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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 2 von 8
Datum: 06.11.1934
Umfang: 8
<m leitender Stelle einen Artikel aus der Feder von Dr. Z. N., der sich mit der Akti- Vierung der Verfassung befaßt und die Bedeutung des 1. No vembers für Oesterreich darlegt. Am 1. November sind nun auch die letzten und wichtigsten Teile der Maiverfassung in Kraft gesetzt worden, die Abschnitte über die Bundes- und Landesgesetzgebung und über das Notrecht der Staatsfüh rung. Der Auswahlkampf ist beendet, die Kammern des Bundes, die Landtage und Landesregierungen sind ernannt. Rufen wir in Kürze

die Aufgaben dieser Körperschaften in Erinnerung. Die neuen Kammern Staatsrat, Bundeskulturrat, Bundeswirtschaftsrat und Länderrat sind Begutachter. Ihnen legt die Regierung Gesetzentwürfe vor, damit sie ihre Meinung dazu sagen. Das sind aber unverbindliche Ratschläge. Der Staatsrat hat alle Entwürfe zu begutachten, die anderen Kammern beschäftigen sich nur mit solchen, die in den Bereich fallen, der annähernd durch ihre Namen gegeben ist. Verschieden starke Abordnungen der vier beratenden Kammern bilden

gemeinsam den Bundestag, das neue „Parlament". Vor ihn kommen nach der Begutachtung und etwaigen Umarbei tung die Entwürfe als Vorlagen. Er kann sie — ausge nommen Finanzgesetze — nicht ändern, er kann sie nur ab- lehnen oder annehmen, wie sie sind. Erwähnen wir noch die Bundesversammlung, die eine vollzählige Zusammen fassung aller vier beratenden Kammern ist und deren Hauptaufgabe darin besteht, die Erwählung des Bundes präsidenten durch einen Dreiervorschlag vorzubereiten, über den dann sämtliche

Bürgermeister abstimmen. Die Land tage sind für die Länder das, was im Bund die beratenden Kammern und der Bundestag gemeinsam darstellen: sie begutachten und beschließen. Sie sind dem Bundestag auch insofern überlegen, als sie mit Zweidrittelmehrheit Mitglieder der Landesregierung stürzen können, während die Bundesregierung nur dem Bundespräsidenten verant wortlich ist. Die Machtverteilung Bundesregierung und Landesregierung setzen dem Bundestag und dem Landtag eine Frist für seine Beschluß fassung

über eine Gesetzesvorlage. Wird diese Frist über schritten, so kann der Bundespräsident, im Land der Lan- deshauptmann, das Gesetz durch Verordnung schaffen. Außerdem kann die Regierung Notverordnungen Erlassen, wenn die Sicherheit, die Wirtschaft oder die Staatsfinan zen eine raschere Vorgangsweise als die des Bundestages verlangen; der Bundespräsident hat bei drohender Gefahr ein Notverordnungsrecht, mit dessen Hilfe er sogar Teile der Verfassung ändern und die Lebensdauer der verschiede nen Kammern verlängern

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Zeitungen & Zeitschriften
Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 3 von 8
Datum: 20.06.1932
Umfang: 8
es. im Jahre 1920 sein soziales Aufballwerk mit der Errichtung der Arbeiterkammern zu krönen. Die Kammern sollen den Grundstein für eine selbstän dige Verwaltung der Arbeiterschaft bilden und ihren Wir kungskreis im Rahmen der Sozialpolitik im wertesten Sinne des Wortes auf die Interessen des gesamten Volkes ansdehnen, aus dem die Arbeiterschaft ihre Kräfte schöpft. Zur Erfüllung dieser weitgesteckten Ziele mußte eine ideelle und organisatorische Verbindung zwischen Kammern. Ge werkschaften

und Betriebsräten hergestellt werden. Die Ar beiter- und Angestelltenschaft mußte zur vollkommenen Er- faffung aller wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen In teressen, auf welche sich der Wirkungskreis der Kammern er streckt. vielfach erst herangebildet werden. Bei der Lösung dieser Ausgabe mußte mit besonderer Umsicht vorgegangen werden, damit der Eintritt der Kam mern irr die Arbeiterbewegung voll den bisher bestehenden Interessenvertretungen nicht als Störung, sondern als naturgemäße Ergänzung

