in einer Stube , zwei Kammern, emer Küche, ferner zwei Kammern unter dem Dache, dann in der Hälfte des Kellers, in einem alten Stalle, in der HälfteHofstatt, in derHälfte des Stadels gegen JchanN KoflerS Gut, endlich in derHälfte Gerechtsame zum Back ofen , Torgl und Dreschboden. Hierauf hostet aber die Verbindlichkeit, die HälftS der EinhaltuugSkosteu zu tragen. Diese Behausung «st luteigen, und gränzt 1. an Jo hann Kvflers, 2. an den Garte» des Johann Obnewein, 3. an die übrige Hälfte Behausung