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Der Bote für Tirol
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Seite 6 von 22
Datum: 25.05.1848
Umfang: 22
und An träge in ihrer Amtsführung verantwortlich. Z. 33. Diese Verantwortlichkeit, so wie die Bestimmung der anklagenden und richtenden Behörde wird durch ein be sonderes Gesetz geregelt. V. Der Reichstag. - §. 34. Der Reichstag, welcher im Vereine mit dem Kai ser die gesetzgebende Gewalt ausübt, ist in zwei Kammern, den Senat und die Kammer der Abgeordneten, getheilt. Die Dauer deS Reichstages wird auf fünf Jahre mit jährlicher Einberufung desselben festgesetzt. K. 33. Der Senat besteht: ». aus Prinzen

aller staatsbürgerlichen Interessen. §. 37. Die Wahlen der Mitglieder beider Kammern wer den für den ersten Reichstag nach einer provisorischen Wahl ordnung vorgenommen. Z. 38. Das definitive Wahlgesetz wird von dem versam melten Reichstage beschlossen, und darin auch die Bestimmun gen über die den Abgeoidncten zur zweiten Kammer zu ge währenden Entschädigungen ausgesprochen werden. §. 39. Jede Kammer erwählt ihre Präsidenten und übri gen Funktionäre, ihr allein steht die Prüfung und Entschei dung über die Giltigkeit

der Wahlen zu. §. 40. Die Mitglieder.beider Kammern können ihr Stimm recht nur persönlich ausüben, und dürfen von' ihren Kom- mittenten keine Instruktionen annehmen. 8> 4t. Die Sitzungen beider Kammern sind öffentlich; eine Ausnahme davon kann nur durch Beschluß der Kammer stattfinden, welche darüber auf Verlangen von zehn Mitglie dern oder dem Präsidenten in geheimer Sitzung entscheidet. Z. 42. Kein Kammer-Mitglied kann während des Reichs tages ohne ausdrückliche Zustimmung der Kammer

, welcher eS angehört, den Fall der Ergreifung auf der That ausge nommen, gerichtlich verfolgt oder verhastet werden. Z. 43. Ein Kammer-Mitglied, welches eine vom Staate besoldete Dienststelle annimmt^ hat sich einer neuen Wahl zu unterziehen; die Regierung wird keinem gewählten Mitgliede den Eintritt in die Kammern verweigern. Z. 44. Die Kammern versammeln sich nur über Einbe rufung deS Kaisers, und haben nach erfolgter Auflösung oder Vertagung keine Geschäfte zu verhandeln. VI. Wirksamkeit deS Reichstages

, die Kontrahirung von Staatsschulden, die Veräußerung von Staatsgütern, die Prüfung und Feststel lung deö jährlichen Voranschlags der StaatS-Einnahmen und Ausgaben, und deS jährlichen Gebahnmgs-AuSschusscS kann nur durch ein Gesetz erfolgen. Diese GesetzvorsHlige sind zuerst bei der Kammer der Ab geordneten einzubringen. §. 43. Beide Kammern können Gesetzvorschläge machen, oder unter Nachmessung der Gründe bei der Regierung aus die Vorlage eines Gesetz-EntwurfeS antragen. Sie können Petitionen annehmen

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Der Bote für Tirol
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Seite 8 von 26
Datum: 01.06.1848
Umfang: 26
und An träge in ihrer Amtsführung verantwortlich. §.33. Diese Verantwortlichkeit, so wie die Bestimmung der anklagenden und richtenden Behörde wird durch ein be sonderes Gesetz geregelt. V. Der Reichstag. K. 34. Der Reichstag, welcher im Vereine mit dem Kai ser die gesetzgebende Gewalt ausübt, ist in zwei Kammern, den Senat und die Kammer der Abgeordneten, getheilt. Die Dauer deö Reichstages wird auf fünf Jahre mit jährlicher Einberufung desselben festgesetzt. §. 33. Der Senat besteht: s, aus Prinzen

aller staatsbürgerlichen Interessen. Z. 37. Die Wahlen der Mitglieder beider Kammern wer den für den ersten Reichstag nach einer provisorischen Wahl ordnung vorgenommen. §. 3L. DaS definitive Wahlgesetz wird von dem versam melten Reichstage beschlossen, und darin mich die,Bestimmun gen über die den'Abgeordneten zur zweiten Kammer zu ge währenden Entschädigungen ausgesprochen werden. K. 39. Jede Kammer erwählt ihre Präsidenten und übri gen Funktionäre,, ihr allein steht die Prüfung und Entschei dung über die Giltigkeit