und Förderung gemeinsamer Be- streblmgen empfunden werde. Diesen Anforderungen sind die Kammern in vorbildlicher Weise gerecht geworden. Durch die Einigung der Vorstände aller Kammern im österreichischen Arbeiterkammertag wurde ein selbständiger organisatorischer Ueberbau geschaffen, der den Arbeiter kammern in wichtigen Fragen cru rasches, einheitliches Vor gehen ermöglicht und ihrer Stellungnahme entsprechenden Nachdruck verleiht. Diese zusammensassende Organisation hat zur Folge, daß sich die Kammern

bei aller Berücksich tigung der bestehenden Bedürfnisse der einzelnen Länder doch als Organ eines zentralistischen Staates auf wirt schaftspolitischem Gebiete fühlen und betrachten können. Der tiefgehenden Aenderung der Aufsassuyg über das Mitbestimmungsrecht der Arbeiter- und Angestelltenschaft im Wirtschaftsleben Rechnung tragend, sichern die Arbeiter kammern den lm Gewerbe, in der Industrie, im Bergbalz, im Handel und Verkehr beschäftigten Arbeitern und Ange stellten eine gesetzliche Vertretung

ihrer wirtschaftlichen und sozialen Interessen, die den Kammern der Unternehmer tu Handel-, Gewerbe und Industrie gleichberechtigt gegen- Überstehen. In- engster Zusammenarbeit mit den Schwesterkam mern und mit den Gewerkschaften hat die Innsbrucker Kam mer in erfolgreicher elfjähriger Tätigkeit in unermüdlicher und zie'lbewußter Arbeit ihre Pflicht erfüllt. Eine Würdi gung der Leistungen unserer Kammer ist in diesem Rah men nicht möglich. Wir überrreichen daher den Teilnehmern an unserer Eröffnungsfeier

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Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 2 von 20
Datum: 01.05.1930
Umfang: 20
, erscheint deswegen als gefährlich, weil mit Rücksicht «auf «die Zusammensetzung dieser zwei Kammern in kulturellen öder anderen Fragen, die bei der Wahl in diese Kammern keine Rolle fpiÄen sollen, reine Zufallsmehrheiten zustande kommen könnten, die den Anschauungen der Mehrheit der Bevölkerung widersprechen. Zur Korrektur solcher Zufälle müßte dann «doch «die unmittelbare Entscheidung 'des Volkes durch eine Volksabstimmung angerufen werden können, was viel umständlicher und kostspieliger

ist, als die periodische Wahl einer Kamm-er, und überdies üiel mehr Anlaß zu Verhetzung und Demagogie bietet. Wenn sich die Verfassung für das Dreikammersystem entscheidet, «also für «eine Länderkammer, eine Stände- kammer und eine Volkskammer, so müßte das Zusammen wirken dieser drei Kammern in der Weise geregelt werden, >daß jed«e Kammer in den ihr besonders zur Wahrung an- vertrauten Angelegenheiten selbständig Beschlüsse fassen kann, die anderen Kammern aber berechtigt sind, von ihrem Standpunkt aus Einspruch

zu erheben. Wird Einspruch echvben, so muß der betreffende Antrag in allen «drei Kammern «oerhand«elt und zum Beschluß er- hoben werden. Sind zwei Kammern dafür und die dritte nicht, so bleibt nichts übrig, als «entweder die dritte Kammer auszulösen und für dieselbe Neuwahlen auszu- schreiben, oder die Angelegenheit an die Wähler der be treffenden Kammer, Landtage, ständische Körperschaften oder Volksabstimmung, zurückzuleiten. In der Ständekammer besonders ist wiederum ent- weder ständeweise Abstimmung

oder Abstimmung nach Köpfen möglich. Auf keinen Fall kann es verhindert werden, daß ein Stand durch die anderen überstimmt wird. Denn das würde das Chaos bedeuten, wenn ein Stan«d für sich allein die Stvatsmafchine lahm legen könnte. Es wäre nur möglich, dem überstimmten Stande das Recht zu geben, die Entscheidung einer der anderen Kammern vnzurufen. Aber es «wird auch das nicht nötig sein, denn die Führung des Staates kann unmöglich die vollständige Beiseitesetzung eines Standes dulden. Wenn also wirklich

