Nationen behaupten muß. So ist denn seine vor habende lln-crsii'chuiig des ^.-enstes von 1827 mehr cine .„»rc-'ii'ci'e Prüfung, alS eine Erörterung der Ziffer, '^icse moralische Prusung g'bt dein Redner Gelegenheit, ^iic a>^»dlu„gen der vorhergegangenen Administration nnd.'ille von reu Kammern wahrend dieser Adininiltra- no-, anoeiioinmenen Gesetze anzugreifen. Er verlangte einGcic» 'i>er die Verantwortlichkeit der Minister. Je- tcr Äeaiiile muß innerhalb den Gränzen eines <--pezial- Maiidatcs
haben, die durch die Finanzgesetze authorisirtcn Ausga ben zu überschreiten. So hatten, z. B. die Minister nicht das Recht, im Jahr die Ausgaben des Krie ges von Algier anzubefehlen, und dann im Jahr »iZa,) zu verlangen, daß diese Ausgaben durch ein Gesetz be stätiget werden. Dieser Gang stürzt die Repräsentativ- Liegiernng um. Er schlug ein Ameiidenienl in Forin ei nes Zusatzes zum in der Erörterung befindlichen Gese- tzevor, des Inhaltes, daß, wahrend die Kammern ver sammelt sind, ohne einem durch ein Gesetz bewilligten