der Wahlen zu. H. 40. Die Mitglieder bnder Kammern können ihr Stimm recht nur persönlich ausüben, und dürfen von ihren Köm mittenten keine Instruktionen annehmen. 8. 4l. Die Sitzungen beider Kammern sind öffentlich; eine Ausnahme davon kann nur durch Beschluß der Kammer stattfinden, welche darüber aus Verlangen von zehn Mitglie dern oder dem Präsidenten in geheimer Sitzung entscheidet. 8- 42. Kein Kammer-Mitglied kann während des Reichs tages ohne ausdrückliche Zustimmung der Kammer, welcher es angehört

, den Fall der Ergreifung auf der That ausge nommen, gerichtlich verfolgt oder verhaftet' werden. Z. 43. Ein Kammer-Mitglied, welches eine voni Staate besoldete Dienststelle annimmt, hat sich einer neuen Wahl, zu unterziehen; dix Regierung wird keinem gewählten Mitglicde den Eintritt in die Kammern verweigern. , Z. ^4. Die Kammern versammeln sich nur über Einbe rufung des Kaisers, nnd haben nach erfolgter Auflösung oder Vertagung keine Geschäfte zu verhandeln. Vl. Wirksamkeit des Reichstages

, die Kontrahirung von Staatsschulden, die Vcräüsieriing von Staatsgütern, die Prüfung und Feststel lung besjährlichen Voranschlags der StaatS-Einuahmen nnd Ausgaben, und des jährlichen Gcbahrungs-AuöschnsskS kann nur durch ein besetz erfolgen. Dies» StUvarHbläq« sind zuerst bei der Kammer der Ab- grqrdnetesi «Würdige«; Z. 48. Beide Kammern können Gesetzvorschläge machen, oder unter Nachweisung der Gründe bei der Regierung aus dke Vorlage eines- Gesetz-Entwurfes antragen. Sie können Petitionen annehmen

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Bozner Zeitung
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Seite 3 von 4
Datum: 20.06.1865
Umfang: 4
, während Serpentin, Loganit und Pyroxe» die Hohlräume oder Kammern, welche ursprünglich zwischen den überein ander lieg?nden Schalentheilen bestanden, ausfüllen. An dünnen Schliffen läßt sich nnter dem Mikroskop, namentlich mit Zuhilfenahme polarisirten Lichtes, in den aus einer sein gekörnte» Masse bestehenden kalki- gen Theilen des Fossils ein Sistem von zahlreichen Canälen und seinen büschel- oder garbensörmig grup- pirten Röhren nachweisen; löst man die Kalkmasse in Salzsäure, so wird die ganze Structur

des Fossils dadurch in sehr iustriictiver Weise deutlich, so daß die von den Silicaten erfüllten Kammern und Canäle isolirt übrig bleiben, so daß man also gewissermaßen einen Abguß des Thierkörpers hat, dessen Theile die Kammern und Kanäle erfüllt haben. Dawfo» schloß aus seinen Untersnchnngen, daß das Eozoon nicht zu den Korallen, sondern zu den Foraminiferen z» stellen sei, als eine höchst merkwürdige Riesenform dieser heutzutage nur durch mikroskopisch kleine Formen re- präsentirten

und auf der niedersten Stufe der Orga nisation stehenden Ordnung des Thierreiches. Er ver gleicht sie in ihrer Form mit den modernen Geschlech tern Carpenteria, Polytrema und Nnbccnlaria. Die Eozoen saßen fest auf einer breiten Basis, sie bauten durch übereinander liegende Kalklamellen flache unre gelmäßige Kammern reihenweise übereinander. Die Kammern waren durch Canäle mit einander verbun den. So bildeten sie halbkngelförmige oder nnregel- mäßige cylindrische Massen, die wieder zu enormen Stücken zusammenwuchsen

