einer solchen Verheimlichung zu fällt. — Außerdem ist aber auch der entfallende doppelte Steuerbetrag für die ganze Zeit, durch welche die Verheimlichung fortgesetzt wurde, zu entrichte«. — Auch unterliegen die Parteien, welche unrichtige Bekenntnisse als wahr bestä tigen, einer verhältnismäßigen Strafe'. 2. Entsprechend den Bestimmungen der vor her erwähnten Belehruug ist eiuzubekennen die Anzahl und Art der vermieteten Bestand teile, als: Zimmer, Kammern, Küchen, Keller, Ställe, Remisen, Heulager, Magazine u. dgl