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 15 von 24
Datum: 16.05.1949
Umfang: 24
Gleichberechtigung errungen hatte. In allen modernen Industriestaaten wur den nach dem Ersten Weltkrieg Einrichtungen ge schaffen, die dieser Forderung der Arbeiterschaft Rechnung tragen, in Oesterreich durch die Errich tung der Kammern für Arbeiter und Angestellte. Mit der Vernichtung der politischen Demokratie durch den Einbruch deS Faschismus in Oester reich wurden auch die Arbeiterkammern besei tigt. Der Austro-Faschismus ließ sie zwar dem Namen nach bestehen, entkleidete sie aber ihrer Funktionen

sie das Gesetz mit dem Rechte aus, den Behörden des Staates, der Länder und der Gemeinden und den gesetzge benden Körperschaften Berichte, Gutachten und Vorschläge zu erstatten über die Regelung der Dienstverhältnisse, des Arbeiterschutzes, der Sozialversicherung und des Arbeitsmarktes — demnach über die Materien, die zusammenfas send als Sozialpolitik bezeichnet werden. Das gleiche Recht steht den Kammern zu hin sichtlich aller Angelegenheiten in Industrie und Bergbau, im Gewerbe, Handel und Verkehr

) und wichtige Verordnungen vor ihrer Erlassung den Arbeitertammern zur Begut achtung zu übermitteln sind. Das Arbeiterkammergesetz hebt noch einige wichtige Teilgebiete der Tätigkeit der Arbeiter kammern besonders hervor. Auf dem Gebiete der Wirftchaftsverwaltung ist es unter anderem die Mitwirkung an der Fest setzung von Preisen für Erzeugnisse. Diese Be stimmung hat den Arbeitertammern in den letzten Jahren ein weites und verantwortliches Tätigkeitsfeld erschlossen. Bei den umfassenden Preisregelungen

, die sich dort für die Interessen der Arbeiter und Angestellten in allen Gebieten der Sozial- und Wirtschaftspolitik ein- setzen. Bei den Arbeiterkammern sammelt sich durch ihre Tätigkeit eine Fülle von Material über alle Fragen der Wirtschafts- und Sozialpolitik. Die fachmännisch besetzten Referate der Kammern vermehren und ergänzen dieses Material laufend. Sie halten es zur Verfügung der Funktionäre der Arbeiterschaft und der Angestellten in den Gewerkschaften und in den Betriebsräten. Die Arbeiterkammern wollen das Arsenal

sein, woher die Funktionäre der Arbeiterbewegung die geistigen Waffen zu ihrem Kampf um die Durchsetzung der Forderungen der Arbeiter und Angestellten holen. Es ist ein selbstverständliches Bemühen der Arbeiterkammern, in ihrer Tätigkeit die engste Fühlung mit allen Zweigen, der Arbeiterbewe gung aufrecht zu erhalten, vor allem mit den Ge werkschaften, deren führende Vertrauensmänner zugleich auch die Funktionäre der Kammern sind und so durch ihre Person die einvernehmliche Zu sammenarbeit

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Alpenland
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Seite 2 von 4
Datum: 04.11.1933
Umfang: 4
sollen. Die neuen Kammern werben nach dem Muster der Handelskammern in der Weise gegliedert, daß die großen Gruppen Sektionen bilden, denen eine neue Sektion der Angestellten und Arbeiter anzugliedern wäre. Diese hätte in gewissen Fällen gesondert abzustimmen. Grundsätzlich soll die Gliederung die sein, daß zum Beispiel die Handels kammern in die Sekttonen Handel, Gewerbe, Industrie, jede aus den gleichberechtigten Kurien der Anternehmer und brr Dienstnehmer bestehend, zerfällt, ebenso

die Landwirtschaft kammern in Sektionen der Klein-, Mittel- und Großbesitzes Klein- und Großforstbesitz. Die Kammern der freien VerB soll die bestehenden Verussverbände der Aerzte, Rechtsanwälte Notare, Journalisten, Ingenieuren und Architekten usw. E nehmen, wobei die Frage der Vertretung der Beamten bei öffentlichen Hand — unter Amständen in einer gesonderte» Veamtenkammer — noch offen bleibt. Wichtig ist jedoch ber Grundsatz, daß in Fragen des Dienstrechtes, der SozialverM rung und ähnlichen die Arbeitnehmer