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Volksblatt
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Seite 7 von 8
Datum: 22.08.1900
Umfang: 8
kommen könne. Was dem österreichischen Gewerbestande noch lang vorenthalten bleiben wird, das ist im Deutschen Reiche zur That geworden. Mit dem 1. April sind die Hand- Werkerkammern ins Leben getreten. Im ganzen Reiche sind 53 Kammern entstanden; davon entfallen auf Preußen allein 33. Die Wahlen fanden im April statt. Wahlberechtigt sind in erster Linie die Innungen, serner die gewerblichen Bereine. Was nun den Zweck der neuen Kammern anbelangt, so sollen sie vor allem die Staats- und Gemeinde

behörden in der Förderung des Handwerkes durch that sächliche Mittheilungen und Erstattung von Gutachten über die Verhältnisse des Handwerkes unterstützen, Wünsche und Anträge aus dem Handwerkerstande berathrn und geeigneten Aalles den Behörden vorlegen, Jahres berichte über die Verhältnisse des Handwerkes in ihrem Bezirke erstatten u. s. w. Als Selbstverwaltungsorgane kommen diesen Kammern wichtige Rechte zu, so die Befugnis, allgemeine Vorschriften zur Regelung des Lehrligswesens zu erlassen

-, Magazin» und Werkgenossenschaften erstehen. Da in Deutschland noch gar nicht lang die Zwangs- Innungen eingeführt sind, die unseren Genossenschaften ähnlich sind, wo jeder Handwerksmeister beim Antritt des Gewerbes der Innung beitreten muss, so muss man eigentlich staunen, dass dort jetzt schon die Handwerks kammern eingeführt sind. Man mag für Deutschland begeistert sein oder nicht, das aber muss man aner kennen, dass auf allen Gebieten eine viel größere Thätigkeit herrscht als in Oesterreich. Bald

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Bozner Zeitung
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Seite 2 von 4
Datum: 13.03.1879
Umfang: 4
conserirte vorgestern mit dem Ausschüsse für die An träge auf Rückverlegung der Kammern nach Paris. Der Minister stellte sür diese Frage folgende Gesichts puncte als leitend hin : Zunächst müßte jede der beiden Kammern besonders die Initiative zu einem solchen Vorschlag ergreifen. Sobald dieß seitens der beiden Häuser geschehen ist, würde der Präsident der Repub« „Aber ich hoffe, daß ihr Engagement uicht allein auf Grund ihrer Schönheit erfolgte,' bemerkte der Marquis lächelnd. „Sie wurde mir gut

, daß der Kongreß auch künftig in Versailles, die Kam mern aber nach freier Wahl oder nach welchen Grund sätzen sonst fakultativ in Paris oder in Versailles zu tagen haben, endlich könnte auch der Sitz jeder der beiden Kammern in Paris näher bezeichnet werden. Jedenfalls könne die Frage nur im Wege einer Revi sion der Verfassung gebührend erledigt werden Der Ausschuß ließ nach einer längeren Debatte diese Aus führungen durchgängig gellen, und wird daher einen sorgfältig auf Art 9 beschränken Revisionsantrag

stel len, um dann 'abzuwarten, bis — was hoffentliti recht bald geschehen werde —ein analoger Antrag aus dem Schoße des Senates hervorgehe. Das linke Centrum hat mit allen gegen drei Stimmen beschlossen, sich für jetzt gegen die Rückverlegung der Kammern nach Paris zu erklären. Im Senat ist der größte Theil der Lin ken dieser Maßregel ebenfalls abgeneigt, wobei er au ßer principiellen Gründen namentlich auch die gegen wärtig in dem Polizeiwesen der Hauptstadt herrschende Crisis im Auge hat. LoKake

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Der Bote für Tirol
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Seite 5 von 6
Datum: 07.02.1859
Umfang: 6
-Wirthsbehausung der öffentlichen Versteigerung unterzogen werden, als: Kat. Nr. 362 der Gemeinde Panzendorf: Eine Behausung mit Nr^ 375 bezeichnet, bestehend auö l Stube, Küche, 1 Gaben, 3 Kammern, Stadl und Stallung nebst dabei befindlichem Gartl von 212 Klafter. Der Äusrufspreis hiefür besteht in 875'fl. v. W. Die Versteigerungsbedingnisse können während der gewöhnlichen Amtsstunden hieramtS eingesehen, und werden insbesonders vor der Versteigerung bekannt gegeben werden. Die Hypothekargläublger

