den (Ministerien), an den Nationalrat usw. Jede Kammer für sich ist aber unmöglich in der Lage, ihre Wünsche wirklich nachhaltigst in Wien selbst zu vertreten, abgesehen davon, daß es zweckmäßig ist, Gutachten zu Gesetzen und dergleichen ge meinsam auszuarbeiten. Aus diesem Grunde haben sich die Kammern den Landarbeiterkamraertag geschaffen. Er un terscheidet sich allerdings wesentlich vom Ar beiterkammertag, der eine absolut zentralistisch ausgerichtete Zwangseinrichtung ist. Der Land arbeiterkammertag wurde
Körperschaften, nämlich die Landarbeiterkammern, und damit für alle Ar beiter und Angestellten derjenigen Länder, deren Kammern dem Landarbeiterkammertag als Mit glieder angehören. 2. Die Sozialisten behaupten, der Landarbeiter kammertag sei nur ein ÖVP-Verein, in den nur ÖVP-Funktionäre aufgenommen werden. In Wahr heit werden überhaupt keine Funktionäre auf genommen, sondern Mitglieder des Kammertages sind nur Kammern. Der jeweilige Präsident der Kammer ist ohne Rücksicht auf seine Parteizuge- scfimerzlos
und in den so mit auch nur SPÖ-Präsidenten Zutritt haben. 3. Weiter behaupten die Sozialisten, der Beitritt der Landarbeiterkammer zum Kammertag habe keine gesetzliche Grundlage. Sie vergessen aber, daß die Kammern durch das Gesetz nicht nur be rechtigt, sondern sogar verpflichtet sind, Einrich tungen zur Förderung der Interessen der land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer zu schaf fen. Daß es aber notwendig ist, die Interessen der Landarbeiter auch in Angelegenheiten der Bundesgesetzgebung und Vollziehung
vor den Körperschaften und Behörden des Bundes zu ver treten, steht ebenso außer Zweifel, wie die Tat sache, daß die einzelne Landarbeiterkammer dies nur sehr unvollkommen tun kann, wie hier be reits ausgeführt wurde. 4. Die Soizalisten behaupten schließlich, der Landarbeiterkammertag sei eine Verschwendung, weil eine Arbeitsgemeinschaft ohne Beitragslei stung vollauf genügen würde. Die Landarbeiter kammern brauchen keine solche zentrale Einrich tung, sagen die sozialistischen Gewerkschafter
, daß auch auf dem Ar beitnehmersektor einmal etwas geschieht, was nicht in ihr Konzept paßt, denn für die Land- arheiterkammern als gesetzliche Einrichtungen ha ben nicht Parteirücksichten, sondern die Interes sen der land- und forstwirtschaftlichen Dienst nehmer das Handeln zu bestimmen. Anstatt, aaß die Gewerkschaftsfunktionäre in den Kammern, in denen sie ja auch vertreten sind, sachlich Mit arbeiten würden, bekämpfen sic schließlich auch ihre Einrichtung und zwingen damit die Land- arbeiterkammern, gegen sie das Wort