besonders nahe berühre»' den Angelegenheiten im Rahmen der einzelnen Kammern llnter- nehmer und Arbeitnehmer als selbständige und gleichwertige Gruppen einander gegenübergestellt werden, so daß eine lieber' stimmung der einen durch die anderen verhütet wird. ^ Den Kammern soll die Gesetzgebung in allen jenen Frage» übertragen werden, die ausschließlich die großen Berufsstälide, also Industrie, Handel, Gewerbe, Landwirtschaft, Forstwirt' schast, freie Berufe, berühren, wie Gewerberecht, Patent-,

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Zeitungen & Zeitschriften
Tiroler Bauern-Zeitung
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Seite 7 von 10
Datum: 12.08.1954
Umfang: 10
den (Ministerien), an den Nationalrat usw. Jede Kammer für sich ist aber unmöglich in der Lage, ihre Wünsche wirklich nachhaltigst in Wien selbst zu vertreten, abgesehen davon, daß es zweckmäßig ist, Gutachten zu Gesetzen und dergleichen ge meinsam auszuarbeiten. Aus diesem Grunde haben sich die Kammern den Landarbeiterkamraertag geschaffen. Er un terscheidet sich allerdings wesentlich vom Ar beiterkammertag, der eine absolut zentralistisch ausgerichtete Zwangseinrichtung ist. Der Land arbeiterkammertag wurde

Körperschaften, nämlich die Landarbeiterkammern, und damit für alle Ar beiter und Angestellten derjenigen Länder, deren Kammern dem Landarbeiterkammertag als Mit glieder angehören. 2. Die Sozialisten behaupten, der Landarbeiter kammertag sei nur ein ÖVP-Verein, in den nur ÖVP-Funktionäre aufgenommen werden. In Wahr heit werden überhaupt keine Funktionäre auf genommen, sondern Mitglieder des Kammertages sind nur Kammern. Der jeweilige Präsident der Kammer ist ohne Rücksicht auf seine Parteizuge- scfimerzlos

und in den so mit auch nur SPÖ-Präsidenten Zutritt haben. 3. Weiter behaupten die Sozialisten, der Beitritt der Landarbeiterkammer zum Kammertag habe keine gesetzliche Grundlage. Sie vergessen aber, daß die Kammern durch das Gesetz nicht nur be rechtigt, sondern sogar verpflichtet sind, Einrich tungen zur Förderung der Interessen der land- und forstwirtschaftlichen Dienstnehmer zu schaf fen. Daß es aber notwendig ist, die Interessen der Landarbeiter auch in Angelegenheiten der Bundesgesetzgebung und Vollziehung

vor den Körperschaften und Behörden des Bundes zu ver treten, steht ebenso außer Zweifel, wie die Tat sache, daß die einzelne Landarbeiterkammer dies nur sehr unvollkommen tun kann, wie hier be reits ausgeführt wurde. 4. Die Soizalisten behaupten schließlich, der Landarbeiterkammertag sei eine Verschwendung, weil eine Arbeitsgemeinschaft ohne Beitragslei stung vollauf genügen würde. Die Landarbeiter kammern brauchen keine solche zentrale Einrich tung, sagen die sozialistischen Gewerkschafter

, daß auch auf dem Ar beitnehmersektor einmal etwas geschieht, was nicht in ihr Konzept paßt, denn für die Land- arheiterkammern als gesetzliche Einrichtungen ha ben nicht Parteirücksichten, sondern die Interes sen der land- und forstwirtschaftlichen Dienst nehmer das Handeln zu bestimmen. Anstatt, aaß die Gewerkschaftsfunktionäre in den Kammern, in denen sie ja auch vertreten sind, sachlich Mit arbeiten würden, bekämpfen sic schließlich auch ihre Einrichtung und zwingen damit die Land- arbeiterkammern, gegen sie das Wort