und wenn nöth'g am 16. I x,'nc Feuer, und abgesondert erbanle Futterbchausung. ^ 0, ^ ^ m I zweistöckige Behausung enthaltet 5 heizbare im Amtsgebäude nach vorläufiger Bekanntgabe der Zimmer, 9 Kammern, t Archiv mit eiserner Thüre, Bedingungen, welche nbr^ Speisekammer und 2 Keller. DaS ^ ^ ? gewohnlichen Amtsstunde», offen stehen, Futterhans enthaltet einen Stadl und 3 Stallungen. Kat. Nr. 955 Lit. ä. Ein Stück Acker, daS Manne- mabd von 3320 Klafter, Lit. L. Ein Mabd alldort von S034 Klafter. Kat. Nr. 957

Morgens an im Wirths» bause zur Huben am Eingange des Deffereggertha- les nachstehende zur Konkursmasse des Hubenwir- thes Bartlmä Tscharm'g gehörige Realitäten der öf fentlichen Versteigerung unterzogen werden, als: Kat. Nr. 954 Lit. Ein Feuerhaus mit Futtcr- behausung und Hosraum von 60 Klasler Area, beim Hnbenwirth genannt. II. Die sogenannte Pfister (Baumannswohnung) mit einem heizbaren Zimmer, 2 kleinen Kammern, einer Küche mit Backofen und Waschkessel. An diese Pfister ist die Wagenremise

angebaut. III. Eine Holzhütte beim Futterhause von 10^/grn Klitr. Area, für 40 bis 50 Klftr. Scheiterholz. IV. Eine zu Ehren des heil. Johann von Nepo- muk eingeweihte Kapelle von 10°/glll Klftr. Area. V. Das am linken Ach-Ufer gelegene »nter Cat.- Nr. 366 Lit. ^ und L einkommende sogenannte Frohn- di'cnerhäuscheu von 12V»lIl Klftr. Area, mit einem heizbaren Zimmer, 2 Kammern und einer Küche mit dabei befindlichen Krantgartl von 45LZ Klftr. Ii) Grundstücke. VI. Eat.-Nr. 364, Lit. L. Einen Garten

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 4
Datum: 27.07.1853
Umfang: 4
/53 an dieser Universität mit einem um 3'/, Uhr Morgens beginnenden Hochamte in der Universitätskirche gefeiert werden, wozu das Univer, sltäts - Rektorat alle Studicnfrenndc hiemit höflich einladet. Innsbruck, 26. Juli 1853. K. K. Universitäts-Rektorat. Politische N u n d s rd a »». (Fortsetzung.) Preußen. Die Kammern Preußens haben ihre Sitzungen ge schlossen. Die meiste» Gesetzesvorlagen der Regie rung wurden genehmiget, und nur die auf die zwei jährige Berufung dcr Kammern, auf die Koutinuität dcr Vorlagen

die ungereimtesten Intentionen zuschrieben, und sichert den preußischen Kammern den Dank des deutschen Volkes. Dieses freudige Ereiguiß ist eiu Ersatz für viele trübe Stunden dcr Nation, ein Leit stern für die ganze Znknnft auf der Bahn der Eini gung, Verständigung, nnd somit auch der Wohlfahrt, Macht und Stärke Deutschlands Preußen hat durch diesen glücklichen Umschlag früherer Politik, die zur Einseitigkeit n. Auflösung geführt hätte, für Deutsch lands Größe wesentlich gewirkt, nnd seine Macht stellung

. Auch die so lange in dcr Schwebe befind liche Pairiefrage ist durch königliches Gesetz entschie de» , wornach die erste Kammer dnrch des Königs Anordnung derart gebildet wird, daß sie aus Mit gliedern zusammengesetzt ist, welche dcr Monarch mit erblicher Berechtigung oder auf Lebenszeit beruft. — Ueber die allgemeine Berufung der Provinzial-Landtage verlautet nichts, nnd die früher verbreitete Meinung, daß sie bestimmt seien, die Wirksamkeit dcr Kammern zn paralisiren und allmälig zu absorbireu, stellt

