregt um sich einen Dunst kreis, der betäubt und einschläfernd wirkt. Wo es sich in den Kammern zeigt, da zieht es einen endlosen Schweif nachsich; es bringt den Präsidenten, es bringt die Regiemng halb in Verzweiflung und auch das un bedeutendste Ding genügt) mm darüber zu stohxrn. Die Gesetzgebungsmaschine steht still

/und die Völker warten vergebens auf erlösende Thaten. Mit diesem Ungeheuer wird ein -.Kultus getrieben^ als wäre eS Sein Halbgott) von dem das Wohl der Völker abhängt. Was dieses Ungeheuer verbricht, davon liest man in den steno- sraphischen Berichtend der Kammern^ Komisch sieht eS aus, wenn dieses Ungeheuer die Zähne weist, um dann schließlich den Schweif einzuziehen und klein beizugeben. Wenn man den Schwefel, den es erbricht, auf die Gluthpfanne der Kritik legt, da bleibt ein paar Finger voll Asche zurück

, die nicht PsarsÜm ist. Wenn ein Kirchenfürst zum Schreiber dieser Zeilen einst sagte, der Parlamentarismus, übrigens ein nothwendiges Uebel. der Gegenwart, sei nicht allein cke malo) sondern walum, so trägt daran dieses Ungeheuer wohl ein großes Stück Mitschuld. Wie angezeigt wäre es gar oft, wenn man diesem Ungeheuer^ einen Mäulkorb anlegte; es kosteten die Kammern weniger, die Verhandlungen würden ab gekürzt, man käme eher zum Ziel und Ende. ' Wozu sind die Kammern da? Sie sind die Ver tretung der Völker

? sind. Aber bei allem diesem Geschäfte hüte man sich vor dem besingMeigten Ungeheuer/ chaS in dem allzuvielen und unnöthigen Reden - besteht. - Lasten / müssen die Völker tragen; noch-ist kein Staat ohne Geld regiert .worden; die Kammern müssen' aber -'Sorge? tragen, daß diese Lasten -'nicht zu 'schwer drücken.^ Wenn die Milchkuh erliegt^ hört auch die Milch äuf. ^ ^ ^ ^ Wer' sich darüber klar' istAMS^ie Mitglieder der Kammern zu thun Habens welche Pflichten sie über nehmen ;wie wichtig die Aufgabe ist> der sie sich unter ziehen

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Der Bote für Tirol
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Seite 2 von 8
Datum: 02.11.1900
Umfang: 8
sind. Andererseits ist eine geordnete auf ihrer Plenarzusammensetzung aufgebaute Thätigkeit d?r Kammern nur bis Ende diese? IahreS gesichert, weil das Mandat jener wirklichen K.imincr- mitglieder, deren Functionsdauer nach 8 L des Kammer- gesetzt? vom Jahre 1868 beieits am 31. December 1899 ablief und niit dem Gesetze vom 27. December 1899 :>nr bis Ende 1900 erstreckt wurde, mit diesem Datum erlischt. Die Kammern würden sohin nach diesem Zeitpunkte nur mehr über die Hälfte, in vielen ' Fällen über weniger

als die Hälfte ihrer Mitglieder verfügen. Die von den Kammern fortlaufend wahr zunehmenden Interessen von Production und Handel, welche angesichts der im Zuge befindlichen zolltarifari schen Arbeiten besondere Fürsorge erheischen, wie nicht minder die Rücksicht auf die seitens der Kammern nach dem 31. December 1900 vorzunehmenden Wahlen in den Reichsrath legten der Regierung die Pflicht auf, einer Unterbrechung der Beschlussfähigkeit dieser Körper schaften vorzubeugen. Da eine Ausschreibung der Kam mer

-Ei gänzungSwahlen auf Grund der obsolet ge wordenen bisherigen Mahlordnungen nicht in Frage kommen konnte, andererseits aber eine Ncnconstruieruug der Kammern auf Grund neuer Wahlordnungen, schon mangels der hiefür nothwendigen gesetzlichen Voraus setzung, innerhalb dieses Jahres unmöglich ist, so er übrigte nur die provisorische Verlängerung der Man date der zum Ausscheiden bestimmten Mitglieder, eine Maßnahme, welche sich lediglich als eine Erneuerung des bereits mit dem Gesetze vom 27. December 1899

geschaffenen Provisoriums darstellt. Die Dauer der Mandatsverlängerung iru»de diesmal nicht kalender mäßig beschränkt, sondern derart festgestellt, dass sie bloß bis zum Zeitpunkte der behnss Vornahme der Neuwahlen auf Grund der genehmigten neuen Wahl ordnungen zu verfügenden Auflösung der Kammern zu gelten hat. Seitens der Regierung wird nicht ver säumt werden, diese Zwischenzeit thunlichst abzukürzen. Die bosnischen Bahnen» In der Frage der bosnischen Bahnen ist, wie das k. l. Telegraphen

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Zeitungen & Zeitschriften
Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 6
Datum: 03.09.1866
Umfang: 6
vor dem Gesetze, individuelle, NeligionS- und P.reßfrciheit. letztere jedoch ,int. gewissen Einschränkun gen, die sich aus Präzedenzfällcn leicht erklären lassen. i Der König rief nach dieser Eharie jedes Jahr zwei Kammern zusammen; die Session der einen Kammer begann und endete zugleich mit jener der andern.. Der König prorogirte sie. Er konnte die Depuiirtenkam- uier auch auflösen, mußte aber sodann binnen LMona- ten eine neue Versaminlung berufen. Die Kammer der Deputirten wurde jedes Jahr zum fünften

Theile er neuert. Die Berathschlagung in der PairSkcin^üir war' geheim^ die Sitzungen' 'd«r-.Pep.ütlstenkanchier.'^i»Än^ dagegen öfsentlich.' ^Die /'gtsehgeb't.n.d.eGeÄalt'.'wurdeV gemeinschaftlich' vom Könige And den beiden' Kammern' ausgeübt. Der König schlug das Gesetz' vor nach Be lieben in der 'Kamiiitr.'/d'tr, H.airS. odev in ' jener, der' Deputirten; auch konnicn'die Kammern,' jedoch 'nur in' Uebereinstimmung, den König bitten, über'irgend einen Gegenstand einen Gcsetzoorschlag

zu machen und ange-' ben, was sie glauben,'daß' ein Gesetz ^.enlhftllen'solle. Jedes Gesetz forderte freie Berathung und die Zustim mung der Mehrheit jeder der Heiden Kammern : der König allem sanktioiiirte. uiid 'promulgirte'die Gesetze.' Der die Auflagen. betreffende ^Gesetzentnäurf mußte zuerst in die Depulirtenkamliler/ ünd erst wenn er von derselben genehmigt worden,- in die^Pairökäinmer.ge? bracht werden. Keine Aufläge ' kckinte - ausgeschriebett' werden, wenn sie nicht' von beiden Kammern bewilligt uud

- über Hochverrath. Die Kammern haben das Petition«-, recht und . jeder der Deputirten hat das Recht, schrift liche Petitionen der Privaten anzanehmen^ Kein Pair kann in Kriminalsachen anders als vermöge eines Be fehls feiner Kammer arretirt und gerichtet werden. Gegen ein Mitglied der Deputirienkammer kann wäh rend der Session und in den vorhergehenden und fol-- genden sechs Wochen keine Verhaftung statthaben. In. Kriminalsachen kann während der Sesiion. nur - nach vorgängiger Erlaubniß d«r Kammer ein Mitglied

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