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Der Arbeiter
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Seite 2 von 10
Datum: 06.12.1933
Umfang: 10
Berufsver bände in Landeskammern erfolgen. Die Berufsver bände als örtliche Zusammenfassung der Angehörigen eines Berufes haben ihre Vertreter in diese Kammern zu entsenden. Die christlichen Gewerkschaften haben eine Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft, für Industrie, für Handel und Verkehr, für Gewerbe, für freie Berufe und für öffentliche Dienstleistungen vor geschlagen. Diese Kammern können sich in entspre chende Sektionen gliedern. Für die Kammer für öffent liche Dienstleistungen müßte

in diesen Kammern Ar beitgeber und Arbeitnehmer in gleicher Zahl vertreten sein. Die Länderkammern haben die angeführten Auf gaben, wirtschaftliche und sozialpolitische Hilfe zu lel- sten, in ihrem Wirkungsbereich zu erfüllen. Eins besondere Ständekammer müßte eine Art Krönung der berufständischen Ord nung darstellen. Die verschiedenen Landeskammern Hütten ihre Vertreter in die Ständekammer zu dele gieren. Der Ständekammer obliegt die Durchführung aller den Landeskammern zugeteilten Aufgaben, so weit

diese über den Rahmen derselben hinausreichen. Die Ständekammer führr die Aufsicht über die Landes kammern. Ihr obliegt vor allem die gesamte Kon trolle der Wirtschaft, besonders der Banken und der Kartelle, der Preispolitik; sie entsendet ihre Vertreter in a l l e für das Gemeinwohl wichtigen Be triebe und Anstalten, zum Beispiel in die Nationalbank und in die Leitung der Bundesbahnen. Die Stände kammer hätte auch die gemeinsamen Angelegenheiten der Sozialversicherung zu führen und oberste Instanz

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Volkszeitung/Deutsche Volkszeitung
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Seite 12 von 16
Datum: 07.01.1928
Umfang: 16
(Programm «rach Ansage) 16.15 Uhr: NachmittagM.nzert. Urbach: Sektgotster, Mrtzer. — Mouton: „MoZa-r t"-Ouvertüre. — Jevak: Serrimde vieniMtse. Drajft: Mondnacht in Dsiredig. — Offcnbach: „HofsiNEirs Er» Zahlungen". — Rubvnstei'N: Der Ast». — Michaelis: Die tüMsche Scharwache. — Moveua: ExtravazEzru, Potpourri. — a) SSnilha. Walzer: b) Hotte-ntot, Foxtvot. 18 Uhr: Ein- und Mehrsttw.miKnt der Musik. Dr. Paul Piist. 18.30 Uhr: Stunde der Kammern für Arbeiter und Angestellte. 19 Uhr: FranzösifchLL

: Pariser Master. MvM). — OSc. SttwuS: Niobe. Mattzer. — Sirvsser: Ouverttt- rrik-Joxtrvt. — Huppertz: Rvma-:-tis!chcs Jndeörwezzo. — Bec«: Souvenir de Capri. — FetvaS: Mmv^nsMle. Poipmerri. — Strauß: Schcch--Wah;er. — Kvorne: Deutsche HeirmMKLnige. — Ope-nifhatzv: Ich korrrvt für dich ans Diebe sterben. Boston. — A. Egon: BaariNe, Tanzlied. 17.45 Uhr. Ausflugsziele und Rerfepläne. SektiouSval Ing. Erwin Deikülei'N. 18 Uhr: Stunde der Kammern für Arbeiter und AngestelUe. Di« österreichische Verfassung

. Komtzatk: Et. Louis, Marsch. 17.40 Uhr: Musikalische Kiltderstunde. Marianne Kura-nda. 18 Uhr: Wochenbericht für Fremdenverkehr. 18.15 Uhr: Aus der Werkstatt der Wiener Messe. Rog.-Rat Fedor Ge rMchi. 18.30 Uhr: Stunde der Kammern für Harrdel, Getverbe und nnd Jndrrstrie. Vkei wrd Magnesit. DireNvr Paul Mühlbachs r rmd Direktor Max Rathaus. 19 Uhr: Italienischer Sprachkurs für Anfänger. Pvof. Dr. Gduard Tirrvepsa. 19.30 Uhr: Die Bed^iiung der beruflichen Schädigungen in der Jmdustvie. Univ.-Prof

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