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Der Bote für Tirol
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Seite 1 von 15
Datum: 20.01.1834
Umfang: 15
war, von welchem Verfahren unser Geschäfts träger in Paris die dortige Regierung in Kunde setzte. Der Wechsel, wurde erst am 23. März d. I. präsentirt, aber nicht honorirt, und zwar laut Erklärung des französischen Finanz- Ministers , weil die Kammern die erforderliche Summe nicht votirt hätten. Ais dahin war aber keine solche Forderung an die Kammern gestellt worden, und als später eine deüfallsige Mittheilung erfolgte, war die Session so weit vorgerückt, daß dieser Gegenstand bis zur nächsten ausgesetzt werden mußte

. Uebrigens meint der Präsident, die französische Regierung sey, ungeachtet der vou ihren» Finanzminister genommenen Bezie hung auf die Einwilligung der Kammern, vollkommen zur Erfüllung deS Vertrages verpflichtet, und wirklich sind seitdem zufrieden stellende Versicherungen sowohl durch den französischen Gesandten hieselbst, als auch von unserm Geschäftsträger, und später von unserm Gesandten zu Paris eingegangen, daß der Aufschub nicht aus Mangel an Bereitwilligkeit von Seiten des Königs

und seiner Minister herrühre, und das die erfor derlichen und hoffentlich zweckcienlichen Maßregeln in der näch sten Kaminersession getroffen werden sollten. Ferner wird bedauert, daß die im Art. 6 des Vertrages versprochene Mit theilung , eine Liste der genommenen, kondemnirten und ver brannten Fahrzeuge, zur Erleuchterung der GntschädigungS- und LiquidationSkommissarien, ohne hinlängliche Angabe eines Grundes, zumal da die Kammern hiebei nicht betheiligt sind, verzögert worden sey. Unter diesen Umständen

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Der Burggräfler
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Seite 2 von 18
Datum: 27.04.1901
Umfang: 18
, sondern ge radezu al» Lebensfrage für den gesammten süd- tirolischen Handel und Verkehr namentlich jenen von Wein und Obst darstellt, wie die» in un zähligen Petitionen, Interpellationen und Reso lutionen motivierten Ausdruck gefunden hat. In dieser Richtung würde der Bau der Vinsch- gaubühn eine Verbindung mit der Schweiz her stellen, welche mit Rücksicht auf das naheliegende, von Fremden stark besuchte Engadin dem Fremden- verkehre der Lander neue Zuflüsse brächte. Hohes HauS! Die unterzeichneten Kammern

lichen Lage reichliche materielle Unterstützung aus dem Jnvestitronscredite finden. Die deutschtiroler Kammern geben sich deshalb -der bestimmten Hoffnung hin, dass die vor stehenden Ausführungen einer geneigten Würdigung unterzogen und bei der parlamentarischen Be handlung der JnvestitionSvorlage derart berück sichtigt werden, dass die Sicherstellung der ange führten Bahnlinien mit in das Jnvestition»- prdgramm aufgenommen werde. Mit diesen Forderungen sind jedoch die Wünsche DeutschtirolS

nach Ausgestaltung seine» Bahn netze« keineswegs erschöpft, im Gegentheile bedarf da» Land zur Förderung seiner wirtschaftlichen Interessen einer Reihe von Localbahnen, welche bestimmt sind, weit verzweigte Thalgebiete an die Hauptbahnen anzuschließen und sie da durch in den Verkehr einzubeziehen. Nachdem nun au» dem JnvestitionScredite all jährlich reiche Mittel zur Verfügung gestellt werden, um den Bau von Localbahnen zu sichern, gestatten sich die unterzeichneten Kammern auch in dieser Richtung ihre Wünsche

verkehres vorzüglich dienen, da vom Jselthale beziehungsweise seinen Nebenthälern au« die Hochtouren auf die Großvenedigergrupe und den Großglockner unternommen werden. An diese hier aufgezählten schließt sich eine weitere Reihe von Localbahnen, deren Ausfüh rung im Interesse de» wirtschaftlichen Aufschwünge» de« Lande« gelegen wäre. Wenn sich die unterzeichneten Kammern in dieser Vorstellung auf die oben namhaft gemach ten beschränken, so geschieht e« in der Absicht, da» Interesse de« hohen Hause

