in dieser Angelegenheit im AuSschusse gegeben hat, kann nicht befriedigen. Sie gieng dahin, dass eine Einschränkung deS Duells durch die mili tärischen Ehrengerichte allerdings möglich sei, allein, dass auch andere Stände, wie z. B. die Advocaten und Aerzte ihre eigene StandeSver- trctung, die Kammern, haben, welche selbständig urtheilen, ob die Mitglieder derselben solche An schauungen haben, dass sie in ihren Kreisen ver bleiben können, und dass man es auch den Ossi« eieren nicht verwehren könne, selbständig