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Volksblatt
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Seite 5 von 8
Datum: 29.07.1908
Umfang: 8
einen theokratischen Charakter aufprägen würde. Freiheit der Presse, Versammlungsrecht, Petitionsrecht sür alle Ottomanen bei beiden Kammern, Unterrichtsfreiheit, Gleichheit aller Otto manen vor dem Gesetze, gleiche Rechte und gleiche Pflichten gegen das Land, Zulassung zu allen öffentlichen Aemtern ohne Unterschied der Religion, gleichmäßige Verteilung der Steuern und Abgaben, Garantie des Eigentums; niemand kann seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. Der Ministerrat berät unter dem Vorsitze des Großvezirs

; jeder Minister ist sür die Führung der G-schäfte seines Departements verantwortlich; die Deputierten kammer kann verlangen, daß die Minister in An klagestand versetzt werden; ein Oberster Gerichtshof wird errichtet, um sie abzuurteilen; im Falle eines dem Ministerium feindseligen Votums der Depu tiertenkammer in einer wichtigen Frage wechselt der Sultan die Minister oder löst die Kammer aus; die Minister können den Sitzungen der beiden Kammern beiwohnen und darin das Wort ergreisen

; es können an sie Interpellationen gerichtet werden. Die Generalversammlung der Ottomanen besteht aus zwei Kammern, dem Senate und der Depu tiertenkammer, welche am 1. November jeden Jahres zusammentreten und deren Session 4 Monate dauert. Bei Eröffnung der Session wird eine Bot schaft des Sultans an die beiden Kammern ge richtet; die Mitglieder der beiden Kammern sind srei in ihren Abstimmungen und der Abgabe ihrer Meinungen; das imperative Mandat ist nicht zu lässig; die Gesetzesinitiative gebührt in erster Linie

dem Ministerium, dann den Kammern in Form eines Vorschlages; die Gesetze werden zuerst der Genehmigung der Deputierten, dann dem Senate, schließlich der kaiserlichen Sanktion unterbreitet. Aus 100.000 Einwohner entsällt ein Deputierter. Die Wahl findet mittels geheimen Skrutiniums statt; die Abgeordneten sind wieder wählbar; im Falle der Kammerauslösung finden die allgemeinen Wahlen statt und die neue Kammer tritt 6 Monate nach dem Auflösungstage zusammen. Die Sitzungen der Deputiertenkammer sind öffentlich

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