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Der Bote für Tirol
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Seite 4 von 12
Datum: 24.02.1849
Umfang: 12
war die im §. 2 vorgeschlagene Ausschließung der Dienstboten, Handwerksgehülfen, Fabrik arbeiter und Taglöhner von selbst beseitigt. Die verschiedenen Anträge auf Census w. wurden sämmtlich mit mehr oder minder großen Mehrheiten beseitigt. Somit ist das allgemeine Stimmrecht, mit Ausnahme der unter Curatel befindlichen, der Falliten und dcrAlmosenempfönger angenommen. (A.Z.) Prenßen. Berlin, den 17. Febr. Wie man hört, soll sich der Ministerralh früher für eine Vertagung der Kammern ausgesprochen Haben, die Ausführung

aber an dem Willen Sr. Majestät des Königs gescheitert sein. Die Kammern werden am 26. Februar in vereinigter Sitzung im weißen Saale durch Se. Majestät den König in Person mit einer Thronrede erönnet werden. Au, 27. wird keine Sitzung statt finden und am 23. die gesondelte Konstilnirung beider Kam mern vorgenommen werden. Wie streng man die Trennung beider Kammern ausrecht zu erhalten gedenkt, geht aus einem abschäglichen Bescheide hervor, weichen die Stenographen aus das Gesuch, sich nach Maßgabe

ihrer Beschäftigung in den beiden Kammern ablösen zu dürfen, erhalten haben. — In den Artillerie- und sonstigen Mititärdcpots sind seit drei Wochen bedeutende Anfertigungen von Patronen und gefüll ten Missilen vorgenommen worden. — Gegen zwei Millio nen Thaler baaren Geldes sind durch Einzahlung rückständig gewesener Steuern und zur freiwilligen Anleihe in öffentliche Kassen eingezahlt worden. — Der Magistrat Hai beschlossen, den Antrag der Stadtverordneten auf Aufhebung des Bela gerungszustandes

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Tiroler Zeitung - Wochenblatt für Katholiken
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Seite 2 von 4
Datum: 10.12.1852
Umfang: 4
-Präsidenten gemacht. In Baden hat die Regierung mit den Kammern die Summe von 100,000 fl. zur Herstellung des Münsters in Konstanz be willigt. Also sogar in Baden geht man an die Restauration eines ehrwürdigen Gotteshauses! Dresden, 5. Dec. Die „Freimüthige Sachsenztg.' berichtet heute, daß sicherem Vernehmen nach. der Neffe unseres Königs, Prinz Albert, nach Böhmen gereist sei, und daß diese Reise mit der Absicht des Prinzen, um die Hand der Prinzessin Carola Wasa anzuhalten, zusammenhänge! Berlin

, 27. Nov. Der in Breslau bestehende Studenten- Verein für Rechtswissenschaft hat sich vor einiger Zeit mit der Bitte an den Cultusminister gewandt, den Verein in ein juristisches Se minar umzuwandeln. Der Senat der Universität hat seine volle Billigung der Adresse ausgesprochen , worauf der- Minister jetzt ein Gutachten der juristischen Facultät in Breslau über die in Rede stehende Petition eingefordert hat. Berlin, 2. Dec. . In Bezug auf die Fractionsbildungen in den Kammern hört

das „C. B.', daß von einigen Seiten dec Ge danke angeregt worden ist, eine Vereinigung unter den Abgeord neten beider Kammern in der Weise zu Stande zu bringen, daß dieselben sich, unbeschadet der Verschiedenheit ihrer Ueberzeugungen hinsichtlich der politischen und der kirchlichen Fragen zur gemein samen Wahrnehmung ihrer provinziellen Interessen nach den Pro vinzen, aus deren Wahlkreisen sie hervorgegangen sind, gruppiren. Auf die. Gestaltung der politischen Parteikörper sollen diese Pro- vinzial-Vereinigungen

,. die nur bei der Berathung von Vorlagen, welche die materiellen Interessen der einzelnen Landestheile berühren, zusammenzuwirken haben würden,, keinen Einfluß üben. Man glaubt namentlich bei Budgetfragen und bei der Grundsteuer-An gelegenheit ein engeres Zusammenschließen der Abgeordneten nach dem Gesichtspunkt der provinziellen Interessen im Sinne der letz teren vor'theilhaft benutzen zu können. — Unter den mancherlei Differenzen mit den kathol. Kirchen- Behörden, die wahrscheinlich auch in den Kammern zur Erörterung

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